Gutachten #2 (2000.11.14.PHT)
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| Inhaltsverzeichnis | ||
| 1. Fragestellung gemäß Untersuchungsanlaß | ||
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Ist zu erwarten, daß der Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss
führen wird und/oder liegen als Folge eines unkonrtollierten Alkoholkunsums
Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges
in Frage stellen?
Die Untersuchung erfolgt im Auftrage von Herrn Nachname, um die von der Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Kraftfahreignung des Herrn Nachname gefordert. Das Gutachten dient ausschließlich zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde und dieser als Entscheidungshilfe entsprechend §11 Fahrerlaubnisverordnung. In dem Gutachten soll dazu Stellung genommen werden, ob die entsprechend der Fragestellung bestehenden Eignungszweifel ausgeräumt werden können. Voraussetzungen für eine positive Prognose sind insbesondere, daß
Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, daß über 40 Prozent der Kraftfahrer, die mit Trunkenheit am Steuer auffällig wurden, innerhalb von zehn Jahren ein weiteres Mal auffallen (Stephan, E.: Trunkenheitsdelikte im Vekehr und Alkoholmißbrauch, Blutalkohol, Vol.25, 1988, S. 201-227). Nach einer Trunkenheitsfahrt ist also die Wahrscheinlichkeit hoch, daß ein Kraftfahrer erneut alkoholisiert am motorisierten Straßenverkehr teilnimmt. Es ist deshalb zu untersuchen, ob bei Herrn Nachname von günstigeren Voraussetzungen auszugehen ist. |
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| 2. Aktenanalyse | ||
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Die uns übersandten amtlichen Akten, auf die hinsichtlich der Vorgeschichte im
Einzelnen verwiesen wird, wurden eingesehen und bei der Begutachtung berücksichtigt.
Nach Aktenlage beantragt Herr Nachname eine Fahrerlaubnis der Klasse A, BE, L, M. Herr Nachname ist am ??.??.1999 wegen Trunkenheit am Steuer auffällig geworden (BAK 2,04 o/oo um ?? Uhr, Tatzeit ?? Uhr). Ein bei der Begutachtungsstelle für Fahreignung der ???? in ???? erstelltes medizinisch-psychologisches Gutachten legte Herr Nachname bei der Fahrerlaubnisbehörde nicht vor. Zusätzlich lagen folgende Unterlagen vor: Medizinisch-psychologisches Gutachten der ???? vom ??.??.2000 mit ungünstiger Prognose. Bescheinigung des Dipl.-Psych. Skulteti, Göttingen, vom ??.??.2000, wonach, Herr Nachname an einer ??-stündigen Verkehrstherapie vom ??.??. bis ??.??.2000 teilgenommen habe. Eine Bescheinigung des Dipl.-Psych. ???? (Psychologischer Psychotherapeut) vom ??.??.2000, wonach Herr Nachname seit dem ??.??.2000 in laufender psychotherapeutischer Behandlung sei. Insgesamt sei er bisher zu 15 Terminen in der Praxis gewesen. Eine Bescheinigung des Blauen Kreuz-Zentrums ???? vom ??.??.2000, wonach Herr Nachname seit dem ??.??.2000 an insgesamt 15 Seminar-Veranstaltungen für alkoholgefährdete und alkoholabhängige Menschen teilgenommen habe. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers von Herrn Nachname, wonach er sich in nunmehr 5 Jahren der Betriebszugehörigkeit bis zum heutigen Tag an das vorgegebene Alkoholverbot gehalten habe. Fünf Laborbefunde in 2000 mit im Normbereich befindlichen Werten für Gamma-GT, GOT, GPT und MCV. |
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| 3. Exploration | ||
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Stellungnahme des Untersuchten (teilweise schriftlich erhoben): Er sei gelernter ????, habe das Abitur in ???? nachgeholt, habe dann von 19?? bis 19?? ???? und ???? an der Universität studiert. Da sei wenig Zeit für ihn verblieben, deswegen sei er immer unter Stress gewesen. Bis 19?? (damals sei Schluss mit der Freundin gewesen) sei dieser Stress noch gut zu kompensieren gewesen. Seit 19?? sei er bei einem ????. Bei der Arbeit habe er auch mehr gearbeitet als die anderen, habe statt zum Beispiel der geforderten drei fünf ???? geprüft, habe immer gesagt, ja klar, er mache das, wobei er das auch von seinem Vater kenne (der sich von ursprünglicher Tätigkeit als ???? hochgearbeitet habe). Er sei ????, zur Zeit ohne feste Bindung. Gegen Ende des letzten Jahres habe sich seine Beziehung "in wohlgefallen augelöst". Sie seien knapp 2 1/2 Jahre zusammen gewesen, es sei doch offensichtlich geworden, daß unterschiedliche Lebensauffassungen bestünden. Er habe nicht mehr so ausgehen wollen mit ihren Freunden, eine frühere Beziehung habe 10 Jahre lang bestanden. (Was würde er in einer neuen Beziehung anders machen?) Er höre mehr auf sich, auf seinen Bauch. Er denke nicht mehr, es werde schon alles. Wenn das erste Feeling nicht gut sei, dann lasse er es. Er habe ja so seine Schwierigkeiten gehabt. Er habe auch immer den Eindruck gehabt, er müsse mehr leisten als andere. Da spielten sicher auch die Eltern eine große Rolle. Da sei bei ihm so der Leistungsdruck entstanden. (Auf Vorhalt, daß er jetzt doch auch Stress habe?) Er habe gleich nach seiem Trunkenheitsdelikt den Chef angerufen, habe kündigen wollen. Sein Chef habe ihn bewogen zu bleiben, jetzt mache er "Dienst nach Vorschrift", was am Anfang eine ziemliche Umgewöhnung gewesen sei. Er habe am Nachmittag nichts mit sich anzufangen gewusst, habe groß kein Hobby gehabt, auch die Freundin habe mit ihm nichts anzufangen gewusst. Man sei sich "auf den Geist gegangen". Jetzt lese er viel, gehe öfter mal weg, schwimme, sei auch zum Angeln gewesen. Ausgehen sei nicht mehr so häufig, wenn, dann mal zum Essengehen mit Freunden. Diskobesuche seien ganz selten. Mit einem Bekannten aus ???? sei er mal in ???? in der Disko gewesen, da sei ihm langweilig geworden. In der Disko sei er, als er noch mit seiner letzten Freundin zusammen gewesen sei, regelmäßig gegangen. Zum Trunkenheitsdelikt 1999 sei es nach Konsum von etwa 5l Bier anlässlich der Verabschiedung eines Freundes gekommen, der den Arbeitsplatz gewechselt habe. Er sei gefahren, weil er den Freund in der Disko nicht mehr habe finden können, er sei mit dem Taxi zu dessen Wohnung gefahren, wo keiner aufgemacht habe, er habe kein Geld mehr für ein Hotel gehabt, habe gefroren, habe nicht gewusst, wohin. (Umgang mit Alkohol vor dem Delikt?) Trinkmengen wie am Tattag seien schon alle 6-8 Wochen vorgekommen, ansonsten sei man viel mit der Gruppe weg gewesen, als Beifahrer habe er da schon paar Biere getrunken, 4-6 a 0,5l. Er sei nicht wöchentlich "abgestürzt", aber wenn er so weiter gemacht hätte ... . Alkohol trinke er nicht mehr seit dem Trunkenheitsdelikt. Sein "Coming out" habe er anlässlich eines Seminars gehabt. Er sei der einzige gewesen, der keinen Alkohol getrunken habe. Damals habe er noch die Einstellung gehabt, wenn er den Führerschein wiedererhalte, trinke er wieder ein Bier mit. Das sei jetzt anders. (Warum Alkoholverzicht auf Dauer?) Weil er merke, es gehe ihm blendend. So habe er zum Beispiel auch vor dem heutigen Untersuchungstag gut geschlafen, sei wirklich mit sich im Reinen, warum sollte er das ändern? Beim Blauen Kreuz habe er die Erfahrung gemacht, daß da auch Teilnehmer seien, die so, wie er es früher gedacht habe, mit Alkohol wieder angefangen hätten. Er denke, er habe seine Unschuld hinsichtlich des Alkohol nicht mehr. Er könnte morgens nicht mehr in den Spiegel sehen, wenn er wieder rückfällig würde. (Worauf er aufpassen müsse, um nicht wieder rückfällig zu werden?) Generell dürfe er sich nicht in Abhängigkeiten begeben und es nicht jedem recht machen wollen. (Woran er das merken würde?) Am schlechten Feeling. Auf Anregung des Herrn ???? habe er auch mal mit seinen Eltern gesprochen, er höre mehr auf seinen Bauch jetzt. Er habe früher auch nicht trennen können, was in der Partnerschaft wichtig sei und was nicht. Auf Nachfrage: Im Grunde sei er harmoniesüchtig gewesen, da habe er inzwischen auch andere Erfahrungen machen können, als seine Freundin gemerkt habe, daß er nicht mehr alles mitmache. Geplant sei, daß er auch weiterhin noch zu Therapiesitzungen zu Herrn ???? gehe. Im Grunde genommen habe man bei der Vorbegutachtung recht gehabt, daß er seine Problematik damals noch nicht so aufgearbeitet habe. Er habe seinerzeit gedacht, es reiche, wenn er keinen Alkohol mehr trinke. Er habe auch Gespräche beim Diakonischen Werk und beim Blauen Kreuz gehabt. Beim Diakonischen Werk sei ihm ein Führerscheinkurs angeboten worden. Es habe auch geheißen, wenn er richtig etwas machen wolle, dann solle er eine Einzeltherapie machen. Eindruck/Verhalten Offen, kooperativ, kein Hinweis auf Bagatellisierungstendenzen, differenzierte Einsicht bzgl. eigener Ursachenanteile, schilderte nachvollziehbar Einstellungs- und Verhaltensänderungen bei bei glaubhafter Abstinenzmotivation. |
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| 4. Verkehrsmedizinischer Befund | ||
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Bei der ärztlichen Untersuchung ist entsprechend der behördlichen Fragestellung
zunächst festzustellen, ob das Führen von Kraftfahrzeugen aus
verkehrsmedizinischer Sicht beeinträchtigt oder sogar ausgeschlossen ist. Hierbei werden auch
Befunde erhoben und interpretiert, die entsprechend dem Untersuchungsanlaß
in Verbindung mit den Vorgeschichtsdaten und dem psychologischen Befund für
eine Verhaltensprognose bedeutsam sind.
Die medizinische Untersuchung umfasst die Erhebung der Krankheitsvorgeschichte (Anamnese). In jedem Fall findet eine orientierende Untersuchung der Bereiche innere Organe (Tastbefund), Herz/Kreislauf, Nervensystem, Bewegungsapperat und -abläufe (Motorik) einschließlich Vegetativum statt. Der spezielle Untersuchungsumfang richtet sich nach der von der Fahrerlaubnisbehörde definierten Fragestellung und wird ggf. ergänzt durch labormedizinische Analysen. Daten der Krankenvorgeschichte und Befunde, die für die Fragestellung nicht von Bedeutung sind, werden im Gutachten nicht aufgeführt. Alter: ?? Jahre Größe: ??? cm Gewicht: ?? kg Krankheitsanamnese: anamnestisch anlaßbezogen unaußällig Untersuchungsbefunde: anlaßbezogen ohne krankhaften Befund Leberfunktionsproben: GOT (ASAT) 13 U/I (Norm bis 18 U/I) GPT (ALAT) 18 U/I (Norm bis 23 U/I) Gamma-GT 18 U/I (Norm bis 28 U/I) (Normwertgrenze für eine Messtemperatur von 25 Grad Celsius) |
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| 5. Leistungspsychologisches Untersuchungsergebnis | ||
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Leistungsbefunde werden inProzeträngen (PR) mitgeteilt. Der PR gibt an, wie
viel Prozent der Personen einer vergleichbaren Stichprobe geringere Leistungen
aufweisen; der mittlere Leistungsbereich liegt zwischen PR 16 und PR 84.
Test für reaktive Stress-Toleranz (RST3) (untersucht Reaktionskapazität und Belastbarkeit bei Mehrfachwahlreaktionen) 1. Phase: Richtige Reaktionen: PR 57 Anteile verzögerte Reaktionen: PR 41 Auslassungen: PR 99 Anteil Fehlerreaktion: PR 36 2. Phase: Richtige Reaktionen: PR 51 Anteile verzögerte Reaktionen: PR 84 Auslassungen: PR 57 Anteil Fehlerreaktion: PR 35 3. Phase: Richtige Reaktionen: PR 37 Anteile verzögerte Reaktionen: PR 79 Auslassungen: PR 38 Anteil Fehlerreaktion: PR 45 |
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| 6. Ergebnisse zusätzlicher Untersuchungsverfahren | ||
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Alkohol-Erhebungsbogen: Ausreichend informiert zum Problembereich "Trinken und Fahren", offene und selbstkritische Angaben zu eigenen Trinkmotiven und Trinkgewohnheiten (habe getrunken zur Minderung des inneren Drucks, um Müdigkeit zu bekämpfen, um Hemmungen zu kompensieren, um Schuldgefühle zu vergessen nach Trennung von der langjährigen Freundin, habe bei starken beruflichen Stress getrunken, da ihm eine Führungsposition in Aussicht gestellt worden sei, die er eigentlich aber gar nicht haben wollte). Vor seinem Delikt sei ihm nicht bewusst gewesen, daß er mit seinen Trinkmengen und -häufigkeiten bereits Alkoholmißbrauch betrieben habe. (Wie er die erste Zeit der Abstinenz erlebt habe?) Mit der Beendigung des Trinkens seien auch Veränderungen im Tagesablauf (insbesondere an Wochenenden) einhergegangen. Es sei zu Unstimmigkeiten in der Partnerschaft und mit den damaligen Bekannten gekommen. |
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| 7. Zusammenfassende Befundwürdigung | ||
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Herr Nachname hat sich hier im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen
lassen, um die von der Verwaltungsbehörde geäußerten Zweifel an der
Fahreignung auszuräumen.
Die anlaßbezogene medizinische Untersuchung hat keine eignungsausschließenden Befunde ergeben. Körperliche Zeichen, die für einen gewohnheitsmäßigen Alkoholmißbrauch oder alkoholbedingte Auswirkungen eines Langzeitkonsums sprechen könnten, waren nicht nachweisbar. Die Ergebnisse der Leberfunktionsproben lagen im Referenzbereich. Auch zwischenzeitlich erhobene unaußällige Laborbefunde können die Abstinenzangaben des Untersuchten stützen. Bei der leistungspsychologischen Überprüfung fanden sich keine Befunde, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen. Der Schwerpunkt der Beurteilung der Fahreignung liegt bei der Frage des kritischen Umgangs mit Alkohol und einer angemessenen vorausschauenden Verhaltenssteuerung hinsichtlich der Vermeidung von Trunkenheitsfahrten. Bei Herrn Nachname wurde anläßlich des Trunkenheitsdelikts 1999 eine BAK von 2,04 o/oo festgestellt. Auf der Grundlage verkehrspsychologischer Forschungen über den Zusammenhang zwischen der Höhe der Blutalkoholkonzentration und zugrunde liegendem Trinkverhalten sowie wissenschaftlich kontrollierter Trinksucht gilt als gesichert, daß beim Trinken in gesellschaftlich üblichem Rahmen allenfalls Blutalkoholkonzentrationen bis 1,3 g o/oo erreicht werden. Bei Personen, die über 1,5 g o/oo erreichen, liegt in der Regel eine ausgeprägte Alkoholproblematik vor (Stephan, 1988), da Blutalkoholkonzentrationen dieser Höhe auf eine Alkoholtoleranz hinweisen, die nur durch ein langes und intensives "Trinktrainig" im Sinne eines mangelhaft kontrollierten, häufigen und hohen Alkoholkonsums erklärt werden kann. Eine hohe subjektive Alkoholverträglichkeit verhindert die realistische Einschätzung der Alkoholwirkung. Damit besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Verkehrsteilnahme in alkoholbedingten fahruntüchtigem Zustand. Eine positive Prognose im Sinne einer deutlich reduzierten Rückfallwahrscheinlichkeit ist nur dann möglich, wenn Herr Nachname die Entwicklung seiner Trinkgewohnheiten und hierbei insbesondere der Trinkmenge ohne Widersprüche zu den objektiven Vorgeschichtsdaten realistisch darstellen kann und sich selbstkritisch mit seinem Trinkverhalten auseinander gesetzt hat. Aufgrund empirischer Erkenntnisse muß die verkehrspsychologische Untersuchung insbesondere die Frage klären, ob und wie weit Herr Nachname zwischenzeitlich seinen problematischen Alkohlkonsum so hinreichend und stabil hat ändern können, daß ein Rückfall in früheren Alkoholkonsum und damit in ein erneutes Trunkenheitsdelikt auf Dauer unwahrscheinlich ist. Besonderes Gewicht bei der Stabilität der Verhaltensänderung hat dabei die Entwicklung eines angemessenen Problembewusstseins, das die Einsicht in situative und emotionale Gründe seines problematischen Alkoholkonsums beinhalten muß. Bezüglich der genannten Gesichtspunkte sind jetzt im Vergleich zur Vorbegutachtung deutlich prognostisch günstige Merkmale festzustellen. Herr Nachname ist der Empfehlung im Vorgutachten gefolgt und hat sich um eine umfassende fachliche Unterstützung verschiedenster Art zur Aufarbeitung seiner Alkoholproblematik und Stabilisierung seiner Alkohlabstinenz bemüht. Die Explorationsdaten lassen eine ausreichend distanziert Verarbeitung der Alkoholproblematik erkennen. Herr Nachname berichtet offen und glaubhaft zur Alkoholanamnese und zu seiner Alkoholabstinenz, Bagatellisierungstendenz im Hinblick auf seinen Umgang mit Alkohol waren nicht erkennbar. Der Untersuchte hat mittlerweile volle Einsicht in Ausmaß und Ursache seiner Alkoholproblematik gewonnen und eine differenzierte Kritik- und Urteilfähigkeit bzgl. des eigenen Fehlverhaltens entwickelt. Die Funktion seines Alkoholkonsums (im Sinne des Entlastungstrinkens) ist Herrn Nachname bewusst geworden. Der Untersuchte hat nach seinen glaubhaften Angaben inzwischen wesentliche Einstellungen insbesondere hinsichtlich des Umgangs mit sich selbst, mit anderen (z.B. in einer Beziehung) geändert. Nach Trennung von seiner letzten Partnerin besteht auch eine nachhaltige Distanz zum früheren stärker Alkohol konsumierenden Umfeld. Verbesserte rationale Steuerungs- und Selbstkontrollmöglichkeiten sind bei Herrn Nachname erkennbar. Eindeutige Anhaltspunkte für eine noch akute erhebliche psychische Labilisierung oder Konfliktbelastung finden sich nicht. Herr Nachname verfügt auch über eine hinreichend selbstkritische Einsicht in bei ihm noch fortbestehende Gefährdungsmomente (wolle darauf aufpassen, daß er sich generell nicht in Abhängigkeiten begebe und es nicht jedem recht mache). |
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| 8. Beurteilung gemäß Untersuchungsanlaß und Fragestellung | ||
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Nach dem Gesamtbefund ist bei Herrn Nachname eine Einstellungskorrektur
bzw. Umorientierung festzustellen, die die Grundlage für eine dauerhafte
Verhaltensänderung im positiven Sinne bilden kann.
Die Fragestellung der Verwaltungsbehörde ist aus gutachterlicher Sicht daher wie folgt zu beantworten: Es ist nicht zu erwaten, daß der Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird. Körperlich und psychophysische Leistungsmängel als Folge unkontrollierten bzw. erheblichen Alkoholkonsums, die das sichere Führen eines Kratfahrzeuges der Klasse A, BE, L, M erheblich in Frage stellen könnten, fanden sich bei der Untersuchung nicht. |
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