Psytec Mobile verkehrspsychologische PraxisGutachten #1 (1997.03.18.PRA)
 
Inhaltsverzeichnis
  1. Vorwort
  2. Fragestellung und Vorgeschichte
  3. Untersuchungsbefunde
  4. Medizinische Befunde
  5. Psychophysische Testverfahren
  6. Zusammenfassende Befundwürdigung
 
 
1. Vorwort
Die Untersuchung erfolgte am ??.??.1997 im Auftrage des Herrn Nachname, um die von der Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Kraftfahreignung des Untersuchten gefordert.

Das Gutachten dient der die Begutachtung veranlassenden Strassenverkehrsbehörde als Entscheidungshilfe und ist nach den Anforderungen der Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und- inhabern (Eignungsrichtlinien) sowie dem Leitfaden zur Begutachtung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in amtlich anerkannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstellen (MPU) erstellt worden.
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2. Fragestellung und Vorgeschichte
Fragestellung:
Ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche und/oder andere allgemeine Strafbestimmungen verstoßen wird?

Diese Frage ist begründet, weil Verstöße gegen verkehrs- und/oder strafrechtliche Bestimmungen auf allgemeine Einstellungs- und Anpassungsmängel, d h. auf die Bereitschaft hindeuten, gesellschaftliche Regeln und Normen sowie Gesetze zu mißachten. Herr Nachname ist deshalb darauf hin zu untersuchen, inwiefern sich dies auch bei der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auswirken könnte, bzw., ob inzwischen von günstigeren Voraussetzungen auszugehen ist.

Herr Nachname war im ??.??. 1995 aufgefallen, weil er es zugelassen hatte, daß jemand ohne Fahrerlaubnis mit einem nicht versicherten Leichtkraftrad gefahren war und im ??.??.1996 durch Urkundenfälschung einen Monat Fahrverbot.

Herr Nachname beantragt die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Kl. I b.
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3. Untersuchungsbefunde
Psychologische Exploration:
Eigene Angaben (zusammenfassende Darstellung):
Scheidung bzw. Trennung der Eltern 19??; er sei dann zunächst bei seiner Mutter in Stadt gewesen und sei jetzt bei seinem Vater in Stadt.

Der schulische Werdegang sei kuntinuierlich verlaufen.

Zur Zeit besuche er die Schule bis 19?? und beginne dann eine Lehre als Beruf in Stadt. Seine hauptsächliche Freizeitbeschäftigung verbringe er in einer Werkstatt bei sich zu Hause mit basteln, ... .

Damit zusammenhängend sei es auch zu den Auffälligkeiten gekommen:
einmal habe er jemand unbedachterweise fahren lassen ... man habe sich damals nichts dabei gedacht, was natürlich grundverkehrt gewesen sei. Im ??.??. letzten Jahres habe er einmal ein Nummernschild (Versicherung) an ein anderes Moped geschraubt, was auch nicht richtig gewesen sei. Damals habe er leider noch nicht genügend nachgedacht was ihn teuer zu stehen gekommen sei - was ihn aber auch zur Vernunft gebracht habe, so daß er inzwischen wisse, warum diese Regeln existierten, was er auch inzwischen kapiert habe ...! So müsse man an seiner Zuverlässigkeit als motorisierter Verkehrsteilnehmer in Zukunft nicht weiter zweifeln.

Das Verhalten und die Äußerungen des Untersuchten waren besonders durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
Wirkt anfänglich etwas gespannt, ist ansprechbar, wird lockerer im weiteren Gesprächskontakt.
Im Gespräch motivierbar, sich ausführlich zu äußern.
Reagiert überwiegend gesprächsbereit und differenziert auf gestellte Fragen.
Entwickelt Einsicht in eigene Verhaltensbereitschaften und notwendige Einstellungsänderungen.
Läßt Entwicklungsfortschritte mit Auswirkung auf Einstellung und Verhalten erkennen.
Läßt keine grundlegenden Fehleinstellungen zu den Sicherheitserfordernissen des motorisierten Straßenverkehrs erkennen.
Folgen eigenen Fehlverhaltens führten zu deutlicher Neuorientierung in den Zielsetzungen.
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4. Medizinische Befunde
Angaben zur Gesundheit:
In den Angaben zur Gesundheit fanden sich keine Hinweise auf ernstere Erkrankungen, Operationen oder Unfallfolgen, die sich auf das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges auswirken könnten.

Einschränkungen der Leistungsfähigkeit am Untersuchungstag und zum Führen von Kraftfahrzeugen wurden hier verneint.

Herr Nachname erklärte, nicht krankgeschrieben bzw. in ärztlicher Behandlung zu sein. Medikamente- bzw. Drogeneneinnahme wurde verneint.

Körperliche Untersuchung und Laborwerte
Allgemeinzustand
Ernährungszustand: gut
Kräftezustand: gut

Innere Organe
Blutdruck 148/79 mmHg
Puls 81 Schläge/Min.

Herz, Lunge, Abdomen ohne krankhaften Befund.
Leber nicht vergrößert und nicht druckempfindlich.

Vegetativum
Vegetative Zeichen nicht verstärkt.

Neurologischer Befund
regelrecht

Bewegungsorgane
ohne verkehrsrelevante Funktionsstörungen.

Sinnesorgane
Augen: Motilität: nicht gestört
äußerlich: o.B.
zentrale Sehschärfe: o. Gl. re. 1,0/li. 1,0
Hörvermögen: Flüstersprache 5 m bds.
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5. Psychophysische Testverfahren
Leistungsbefunde werden in Prozenträngen (PR) mitgeteilt.

Der (PR) gibt an, wieviel Prozent der Personen einer vergleichbaren Stichprobe geringere Leistungen aufweisen; der mittlere Leistungsbereich liegt zwischen PR 15 und PR 85.

Tachistoskopischer Auffassungsversuch (TAVT) PR 99
(untersucht optisch-visuelles Auffassungstempo, Auffassungsumfang, Kurzzeitgedächtnis)

Linien-Verfolgen(LVT)PR 95
(untersucht Schnelligkeit und Sicherheit der selektiven Beobachtung und Orientierung)

Zusätzliche Untersuchungsverfahren
Verkehrsfragebogen (KKT):
Abweichquote 15KB 20 - 26

Fragebogen zur Ermittlung von Einstellungen zur Gefahr, zur Sicherheit und zu gesetzlichen Bestimmungen im motorisierten Straßenverkehr.

(Ein Wert innerhalb des kritischen Bereichs (KB) überschreitet den Mittelwert einer verkehrsunauffälligen Personengruppe um mehr als die statistische Streuungsbreite (s). Werte oberhalb des kritischen Bereichs überschreiten den Mittelwert einer verkehrsauffälligen Personengruppe um mehr als die statistische Streuungsbreite)
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6. Zusammenfassende Befundwürdigung
Herr Nachname hat sich hier im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen lassen, um die von der Verwaltungsbehörde geäußerten Zweifel an seiner Fahreignung auszuräumen.

Dazu wurde das Gutachten des Gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, 4. Auflage, 1992, Schriftreihe des Bundesminister für Verkehr, Heft 71, soweit es fragerelevant ist, berücksichtigt.

Bei der verkehrspsychologischen Untersuchung fanden sich keine Mängel im Bereich verkehrsbedeutsamer Leistungsfunktionen, welche die bisherige Auffälligkeit erklären könnten.

Die verkehrsmedizinische Untersuchung ergab im Hinblick auf die Fragestellung keine verkehrsbedeutsamen Auffälligkeiten oder Einschränkungen.

Persönlichkeitsdiagnostisch handelt es sich um einen altersadäquat entwickelten Jugendlichen, der, wie sich in einem ausführlichen Gespräch zur Sachlage abzeichnete, inzwischen durch die Folgen des eigenen Fehlverhaltens konsequente Verhaltensänderung praktiziert hat und auch zu deren Beibehaltung motiviert ist.

Hinweise auf evtl. überdauernde Fehleinstellungen haben sich nicht ergeben.

Insgesamt kommen wir daher zu folgender Beurteilung:
Es ist nicht zu erwarten, daß der Untersuchte zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche und/oder andere allgemeine Strafbestimmungen verstoßen wird.
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    Dipl.-Psych. Andreas Skultéti
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