Gutachten #10 (2000.10.05.PRJ)
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| Inhaltsverzeichnis | ||
| 1. Allgemeine Präambel | ||
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"PsyTec Information: Das Gutachten wurde in einigen Passagen in falscher Geschlechtsform
geschrieben - diese Fehler habe ich wieder korrigiert. Derartige Fehler kommen dadurch
zustande, daß das Gutachten nicht neu geschrieben wurde sondern von einer "weiblichen"
Gutachtenvorlage kopiert wurde."
Das vorliegende Gutachten stützt sich auf die Ergebnisse einer verkehersmedizinischen und einer verkeherspsychologischen Untersuchung, die anlaßbezogen und unter Verwendung der von der Fahrerlaubnibehörde zugesandten Unterlagen vorgenommen wurde. Die Begutachtung beschränkt sich dabei auf die Beantwortung der vorgegebenen Fragestellung/en der Fahrerlaubnisbehörde. Gegenstand der Untersuchung ist nicht die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen, sondern nur solche Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Kraftfahreignung von Bedeutung sind (Relevanz zur Kratfahreignung) Die Untersuchung wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen vorgenommen, mit einem interdisziplinären medizinisch-psychologischen, integrativen und ganzheitlichen Ansatz. Für die gutachterliche Beurteilung ist somit die vorliegende Befundkombination maßgeblich. Folgende Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Regelungen wurden bei der Begutachtung insbesondere berücksichtigt:
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| 2. Anlaß und Fragestellung der Untersuchung | ||
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Herr Nachname beauftragte uns mit der Erstellung eines Kraftfahreignungsgutachten.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat ihn aufgefordert, das
Gutachten einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstelle vorzulegen.
Die Fragestellung lautet:
"Ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch künftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen, welche die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen, verstoßen wird?" "Kann der Untersuchte trotz der Hinweise auf Arzneimittelmißbrauch ein Kraftfahrzeug der Kl. B, M und L sicher führen? Ist insbesondere zu erwarten, daß Herr Nachname ein Kraftfahrzeug unter unkontrollierten Einfluß von Arzneimitteln oder anderen psychoaktiven Stoßen führen wird?" "Kann der Untersuchte trotz des Vorliegens einer Erkrankung, die nach Anlage 4 FeV Fahreignung in Frage stellt, ein Kraftfahrzeug der Kl. B, M und L sicher führen?" |
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| 3. Analyse der Vorgeschichte | ||
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Überblick über die Aktenlage Die Akten der veranlassenden Verkehrsbehörde lagen bei der Begutachtung vor. Folgende Sachverhalte lagen vor:
Voraussetzungen für eine günstige Prognose Die Vorgeschichtsdaten lassen die Schlußfolgerung zu, daß bei Herrn Nachname nur eine geringe Fähigkeit oder Bereitschaft zu verantwortlichem und risikovermeidendem Verhalten bei der Verkehrsteilnahme vorliegt. Eine derartige Häufung von aktenkundigen Verkehrsauffälligkeiten läßt sich nicht mehr allein durch Zufall oder die situativen Umstände erklären, sondern setzt systematische Fehlhaltung oder entsprechende Verhaltensgewohnheiten voraus. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die sehr hohe Dunkelziffer bei Verkehrdelikten. Für die Rückfallprognose ist auch zu berücksichtigen, daß eine Fortsetzung von Verkehrsverstößen trotz Bußgeldzahlung, behördliche Verwarnung und des Wissens um die Gefahr für die Fahrerlaubnis bereits weitgehend verfestigten Gewohnheiten voraussetzt. Mit dem regelwidrigen Verhalten muß eine hohe persönliche Bedeutung verbunden sein bzw. normative Einschränkung persönlicher Freiräume müssen in besonderem Maße abgelehnt werden. Nach den heute vorliegenden Forschungsergebnissen stellen sowohl Personen, die durch Verkehrsunfälle aufgefallen sind als auch Personen, die vermehrt Verkehrsverstöße begangen haben, im Straßenverkehr eine besondere Gefahrenquelle dar (Kunkel, E. (1979). Prognose der Auffälligkeit. Köln: TÜV Rheinland; Utzelmann, H. D., Haas, R. (1985). Evaluation der Kurse für mehrfach auffällige Kraftfahrer-Teil 1: Die Legalbewährung von Kraftfahrern mit unterschiedlichem Punktestand. In: Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.) Unfallund Sicherheitsforschung Straßenverkehr, Heft 53, Bergisch-Gladbach). Herr Nachname ist auch durch Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgefallen. Bei einer solchen Tat wird sich bewußt über Verkehrsbestimmungen hinweggesetzt und man offenbart damit eine negative Grundeinstellung zu den Normen des Sraßenverkehrs. Es muß unter diesen Voraussetzungen in verstärkten Maße mit Verkehrsverstößen und - auffälligkeiten gerechnet werden. Nach den Begutachtungs-Leitlinie "Krankheit und Kraftverkehr" ist zum Führen von Kraftfahrzeugen aller Klassen ungeeignet, wer von Substanzen abhängig ist, oder wer, ohne abhängig zu sein, Substanzen regelmäßig zu sich nimmt, die entweder durch ihre lange Wirkungsdauer oder durch intervallären Wirkungsablauf die körperlich-geistige Leistungsfähigkeit eines Kraftfahrers ständig unter das erforderliche Maß herabsetzen oder die durch den besonderen Wirkungsablauf jederzeit unvorhersehbar und plötzlich seine Leistungsfähigkeit vorübergehend beeinträchtigen können. Fahrer mit hohem Punktestand werden mit großer Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Nach den heute vorliegenden Forschungsergebnissen stellen sowohl Personen, die bereits durch Verkehrsunfälle aufgefallen sind, als auch Personen, die andere Verkehrsverstöße begangen haben, im Straßenverkehr eine besondere Gefahrenquelle dar (Kunkel, E. (1979). Prognose der Auffälligkeit. Köln: TÜV Rheinland). Das läßt sich psychologisch damit erklären, daß den Verkehrsauffälligkeiten unangepaßte Angewohnheiten zugrundeliegen. Diese Gewohnheiten müssen geändert worden sein, damit es nicht zu weiteren erheblichen Verstößen gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen kommt. Folglich können wir die Fragen der Verkehrsbehörde nur dann in einem für Herrn Nachname günstigen Sinne beantworten, wenn die Gewohnheiten, die dem unangemessenen Fahrverhalten zugrunde gelegen haben, vor ausrechend langer Zeit verändert und durch angemessene Verhaltensweisen ersetzt worden sind. Es dürfen keine organischen, psychiatrischen oder Verhaltensstörungen vorliegen, welche die Fahreignung beeinträchtigen, außerdem muß ein ausreichendes Leistungsvermögen festgestellt werden. |
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| 4. Eigene Angaben des Begutachteten | ||
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Mit Herrn Nachname wurden am Untersuchungstag ein psychologisches und
ärztliches Untersuchungsgespräch geführt.
Hierbei orientiert sich der Gutachter - ausgehend von der behörlichen Fragestellung - an allgemein anerkannten, wissenschaftlich begründeten Beurteilungskriterien. Die Exploration erfolgt nicht nach einem festgelegten Frageschema, sondern bezieht sich auf die von der Behörde gestellte/n Frage/n bzw. beschränkt sich auf die Beantwortung notwendigen Feststellungen. Die Gutachter orientieren sich jedoch an einheitlichen Verfahren zur Durchführung der Exploration, um eine sachgemäße Durchführung gewährleisten und dem Anspruch auf Wissenschaftlichkeit genügen zu können. Das psychologische Untersuchungsgespräch (Exploration) stellt im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung eine zentrale diagnostische Methode dar. Es ist nicht nur auf die aktuelle, subjektiv gesehene Situation des Untersuchten ausgerichtet, sondern beinhaltet ganz wesentlich die Beschreibung und Analyse des für die jeweilige Fragestellung relevanten Verhaltens und seiner Ursachen (Kunkel, E. (1989). Die Exploration als zentrale Methode in der Fahreignungsuntersuchung alkoholaufälliger Kraftfahrer. Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, 2, 376-380). Herr Nachname wurde in der Untersuchung über den Sinn, die Zielsetzung und die wesentlichen Inhaltsbereiche der medizinischen und psychologischen Untersuchungsgespräche informiert. Es wurden die Fragestellung/en der Behörde, die dahinterstehenden Annahmen und die Vorausstzungen einer günstigen Beurteilung der Fahreignungsfrage/n dargestellt. In der psychologischen Exploration hatte er Gelegenheit, sich zu seiner Vorgeschichte zu äußern, aber auch seine gegenwärtige Situation zu schildern und Vorsätze sowie Zukunftspläne darzustellen. Diese Aufgaben wurden während der Exploration handschriftlich mitprotokolliert, soweit sie für die Beantwortung der Fragestellung/en bedeutsam waren. Um Mißverständnisse zu vermeiden und Ergebnisse abzusichern, wurden Rückfragen gestellt und Rückmeldungen über gutachterliche Schlußfolgerungen mitgeteilt. Auf die Bedeutung unrealistischer, widersprüchlicher Angaben für das Ergebnis der Begutachtung wurde Herr Nachname hingewiesen. Aus den Gesprächen mit den Gutachtern geben wir diejenigen Passagen sinngemäß oder wörtlich wieder, die für die Beantwortung der Eignungsfragen von wesentlicher Bedeutung sind. Wörtliche Zitate stehen in Anführungszeichen. Dauer der psychologischen Exploration: 11:00 Uhr - 11:45 Uhr. Angaben aus dem ärztlichen Untersuchungsgespräch (Exploration) Zur Biographie: Herr Nachname ist ?? Jahre alt und ledig. Er lebt im Haus der ????. Herr Nachname gab an, daß er nach der ???? eine Ausbildung als ???? begonnen habe. Wegen eines Unfalls mußte er diese jedoch abbrechen. Seitdem sitze er im ????. Er habe dann eine Umschulung als ???? absolviert. Bis 1994 sei er mit Unterbrechungen in diesem Beruf tätig gewesen. Seitdem sie er arbeitslos. Befragt zu den Freizeitaktivitäten teilte Herr Nachname mit, daß seine Hobbies Schwimmen, Karten spielen, Musik hören und lesen seien. Zur Verkehrsvorgeschichte: Herr Nachname war bisher im Besitz der Fahrerlaubnisklasse 1b, 3 und 4. Ein Bußgeld- und/oder Strafverfahren laufen derzeit nicht gegen ihn. Zu den aktenkundigen Außälligkeiten: Themenkomplex "Geschwindigkeitsüberschreitung / Rotlichtmißachtung" "Das war die ersten Jahre nach meinem Unfall. Ich mußte damals immer noch viel über meine Situation nachdenken, war unaufmerksam, abgelenkt." ??.??.94: "Da kann ich mich nur noch daran erinnern, daß ich von der Klink, in der ich mich operieren lassen wollte, weggefahren bin zum See. Ich weiß nicht mehr, wie es passiert ist. Ich hatte ein Schädelhirntrauma. Ich bin mit einem zusammen gefahren, der ist dann gestorben. Angeblich soll ich ins Schleudern gekommen sein." ??.??.94: "An dem Tag hatte ich gerade die Vorladung bekommen wegen des Gerichtstermins. Ich bin dann einfach losgefahren, dachte, mich berührt das nicht. Dann habe ich den Unfall gebaut. Ich habe dann festgestellt, daß ich das doch nicht so wegstecken konnte. Wenn in Zukunft so was auf mich zukommt, fahre ich kein Auto, um nicht abgelenkt zu sein, und an anderes zu denken." ??.??.98: "Ich bin gefahren, einfach weil ich Lust hatte, zu fahren. Angeblich soll ich Schlangenlinien gefahren sein, aber da kann ich mich gar nicht daran erinnern. Das war nicht so." Wie er sein Verhalten rückblickend bewerte: "Was ich gemacht habe, war echt Mist. Ich habe ja gesehen, was das Ganze eingebracht hat, den Führerscheinentzug, jede Menge Geldstrafen. Ich wohne völlig abseits von Stadt. Ich hatte angefangs immer noch an meinen Unfall gedacht." Warum er sich so häuftig über Normen und Gesetze hinweggesetzt habe: "Ich habe mir in dem Moment keine Gedanken gemacht, was alles passieren kann." Auf Strategien zur Vermeidung zukünftigen Fehlverhaltens angesprochen, sagte Herr Nachname: "Ich habe jetzt kein Auto mehr, und in Zukunft will ich nur nicht fahren, wenn es mir nicht schlecht geht." Ich war in verkehrspsychologischer Behandlung (s. Bescheinigung v. 23.08.00). Ich habe da viel am Computer gearbeitet. Ich habe da gelernt, langsam zu arbeiten, nicht mehr so schnell wie früher, sondern konzentrierter. Ich komme langsamer viel besser ans Ziel, und das ist wichtig hinterher beim Fahren. Ich weiß, daß ich in Zukunft langsamer und konzentrierter fahren muß. Das ist für mich ganz wichtig." Aufgrund der vorliegenden Hinweise wurde Herr Nachname eingehend nach seinem Medikamentenkonsum befragt und äußerte sich in diesem Zusammenhang wie folgt: "Seit 1998 nehme ich keine ??-haltige Medikamente mehr. Ich mache jetzt Autogenes Training regelmäßig jeden Tag 1 Stunde. Es gab auch keine Entzugserscheinungen." Wie er heute mit Problemen und Konflikten umgehe: "Früher habe ich alles in mich hineingefressen. Jetzt rede ich mit meiner Schwester bei Problemen. Ich würde ja auch sofort eine Psychotherapie anfangen, wenn ich eine passende Einrichtung finden würde. Die nächste ist in Stadt, und das ist zu weit. Ich überlege jetzt genau, was ich machen kann. Früher bin ich bei Frust Auto gefahren. Heute lasse ich das zu Hause, indem ich mich unterhalte, z.B. mit meiner Schwester darüber rede. Danach geht's besser." Zum Abschluß der durchgeführten Exploration wurde Herr Nachname gefragt, ob er seine eigenen Angaben noch ergänzen oder etwas korrigieren wolle. Herr Nachname sagte hierzu, er habe keine Ergänzungen mehr. |
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| 5. Angaben aus dem ärztlichen Untersuchungsgespräch | ||
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Zur Krankheitsvorgeschichte: Vor der medizinischen Untersuchung wurde eine Anamnese unter besonderer Berücksichtigung der anlaßspezifischen Fragestellung erhoben. Zur Krankheitsvorgeschichte berichtete Herr Nachname: Komplette Erkrankung nach Fraktur des 1. LWK 1986. 1994 Schädel-Hirn-Trauma Herr Nachname gab an, sich am Untersuchungstag gesund und leistungsfähig zu fühlen. Es bestehe ein Nikotinkonsum von 10 bis 15 Zigaretten pro Tag. Zur Drogenvorgeschichte: Befragt zum Drogenkonsum, gibt er folgendes an: Wegen rezidiverender Schmerzen habe er längerfristig Medikamente eingenommen, 1998 seien die Tropfen schließlich abgesetzt worden, wobei eine stationäre Entwöhnungstherapie wegen Abhängigkeit erfolgt war. Seitdem nehme er keine Medikamente ein. Er befinde sich in regelmäßiger Betreuung beim Hausarzt, der regelmäßig Laborkontrollen durchführen würde. Vierteljährlich werde er in der Neurologischen Klink des Krankenhauses untersucht. Wegen der Schmerzen habe er das Autogene Training erlernt. Im Zeitraum von 1999 bis 2000 sei er durch einen Verkehrspsychologen betreut worden, habe an regelmäßigen Gesprächen teilgenommen. |
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| 6. Untersuchungsbefund | ||
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Im folgenden werden die Untersuchungverfahren und Befunde dargestellt, die
gemäß den Grundsätzen der Anlaßbezogenheit und Verhältnismäßigkeit zur Klärung
der Fragestellung (vgl. Abschnitt 2 auf S. 3) eingesetzt wurden.
Darstellung der medizinischen Befunde Die medizinische Untersuchung erbrachte folgende Einzelbefunde: Körperlicher Untersuchungsbefund: Der ??-jährige Untersuchte ist normalgewichtig und in gutem Allgemeinzustand. Gewicht ?? kg, Größe ??? cm. Haut und sichbare Schleimhäute: gut durchblutet, keine Hautveränderungen im Sinne von Leberzeitzeichen. Schilddrüsen nicht vergrößert Unaufällige Herz-Kreislauf-Befunde Pulsfrequenz: 80 Schläge/min Blutdruck: 120/80 mmHg Die neurologische Untersuchung ergab bei der orientierenden Überprüfung einen unauffälligen Hirnnervenstatus. Seitengleiche Pupillen, prompte Reaktion auf Licht- und Naheinsetellung. Motorik und Reflexe an den Armen unauffällig. Gestörte Motorik im Sinn: Schlaffe Paraparese der Beine. Bezüglich der Sensibilität war Hypästhesie ab Th 12/L1 auffällig. Koordinatin an den Armen unauffällig, an den Beinen nicht prüfbar. Ausgeglichenes Vegetativum (kene vermehrte Hautfeuchte, kein Fingerspreiztremor, kein Lidtremor, kein Zungentremor, kein Dermographismus). Im anamnestischen Gespräch ergaben sich keine Anhaltspunkte für psychiatrisch relevante Auffälligkeit. Zur Überprüfung der Angaben wurde der Urin auf Drogen untersucht. Bei dem durchgeführten polytoxikologischen Urinscreening werden mittels eines hochsensibelen RIA-Suchtest und einer zweiten gaschromatogaphischen Analyse Drogensubstanzen und ihre Metaboliten gemäß ihrer Halbwertzeit im Urin nachgewiesen. Nachgewiesen werden können Substanzen und Abbauprodukte der Opiate, Cannabinoide, Amphetamiene, des Kokains, der Benzodiazenpine und Barbiturate. Dieses Ergebnis wird mit einer zweiten unabhängigen Labormethode bestätigt und ist forensisch abgesichert und somit gerichtswertbar. Bei der Analyse der Urinprobe von Herrn Nachname konnten keine Drogen nachgewiesen werden Darstellung der medizinischen Befunde Leistungsergebnisse: Die Untersuchung der Funktionen des psychophysischen Leistungsvermögens, soweit diese für eine motorisierte Verkehrsteilnahme bedeutsam sind, erfolgte in Form von Einzeltests an einem computergesteuerten Testgerät (ACT + REACT TESTSYSTEM ART 2020) mit programmierter Instruktions- und Testvorgabe am Bildschirm. Bei der Testeinweisung wurde das individuelle Arbeitstempo und Testverständnis von Herrn Nachname berücksichtigt. Testrergebnisse werden, soweit möglich, in Prozentrangwerten mitgeteilt. Der Prozentrang (PR) gibt an, wieviel Prozent einer vergleichbaren Gruppe von Personen schlechtere bzw. gleiche Leistung erzielt haben. Maximal erreichbar ist ein PR von 100, die schlechteste Leistung erhält PR 0. Der mittlere Wert (PR 50) spiegelt die durchschnittlich zu erwartende Leistung wieder. Werte unterhalb von PR 16 sind aufällig niedrig und werden im Rahmen der gutachterlichen Beurteilung hinsichtlich ihrer Verkehrsrelevanz näher bewertet. Die mit Herrn Nachname durchgeführten Verfahren und deren Ergebnisse sind im folgenden beschrieben: RST 3: Test für reative Stress-Toleranz Dieser Einzeltest von ART 2020 (ACT + REACT TESTSYSTEM) erfaßt die Reaktionskapazität und reaktive Belastbarkeit bei Mehrfach-Wahlreaktionen. Der Test besteht aus drei Teilen, wobei in jedem Teil die gleiche Sequenz von 108 optischen und akustischen Signalen (5 Farbsignale, 2 weiße Lichtsignale, 2 Töne) mit vorgegebener Frequenz dargeboten wird. Auf alle Signale ist durch möglichst schnelle Betätigung der jeweils zugehörigen Tasten zu reagieren. Die Signalabfolge der drei Testteile ist unterschiedlich schnell, wodurch der langsame 1.Teil als "Einübungsphase", der schnelle 2.Teil als "Belastungsphase" und der wieder etwas leichtere 3.Teil als "Erholungsphase" gekennzeichnet sind. Ergebnisse (Der Begriff "Reaktion" wird mit "R" abgekürzt.): Phasen Inhalt PR 1 richtige R. 99 Verhältnis verzögerte R. zu richtiger R. 18 Auslassungen 99 Verhältnis Fehl-R. zur Anzahl der Gesamt-R. 100 2 richtige R. 24 Verhältnis verzögerte R. zu richtiger R. 9 Auslassungen 20 Verhältnis Fehl-R. zur Anzahl der Gesamt-R. 62 3 richtige R. 33 Verhältnis verzögerte R. zu richtiger R. 5 Auslassungen 38 Verhältnis Fehl-R zur Anzahl der Gesamt-R 45 Q1: Test zur Messung der Aufmerksamkeitsleistung unter Monotonie Mit diesem Einzeltest am ART 2020 (ACT + REACT TESTSYSTEM) wird die Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung unter Monotonie überprüft. Es werden dabei vier einfach strukturierte Modellzeichen für die Testdauer unverändert dargeboten. Darunter wird ein Vergleichszeichen dargestellt. Durch Tastendruck ist anzugeben, ob das jeweilige Vergleichszeichen mit einem der Modelle identisch ist oder nicht. Unmittelbar im Anschluß an die Reaktion erscheint das nächste Vergleichszeichen. Die Bearbeitungszeichen. Die Bearbeitungszeit für jede Vergleichsaufgabe ist frei wählbar. Die Testperson bestimmt somit selbst Leistungstempo und Leistungsmenge innerhalb der vorgegebenen Testzeit von 7 Minuten. Ergebnisse: bearbeitete Aufgaben (Leistungstempo): PR 7 Verhältnis bearbeitete Aufgaben zu falsch bearbeitete Aufgaben (Leisungsqualität): PR 32 MAT: Matritzentest zur Erfassung der nonverbalen Interlligenz Dieser Einzeltest am ART 2020 (ACT + REACT TESTSYSTEM) dient zur Einschätzung der sprachungebundenen interlektuellen Leistungsfähigkeit. Der Test besteht aus insgesamt 15 Aufgaben, bei denen jeweils ein optisches Muster nach einer bestimmten logischen Regel aufgebaut ist. Jede Aufgabe (Matrix) besteht aus acht Elementen, angeordnet in drei Zeilen und drei Spalten. Ein Element in dieser matrixförmigen Anordnung fehlt und ist entsprechend der logischen Regel, die sich aus den anderen 8 Elementen ergibt, zu bestimmen. Bei jeder Matrix stehen neun Antwortmöglichkeiten zur Verfügung. Die Test- dauer ist auf 15 Minuten begrenzt. Ergebnis: richtige Lösungen: PR 43 LL5: Test zur Erfassung der visuellen Strukturierungsfähigkeit Dieser Einzeltest am ART 2020 (ACT + REACT TESTSYSTEM) erfaßt die visuellen Strukturierungsfähigkeit, d.h. die rasche und sichere Auffassungsleistung bei visuellen Orientierungsaufgaben. Fünf Bilder mit je neun ineinander verschlungenen Linien werden nacheinander dargeboten. Die Bilder sind in ansteigender Schwierigkeit angeordnet. Die Aufgabe besteht darin, mit den Augen den Verlauf der Linie zu verfolgen und an den Anfang der Linie dem jeweiligen Endpunkt zuzuordnen. Pro Bild stehen 40 Sekunden Bearbeitungszeit zur Verfügung. Berabeitete Aufgaben: PR 8 Verhältnis bearbeiteter Aufgaben zu falsch bearbeiteten Aufgaben: PR 100 TT 15: Tachistokoptest zur Erfassung der Überblicksgewinnung Dieser Einzeltest am ART 2020 (ACT + REACT TESTSYTEM) bildet die Fähigkeit der Überblicksgewinnung ab, d.h. wesentliche Einzelheiten des Fahrumfeldes so rasch wie möglich wahrnehmen. Insgesamt 15 Bilder mit Verkeherssituationen werden jeweils eine 3/4 Sekunde dargeboten. Anschließend werden zu jedem Bild drei Fragen zu wesentlichen Inhalten der dargestellten Verkehrssituation gestellt, die in beliebiger Reihenfolge beantwortet werden sollen. Jeweils nach Beantwortung aller drei Fragen wird das nächste Bild präsentiert. Die Auswertung erfolgt nach dem Gesichtspunkt der Beobachtungs- und Beantwortungsgenauigkeit. Verkehrsregelkenntnisse sind nicht erforderlich. Ergebnis: richtige Lösungen: PR 18 FAT: Aufmerksamkeits-Flexibilität-Test Dieser Einzeltest am ART 2020 (ACT + REACTSYSTEM) dient dazu, die Aufmerksamkeitsflexibilität zu überprüfen, d.h. die Fähigkeit, die Aufmerksamkeit einem wechselnden Informationsfluß anzupassen. Über einen längeren Zeitraum sind geometrische Strukturen hinsichtlich ihrer Übereinstimmung zu vergleichen. Die Strukturen wechseln in ihrer Komplexität und ihrem Informationsgehalt. Es werden immer ein Vergleichszeichen mit einem oder zwei Vorlagezeichen verglichen, wobei mit Tastendruck entschieden werden muß, ob sie identisch oder verschieden sind. Die Bearbeitungszeit für jede Vergleichsaufgabe ist frei wählbar. Die Testperson bestimmt somit selbst Leistungstempo und Leistungsmenge innerhalb der vorgegebenen Testzeit von 7 Minuten. Leistungstempo und -qualität werden als Testwerte erfaßt. Ergebnisse: berabeitete Aufgaben (Leistungstempo): PR 1 Verhältnis bearbeitete Aufgaben zu falsch bearbeteten Aufgaben (Leistungsqualität): PR 15 GEMAT 2: Test zur Prüfung des Kurzzeitgedächtnisses Dieser Einzeltest am ART 2020 (ACT + REACT TESTSYSTEM) dient zur Erfassung des visuellen Kurzzeitgedächnisses. Das Testmaterial besteht aus 24 einfachen geometrischen Figuren. Drei Figuren werden einzeln am Bildschirm vorgegeben. Anschließend soll aus jeweils vier ähnlichen Mustern die zuvor dargebotene Figur erkannt werden. Ergebnis: richtige Lösungen: PR 64 Fragebogen zum Lebenslauf und zur Fahrpraxis Dieser Fagebogen enthält Angaben zur Biographie und derzeitigen Lebenssituation von Herrn Nachname sowie zur bisherigen Fahrpraxis und Verkehrsauffälligkeit. Der Inhalt des Bogens ist auch Gegenstand des Explorationsgesprächs und die wesentlichen Angaben sind in Abschnitt III des Gutachtens wiedergegeben. |
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| 7. Zusammenfassende Beurteilung | ||
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Die im Teil 3 auf S. 4 des Gutachtens dargestellten Voraussetzungen für eine günstige
Prognose wurden anhand der oben erläuterten Methoden überprüft. Nach
den Ergebissen der durch geführten Verfahren ergibt sich für Herrn Nachname
fogendes Bild:
Grundlegende Vorraussetzungen für eine unaufällige Verkehrsteilnahme ist die körperliche und geistige Eignung. Im Bereich der geistigen bzw. psychisch-funktionalen Vorraussetzungen lassen sich gegenwärtig verkehrsrelevanten Beinträchtigungen feststellen. In fast allen hier angewandten Prüfverfahren sind normunterschreitende Befunde festzustellen. Zusammenfassend läßt sich aus den Ergebnissen der verkehrsrelevanten Leistungsüberprüfung eine im Vergleich zu normal leistungsfähigen Kraftfahrern erhöhte Gefährdung beim Führen von Kraftfahrzeugen ableiten. Aus medizinischer Sicht dürfen keine gravierenden verkehrsrelevanten Gesundheitsstörungen im körperlichen, organischen und psychatrischen Bereich vorliegen, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungsanlaß stehen. Die verkehrsmedizinische Untersuchung ergab im Hinblick auf die Fragestellung keine verkehrsbedeutsamen Auffälligkeiten. Bei Herrn Nachname fanden sich weder auf internistischem noch auf psychatrisch-neurologischem Gebiet relevante Einschränkungen der Fahreignung. Der Bewegungsapparat war intakt. Nach entsprechenden Umrüstungen am Pkw sind hinsichtlich der Erkrankung keine Einschränkungen der Fahreignung zu erkennen. Ebenso fanden sich keine wesentlichen hirnorganischen Auffälligkeiten nach der SHT, die die Fahreignung beeinträchtigen könnten. Die medizinische Untersuchung ergibt keine Hinweise auf aktuellen Drogenkonsum oder Folgen eines chronischen Drogenkomsums. Die polytoxikologische Analyse des unter Sicht gewonnenen Urins ist negativ bezüglich der früher konsumierten Drogen, bekannter Ausweichmittel, Drogensubstitution (Methadon) und anderer psychotroper Substanzen. Hierdurch ist allerdings zunächst nur die Fähigkeit zum zweckorientierten, kurzfristigen Drogenverzicht dokumentiert. Die Angaben von Herrn Nachname zu Drogenkonsum können in diesem Zusammenhang nur dann verwertet werden, wenn sie glaubhaft sind. Eine Überprüfung der Glaubhaftigkeit ergibt dabei keine sicheren Hinweise auf eine eingeschränkte Verwendbarkeit der Äußerungen. Die Angaben von Herrn Nachname stimmen im wesentlichen mit der Akten- und Befundlage überein. Derzeit finden sich keine Hinweise auf aktuellen Arzneimittelmißbrauch. Eine wesentliche Hilfe bei der Vermeidung eines Rückfalls sieht Herr Nachname in der Anregung und Unterstützung durch seine Familie, insbesondere durch Gespräche mit seiner Schwester. Herr Nachname konnte nachvollziehbar darstellen, daß er aktiv, seinen früheren Problemen angemessen Bewältigungsstrategien entwickelt hat. Eine realistische Einschätzung seiner Entwicklungsmöglichkeiten ist bei Herrn Nachname festzustellen, so daß keine Rückfallgefährdung durch Frustrationen befürchtet werden muß. Im vorliegenden Fall war zudem auch die Frage nach der Wahrscheinlichkeit sonstiger verkehrsrechtlicher Verstöße zu prüfen. Nach der vorliegenden Befundlage kann davon ausgegangen werden, daß Herr Nachname zu einer Orientierung seines Verhaltens an überindividuellen Normen sowohl hinreichend motiviert als auch in der Lage ist. Im psychologischen Untersuchungsgespräch war zu erkennen, daß Herr Nachname die wesentlichen Fehler seines Verhaltens sieht und richtig bewertet. Er konnte dies auch verbalisieren und alternative Verhaltensweisen reflektieren. Grundsätzlich dürfte es Herrn Nachname bei entsprechender Einstellungsänderung durchaus möglich sein, sich unter den herrschenden Verkehrsbedingungen am geltenden Rechtssystem zu orientieren und damit unauffälliger zu verhalten. Abschließende Stellungnahme Bei zusammenfassender Wertung der Untersuchungsergebnisse kann festgestellt werden, daß bei Herrn Nachname eine günstige Entwicklung von ausreichender Stabilität eingetreten ist. Wir können die behördliche Fragestellung deshalb wie folgt beantworten: Es ist nicht zu erwarten, daß Herr Nachname mit erhöhter Wahrscheinlichkeit auch zukünftig ein Fahrzeug unter Arzneimitteleinfluß führen und erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. "PsyTec Information: Der eben gelesene Abschnitt ist der Wortlaut für "positives Gutachten". Die folgenden Abschitte formulieren eine Auflage die der Klient noch erfüllen muß." Es lagen zum Zeitpunkt der Untersuchung jedoch Defizite im psychisch-funktionalen Bereich vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Fahrzeugklasse in Frage stellen. Sollte Herr Nachname im Rahmen einer Fahrprobe den Nachweis erbringen, daß eine hinreichende Kompensation im realen Verkehrsverhalten möglich ist, so kann noch von einer ausreichenden funktionalen Leistungsfähigkeit ausgegangen werden. Die Fahrprobe sollte zur "rush-hour", das heißt, zur Hauptverkehrszeit durchgeführt werden. Hierbei ist insbesondere zu beobachten, ob der Untersuchten auf Signale zu reagieren und Verkehrssituationen angemessen einzuschätzen vermag. Desweiteren sollte die Befähigung zum "vorausschauenden Fahren" sowie die Ermüdbarkeit, das heißt, das Nachlassen oder Aufrechterhalten der Aufmerksamkeit gegen Ende der Fahrprobe einer gesonderten Beachtung unterzogen werden. |
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