Psytec Mobile verkehrspsychologische PraxisGutachten #8 (1999.08.27.NRJ)
 
Inhaltsverzeichnis
  1. Allgemeine Präambel
  2. Anlaß und Fragestellung der Untersuchung
  3. Analyse der Vorgeschichte: Überblick über die Aktenlage
  4. Weitere fremdanamnestische Angaben
  5. Eigene Angaben des Begutachteten
  6. Angaben aus dem psychologisch-diagnostischen Gespräch
  7. Angaben aus dem ärztlichen Untersuchungsgespräch
  8. Untersuchungsbefunde
  9. Darstellung der psychologischen Untersuchungsverfahren und Befunde
  10. Zusammenfassende Beurteilung
  11. Abschließende Stellungnahme
 
 
1. Allgemeine Präambel
Das vorliegende Gutachten stützt sich auf die Ergebnisse einer verkehrsmedizinischen und einer verkehrspsychologischen Untersuchung, die anlaßbezogene und unter Verwendung der von der Faherlaubnisbehörde zugesandten Unterlagen vorgenommen wurde.
Die Begutachtung beschränkt sich dabei auf die Beantwortung der vorgegebenen Fragestellung/en der Fahrerlaubnisbehörde.

Gegenstand der Untersuchung ist nicht die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen, sondern nur solche Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Kraftfahreignung von Bedeutung sind (Relevanz zur Kraftfahreignung).

Die Untersuchung wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen vorgenommen, mit einem interdisziplinären medizinisch-psychologischen, integrativen und ganzheitlichen Ansatz. Für die gutachterliche Beruteilung ist somit die vorliegende Befundkombination maßgeblich.

Folgende Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Regelungen wurden bei der Begutachtung insbesondere berücksichtigt:
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Beschlußfassung vom 19.12.1997
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in der Beschlußfassung vom 19.06.1998
  • Bundesminister für Verkehr (Hrsg.)(1996). ``Krankheit und Kraftverkehr'' Begutachtungs-Leitlinien des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin, Bonn, Heft 73 der Schriftenreihedes BMV
  • Fachausschuß Medizinisch Psychologische Arbeitsgebiete der Untersuchungsstellen (1988). Leitfaden zur Begutachtung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in amtlich anerkannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstellen (MPU)
  • Kroj, G. (Hrsg.) (1995). Psychologisches Gutachten Kraftfahreignung. Bonn, Deutscher Psychologen Verlag
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2. Anlaß und Fragestellung der Untersuchung
Herr Nachname erteilte uns den Auftrag, ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzufertigen. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat ihn aufgefordert, das Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle vorzulegen. Die Fragestellung der Behörde lautet:

``Haben sich bei dem Untersuchten seit der ersten Begutachtung Veränderungen im Leistungsverhalten und/oder im Gesundheitszustand ergeben?''

Herr Nachname hat Anlaß zu den Bedenken gegeben, weil er mehrfach erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Dabei handelt es sich um die in Abschnitt II dieses Gutachten aufgeführten Vorkommnisse. Darüber hinaus wurde bekannt, daß Herr Nachname über einen längeren Zeitraum erhebliche Mengen des Mittels Medikament eingenommen hat und eine diesbezügliche Abhängigkeit nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
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3. Analyse der Vorgeschichte: Überblick über die Aktenlage
Die Akten der veranlassenden Verkehrsbehörde lagen bei der Begutachtung vor. Nach Aktenlage und nach eigenen Angaben des Herrn Nachname wurden folgende Sachverhalte berücksichtigt:
  • 19?? Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • 19?? Verwarnung nach Verursachung eines Verkehrsunfalls wegen nicht angepaßter Geschwindigkeit
  • 19?? Fahrlässige Tötung
  • 19?? Mißachtung des Rotlichtes einer Lichtsignalanlage
  • 19?? Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 42 km/h
  • 19?? Trunkenheit im Straßenverkehr, BAK mindestens 1,47 Promille
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4. Weitere fremdanamnestische Angaben
Herr Nachname hat bereits mehrfach an medizinisch-psychologischen Untersuchungen teilgenommen, die letzten drei Termine:19?? im Medizinisch-Psychologischen Institut (MPI) in Stadt, 19?? im MPI Stadt, 19?? im MPI Stadt. Die Bedenken der Straßenverkehrsbehörde wurden in der Untersuchung von 19?? ausgeräumt, allerdings wurde eine Nachuntersuchung nach einem Jahr empfohlen. In der Nachuntersuchung ergaben sich Eignungsbedenken, die letztlich zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führten. Die bestehenden Eignungsbedenken konnten in einer erneuten MPU 19?? nicht ausgeräumt werden. nach oben
 
5. Eigene Angaben des Begutachteten
Mit Herrn Nachname wurden am Untersuchungstag ein psychologisches und ärztliches Untersuchungsgespräch geführt.

Hierbei orientieren sich die Gutachter - ausgehend von der behördlichen Fragestellung - an allgemein anerkannten, wissenschaftlich begründeten Beurteilungskriterien.

Die Exploration erfolgt nicht nach einem festgelegtem Frageschema, sondern bezieht sich auf die von der Behörde gestellte/n Frage/n bzw. beschränkt sich auf die zur Beantwortung notwendigen Feststellungen.

"PsyTec Information: Daraus erklärt sich die Unseriosität mancher MPU-Vorbereiter. Wenn es kein Frageschema gibt, kann man eine MPU auch nicht durch Lernen von Fragen bestehen. Ziel einer seriösen Verkehrstherapie ist eine Verhaltensänderung. Verhaltensänderungen dürfen aber nur von Diplompsycholog(inn)en durchgeführt werden, so dass alle anderen Anbieter als "Lehrer" verstanden werden müssen. Im Rahmen einer Verkehrstherapie sind daher alle Nichtdiplompsychologen als unseriös zu bezeichnen.
Siehe auch die beiden nächsten Abschnitte."


Die Gutachter orientieren sich jedoch an einheitlichen Verfahren zur Durchführung der Exploration, um eine sachgemäße Durchführung gewährleisten und dem Anspruch auf Wissenschaftlichkeit genügen zu können.

Das psychologische Untersuchungsgespräch (Exploration) stellt im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung eine zentrale diagnostische Methode dar. Es ist nicht nur auf die aktuelle, subjektiv gesehene Situation des Untersuchten ausgerichtet, sondern beinhaltet ganz wesentlich die Beschreibung und Analysen des für die jeweilige Fragestellung relevanten Verhaltens und seiner Ursachen.

Herr Nachname wurde in der Untersuchung über den Sinn, die Zielsetzung und die wesentlichen Inhaltsbereiche der medizinischen und psychologischen Untersuchungsgespräche informiert. Es wurden die Fragestellung/en der Behörde, die dahinterstehenden Annahmen und die Voraussetzungen einer gürnstigen Beurteilung der Fahreignungsfrage/n darestellt.

In der psychologischen Exploration hatte er Gelegenheit, sich zu seiner Vorgeschichte zu äußern, aber auch seine gegenwärtige Situation zu schildern und Vorsätze sowie Zukunftspläne darzustellen. Diese Angaben wurden während der Exploration handschriftlich mitprotokolliert. soweit sie für die Beantwortung der Fragestellung/en bedeutsam waren.

Um Mißverstände zu vermeiden und Ergebnisse abzusichern, wurden Rückfragen gestellt und Rückmeldungen über gutachterliche Schlußfolgerungen mitgeteilt.
Auf die Bedeutung unrealistischer, widersprüchlicher Angaben für das Ergebnis der Begutachtung wurde Herr Nachname hingewiesen.

Aus den Gesprächen mit dem Gutachter geben wir diejenigen Passagen sinngemäß oder wörtlich wieder, die für die Beantwortung der Eignungsfragen von wesentlicher Bedeutung sind. Wörtliche Zitate stehen in Anführungszeichen.
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6. Angaben aus dem psychologisch-diagnostischen Gespräch
(Exploration, 44 Minuten)

Herr Nachname gibt an, daß er die Realschule mit Abschluß verlassen und anschließend eine Berufsausbildung zum Beruf abgeschlossen habe. Später habe er den Beruf des Beruf erlernt, sei jedoch seit 19?? ohne Beschäftigung. Gegenwärtig bemühe er sich, an einer Umschulung zum NeuBeruf teilnehmen zu können.

Herr Nachname gib an, nicht verheiratet zu sein.

In seiner Freizeit lese er gern, gehe Schwimmen oder beschägtige sich mit seinem PC.

Zur Verkehrsvorgeschichte
Herr Nachname war im Besitz einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse III, die er seinen Angaben nach erstmals 19?? erworben hatte. Seine Fahrleistung gibt er mit ca. 700 000 km an.

Zu den aktenkundigen Delikten
Herr Nachname wurde gebeten, anzugeben, zu welchen Auffälligkeiten es bisher kam und aus seiner Sicht die näheren Umstände zu schildern, die zu den aktenkundigen Vorfällen geführt haben. Hierbei wurde eingehend nach dem früheren und gegenwärtigen Umständen, seine heutige Einstellung zu den damaligen Vorkommnissen darzulegen. Dabei wurde insbesondere geprüft, ob eine selbstkritische Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten und damit eine Basis für eine künftige Vermeidung ähnlicher Vorkommnisse vorliegt.

"PsyTec Information: Befragt man Menschen, was das Wort "kritisch" bedeutet, erhält man genau so viele Antworten wie man Menschen befragt. Hier die Duden Definition: "Nach präzisen Maßstäben prüfend und beurteilend".
Daraus leitet sich ab, daß es nicht ausreichend sein kann, dass man im Rahmen der MPU dem Psychologen bei der Frage nach Selbstkritik mitteilt, man habe am Delikttag einen Fehler gemacht und bereue ihn. Denn eine derartige Aussage läßt den von Duden geforderten "präzisen Maßstab" nicht erkennen - eine MPU würde bei einer derartigen Aussage wahrscheinlich negativ."


Zum Delikt 19?? (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Herr Nachname berichtet, daß er ``nichts mehr im Kühlschrank gehabt'' habe. Er habe vorher gerade den Entzug von Medikament (Schmerzmittel) beendet. Er habe deshalb gedacht, daß er jetzt wieder Fahren dürfe.

Frage des Gutachters, warum er gefahren sei, es sei ihm sicherlich bekannt gewesen, daß er ohne Faherlaubnis nicht habe fahren dürfen? Herr Nachname bestätigt, daß ihm dies bekannt gewesen sei. Es habe sich wohl ``um eine Art Trotzreaktion'' gehandelt. Nachfrage wegen der Trotzreaktion?: Trotz sei es nicht gewesen'' ... Er habe gedacht, wo er das medikament abgesetzt habe, habe er wieder fahren dürfen.

Frage nach Auffälligkeiten während der Fahrt: Er sei angeblich in Schlangenlinien gefahren. Die zurückgelegte Strecke babe 15 km betragen . Herr Nachname gibt weiter an, daß er noch über sein behindertengerecht umgebautes Fahrzeug verfügt habe.

Auf weitere Nachfrage zum Vorfall: normalerweise habe seine Mutter für ihn eingekauft. Seine Mutter habe aber zum Zeitpunkt der Fahrt noch geschlafen. Er sei auch aus Trotz gefahren. Erneute Nachfrage wegen des Begriffs ``Trotz'': Herr Nachname äußert, daß es vielleicht ``um Trotz gegen die Behöde gehe ... Pause ... weiß nicht''.

Vorfall am 19?? (Verurachung eines Verkehrsunfalls wegen nicht angepaßter Geschwindigkeit):
Herr Nachname berichtet, daß er Wildtieren ausgewichen sei. Es habe sich um einen Fuchs gehandelt, beim Ausweichen sei er von der Straße abgekommen. Auf Nachfrage: Seiner Einschätzung nach habe überhöhte Geschwindigkeit k e i n e Rolle bei dem Unfall gespielt. An dieser Stelle Hinweis des Gutachters auf die Aktenlage: Herr Nachname antwortet, daß die Polizei ihn nicht befragt habe, als sie das Unfallprotokoll aufgenommen habe. Es sei einfach geschrieben worden.

Zum Unfall am 19??:
Herr Nachname gibt an, daß er sich an den Unfall nicht erinnern könne. Er habe zum See gewollt. Er sei mit jemanden zusammengestoßen.'' ... vielleicht ist mir ein Reifen geplatzt''.
Hinweis des Gutachters an dieser Stelle auf das aktenkundige Gutachten eines Sachverständigen zu dem Vorfall. In diesem Gutachten wird kein geplazter Reifen erwähnt. Es werden im Gegenteil ``keine unfallursächlichen technischen Mängel am Fahrzeug festgestellt'' (aktenkundig u.a. im Gutachten und in Urteilsmitschrift der Sitzung des Amtsgerichts Stadt vom 19??). Andererseits wird der Zustand der Reifen hinsichtlich der Profiltiefe detailliert beschrieben, es ist also unbedingt davon auszugehen, daß der Sachverständige einen entsprechenden Defekt hätte bemerken müssen.

An dieser Stelle Hinweis des Gutachters auf die Aktenklage. Herr Nachname entgegnet, daß ihm eben ein anderes Gutachten vorliegen würde. Er wisse, was in den Gutachten stehe. Auf Nachfrage: Überhöhte Geschwindigkeit habe seiner Ansicht nach bei dem Vorfall k e i n e Rolle gespielt. Diese wird jedoch im Sachverständigengutachten als Unfallfolge angesehen.
Herr Nachname berichtet, daß seine Erinnerung an den Vorfall erst wieder im Krankenhaus einsetze.

Vorfall 19?? (Nichtbeachtung des Rotlichtes einer Lichtsignalanlage):
Er habe unter Zeitdruck gestanden. Herr Nachname berichtet, daß er zunächst seinen Großvater in die Klinik habe bringen müssen. Er sei auf dem Weg von der Klinik zur Schule gewesen und habe sich verspätet.

19?? (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit):
Herr Nachname gibt an, keine Erinnerung an den Vorfall zu haben.

19?? (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit):
Angeblich keine Erinnerung. Auf weitere Nachfrage: er habe schnell wohin wollen, habe Zeitmangel gehabt. Er habe wohl ins Zentrum gewollt.

Herr Nachname führt weiter aus, daß ``mir sowas heute wohl nicht mehr passiert, weil ich immer rechtzeitig losfahre'' (in dieser Zeitform(!)). Er stehe eher auf. Auch sei es egal, ob mal 5 Minuten oder 50 Minuten zu spät komme.

Früher sei er zu schnell gefahren, weil er immer zu spät losgefahren sei.

Frage, warum die Vorgutachten nach Ansicht von Herrn Nachname negativ ausgefallen sind? Herr Nachname antwortet, daß dies der Fall gewesen sei, weil er gesagt habe, daß man in Tempo 30-Zonen in der Nacht schneller fahren könne.

Frage nach Alkohol: Seit 19?? trinke er keinen Alkohol mehr. Man könne auch so feiern, wenn man kein Bier und keinen Wein trinke. Er trinke keinen Alkohol mehr, weil es ihm hinterher immer schlecht gegangen sei. Auch medikamente nehme er gegenwärtig nicht ein.

Angesprochen auf die im Vorgutachten empfohlene psychotherapeutische Behandlung: Er habe bei einem Psychologiestudenten aus dem Nachbarort anfangs einmal pro Woche Sitzungen gehabt. Nach 6-7 Sitzungen habe er einmal in vier Wochen einen Termin gehabt. Insgesamt habe er ``10-15 Sitzungen'' absolviert. Dann habe der Student den Wohnort gewechselt, die Sitzungen hätten deshalb nicht weitergeführt werden können.

"PsyTec Information: Hat man auch die früheren Gutachten dieses Klienten studiert, fällt immer wieder auf, daß die Gutachter nach einer Psychotherapie, einer Verkehrstherapie, einer Behandlung, einer fachkundigen Hilfestellung, u.ä. fragen.
Sie fragen nicht nach Billigangeboten mancher Anbieter oder nach irgendwelchen Zertifikaten."


Frage nach Effekten und Auswirkungen der Sitzungen: Herr Nachname berichtet, daß er sich vorgenommen habe, langsamer zu fahren, und das mache er auch. Früher sei er aus Zeitmangel zu schnell gefahren, oder auch wenn er Ärger bei der Arbeit gehabt habe. Frage nach der Art des Ärgers? Keine spezifische Antwort auf die Frage. Herr Nachname betont nochmals, daß er sich fest vorgenommen habe, in Zukunft nicht mehr zu schnell zu fahren.
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7. Angaben aus dem ärztlichen Untersuchungsgespräch
Zur Krankheitsvorgeschichte
Vor der mediinischen Untersuchung wurde eine Anamnese unter besonderer Berücksichtigung der anlaßspezifischen Fragestellung erhoben.

Zur Krankheitsvorgeschichte berichtete Herr Nachname:
Bereits aus dem Vorgutachten ist bekannt, daß Herr Nachname 19?? nach Arbeitsunfall mit Fraktur des 1. LWK eine Krankheit erlitten hat. Wegen häufiger Schmerzen in den Beinen habe er regelmäßig Medikamente eingenommen, die zu einer Gewöhnung geführt haben.

In 19?? sei unter stationären Bedingungen in der Nervenklinik eine Enzugsbehandlung durchgeführt worden, anschließend sei über einen Zeitraum von sechs Wochen eine ambulante Gesprächstherapie erfolgt, die weitere Behandlung sei vom Hausarzt übernommen worden.

Im 19?? habe er das Autogene Training erlernt.

Er habe derzeit keine Beschwerden, nehme keine Medikamente ein.

An Vorerkrankungen ist noch ein Schädel-Hirn-Trauma zu ergänzen, welches keine Beschwerden hinterlassen habe.

Herr Nachname gab an, sich am Untersuchungstag gesund und leistungsfähig zu fühlen.

Er befinde sich in regelmäßiger ärztlicher Behandlung beim Hausarzt und in der Klinik.

Es bestehe ein Nikotinkonsum von 10 bis 15 Zigaretten am Tag.
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8. Untersuchungsbefunde
Im folgenden werden die Untersuchungsverfahren und Befunde dargestellt, die gemäß den Grundsätzen der Anlaßbezogenheit und Verhältnismäßigkeit zur Klärung der Fragestellung (vgl. Abschnitt I) eingesetzt wurden.

Darstellung der medizinischen Befunde
Die medizinische Untersuchung erbrachte folgende Einzelbefunde:

Körperlicher Untersuchungsbefund
Der 32-jährige Untersuchte ist normalgewichtig und in gutem Allgemeinzustand.
Gewicht 65 kg, Größe 175 cm.

Haut und sichtbare Schleimhäute: gut durchblutet, keine Hautveränderungen im Sinne von Leberhauzeichen.

Schilddrüse nicht vergrößert

Unauffällige Herz-Kreislauf-Befunde
Pulsfrequenz: 80 Schläge/min
Blutdruck: 120/8ß mmHg

Nierenlager frei.

Die neurologische Untersuchung ergab bei der orientierenden Überprüfung einen unauffälligen Hirnnervenstatus.

Seitengleiche Pupillen, prompte Reaktion auf Licht- und Naheinstellung.

Gestörte Motorik im Sinne von einer schlaffen Parparese der Beine.

Muskeltonus der Arme unauffällig
Herabgesetzter Muskeltonus der Beine.

Muskeldehnungsreflexe der Beine nicht auslösbar.

Bezüglich der Sensibilität war eine Hypästhesie ab Th 12/21 auffällig.

Die Koordinationsprüfung der Beine waren nicht möglich.

Ausgeglichenes Vegetativum (keine vermehrte Hautfeuchte, kein Fingerspreiztremor, kein Lidtremor, kien Zungentremor, kein Dermographismus).

In psychiatrischer Hinsicht wirkte er zurückhaltend, in der Stimmung ausgeglichen, im Antrieb und psychischem Temponicht wesentlich beeinträchtigt. Weiterhin war eine Neigung zur Selbstüberschätzung mit Bagatellisierung zu erkennen.
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9. Darstellung der psychologischen Untersuchungsverfahren und Befunde
Zur Prüfung der psychologischen Eignungsvoraussetzungen wurden die im folgenden beschriebenen Methoden mit den genannten Ergebnissen angewandt.

Leistungstests
Um festzustellen, ob verkehrsbedeutsame Leistungsmängel vorliegen, wurden im Gruppen- oder Einzelversuch standardisierte un normierte psychometrische Testverfahren durchgeführt.

Die Leistungstests sind so ausgewählt, daß sie eine möglichst geringe individuelle Schwankung bei Testwiederholung aufweisen und die geprüften Leistungen einen engen Bezug zu den Anforderungen beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr haben.

Die Testergebnisse werden in Prozenträngen (PR) mitgeteilt. Dieser Wert sagt aus, wieviel Prozent der Vergleichsstichprobe schlechtere bzw. gleiche Leistungen erzielt haben wie Herr Nachname. Maximal erreichbar ist ein PR von 100 und die schlechteste Leistung erhält den PR 0. Der Mittelwert (PR 50) spiegelt die durchschnittlich zu erwartende Leistung wider. Der Normbereich erstreckt sich von PR 16 bis PR 84. Leistungen unter PR 16 müssen als normabweichend niedrig bezeichnet werden.

Die mit Herrn Nachname durchgeführten Verfahren und deren Ergebnisse sind im folgenden beschrieben:

Aufmerksamkeits-Belastungstest ``d2'' (nach Brickenkamp)
Das Verfahren mißt die Aktivität in Leistungssituationen, Genauigkeit und Ausdauer der Arbeitsweise sowie die Schwankung der Arbeitsleistung. Es kommt darauf an, ähnliche Kleindetails schnell und sicher in relativ kurzer Zeit zu unterscheiden, was einen beträchtlichen Teil der Konzentration und Aufmerksamkeit bei leichten Routineaufgaben ausmacht.
Leistungsmenge (GZ) PR 70
Gesamttestwert (GZ-F) PR 60
Leistungsgüte (F %) PR 27

Labyrinth-Test (nach Chapuis)
Dieses Verfahren ermöglicht Aussagen über Voraussicht, Überblick und Orientierungsvermögen. Man erhält Aufschlüsse über den Arrbeitsstil und das Verhalten bei auftretenden Orientierungsschwierigkeiten.
Bearbeitungszeit PR 98
Fehlerwert PR 19

Test für Reaktionsschnelligkeit und -sicherheit (Wiener Determinationstest)
Der apparative Test dient zur Messung der Geschwindigkeit und Genauigkeit von Mehrfachwahlreaktionen; darüber hinaus mißt er die individuelle Belastbarkeit bei Dauerreaktionsleistungen, wobei auch Konzentrations- und Umstellungsfähigkeit eine Rolle spielen.

Der Klient hat die Aufgabe, auf verschiedene Farb- und Tonsignale, die einzeln und nacheinander erscheinen, zu reagieren. Der Test ist sowohl mit festgelegtem Tempo der Signalfolge durchführbar als auch mit einem durch den Klienten jeweils frei wählbaren Tempo.

Ein Mindestmaß der Anpassungsfähigkeit an die wechselnden Bedingungen der Signalfolge ist Voraussetzung für die Bewältigung der Testaufgaben.

Aktionsversuch wir das Aktionstempo durch den Handlungseinsatz des Klienten gesteutert.
Leistungsmenge (richtig) 314 PR 80
Leistungsgüte (falsch) 4 PR 71

Reaktionsversuch (360 Signale bei veränderlicher Gangstufe)
Beim Reaktionstest wird durch die Geräteprogrammierung die Geschwindigkeit der Signalfolge vorgegeben; hier folgt auf eine zunehmende Temposteigerung ein konstantes mittleres Tempo in der zweiten Durchgangshälfte.
Richtige Reaktionen 151 PR 83
Falsche Reaktionen 14 PR 63

Fragebogen zum Lebenslauf und zur Fahrpraxis
Dieser Fragebogen enthält Angaben zur Biographie und derzeitigen Lebenssituation von Herrn Nachname sowie zur bisherigen Fahrpraxis und Verkehrsauffälligkeit. Der Inhalt des Bogens ist auch Gegenstand des Explorationsgesprächs und die wesentlichen Angaben sind in Abschnitt III des Gutachtens wiedergegeben.
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10. Zusammenfassende Beurteilung
Die im Teil II dargestellten Voraussetzungen für eine günstige Prognose wurden anhand der oben erläuterten Methoden überprüft. Nach den Ergebnissen der durchgeführten Verfahren ergibt sich für Herrn Nachname folgendes Bild:

Die Überprüfung der geistigen bzw. psychisch-funktionalen Voraussetzungen erbrachte gegenwärtig keine verkehrsrelevanten Beeinträchtigungen. Herr Nachname wäre also von seiner psychisch-funktionalen Leistungsfähigkeit her in der Lage, sich mit einem Kfz angemessen bzw. angepaßt im Straßenverkehr zu bewegen, wenn diese Leistungsfähigkeit in eine entsprechend normbewußte, normenverpflichtete und verantwortungsbereite Persönlichkeit integriert ist.

Aus verkehrsmedizinischer Sicht dürfen keine gravierenden verkehrsrelevanten Gesundheitsstörungen im körperlichen, organischen und psychiatrischen Bereich vorliegen, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungsanlaß stehen.

Bei Herrn Nachname fanden sich auf internistischem Gebiet keine relevanten Einschränkungen der Fahreignung.

Bezüglich der Erkrankung waren unter Berücksichtigung der erforderlichen Umrüstungen am Pkw ebenfalls keine Einschränkungen der Fahreignung zu erkennen.

Hinsichtlich der letzten MPU war eine ambulante Psychotherapie empfohlen worden, eine Bestätigung derartiger Maßnahmen war vom Hausarzt angefordert worden, wobei durch ihn jedoch lediglich bestätigt wurde, daß Herr Nachname keine Medikamente mehr einnehme.

Anhand der eigenen Untersuchungsergebnisse fanden sich klinisch auch keine Anzeichen für eine noch bestehenden Medikamentenabhängigkeit.

Bezüglich der Persönlichkeitsauffälligkeiten wird auf die psychologische Einschätzung verwiesen.

Herrn Nachname mangelt es an der Fähigkeit, eigenes Verhalten korrekt zu beobachten und realistisch zu bewerten. Es muß deshalt auch in Zweifel gezogen werden. ob von einer ausreichenden Selbstkontrolle bei der Einhaltung von Verkehrsregeln ausgegangen werden kann.

Im psychologischen Untersuchungsgespräch war insbesondere zu erkennen, daß Herr Nachname die wesentlichen Fehler seines Verhaltens noch nicht wahrnimmt. Er kann diese trotz Hilfestellung nicht verbalisieren oder alternative Verhaltensweisen reflektieren.

So fällt auf, daß er versucht, die Ursachen der Auffällikeiten- z. T. sogar im Gegensatz zu aktenkundigen Gutachten - allein in den situativen Konstellationen, also äußeren Einflüssen, zu suchen. Der Eigenanteil der Person und damit die Vermeidbarkeit des Verhaltens werden ihm dabei nicht bewußt.

Die durch sein Verhalten enstandenden Risiken für die Verkehrssicherheit werden von ihm nicht wahrgenommen und können somit auch nicht als motivationale Grundlage für Verhaltensänderungen wirksam werden. Auch die von Herrn Nachname im Explorationsgespräch erwähnten therapeutischen Maßnahmen haben diesen Sachverhalt bisher nicht beeinflussen können.

Es ist bei Herrn Nachname überwiegend eine weinig offene und selbstkritische Darstellung der einzelnen Verkehrsverstöße festzustellen. Die eigenen Leistungsmöglichkeiten werden nicht realistisch eingeschätzt. Dies ist jedoch eine wichtige Voraussetzung, um eine risiko- vermeidende, vorsichtige Fahrweise entwickeln zu können.

Er kann nur vage Vorsätze und pauschale Besserungsabsichten äußern. Potentiell zur Verfügung stehende Handlungsalternativen werden von ihm nicht reflektiert oder konkret beschrieben, so daß angenommen werden muß, daß noch keine realistischen, umsetzbaren Verhaltensvorsätze gefaßt wurden.

Es wird von ihm nicht erkannt, daß Sicherheitsbelange anderer Verkehrsteilnehmer bislang nur wenig Beachtung in seinem Verhalten gefunden haben. Dies stellt jedoch eine wichtige Voraussetzung dafür dar, zukünftig ein verkehrsangepaßteres und partnerschaftlicheres Verhalten zeigen zu können. Herr Nachname ist im Gegenteil bestrebt, durch seinen Fahrstil zu demonstrieren, daß er nach wie vor ein vitaler Mensch ist. Wenn eine derartige Problembewältigung aus psychologischer Sicht im Kontext der Situation von Herrn Nachname verständlich erscheint, kann doch nicht übersehen werden, daß sie in der Vergangenheit bereits mehrfach zu extrem gefährlichen Situationen im Straßenverkehr geführt haben.

Auch die z. T. erheblichen Folgen des früheren Fehlverhaltens (z.B. Unfall mit Todesfolge) haben ihn nicht erkennbar beeindruckt, wie das letzte Delikt - Fahren ohne Fahrerlaubnis - deutlich macht. Es ist nicht nachvollziehbar, daß das frühere Pech (... möglicherweise geplatzer Reifen als Unfallursache, entgegen dem aktenkundigen Gutachen des Sachverständigen) gewertete Fehlverhalten damit eine neue Gewichtung bekommen hätte oder daraus eine Änderungsmotivation resultierte.

Für eine nach wie vor unkritische Grundhaltung spricht, daß Herr Nachname die problematische Situation, in der er sich jetzt durch die behördlichen Eignungszweifel befindet, als unberechtigte Maßnahme und nicht als selbstverschuldete Folge seines Verhaltens wahrnimmt.

Die von Herrn Nachname geschilderten Einsichten in das eigene Fehlverhalten und die vorgetragene Notwendigkeit partnerschaftlichen Verhaltens haben bisher nur zu pauschalen Vorsätzen geführt. Es sind keine konkreten Schritte zu erkennen, die eine Umsetzung der Vorsätze realistisch erscheinen ließen, umal die psychologische Hintergrundproblematik trotz der in der Vergangenheit durchgeführten ``therapeutischen Gespräche'' bisher keinesfalls als aufgearbeitet angesehen werden kann.

Eine günstige Verkehrsprognose ist auch dadurch erschwert, daß die sozialen Rahmenbedingungen, die zum früher auffälligen Verhalten beigetragen haben, unverändert weiterbestehen.
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11. Abschließende Stellungnahme
Bei zusammenfassender Wertung der Untersuchungsergebnisse können wir die behördliche Eignungsfrage wir folgt beantworten:

Es ist zukünftig mit deutlich erhöhter Wahrscheinlichkein zu erwarten, daß Herr Nachname erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse(n) kann aus gutachterlicher Sicht nicht empfohlen werden.

Um die Voraussetzungen für eine günstigere Beurteilung der Eignungsfrage bei einer eventuellen Begutachtung zu schaffen, möchten wir Herrn Nachname über die behördliche Fragestellung hinaus empfehlen:

Aufarbeitung der persönlichen Hintegrundproblematik mit q u a l i f i z i e r t e r psychologischer Hilfe (Empfehlung: z.B. klinischer Psychologe/Psychologin mit Zulassung nach den Richtlinien des Bundes deutscher Psychologen (BDP).

Angesichts der zugrunde liegenden Problematik muß für eine effektive psychologische Intervention ein längerfristiger Zeitraum mit kontinuierlich stattfinden Gesprächen als unumgänglich angesehen werden.

Eine erneute MPU erscheint vor dem Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wenig sinnvoll.
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