Psytec Mobile verkehrspsychologische PraxisGutachten #2 (1995.03.16.NRJ)
 
Inhaltsverzeichnis
  1. Gutachten
  2. Zur Vorgeschichte
  3. Medizinische Befunde: Angaben zur Gesundheit
  4. Psychologische Befunde: Eigene Angaben
  5. Psychologische Befunde: Leistungsbefunde
  6. Psychologische Befunde: Exploration/Verhalten
  7. Zusammenfassende Beurteilung
 
 
1. Gutachten
Die Untersuchung erfolgte am ??.??.1995 im Auftrag von Herrn Nachname, um die von der Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Kraftfahreignung des Untersuchten gefordert.

Das Gutachten dient allein dem Zweck, die Straßenverkehrsbehörde eine Entscheidungshilfe nach den Anforderungen der Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern (Eignungsrichtlinien) sowie dem Leitfaden zur Begutachtung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in amtlich anerkannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstelle (MPU) zur Verfügung zu stellen.

Untersuchungsanlaß und Fragestellung: Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluß und Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen; gesundheitliche Beeinträchtigung.

Ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluß führen wird? Liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse 3 in Frage stellen? Ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?

Kann der Untersuchte trotz der festgestellten Gesundheitsstörung oder Krankheit ein Kraftfahrzeug der Klasse 3 sicher Führen?
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2. Zur Vorgeschichte
Die uns übersandten amtlichen Akten, auf die hinsichtlich der Vorgeschichte im einzelnen verwiesen wird, wurden eingesehen und bei der Begutachtung berücksichtigt.

Herr Nachname ist Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse 3. Die Akte enthält eine fachäztliche Stellungnahme vom ??.??.1986, ein Gutachten gemäß §3, 12 StVZO vom ??.??.1986 sowie ein medizinisch-psychologisches Gutachten vom ??.??.1990.
Lt. fachärztlicher Stellungnahme 19?? liegt eine Krankheit unterhalb Th12/L1 komplett vor.

Nach Erteilung der Fahrerlaubnis fiel der Untersuchte am ??.??.1987 wegen Trunkenheit am Steuer (BAK 1.47 g o/oo) auf, ferner 19??/?? drei mal wegen Ordnungswidrigkeiten (zwei mal Geschwindigkeitsüberschreitung, einmal Nichtbeachten des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage). In einer daraufhin von der Verwaltungsbehörde angeordneten medizinisch-psychologischen Untersuchng konnten die Eignungsbedenken der Verwaltungsbehörde ausgeräumt werden. Persönlichkeitsdiagnostisch sei zwar noch eine etwas wechselhafte Selbsteinschätzung und leicht verminderte Selbstkritik festzustellen, die Grundstruktur der Persönlichkeit weise aber genügend Möglichkeiten zur Selbstkontrolle und willentlichen Steuerung auf. Herr Nachname hatte insbesondere auf eine vermehrte Ausgeglichenheit im Zusammenhang mit einer neuen Arbeitsstelle verwiesen. Er habe sich mittlerweile mit seiner Behinderung etwas mehr arangiert.

Am ??.??.1994 fiel der Untersuchte erneut auf. Lt. Anklageschrift geriet er in einer langezogenen Linkskurve infolge überhöhter Geschwindigkeit nach rechts auf die Bankette und schleuderte mit seinem Fahrzeug nach links auf die Gegenfahrbahn, wobei es zu einem Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden PKW kam. Der Fahrer des anderen Fahrzeuges wurde dabei getötet.

Am ??.??.1994 verursachte Herr Nachname einen weiteren Verkehrsunfall aufgrund nicht angepaßter Geschwindigkeit, wobei es aber nur zu Eigenschaden kam.

Die Tatsache wiederholter Verkehrsverstöße weist auf auf eine erhebliche Mißachtung von Verkehrsregeln hin (Utzelmann, D. 1990, Empirische Ergebnisse zum Punktesystem, 28, Deutscher Verkehrsgerichtstag 1990 in Goslar, Hamburg: Deutsche Akademie für Verkehrssicherheit). Herr Nachname wird deshalb darauf hin untersucht, inwieweit dies auf Einstellungs- und Anpassungsmängel zurückzuführen ist, die auch zukünftig zu regelwidrigem Verhalten bei der Verkehrsteilnahme führen könnten.

Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, daß über 40% der Kraftfahrer, die mit Trunkenheit am Steuer aufällig wurden, innerhalb von 10 Jahren ein weiteres Mal aufallen (Stephan, E. Trunkenheitsdelikte im Verkehr und Alkoholmißbrach, Blutalkohol 25, 1988, 201 - 227). Nach einer Trunkenheitsfahrt ist also die Wahrscheinlichkeit hoch, daß ein Kraftfahrer erneut alkoholisiert am motorisierten Straßenverkehr teilnimmt. Es ist deshalb zu untersuchen, ob Herrn Nachname von günstigeren Voraussetzungen auszugehen ist.

Herr Nachname ist ferner daraufhin zu untersuchen, ob eine ausreichende Kompensation der gesundheitlichen Beeinträchtigung im Hinblick auf das Führen von Kraftfahrzeugen möglich ist.
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3. Medizinische Befunde: Angaben zur Gesundheit
Die Zwischenanamnese ergab:
Kopfverletzungen nach Autounfall am ??.??.1994.
Infolge der Erkrankung betrag die Erwerbsminderung 100%.
Herr Nachname erklärte, nicht in ärztlicher Behandlung zu sein.

Medikamenteneinnahme: 20 ??? Tropfen wegen Schmerzen in beiden Beinen (2-3mal wöchentlich).
Drogenkonsum wird verneint.
Nikotinkonsum: ca. 20 Zigaretten pro Tag.
Alkoholkonsum: Seit 1 1/2 Jahren kein Alkohol (zu Silverster ein Glas Sekt).
Einschränkungen der Leistungsfähigkeit am Untersuchungstag und zum Führen von Kraftfahrzeugen wurden verneint.

Allgemeinzustand
Ernährungszustand: ausreichend
Kräftezustand: ausreichend

Innere Organe
Blutdruck 135/90 mmHg
Puls 76 Schläge/Min
Herz, Lunge, Abdomen ohne Krankhafte Befund.
Leber nicht vergrößert und nicht druckempfindlich.

Vegetativum
Vegetative Zeichen etwas verstärkt.
Fingertremor: leicht vermehrt.

Neurologischer Befund
FNV sicher; FFV fast sicher.

Bewegungsorgane
Gliedmaßen: Komplette, schlaffe Lähmung ab Th12/L1.

Sinnesorgane
Augen: Mobilität: nicht gestört
äußerlich: o.B.
zentrale Sehschärfe: o. Gl. Re.1.0 / li. 1.0
Hörvermögen: Flüstersprache 5 m bds.

Laborbefude:
Gamma-GT 8 U/l (Normbereich Männer 6 bis 28 U/l)
GOT 5 U/l (Normbereich Männer 5 bis 18 U/l)
GPT 5 U/l (Normbereich Männer 5 bis 23 U/l)
MCV 94.6 fl (Normbereich Männer 83.0 bis 93.0 fl)

Zusätzlich eingesehen wurde ein ärztlicher Entlassungsbericht vom ??.??.1995. Danach Befand sich Herr Nachname vom ??.??. bis ??.??.1994 in stationärer Behandlung in der ????-Klinik. Diagnostiziert wurde eine motorisch, sensibel und vegetativ komplette Paraplegie unterhalb Th12 nach LWK 1- Berstungsfraktur ??.??.

Während des Aufenthaltes in der Klink kam es zu einem Verkehrsunfall, wobei es zu einem Polytrauma u.a. mit Schädel-Hirn-Trauma 3.Grades kam (im CCT beginnendes supratentorielles Hirnödem). Postoperativ habe sich die Hirndrucksymptomatik rasch zurückgebildet. Bei cerebraler Unauffälligkeit des Patienten seien in mehreren EEG-Kontrollen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer erhöhten Anfallbereitschaft gefunden worden.
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4. Psychologische Befunde: Eigene Angaben
Herr Nachname berichtet, ???? eine Ausbildung zum ???? bei der ???? erfolgreich abgeschlossen zu haben. Bis ???? sei er dann Angestellter bei der ???? gewesen, sei seitdem arbeitslos.

Ab Herbst ???? solle er eine Umschulung zum ???? machen. Er sei ledig, wohnhaft im elterlichen Haushalt. Besondere Freizeitaktivitäten berichtet Herr Nachname nicht, er sehe fern, beschäftige sich mit Computer. Eine Partnerschaft bestehe gegenwärtig nicht.

Zur Zeit habe er ein Fahrverbot von 3 Monaten wegen des Unfalls im April ???? (die Verhandlung sei im Dezember ???? gewesen). An Einzelheiten dieses Unfalls könne er sich nicht erinnern, er habe eine schwere Kopfverletzung davon getragen, die Beine seien gebrochen gewesen. Inwiefern der Unfall infolge überhöhter Geschwindigkeit zustandegekommen sei, wisse er nicht, könne sich an nichts mehr erinnern.

Zu einem weiteren Unfall sei es dann im November ???? gekommen, es sei Wild auf der Straße gewesen, er habe ausweichen wollen und sei in einen Graben gefahren. Bei diesem Unfall habe er sich nicht verletzt. (Nicht angepaßte Geschwindigkeit?): Er sei wohl etwas zu schnell gewesen, die Fahrbahn sei naß gewesen, an dem Tag sei auch gerade das Schreiben gekommen, daß eine Gerichtsverhandlung wegen des vorangegangenen Unfalls sei. Das sei ihm alles durch den Kopf gegangen. Er habe nicht mehr so auf den Tachometer geachtet.

Befragt zu früheren Ordnungswidrigkeiten gibt Herr Nachname an, zu schnell gefahren zu sein. Hinsichtlich des Rotlichtverstoßes habe er keine Zeit gehabt, habe den Großvater zur Klinik gefahren und dann noch zur Berufsschule müssen. Er habe seinerzeit auch keine Arbeitsstelle gehabt, sei auch nicht so ausgelastet gewesen. (Zusammenhang mit seinem Verkehrsverhalten?): Da gebe man schon 'mal eher Gas. Warum dies der Fall sei, wisse er auch nicht.

Zum Trunkenheitsdelikt ????: Trinkanlaß sei schlechte Laune gewesen, mit der Freundin sei Schluß gewesen, das sei ihm alles damals durch den Kopf gegangen. Anläßlich des Festes in Ort habe er dann ca. 2,5 l Bier getrunken. Da er zwei Bekannte mitgenommen habe, habe er sich verpflichtet gefühlt, diese wieder nach Hause zu bringen. Über seine Alkoholisierung habe er nicht nachgedacht, obwohl er starke Beeinträchtigungen wahrgenommen habe. (Kon- sequenzen aus diesem Vorfall?): Keinen Alkohol zu trinken beim Fahren, das sei es dann eigentlich auch schon gewesen. Früher sei er schon öfter 'mal gefahren, wenn er zuvor Alkohol getrunken habe.

Zuletzt Alkohol konsumiert habe er zu Silvester ????, 1 Glas Sekt. Davor habe er zuletzt im ???? zum eigenen Geburtstag Alkohol getrunken. (Warum seitdem Verzichtet?): Erst einmal gehe es einem hinterher sowieso ein bißchen schlechter, es bringe sowies nichts. Warum er gerade seit da auf Alkohol verzichtet habe, wisse er nun auch nicht. Zuvor habe er regelmäßig am Wochenende paar Flaschen Bier getrunken, 3-4 Flaschen Bier am Abend. (Situationen, in denen er mehr getrunken habe?): Wenn er nicht so gut "drauf" gewesen sei, habe dann Alkohol für sich allein getrunken, bis zu 10 Flaschen Bier. Die Probleme hätten sich dadurch aber nicht verringert. Er könne mit der Schwester über Probleme reden, was ihm früher so nicht möglich gewesen sei. (Warum dies jetzt gehe?): Er wisse es nicht.

(Wie es weitergehen solle?): Den Führerschein brauche er auf alle Fälle, er wolle langsamer fahren. All das komme vielleicht auch, weil er keine Arbeit habe. Eine professionelle Hilfe zur persönlichen Stabilisierung habe er bisher nicht angestrebt.
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5. Psychologische Befunde: Leistungsbefunde
Diese werden in Prozenträngen (PR) mitgeteilt.Der PR gibt an, wieviel Prozent der Personen einer vergleichbaren Stichprobe geringere Leistungen aufweisen; der mittlere Leistungsbereich liegt zwischen PR 15 und PR 85.

Tachistoskopischer Auÿassungsversuch (TAVT) PR 69. (untersucht optisch-visuelles Auÿassungstempo, Auÿassungsumfang, Kurzzeitgedächtnis).

Determinations Gerät (WIENER) (untersucht sensomotorische Koordinationsleistung, Tempo und Genauigkeit bei Mehrfachwahlreaktionen, psychopysische Belastbarkeit)
I. Durchgang Richtige Reaktionen PR 78
Leistungsgüte PR 32
II. Durchgang Richtige Reaktionen PR 27
Leistungsgüte PR 15

Linien-Verfolgen (LVT) PR 69 (untersucht Schnelligkeit und Sicherheit der selektiven Beobachtung und Orientierung, Wahrnehmungskonstanz).

Standard Progressive Matrices nach Raven (A-E) PR 72 (untersucht sprachfreie intellektuelle Leistungsfähigkeit, insbesondere visuelles Erfassen und kombinierendes Denken).

Ergebnisse zusätzlicher Untersuchungsverfahren:
Fragebogenergebnisse werden weitgehend auf einen statisch ermittelten "Kritischen Bereich" (KB) bezogen. Ein Wert innerhalb dieses Bereichs überschreitet den Mittelwert einer verkehrsunauffälligen Personengruppe um mehr als die statische Streuungsbreite (s). Werte oberhalb des kritischen Bereichs überschreiten den Mittlwert einer verkehrsauffälligen Personengrppe um mehr als die statistische Streubreite.

Verkehrsfragebogen (KKT):
Abweichungsquote 11 KB 20 - 26

Fragebogen für verkehrsauffällige Kraftfahrer (FVK):
Abweichungen weisen in der A-Skala auf Selbstunsicherheit und Ablenkbarkeit hin.

Auf Befragen im Alkoholfragebogen zeigt sich Herr Nachname lückenhaft zum Problembereich Trinken und Fahren informiert. Alkohol trinke er nicht mehr. Ein Rauschzustand mit Erinnerungslücken nach Alkoholgenuß sei nie vorgekommen. (Warum er völllig auf Alkohol verzichte?): Wegen der Kopfschmerzen, die man danach habe.
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6. Psychologische Befunde: Exploration/Verhalten
Im Untersuchungsgespräch sehr zurückhaltend, deutlich subdepressiv verstimmt, gedrückte Stimmungslage, wirkt antriebsgemindert.

Deutlich beeindruckt von den Folgen des neuerlichen Fehlverhaltens, läßt aber eine weitgehende Erfahrungsauswertung kaum erkennen, äußert nur sehr allgemeine Vorsätze ("langsamer fahren"); berichtet Abstinenz wird hinsichlich Motiven wenig nachvolltiehbar.
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7. Zusammenfassende Beurteilung
Herr Nachname hat sich hier im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen lassen, um die von der Verwaltungsbehörde geäußerten Zweifel an seiner Fahreignung auszuräumen.

Dazu wurde das Gutachten des Gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, 4. Auflage, November 1992, Schriftreihe des Bundesminster für Verkehr, Heft 71, soweit es fragerelevant ist, berücksichtigt.

Ziel der Untersuchung ist es, im Rahmen der Fragestellung der Behörde die Ungeeignetheitsvermutung kritisch abzuwägen. Ein wesentlicher Teil der Untersuchung beinhaltet die Analyse der Vorgeschichte. Basis der Bewertung sind Erkenntnisse der Verkehrspsychologie und -medizin. Es wird auf die veröffentlichte diesbezügliche Literatur verwiesen. Der Umfang der Untersuchung richtet sich nach einheitlichen Maßstäben des Leitfadens der ????.

Die medizinische Untersuchung ergab die bereits bekannte Erkrankung nach Unfall ???? sowie einen Zustand nach Polytrauma, u.a. mit Hirnverletzungen (Schädel-Hirn-Trauma 3.Grades) am ??.??.1994.

Körperliche Zeichen, die für einen gewohnheitsmäßigen Alkoholmißbrauch oder alkoholtoxische Auswirkungen eines Langzeitkonsums sprechen könnten, waren nicht sicher nachzuweisen.

Der bei unserer Laboruntersuchung festgestellte Gamma-GT-Wert war nicht erhöht.

Bei der Überprüfung der verkersbedeutsamen psychopysischen Funktionen wurden keine wesentlichen Beeinträchtigungen festgestellt, die im Sinne eines erhöhten Unfallrisikos zu beurteilen sind.

Die verkehrspsychologische Untersuchung der für die Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wichtigen Leistungsbereiche läßt keine wesentlichen Einschränkungen erkennen, so daß unter funktionspsychologischen Gesichtspunkten keine Eignungsbedenken zu äußern sind.

Insofern kann von ausreichenden Voraussetzungen im funktionspsychologischen Bereich zur Kompensation der Körperbehinderung ausgegangen werden.

Aus psychologischer Sicht liegt aber der Schwerpunkt der Beurteilung im Persönlichkeitsbereich. Nach Art und Zahl der bisherigen Verkehrsverstöße ist ein vorwiegend situationsbedingtes Zustandekommen oder eine eher zufällige Häufigkeit kaum wahrscheinlich.

Da trotz weitgehend gleicher Fahrbedingungen eine individuell unterschiedliche Unfallbelastung besteht, muß angenommen werden, daß Unfälle keine bloß zufälligen Ergebnisse sind, sondern durch empirisch nachweisbare persönlichkeitbedingte Fehlverhaltensweisen mitbestimmt werden. Vielen Unfällen geht ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln voraus. Es muß damit gerechnet werden, daß Verkehrsverstöße das Unfallrisiko erhöhen. Kraftfahrer, die sich über die Verkehrsbestimmungen hinwegsetzen, sind demnach im Straÿenverkehr erhöht gefährdet.

Herr Nachname wurde bereits in länger zurückliegender Zeit wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auffällig. Bei den Unfällen ???? lag eine unangepaßte Geschwindigkeit beim Führen des Fahrzeuges zugrunde. Dabei ist besonders bemerkenswert, daß Herr Nachname bereits kurze Zeit nach Entlassung aus stationärer Behandlung und im Bewußtsein der gravierenden Folgen seines Unfalls ??.??. erneut einen Unfall verursachte.

Ein bewußtes Inkaufnehmen von Risiken ist bei Herrn Nachname kaum zu erwarten. Die Deliktbelastung wird aber verständlich aus einer depressiven Grundhaltung, erhöhten Irritierbarkeit und mangelnden Konzentration auf das Fehlverhalten. Die Angaben von Herrn Nachname lassen deutlich werden, daß die persönliche Lebenssituation nur unzureichend verarbeitet wird. Zeitweise ist es vor diesem Hintergrund auch zu vermehrten Alkoholgenuß gekommen. Das Trunkenheitsdelikt war Folge eines reichlichen Alkoholkonsums bei akuter Konfliktbelastung.

Wesentliche Verbessungen der Eignungsvoraussetzungen im Sinne einer Stabilisierung sind jetzt nicht erkennbar, vielmehr finden sich deutliche Hinweise auf eine aktuelle depressive Verstimmung und inadäquate Auseinandersetzungen mit der gegenwärtigen Problemlage. Besondere Stabilisierungsmomente im sozialen Umfeld des Untersuchten fehlen derzeit. Hilfestellung zur Aufarbeitung seiner Problematik hat Herr Nachname nicht angestrebt.

Bei Einschätzung eigenen Verkehrsverhaltens im Fragebogen (FVK) zeigten sich Verhaltensbereichschaften, die für eine erhöhte Selbstunsicherheit und Verleitbarkeit sprechen, wie sie für Personen untypisch sind, die in Konfliktsizuationen durch äußere Umstände verleitet werden können, Unmittelbar subjektiven Bedürfnissen nachzugeben.

Es muß daher gegenwärtig noch im besonderen Maße damit gerechnet werden, daß es - insbesondere in Konfliktsituationen - zu Fehlverhaltensweisen auch bei der Verkehrsteilnahme kommt.

Somit sind die Voraussetzungen für eine günstige Verkehrsprognose bei Herrn Nachname zur Zeit nicht gegeben.

Zwar könnte Herr Nachname von seinen funktionalen Voraussetzungen her ein entsprechend umgerüstetes Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher führen, auch finden sich keine Einschränkungen als Folge eines möglichen unkontrollierten bzw. erheblichen Alkoholkonsums, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs der Klasse 3 in Frage stellen würden.

Es muß aber derzeit noch mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwartet werden, daß der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen, ggf. auch unter Alkoholeinfluß, verstoßen wird. Es finden sich im Persönlichkeitsbereich des Untersuchten keine überzeugenden Anhaltspunkte für Veränderungen derjenigen Disposition, die wesentlich zum aktenkundigen Fehlverhalten beigetragen haben.

Eine evtl. positive Änderung der Eignungsvoraussetzungen ist nicht kurzfristig zu erwarten.

Wann eine erneute medizinisch-psychologische Untersuchung zweckmäßig ist, ist derzeit kaum zu prognostizieren. Wir empfehlen Herrn Nachname dringend, sich im Rahmen einer psychologischen Beratung/Therapiemaßnahme um stabilisierung zu bemühen.
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