Psytec Mobile verkehrspsychologische PraxisGutachten #1 (1998.09.07.NOF)
 
Inhaltsverzeichnis
  1. Anschreiben
  2. Einleitung
  3. Fragestellung und Vorgeschichte
  4. Untersuchungsbefunde
  5. Zusammenfassende Befundwürdigung
  6. Ergebnis und Empfehlung
 
 
1. Anschreiben
Ihre medizinisch-psychologische Untersuchung

Sehr geehrter Herr Nachname,
als Anlage übersenden wir Ihnen das über Sie erstellte Gutachten in zweifacher Ausfertigung. Eine Ausfertigung ist für Sie selbst bestimmt, die andere für Ihr Straßenverkehrsamt als Entscheidungshilfe in Ihrer Fahrerlaubnisangelgenheit.

Die Aktenunterlagen, die uns mit Ihrem Einverständnis zur Untersuchung zur Verfügung gestellt worden waren, haben wir vereinbarungsgemäß an die Behörde zurückgeschickt.

Mit freundlichen Grüßen
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2. Einleitung
Die Untersuchung erfolgte am ??.??.1998 im Auftrag des Herrn Nachname, um die von der Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Kraftfahreigung des Untersuchten gefordert.

Das vorliegende medizinisch-psychologische Gutachten dient allein dem Zweck, der die Begutachtung veranlassenden Straßenverkehrsbehörde eine Entscheidungshilfe nach den Anforderungen der Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern - Eignungsrichtlinien - sowie dem Leitfaden zur Begutachtung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in amtlich anerkannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstellen (MPU) erstellt worden.
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3. Fragestellung und Vorgeschichte
Fragestellung:
Ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?

Vorgeschichte:
Die uns übersandten Akten, auf die hinsichtlich der Vorgeschichte im einzelnen verwiesen wird, wurden eingesehen und bei Begutachtung berücksichtigt.

Nach Aktenlage besitzt Herr Nachname eine Fahrerlaubnis der Klasse 3. Aus der Akte ist folgendes zu entnehmen:
  • ??.??.1997: Überholen einer Nichtbeachtung von Verkehrszeichen. Einen Punkt.
  • ??.??.1997: Mißachtung der Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeuges, es kam zum Unfall mit Sachschaden. Drei Punkte.
  • ??.??.1997: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 27 km/h. Drei Punkte.
  • ??.??.1997: Inbetriebsetzen eines Pkw, obwohl die Betriebserlaubnis infolge Änderungen am Fahrzeug und damit auch die Zulassung zum Verkehr erloschen war (schwarz eingefärbte Rückleuchten). Drei Punkte.
  • Verwarnung durch das zuständige Straßenverkehrsamt mit Datum vom 1997, versehen mit einem individuellen Hinweis darauf, daß die Verkehrsregeln auch nach Ablauf der Probezeit eingehalten werden müssen
    Danach wurden zwei weitere Außälligkeiten bekannt:
  • ??.??.1997: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 23 km/h. Einen Punkt.
  • _ ??.??.1997: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 25 km/h. Einen Punkt.
  • Teilnahme an einem ASK-Kurs vom ??.??. bis ??.??.1997. Während des Kurses wurde Herr Nachname erneut auffällig:
    ??.??.1997: Linksabbiegen, ohne das entgegenkommende Fahrzeug durchgelassen und damit den anderen gefährdet zu haben.
    Danach wurde weiter bekannt:
  • ??.??.1997: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 41 km/h. Drei Punkte.
  • ??.??.1997: Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 27 km/h. Drei Punkte.
Mit Datum vom ??.??.1998 forderte das zuständige Straßenverkehrsamt Herrn Nachname auf, sich einer MPU zu unterziehen. Anlaß für diese Maßnahme waren 20 Punkte im Verkehrszentralregister in einem Auszug des Kraftfahrbundesamtes vom ??.??.1998. Herr Nachname erhielt diese Punkte zwischen dem ??.??.1997 und dem ??.??.1998.

Die Tatsache, daß das Verkehrsverhalten zu gravierenden Übertretungen geführt hat, weist auf eine weit überdurchschnittliche Mißachtung von Verkersregeln hin (Utzelmann, H.D. 1990, Empirische Ergebnisse zum Punktsystem, 28. Deutscher Verkehrsgerichtstag 1990 in Goslar, Hamburg: Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft). Herr Nachname wird deshalb darauf hin untersucht, inwieweit dies auf Einstellungs- und Anpassungsmängel zurückzuführen ist, die auch zukünftig zu regelwidrigem Verhalten bei der Verkehrsteilnahme führen könnten.
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4. Untersuchungsbefunde
Psychologische Exploration:
Eigene Angaben des Herrn Nachname (teilweise schriftlich erhoben): Er habe eine Fahrerlaubnis erstmalig 19?? erworben, etwa drei Jahre relativ regelmäßig (einschließlich führerscheinfreie Fahrzeuge) am motorisierten Straßenverkehr teilgenommen und dabei ca. 120.000 km insgesamt zurückgelegt.

Die Untersuchung erfolgte mit Unterstützung eines Dolmetschers.

Zur Lebensgeschichte, zur persönlichen und beruflichen Entwicklung und jetzigen Lebenssituation machte der Untersuchte hier u.a. folgende Angaben:

Herr Nachname gibt an, nach dem Besuch der Grundschule 19?? bis 19?? in Land 19?? nach Deutschland gekommen zu sein. Einen Beruf habe er nicht erlernt. Von Januar 19?? bis 19?? habe er einen Sprachkurs besucht, seit ??.??.1997 sei er als ???? selbständig.

Seit dem ??.??.1998 sei er verheiratet, habe ein Kind.

(Was sei der Anlaß für diese Untersuchung?) Er arbeite als ????, habe vier Punkte abgebaut, habe an einer Information teilgenommen. Er habe jetzt ein eigenes Gewerbe (Herr Nachname zeigt die Gewerbeanmeldung vom ??.??.1997).

(Was habe er als Beruf gelernt?) Er habe die Grundschule besucht, dann habe er hier Deutsch gelernt.

(Was habe er in der Fahrschule gelernt?) Wie man Verkehrsregeln einhalte, man dürfe nicht zu schnell fahren, sonst komme es zum Unfall.

(Wann sei die erste Auffälligkeit gewesen?) Gleich nach der Probezeit, die am ??.??.1997 zu Ende gewesen sei. (Zwei Tage später sei er das erstemal aufegfallen - wie habe er das in der Probezeit gemacht?) Da sei er vorsichtig gefahren. (Warum habe er das gleich nach der Probezeit geändert?) Es habe viele Probleme mit zu Hause im Land gegeben - er sei wie blind gefahren, habe mehr Gas gegeben, sei auch viel gefahren, habe mit Autos gearbeitet.

(Er habe an einer Nachschulung teilgenommen - dann sei es aber weitergegangen mit Auffälligkeiten, zuletzt sei er am ??.??.1998 aufgefallen - wie erkläre er das?) Er habe nicht darauf geachtet, er sei so durcheinander gewesen, wegen der Probleme ... .

(Was sei am ??.??.1997 gewesen?) Das sei die Scheibe ein bißchen kaputt gewesen. (Laut Akte seien die Rückleuchten schwarz eingefärbt gewesen?) Er habe das nicht richtig gewechselt, habe das nur von außen gewechselt, hätte das noch von innen tun müssen. (Wenn er mit Autos handele, das gewerblich tue, müßte er doch über so etwas Bescheid wissen?) Er habe es nicht geschafft, das rechtzeitig zu reparieren.

(Was sei am ??.??.1997 gewesen?) Das sei an einem Stopschild gewesen, er habe nach rechts und links geguckt, dann habe er losgewollt, auf einmal sei da einer gekommen, der habe dann gesagt, er sei 45 gefahren - aber der müsse viel schneller gewesen sein - das Auto sei sehr kaputt gewesen!

(Was sei am ??.??.1997 passiert?) Daran könne er sich nicht erinnern, er sei bergrunter gefahren, der andere sei unsichtbar gewesen. Er habe die Fehler gemacht, sei mit den Gedanken anderswo gewesen.

(Wie wolle er das in Zukunft verhindern?) Er wolle vorsichtig fahren, keine Fehler mehr machen.

(Warum habe er das nicht getan - er habe z.B. einen Brief vom Straßenverkehrsamt bekommen im Oktober 1997, worin er darauf noch einmal besonders hingewiesen worden sei?) Ein paar Fehler habe auch der Bruder gemacht, das habe er auch beim Straßenverkehrsamt gesagt, aber da sei es zu spät gewesen.

Das Verhalten und die Äußerungen des Untersuchten waren besonders durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
  • Gesprächsbereit, jedoch überhaupt nicht reflektionsfähig.
  • Demonstrativ wirkende Angaben, die auf eine unkritisch-positive Selbstarstellung und pauschale Entlastung ausgerichtet sind
  • Formuliert pauschal Vorsätze ohne konkrete Vorstellung zur künftigen Vermeidung von Delikten.
  • Unterschätzt eigene Rückfallgefahr.
Medizinische Befunde

Angaben zur Gesundheit:
In den Angaben zur Gesundheit fanden sich keine Hinweise auf organische Erkrankungen, Operationen oder Unfallfolgen, die sich auf das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges auswirken könnten.

Einschränkungen der Leistungsfähigkeit am Untersuchungstag und zum Führen von Kraftfahrzeugen wurden hier ausdrücklich verneint.

Körperliche Untersuchung:
Zentrale Tagessehschärfe: re. 1,0/li. 1,0 o. Sehhilfe
Blutdruck: RR 120/80 mm Hg
Puls: 68 Schläge/ min.

Psychophysische Testverfahren:
Leistungsbefunde werden in Prozenträngen (PR) mitgeteilt. Der PR gibt an, wieviel Prozent der Personen einer vergleichbaren Stichprobe geringere Leistungen aufweisen; der mittlere Leistungsbereich liegt zwischen PR 15 und PR 85.

Tachistoskopischer Auffassungsversuch (TAVT) PR 82
(untersucht optisch-visuelles Außassunsgtempo, Außassungsumfang, Kurzzeitgedächtnis)

Linien-Verfolgen (LVT) PR 83
(untersucht Schnelligkeit und Sicherheit der selektiven Beobachtung und Orientierung)

Zusätzliche Untersuchungsverfahren
Fragebogen für verkehrsauffällig Kraftfahrer (FVK):
Abweichungen weisen in der V-Skala auf mangelnde selbstkritische Verhaltensbeobachtung und unrealistisch-positive Selbstdarstellung hin.
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5. Zusammenfassende Befundwürdigung
Herr Nachname hat sich hier im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen lassen, um die von der Verwaltungsbehörde geäußerten Zweifel an seiner Fahreignung auzuräumen.

Die verkehrsmedizinische Befundbeurteilung ergab unter den Gesichtpunkten der Fragestellung keine bedeutsamen Auffälligkeiten oder Hinweise auf mögliche verkehrsmedizinisch bedeutsame Beeinträchtigungen der Fahrsicherheit.

Bei der Überprüfung der verkehrsbedeutsamen psychophysischen Funktionen wurden keine Beeinträchtigungen festgestellt.

Der Schwerpunkt der Beurteilung der Fahreignung liegt bei der Frage, ob nach den individuellen Einstellungen und Verhaltensbereitschaften zu erwarten ist, daß der Untersuchte risiko- und verantworungsbewußt die sozialen Anpassungserfordernisse des motorisierten Straßenverkehrs hinreichend erfüllen kann.

Die Umstellung auf ein Verhalten, das den Belangen der Verkehrssicherheit genügend Rechnung trägt, kann nur zustande kommen, wenn wesentliche Ursachen des eigenen Fehlverhaltens erkannt und daraus entsprechende Schlußfolgerungen gezogen worden sind.

Die Tatsache, daß es trotz Verwarnung, Belehrung und Bestrafung bisher nicht gelungen ist, eine Umorientierung des Verkehrsverhaltens bzw. eine Haltungsänderung herbeizuführen, weist auf eine geringe Beeindruckbarkeit hin. Auch die Häufigkeit der Verstöße - 20 Punkte innerhalb eines Jahres - legt den Verdacht nahe, daß es Herr Nachname nicht möglich ist, aus Fehlern zu lernen, Zusammenhänge zu erkennen zwischen seiner eigenen Person und aktenkundigen Tatauffälligkeiten. Es besteht vielmehr eine Neigung, Geschehnisse in der Erinnerung unwillkürlich so sehr zu verschieben, daß der eigene, persönliche Ursachenanteil völlig aus dem Blick gerät. Diese an sich häufige und verständliche Tendenz, unangenehme Dinge zu verdrängen, ist bei Hernn Nachname sehr auffällig ausgeprägt und auch wirksam. Nur so ist zu erklären, daß er meint, in der Fahrschule gelernt zu haben, wie man Verkehrsregeln einhält und daß man nicht so schnell fahren dürfe, weil es sonst zu einem Unfall komme, andererseits aber überhaupt nicht bereit und/oder in der Lage ist, diese Erkenntnisse auch in die Praxis umzusetzen. Immer wieder werden ganz persönliche Motive als Erklärung für zum Teil drastisch-normabweichendes Verhalten angeführt - z.B., daß er im Überholverbot überholt habe, weil er es eilig gehabt habe, nicht vorangekommen sei. Als Entschuldigung führt er auch immer wieder seine vielen Probleme zu Hause, im Heimatland an mit der Erklärung, daß er wie blind gefahren, "nur Gas gegeben" habe.

Was in der Untersuchung nicht geklärt werden konnte, ist der Umstand, daß Herr Nachname laut Akte und auch eigener Aussage innerhalb der Probezeit nicht ein einziges Mal auffällig geworden ist, die erste Auffälligkeit nach seiner Aussage exakt zwei Tage nach Ende seiner Probezeit registriert wurde. Seither kam es in knapp einem Jahr zu neun Verkehrsauffäligkeiten.

Vielen Unfällen geht ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln voraus. Verkehrsverstöße erhöhen das Unfallrisiko; Kraftfahrer, die sich über die Verkehrsbestimmungen hinwegsetzen, gefährden den Straßenverkehr in erhöhtem Maße.

Eine wirksame Änderung des Fahrstils ist nicht durch pauschale Vorsätze zu erwarten. Es müssen detaillierte realistische Überlegungen zum Fahren vorliegen, die in einer kritischen Situation tatsächlich abrufbar sind und die somit dazu beitragen können, Vorbereitung und Verlauf von Fahrten mit dem Kraftfahrzeug besser zu organisieren.

Diese Voraussetzungen sind zum Zeitpunkt der Untersuchung auf keinen Fall gegeben.

Die Anwendung eines schriftlichen Fragebogens zu Einstellungsbesonderheiten im Vergleich zu bewährten Kraftfahrern weist ebenfalls auf ein problematisches Verhalten hin. Es sind Anhaltspunkte erkennbar für deutliche Schwierigkeiten in der kritischen Selbstdarstellung. Herr Nachname neigt danach zu einer eher unrealistisch-positiven Selbstdarstellung im Sinne einer deutlich vordergründigen Scheinanpassung.
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6. Ergebnis und Empfehlung
Die Fragestellung der Verwaltungsbehöre ist aus gutachterlicher Sicht daher wie folgt zu beantworten:

Es ist zu erwarten, daß Herr Nachname auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.

Es ist fraglich, ob Herr Nachname ohne sachgerechte Unterstützung, z.B. durch eine psychosoziale Beratungsstelle oder einen therapeutisch tätigen Verkehrspsychologen in der Lage sein wird, die genannten Anforderungen zu erfüllen.
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