Psytec Mobile verkehrspsychologische PraxisGutachten #1 (2000.06.23.NHT)
 
Inhaltsverzeichnis
  1. Einleitung
  2. Medizinischer Teil
  3. Psychologischer Teil
  4. Zusammenfassung
 
 
1. Einleitung
Fragestellung
Die Untersuchung erfolgte am Datum im Auftrag von Herrn Vorname Nachname, um die von der Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifeln an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen A, BE, L und M gefordert.

Das Gutachten soll zu folgender Frage Stellung nehmen:
Ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?

Gemäß Anlage 15 (zu §11 Abs. 5) der Fahrerlaubnisverordnung vom 18. August 1998 wurde die Untersuchung streng anlassbezogen, durchgeführt, d.h., wir beschränken uns in diesem Gutachten auf die Fragen, die im vorliegenden Fall zur Aufklärung der mitgeteilten Zweifel der Verwaltungsbehörde an der in Frage stehenden Fahreignung und zur Feststellung besonderer Eignungsvoraussetzungen beantwortet werden müssen.

Dabei waren die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung des gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST), Mensch und Sicherheit, Heft M 115, Bergisch Gladbach, Februar 2000, in angemessener Weise zu berücksichtigen.

Vorgeschichte
(Information zur Person und aktenkundige Anknüpfungstatsachen)
Herr Vorname Nachname, zum Zeitpunkt der Untersuchung ?? Jahre alt, ledig, ist von Beruf ????.

Die Fahrerlaubnis der Klassen 1 und 3 hat er nach eigenen Angaben erstmals 19?? erworben und dabei eine durchschnittliche jährliche Fahrleistung von ca. 60.000 Kilometern erzielt. Im Sinne der Fragestellung der Straßenverkehrsbehörde sind folgende aktenkundige Informationen von Interesse:
??.??.1999, Trunkenheitsfahrt um ?? ?? Uhr, BAK um ?? ?? Uhr: 2.04 o/oo.
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2. Medizinischer Teil
Einleitung
(Beschreibung von Untersuchungsumfang und -aufwand)
Im Medizinischen Teil der Untersuchung wurde Herr Nachname ein Fragebogen vorgelegt und ausgewertet, eine Anamnese erhoben und eine orientierend internistisch-neurologische Untersuchung gemäß den Anknüpfungstatsachen, auf die sich die behördliche Eignungszweifel beziehen, durchgeführt.

Gleichzeitig wurden die Ergebnisse einer auf den Anlass bezogenen Laboruntersuchung mitverwertet.

Voraussetzung für eine positive Beurteilung ist der Nachweis, daß keine die Fahreignung beeinträchtigende Gesundheitsstörung vorliegt. Insbesondere dürfen keine Hinweise auf alkoholbedingte, verkehrsmedizinisch relevante körperliche Folgeschäden oder einen aktuell betriebenen Alkoholmißbrach gefunden werden.

Anamnese
Krankheitsanamnese
Erkrankungen, Operationen und Verletzungen, die im Hinblick auf die Fragestellung verkehrsmedizinische Bedeutung besitzen, wurden nicht erwähnt. Die regelmäßige Einnahme von Medikamenten wurde ebenso wie ein Nikotin- und Drogenkonsum verneint.

Nach eigenen Angaben bestanden am Untersuchungstag Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit.

Anamnese zum Trinkverhalten
Im Rahmen der Anamnese wurden auch die Alkoholkonsumgewohnheiten angesprochen, da aufgrund der Vorgeschichte, zumindest für die Vergangenheit, von einer Problematik in diesem Bereich ausgegangen werden kann. Es wurde eine Alkoholanamnese erhoben, die sich mit den Angaben des Alkoholkonsums im psychologischen Teil des Gutachtens deckt. Auf eine detaillierte Ausführung wurde an dieser Stelle verzichtet.

Herr Nachname gab an, er trinke seit der Auffälligkeit nur noch bei besonderen Anlässen ein Glas Wein oder Bier. Vorher habe er schon häufiger zuviel getrunken. Filmrisse oder körperliche Entzugserscheinungen seien jedoch nicht vorgekommen. Die Reduktion des Alkoholkonsums sei ihm am Anfang nicht leicht gefallen.

Im übrigen verweisen wir auf die psychologische Exploration, die sich ausführlich mit dem Trinkverhalten beschäftigt.

Befunde
Bei der orientierend internistischen und neurologischen Untersuchung zeigte sich keine eignungseinschränkender Befund. Bewußtseinsstörungen und Schwindel bestanden nicht. Die Koordinationsversuche verliefen allesamt unauffällig. Es wurde ein Blutdruck von 140/90 mmHg bei einer Herzfrequenz von 72 Schlägen pro Minute gemessen.

Die zentrale Tagessehschärfe für die Ferne betrug re:1.0, li:1.0, beidäugig:1.0 ohne Korrektur. Gesichtsfeld, Augenmotilität, Farbsinn und Stereosehen waren nicht eingeschränkt. Das Hörvermögen für Umgangssprache war ausreichend.

Laborwerte
Im Normbereich.

Der Urinmehrfachstreifentest erbrachte einen normalen Befund.

Beurteilung
Die medizinische Untersuchung ergab zum jetzigen Zeitpunkt keine krankhaften Befunde im Sinne der Fragestellung. Die Laborwerte lagen im Normbereich. Hinweise für einen derzeit noch bestehenden, erhöhten Alkoholkonsum fanden sich nicht.

Ob die Aufarbeitung der Alkoholproblematik für die Minderung der Wiederauffallenswahrscheinlichkeit für das Delikt Trunkenheit am Steuer bei Herrn Nachname ausreicht, muss in erster Linie die verkehrspsychologische Untersuchung erweisen.

Empfehlung
Wegen der positiven Ergebnisse der medizinischen Begutachtung empfehlen wir Hern Nachname, um einen normabweichenden Alkoholkonsum ausschließen zu können, eine regelmäßige Kontrolle der Laborwerte (GOT, GPT, GGT, MCV und ggf. CDT) in Abständen von acht bis zwölf Wochen und eine Vorlage dieser Befunde bei einer erneuten MPU. Die Untersuchungsergebnisse sollten durch den behandelnden Arzt mit Stempel und Unterschrift beglaubigt sein.

Zusammenfassung des medizinischen Teils
Die medizinischen Untersuchung erbrachte derzeit keine Hinweise auf alkoholbedingte Beeinträchtigung von Herrn Nachname.

Auf den psychologischen Teil des Gutachtens wird verwiesen.
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3. Psychologischer Teil
Einleitung
(Beschreibung von Untersuchungsumfang und -aufwand)
Bei der psychologischen Untersuchung wurde ein Untersuchungsgespräch durchgeführt, in dem ausführliche Informationen zum aktenkundigen Geschehen, den Entstehungsbedingungen und Hintergründen, den Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Trunkenheitsfahrten erhoben wurden. Hieraus lassen sich Hinweise auf Einstellung und Motive ableiten, die das Verhalten im kritischen Bereich zukünftig mitbestimmen. Dadurch wird eine begründete Prognose über zukünftiges Verhalten im Sinne der Fragestellung der Straßenverkehrsbehörde ermöglicht.

Wenn sich Möglichkeiten für eine positive Prognose zur Fahreignung ergeben, dann ist es erforderlich, die funktionalen Leistungvoraussetzungen zu überprüfen. Die Notwendigkeit zur Durchführung der Leistungstests leitet sich aus den "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung" ab. Danach ist gerade die Zufuhr psychotoper Substanzen geeignet, verkehrsbedeutsame Leistungsfunktionen akut und langfristig bis dauerhaft zu beeinträchtigen. Um sicherzustellen, daß im vorliegenden Zusammenhang nicht von einem solchen möglichen Verkehrsrisiko auszugehen ist, werden bei Bedarf Leistungstests durchgeführt.

Befunddarstellung
Leistungstests
Auf die Durchführung von Leistungstestverfahren wurde wegen des absehbaren Untersuchungsergebnisses verzichtet.

Untersuchungsgespräch
Die Angaben aus dem 43 minütigen Untersuchungsgespräch wurden anschließend von Herrn Nachname selbst gelesen.

Zur Entwicklung des Trinkverhalten vor der Trunkenheitsfahrt:
Vor der Trunkenheitsfahrt habe er in den letzten 2 1/2 Jahren mehr getrunken, als man eigentlich sollte. Er habe zuletzt an 4 Tagen je Woche Alkohol getrunken, unter der Woche an 2 Abenden jeweils 1 bis 2 Wein à 0.2l getrunken. Freitags und Samstags habe er jeweils zuletzt 5 bis 10 Bier à 0.3l oder 0.4l auf ca. 6 Stunden verteilt getrunken. Auf Nachfrage: Noch größere Mengen habe er nicht getrunken. Mengen von 10 Bier à 0.4l seien schon zweimal im Monat vorgekommen.

Auf Nachfrage: Davor habe er nicht häufiger als zweimal im Jahr zu richtigen Anlässen ca. 10 Bier à 0.4l über 5 Stunden verteilt getrunken. Wodurch er in der Lage gewesen sei, selten soviel zu trinken: Er wisse das nicht. Auf Nachfrage: Häufiger habe er zuvor nicht getrunken.

Auf Nachfrage, warum er soviel getrunken habe: Er habe 19?? eine neue Freundin kennengelernt und sei sehr lebenslustig gewesen. Er sei wohl, auch um sie zu halten, immer öfter ausgegangen. Das sei eigentlich erst in den letzten 1 1/2 Jahren so gewesen. Er habe sich auch gesagt, er sei auch nicht mehr der allerjüngste und habe sich gesagt, er erlebe noch mal was. In den Jahren zuvor sei er schon anständig gewesen, er habe sich zuvor intensiv um seine berufliche Weiterentwicklung gekümmert und habe kaum Zeit gehabt, sich um was anderes als um seine Arbeit zu kümmern. Er sei mit seiner früheren Freundin zusammengezogen, habe aber das Gefühl gehabt, daß er was verpasst habe. Es sei dann zur Trennung gekommen und er habe eine neue Freundin gehabt.

Erneut auf Nachfrage, warum er soviel Alkohol getrunken habe: Der frühere Freundeskreis habe nichts mehr von ihm wissen wollen und er habe sich über die neue Freundin einen ganz anderen Freundeskreis gehabt. Erneut auf Nachfrage: Er wollte mit dazu gehören. Auf Nachfrage, ob es kritische Hinweise durch andere zum Umgang mit Alkohol gegeben habe: Sein Vater habe einmal darauf hingewiesen, daß der daran denken solle, daß er noch Fahren müsse.

Auf Nachfrage, wie er selbst sein Trinkverhalten bewertet habe: Er habe sich entsprechenden Trinkmengen schon gesagt, es werde mal böse enden, wenn er so weiter mache. Er sei in den letzten 1 1/2 Jahren auch nicht mehr so glücklich mit der Situation gewesen. Warum er trotzdem immer wieder so viel getrunken habe: Seine Freundin wäre auch sonst ohne ihn losgegangen. In dem Kreis sei es eigentlich nur darum gegangen zu feiern, wegzugehen und gut drauf zu sein.

Nach Vorsätzen und Veränderungen daraus befragt: Er sei auch mal froh gewesen, wenn man Zuhause gewesen sei, wenn mal keiner gekommen sei. Auf Nachfrage: Dies sei eine vollständige Beschreibung zum Ausmaß und zu den Bedingungen des Alkoholkonsums bis zur Trunkenheitsfahrt. Auf Nachfrage, wie er Fahren und Trinken organisiert habe: Es sei vorgekommen, daß er auch sonst unter Alkoholeinfluss gefahren sei.

??.??.1999, Trunkenheitsfahrt um ?? ?? Uhr, BAK um ?? Uhr: 2.04 o/oo
Auf Nachfrage, aus welchem Anlass er getrunken habe: Ein Kollege habe ihn eingeladen. Ab ca. ?? Uhr, habe er insgesamt ca. 4 Liter Bier getrunken. Auf Nachfrage, wie er eine Trunkenheitsfahrt habe vermeiden wollen: Er habe bei seinem Freund schlafen wollen. Warum er noch gefahren sei: Er habe nachher seinen Freund nicht mehr finden können. Die Fahrstrecke habe ca. 80 Kilometer betragen.

Zur Entwicklung des Trinkverhltens nach der Trunkenheitsfahrt:
Von da an habe er weniger getrunken, weil es so nicht weiter gehen konnte. Er habe einen Schnitt machen müssen, weil er sonst aus dem Teufelskreis nicht mehr rausgekommen wäre. Er habe seit dem Delikt nur zu 3 Anlässen jeweils 1 Glas Schnaps nach einem Essen, 1 Glas Sekt bzw. 1 Glas Wein getrunken.

Auf Nachfrage zur Umstellung: Anfangs habe es Schwierigkeiten gegeben, er sei in der Gruppe nicht mehr akzeptiert worden. Er selbst habe keine Probleme damit gehabt. Sein Umfeld habe ihm Schwierigkeiten gemacht.

Auf Nachfrage, ob alkoholspezifische Maßnahmen durchgeführt wurden: Nein. Auf Nachfrage, wie Herr Nachname aus heutiger Sicht den früheren Alkoholkonsum einstuft (Normaler Alkoholkonsum, Alkoholmißbrauch, Alkoholabhängigkeit): Er stufe es als Alkoholmissbrauch ein. Auf Nachfrage, warum sich die Alkoholproblematik bei ihm bis zum Alkoholmissbrauch habe entwickeln können: Er habe sich wenig Gedanken über die Folgen gemacht. Auf Nachfrage, wie er die entstandene Alkoholproblematik sicher gegen eine Alkoholabhängigkeit abgrenze: Alkoholabhängigkeit sei für ihn, wenn er ohne Alkohol nicht mehr leben könne, wenn er ihn brauche.

Auf Nachfrage, wie Herr Nachname zukünftig zuverlässig eine erneute Trunkenheitsfahrt vermeiden wolle: Er wolle konsequent keinen Alkohol trinken und nur zu Anlässen nicht mehr als 1 Glas. Ihm sei inzwischen klar, daß man mit 1 Glas Rotwein auch schon die 0,3 g o/oo habe.

Unter Hinweis darauf, daß bei dem beschriebenen Ausmaß des früheren Trinkverhaltens nicht zu erwarten gewesen wäre, daß die aktenkundige Blutalkoholkonzentration hätte erreicht werden können: Er könne nicht mehr sagen, als er gesagt habe.

Beurteilung
Voraussetzung für eine positive Beurteilung
Wiederholte alkoholisierte Verkehrsteilnahme oder eine hohe BAK bei einem ersten aktenkundigen Trunkenheitsdelikt geben Anlass zu Bedenken an der Fahreignung, weil daraus eine hohe Rückfallwahrscheinlichleit geschlossen werden muss. Dabei ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, weil die Kontrolldichte durch die Polizei zu gering ist und die Fahrweise gewöhnungsbedingt oft unauffällig bleibt. Nach Müller und Weiler (1987) liegt sie für 1,3 o/oo bei etwa 1:300 und für 0,8 o/oo bei ca. 1:600. Die nicht aufgefallene Trunkenheitsfahrt wird vom Betroffenen wegen zunächst ausbleibender negativer Konsequenzen als erfolgreich bewertet. Da solche Verhaltensmuster einerseits durch häufige Wiederholung verfestigt sind und selbst nach ersten Auffälligkeiten Vorsätze durch die Alkoholwirkung nicht eingehalten werden können, sobald wieder eine entsprechende Trinkmenge erreicht wird, ist von einer hohen Wiederauffallenswahrscheinlichkeit auszugehen. Die Untersuchungen von Stephan (1988a) ergaben eine Wiederauffallenswahrscheinlichkeit für erstmals alkoholaußällige Kraftfahrer von 43,19% für Zweittäter von 32,35% und bei Dritt- und Mehrfachtäter von 42,03% (bezogen auf einen Zeitraum von 10 Jahren).

Dieser Problembereich wird von Betroffenen nicht mehr bzw. nicht angemessen reflektiert, wobei die Wirkung der psychotropen Substanz Alkohol bei hoher Dosierung durch die Herabsetzung von Wahrnehmung und Reflektion von zentraler Bedeutung ist. Dabei ist spätestens bei alkoholisierter Teilnahme am Straßenverkehr von Alkoholmißbrauch auszugehen ("Misssbrauch Psychotroper Substanzen", S. 215 f., DSM-III-R, 1991).

Im vorliegenden Zusammenhang ist daher auch zu klären, ob noch nur Alkoholmißbrauch oder bereits Alkoholabhängigkeit erreicht wurde, da in Abhängigkeit hiervon jeweils unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Bedenken an der Fahreignung zurückgewiesen werden können. Bei Alkoholmißbrauch kann das Vorliegen eines jetzt kontrollierten Trinkverhaltens ausreichend sein, bei Alkoholabhängigkeit besteht die Notwendigkeit zur Alkoholabstinenz.

Grundsätzlich muss die vorliegende Verhaltensänderung durch ein angemessenes Problembewusstsein gestützt sein, damit auf eine ausreichende Stabilität geschlossen werden kann.

Bei der Überprüfung der funktionalen Leistungsfähigkeit muss auf ausreichende Ergebnisse verwiesen werden können, damit auszuschließen ist, daß durch den früheren Umgang mit Alkohol Beeinträchtigungen in verkehrsrelevanten Leistungsbereichen entstanden sind.

Leistungstests
Wegen des absehbaren Gesamtergebnisses der Begutachtung wurde auf die Durchführung von Leistungstestverfahren verzichtet. Sollten bei einer erneuten Begutachtung ausreichende Befunde für ein sonst positives Untersuchungsergebnis gefunden werden, sollen auf jeden Fall Leistungstestverfahren durchgeführt werden.

Untersuchungsgespräch
Die Angaben von Herrn Nachname sind nicht geeignet, die Bedenken an der Fahreignung auszuräumen.

Eine angemessene Einschätzung zum Ausmaß des früheren Umgangs mit Alkohol ist zu fordern, damit eine realistische persönliche Einstufung einer vorliegenden Alkoholproblematik gelingen kann.

Aus den Angaben zum früheren Trinkverhalten (Trinkmengen) kann nicht nachvollzogen werden, daß Herr Nachname eine Blutalkoholkonzenration hätte erreichen können, weil sie durch die aktenkundigen Informationen dokomentiert ist. Es wäre nicht zu erwarten gewesen, daß bei der dargestellten Struktur des Trinkverhaltens die aktenkundige Giftfestigkeit hätte entstehen können. In der Rekonstruktion für das Delikt ist immerhin auf eine Giftfestigkeit von ca. 2,5 g o/oo zu schließen.

Die Abklärung der Bedingungen eines problematischen Trinkverhaltens ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Verhaltensänderung, da hierin die Basis für eine ausreichende Kontrolle solcher Bedingungen zu sehen ist. Bei der Höhe der aktenkundigen Blutalkoholkonzentration ist sicher von einem problematischen Trinkverhalten auszugehen. Aus den Angaben zu den Bedingungen für die Entwicklung im Trinkverhalten kann nicht nachvollzogen werden, durch welche persönlichen Gründe eine problematische Alkoholbeziehung entstehen konnte. Eine selbstkritische Identifikation und Bewertung persönlicher Faktoren für die Akzeptanz extremer Trinkmengen kann aus den Angaben nicht abgeleitet werden.

Voraussetzungen für eine angemessene Verhaltensänderung ist eine realistische Selbsteinschätzung der Alkohlproblematik. Wegen der unzureichenden Auseinandersetzung kann die von Herrn Nachname vorgetragene Selbsteinschätzung als Alkoholmißbrauch nicht aus den Darstellungen nachvollzogen werden. Es kann nicht entschieden werden, bis wohin sich eine Alkoholproblematik bei Herrn Nachname entwickelt hatte. Entsprechend lassen sich die erforderlichen Veränderungen nicht bestimmen.

Soweit eine Veränderung im Trinkverhalten angegeben wurde, besteht sie nicht als Ergebnis einer nachvollziehbaren inhaltlichen Auseinandersetzung mit den persönlichen Faktoren für die Entstehung und Aufrechterhaltung einer problematischen Alkoholbeziehung. Entsprechend kann nicht begründet werden, daß die angegebene Verhaltensänderung stabil ist.

Da sich Bedingungen für die Auffälligkeiten nicht klären lassen und die Bedenken aus der Fragestellung der Behörden nicht durch nachvollziehbare und ausreichende Veränderungen auszuräumen sind, kann für Herrn Nachname nicht auf eine wiederhergestellte Fahreignung verwiesen werden.

Empfehlung
Zur Unterstützung der nötigen Auseinandersetzung empfehlen wir Herrn Nachname, sich mit einer Alkoholberatungsstelle (z.B. Blaues Kreuz, Caritas, Diakonie, ect.) in Verbindung zu stetzen und dort gegebenebfalls das Gutachten vorzulegen, damit die Informationen daraus die dortige Arbeit unterstützen können.

Ebenso sinnvoll wäre es, sich mit besonders in Verkehrspsychologie ausgebildeten Diplom-Psychologen in Verbindung zu setzen und Einzelgespräche in Anspruch zu nehmen.

Eine konkrete zeitliche Perspektive für ein voraussichtlich positives Gutachten kann wegen der wenig nachvollziehbaren Angaben leider nicht eröffnet werden. Bei konsequenter Orientierung an der gegebenen Empfehlung wird dies voraussichtlich nach Abschluss der empfohlenen Maßnahme im Rahmen eines Beratungsgespräches möglich sein, wie es z.B. bei medizinisch - psychologischen Untersuchungsstellen der ???? angeboten wird.

Zusammenfassung des psychologischen Teils
Da keine ausreichenden Befunde vorliegen, um mit der notwendigen Sicherheit auf eine zukünftige auffallensfreie Verkehrsteilnahme schließen zu können, besteht noch nicht die Möglichkeit, die Bedenken an der Fahreignung von Herrn Nachname zurückzuweisen.
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4. Zusammenfassung
Die medizinisch-psychologische Untersuchung ergab zur Fragestellung der Behörde Befunde, die nicht als Argument gegen die Bedenken an der Fahreignung zu verwerten sind. Es ist davon auszugehen, daß die anzunehmende erhöhte Wiederauffallenswahrscheinlichkeit für Herrn Nachname weiterhin besteht.

Auf die Teilgutachten wird verwiesen.
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