Psytec Mobile verkehrspsychologische PraxisGutachten #3 (1999.07.08.PSC)
 
Inhaltsverzeichnis
  1. Fragestellung gemäß Untersuchungsanlaß
  2. Aktenanalyse
  3. Exploration
  4. Verkehrsmedizinischer Befund
  5. Leistungspsychologisches Untersuchungsergebnis
  6. Zusammenfassende Befundwürdigung
  7. Beurteilung gemäß Untersuchungsanlaß und Fragestellung
 
 
1. Fragestellung gemäß Untersuchungsanlaß
Ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholein.uß führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Klasse in Frage stellen?

Ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?

Die Untersuchung erfolgte im Auftrage von Herrn Nachname, um die von der Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Kraftfahreignung des Herrn Nachname gefordert. Das Gutachten dient ausschließlich zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde und dieser als Entscheidungshilfe entsprechend §11 Fahrerlaubnisverordnung.

In dem Gutachten soll dazu Stellung genommen werden, ob die entsprechend der Fragestellung bestehenden Eignungszweifel ausgeräumt werden können. Voraussetzungen für eine positive Prognose sind insbesondere, daß
  • Einsicht in die Problematik, die für die Delikte bzw. Auffälligkeiten maßgeblich war, besteht;
  • eine ausreichende Veränderung erkennbar ist, die eine zukünftig angepaßte Verkehrsteilnahme erwarten läßt;
  • diese Veränderung auf der Grundlage einer tragfähigen Motivation als fundiert bzw. stabil bewertet werden kann;
  • keine medizinischen Befunde oder psychophysischen Leistungsbeeinträchtigungen einer sicheren Verkehrsteilnahme entgegenstehen.
Je häufiger ein Kraftfahrer wegen Verstoßes gegen die Verkehrsbestimmungen aufgefallen ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß er erneut auffällig wird, weil von überdauernden Anpassungsschwierigkeiten aufgrund egozentrischer Einstellungen, Nachlässigkeit oder mangelnder Beeindruckbarkeit auszugehen ist.

Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, daß über 40% der Kraftfahrer, die mit Trunkenheit am Steuer auffällig wurden, innerhalb von 10 Jahren ein weiteres Mal außallen (Stephan, E. Trunkenheitsdelikte im Verkehr und Alkoholmißbrauch, Blutalkohol 25, 1988, 201-227). Nach einer Trunkenheitsfahrt ist also die Wahrscheinlichkeit hoch, daß ein Kraftfahrer erneut alkoholisiert am motorisierten Straßenverkehr teilnimmt. Es ist deshalb zu untersuchen, ob bei Herrn Nachname von günstigeren Voraussetzungen auszugehen ist.
nach oben
 
2. Aktenanalyse
Die uns übersandten amtlichen Akten, auf die hinsichtlich der Vorgeschichte im einzelnen verwiesen wird, wurden eingesehen und bei der Begutachtung berücksichtigt.

Nach Aktenlage beantragt Herr Nachname eine Fahrerlaubnis der Klasse A, A1 und BE.

Herr Nachname wurde wiederholt in verkehrsrechtlicher Hinsicht verhaltensauffällig (bezüglich der Art und zeitlichen Abfolge dieser Auffälligkeiten wird auf die Akten der Straßenverkehrsbehörde insbesondere auch auf die Vorgutachten verwiesen).

Die Zweifel der Verwaltungsbehörde an der Fahreignung ergeben sich aus einer Trunkenheitsfahrt am ??.??.1995 gegen ?? Uhr, ermittelte Blutalkoholkonzentration 1,26 g o/oo.

Seit 1996 traten nach Angaben des Untersuchten keine neuen Verkehrsauffälligkeiten auf. Weitere Bestrafungen, Geldbußen, polizeiliche Anzeigen oder laufende Strafverfahren wurden verneint.

Die Akte enthält medizinisch-psychologische Gutachten von 1997 und 1998. Im Gutachten von 1998 wurde dem Untersuchten eine Aufarbeitung der Problemlage mit Unterstützung einer psychosozialen Beratungsstelle oder eines Verkehrspsychologen empfohlen. Der Untersuchte legte heute hier eine Bescheinigung über eine erfolgte Verkehrstherapie im Zeitraum vom ??.??.1998 bis ??.??.1999 vor, einschließlich regelmäßiger Laborkontrollen.
nach oben
 
3. Exploration
Stellungnahme des Untersuchten (teilweise schriftlich erhoben):
Er habe eine Fahrerlaubnis erstmalig 19?? erworben, etwa 1 Jahr relativ regelmäßig (einschließlich führerscheinfreie Fahrzeuge) am motorisierten Straßenverkehr teilgenommen und dabei ca. 500 km insgesamt zurückgelegt.

Zur Lebensgeschichte, zur persönlichen und beruflichen Entwicklung und jetzigen Lebenssituation machte der Untersuchte hier u.a. folgende Angaben:
Nach Beendigung der Bundeswehrzeit sei er bis ??.1997 arbeitslos gewesen und absolvierte seit ??.1997 eine Berufsausbildung als Beruf. Vorraussichtlicher Abschluß sei ??.20??. Er sei ledig und kinderlos. Seit ??.1998 habe er im Hause der Eltern eine eigene Wohnung. In seiner Freizeit beschäftige er sich mit Spiel, Spaß und sei im Name. Seit ca. vier Monaten habe er eine Freundin.

Zum Ausgang der letzten medizinisch-psychologischen Untersuchung: Die Untersuchung sei ungünstig ausgegangen, weil er sich nicht genug überlegt habe, weshalb er frühere Fehlverhaltensweisen begangen habe, inwieweit er etwas ändern müsse und was er verbessern müsse. Er habe zwischenzeitlich eine Verkehrstherapie gemacht und habe außerdem seit der letzen Untersuchung keinen Alkohol mehr getrunken. Zudem habe er auch schon im Vorfeld für die letzte Untersuchung sein Leben dahingehend geändert, daß er eine Tätigkeit zunächst mal mit einer Ausbildung anstrebe. Am ??.??. habe er die erwähnte Lehre begonnen. Zu Hause seien zwischenzeitlich auch gute Verhältnisse nach Rückkehr aus der Bundeswehr. Er glaube rückblickend, daß die Zeit in der Bundeswehr, insbesondere der Einsatz in ????, ihn sehr in seiner Persönlichkeitsreifung geformt habe. Er habe dort wohl gelernt, Verantwortung zu übernehmen und dieser auch gerecht zu werden. Er habe sich nunmehr auch für sein persönliches Leben Ziele gesetzt.

(Wie er heute den Wiederholungscharakter seines früheren Fehlverhaltens einschätze?): Er habe sich insbesondere keine Gedanken über mögliche Gefahren seines Fehlverhaltens gemacht. Er habe keine Verantwortung für sein Fehlverhalten übernommen. Aufgrund dessen sei ihm dies relativ egal gewesen. Er habe nun gesehen, was daraus passieren könne, habe insbesondere die Eigen- und Fremdgefährdung erkannt. Er führt weiter aus: dadurch, daß er keinen Alkohol mehr trinke, "können mir keine Sachen passieren, die ich nicht will". Er habe sich unter Alkoholeinfluß leicht beeinflussen lassen, habe auch unter dem Einfluß von Alkohol keine Perspektiven gehabt, keinen Ehrgeiz, etwas zu Ende zu bringen. Er habe damals versucht, bei anderen Leuten Bestätigung durch Alkohol zu finden. Er habe ja gemerkt, wie weit er damit gekommen sei. Er habe dann eine Bewährungsauflage bekommen. "Ich habe endlich gemerkt, daß es so nicht weitergehen kann, ich will nicht ins Gefängnis." Er führt weiter aus: Er versuche auch heute noch aufzufallen, jedoch durch besonders gute Leistung.

Er versuche beispielsweise, in der Schule die besten Arbeiten zu schreiben und aus dem Lehrgang als Bester herauszugehen (Die Vorlagen der Lehrlingsausbildung bestätigen die Angaben des Untersuchten). Er führt weiter aus: "Man ist stolz auf mich, und ich fühle mich eigendlich gut dabei." Er sei nicht mehr so faul wie früher und kümmere sich um Sachen, die wichtig seien, zunächst also erst mal Schule und Ausbildung.

Alkoholanamnese:
Er habe zu früheren Zeiten fast täglich Alkohol getrunken.
Auf größeren Partys habe er mehr Alkohol getrunken, ca. 15 bis 20 Flaschen Bier a 0,3 Liter. Dieses Trinkverhalten habe er bis etwa Anfang der Bundeswehrzeit gehabt. In der Bundeswehrzeit habe er vielleicht zweimal die Woche abends fünf halbe Liter Bier getrunken. Schließlich sei er zum Einsatz nach ???? gekommen, wo Alkoholverbot gewesen sei. Lediglich ein- bis zweimal im Monat, wenn man einen freien Tag gehabt habe, habe er Alkohol getrunken. Dies habe sich in einer Menge von fünf bis zehn Bieren oder fünf Schnäpsen bewegt.

Zum Umgang mit Alkohol seit seiner Entlassung aus der Bundeswehr:
Er habe im Hinblick auf die MPU ca. drei bis vier Monate gar keinen Alkohol getrunken. Nach der MPU habe er erneut gelegentlich fünf Flachen Bier a 0,5 Liter getrunken. Das sei zwar weniger als ganz früher gewesen, jedoch sei es wieder zu viel gewesen. Er sei dadurch auch morgens in der Ausbildung aufgefallen, daß er teilweise "wie gerädert" gewesen sei. Er habe sich deshalb entschlossen, ab Mitte 19?? gar keinen Alkohol mehr zu trinken. Er habe auch kein Verlangen mehr danach. Er habe seit dem Alkoholverzicht nur Vorteile empfunden, er komme so viel besser durch das Leben. Er wolle nicht noch mal mit dem Gesetz in Konflikt kommen und wolle deshalb auf jeden Fall den Alkoholverzicht erst mal beibehalten. Wenn er dennoch wieder trinken würde, meine er, daß seine Eltern ihn ansprechen würden dahingehend, daß er nachdenken solle, ob er das wirklich wolle. Auf Nachfrage hinsichtlich der Gefahren geringer Mengen Alkohol, wenn er dann kein Fahrzeug führe, äußerte er: "Ich weiß nicht, ob ich dann anfange, irgendwelchen Blödsinn zu machen. Damals war es so, daß ich irgendwo nicht mehr aufhören wollte, da möchte ich nicht wieder in diesen Lebensabschnitt zurück."

Ergebnisse des Explorationsgesprächs (gutachterliche Einschätzung):
Die Erhebung der Alkoholanamnese ergab u.a. folgende Hinweise:
  • früher relativ regelmäßigen Alkoholkonsum
  • Hat über Schwierigkeiten, die sich aus dem eigenen Trinkverhalten ergeben haben, nachgedacht und berichtet relativ offen
  • Weist auf veränderte Alkoholtrinkgewohnheiten mit allgemein reduziertem Alkoholkonsum hin (Alkoholverzicht)
  • Beschreibt die vorgenommene Reduzierung des Alkoholkonsums und Motivation zur Beibehaltung dieser Verhaltensänderung nachvollziehbar.
Die Stellungnahmen und das Verhalten des Untersuchten waren besonders durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
  • Freundlich, gesprächsbereit
  • Bemüht um sachliche Darstellungsweise ohne gravierende Tendenz zum Beschönigen
  • Entwickelt Einsicht in eigene Verhaltensbereitschaften und notwendige Einstellungsänderungen
  • Läßt keine grundlegenden Fehleinstellungen zu den Sicherheitserfordernissen des motorisierten Straßenverkehrs erkennen
nach oben
 
4. Verkehrsmedizinischer Befund
Bei der ärztlichen Untersuchung ist entsprechend der behördlichen Fragestellung zunächst festzustellen, ob das Führen von Kraftfahrzeugen aus verkehrsmedizinischer Sicht beeinträchtigt oder sogar ausgeschlossen ist. Hierbei werden auch Befunde erhoben und interpretiert, die entsprechend dem Untersuchungsanlaß in Verbindung mit den Vorgeschichtsdaten und dem psychologischen Befund für eine Verhaltensprognose bedeutsam sind.

Die medizinischen Untersuchungen umfassen die Erhebung der Krankheitsvorgeschichte (Anamnese). In jedem Fall findet eine orientierende Untersuchung der Bereiche innere Organe (Tastbefund), Herz/Kreislauf, Nervensystem, Bewegungsapparat und -abläufe (Motorik) einschließlich Vegetativum statt. Der spezielle Untersuchungsumfang richtet sich nach der von der Straßenverkehrsbehörde definierten Fragestellung und wird ggf. ergänzt durch labormedizinische Analysen. Daten der Krankheitsvorgeschichte und Befunde, die für die Fragestellung nicht von Bedeutung sind, werden im Gutachten nicht aufgeführt.

Alter: ??;
Größe: ?? cm;
Gewicht: ?? kg

Krankheitsvorgeschichte
Vorgeschichte anlaßbezogen unauffällig

Untersuchungsbefunde
Leberenzyme
GOT 9 U/L (Norm bis 18)
GPT 6 U/L (Norm bis 23)
GGT 7 U/L (Norm bis 28)
(Normwertgrenzen für eine Meßtemperatur von 25 Grad Celsius)
nach oben
 
5. Leistungspsychologisches Untersuchungsergebnis
Leistungsbefunde werden in Prozentränge (PR) mitgeteilt. Der PR gibt an, wieviel Prozent der Personen einer vergleichbaren Stichprobe geringere Leistungen aufweisen; der mittlere leistungsbereich liegt zwischen PR 15 und PR 85.

Entscheidungs- und Reaktions-Test (DR2)
(untersucht die Reaktionsschnelligkeit und die Reaktionssicherheit bei einfachen Wahlreaktionen mit den Komponenten: zentral-nervöse Verarbeitungsgeschwindigkeit, motorische Reaktionsgeschwindigkeit, Neigung zu Reaktionsfehlern und Neigung zu Entscheidungsfehlern)

Mittlere Reaktionszeit: PR 89
Anzahl Reaktionsfehler: PR 100
Mittlere Entscheidungszeit: PR 91
Anzahl Entscheidungsfehler: PR 33

Test zur Messung der Aufmerksamkeitsleistung unter Monotonie (Q1)
(untersucht Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung unter Monotonie) Bearbeitete Aufgaben (Leistungstempo) PR 82
Anteil falsch bearbeiteter Aufgaben (Leistungsqualität) PR 100
nach oben
 
6. Zusammenfassende Befundwürdigung
Herr Nachname hat sich hier im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen lassen, um die von der Verwaltungsbehörde geäußerten Zweifel an seiner Fahreignung auszuräumen.

Ziel der Untersuchung ist es, im Rahmen der Fragestellung der Behörde die Ungeeignetheitsvermutung kritisch abzuwägen. Ein wesentlicher Teil der Untersuchung beinhaltet die Analyse der Vorgeschichte. Basis der Bewertung sind Erkenntnisse der Verkehrspsychologie und -medizin. Es wird auf die veröffentlichte diesbezügliche Literatur verwiesen. Der Umfang der Untersuchung richtet sich nach den einheitlichen Maßstäben des Leitfadens.

Die anlaßbezogene medizinische Untersuchung hat keine eignungsausschließenden Befunde ergeben.

Körperliche Zeichen, die für einen gewohnheitsmäßigen Alkoholmißbrauch oder alkoholbedingte Auswirkungen eines Langzeitkonsums sprechen könnten, waren nicht nachweisbar. Die Ergebnisse der Leberfunktionsproben lagen im Normalbereich. Die hausärtzlich erhobenen Leberwerte 1998 und 1999 lagen im Referenzbereich.

Bei der Überprüfung der verkehrsbedeutsamen psychophysischen Funktionen wurden keine wesentlichen Beeinträchtigungen festgestellt, die im Sinne eines erhöhten Unfallrisikos zu beurteilen sind.

Der Schwerpunkt der Beurteilung der Fahreignung liegt bei der Frage des kritischen Umgangs mit Alkohol und einer angemessenen vorausschauenden Verhaltenssteuerung der Vermeidung von Trunkenheitsfahrten sowie bei der Frage, ob nach den individuellen Einstellungen und Verhaltensbereitschaften zu erwarten ist, daß der Untersuchte risiko- und verantwortungsbewußt die sozialen Anpassungserfordernisse des motorisierten Straßenverkehrs hinreichend erfüllen kann.

Alkoholauffällige Kraftfahrer sind im besonderen Maße rückfallgefährdet, wenn sie auch durch andere Verkehrsdelikte - insbesondere solche, die schon bei Antritt der Fahrt voraussehbar waren, - in Erscheinung getreten sind. Eine solche Deliktkombination macht deutlich, daß der Auffällige seine subjektiven Bedürfnisse über die normativen Gegebenheiten im Straßenverkehr stellt. Am Zustandekommen der Delikte sind Nachlässigkeit und situative Beeinflußbarkeit in entscheidendem Maße beteiligt.

Aus den Aktenunterlagen geht hervor, daß die Verwaltungsbehörde die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen wiederholter Verkehrsauffälligkeiten und Trunkenheit am Steuer zum Anlaß für die Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen genommen hat. Für die Beurteilung der Gefährdungs- bzw. Rückfallwahrscheinlichkeit im allgemeinen ergeben sich aus der Vorgeschichte nach verkehrspsychologischen Forschungsergebnissen erhebliche Bedenken. Für die individuelle Prognose des Einzelfalles sind jedoch die jeweils erhobenen Gesamtbefunde ausschlaggebend.

Die Angaben im Untersuchungsgespräch enthalten Hinweise auf eine selbstkritische Bewertung des Fehlverhaltens. Dafür spricht, daß die Gründe dargelegt und die damaligen Verhaltensweisen als unangemessen eingeschätzt werden. Die solchen Äußerungen zugrundeliegenden Einstellungen sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, daß weitere Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr vermieden werden können.

Einstellung und Verhalten bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Person und der Umwelt waren nicht selten bestimmt durch mangelhafte kritischrationale Selbstkontrollmöglichkeiten mit einer Neigung zu situationsabhängig unüberlegtem Alkoholkonsum. Ausreichend nachvollziehbare Veränderungen dieser Grunddispositionen werden jetzt erkennbar, so daß beim Eintreten entsprechend ungünstiger situativer Bedingungen nicht mehr in gleicher Weise mit mißbräuchlichem Alkoholkonsum und seinen gefährlichen Auswirkungen im Straßenverkehr gerechnet werden muß. Vielmehr kann angenommen werden, daß sich der Untersuchte in solcher Lage im Hinblick auf die Verkehrsteilnahme künftig anders verhalten kann als bisher.

In den Angaben über Trinkgewohnheiten im Zeitraum um die aktenkundigen Vorgänge berichtet der Untersuchte von verstärktem Alkoholkonsum, der nach dem letzten Vorkommnis wesentlich eingeschränkt worden sei; dabei solle es im Falle einer Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bleiben.

Bei näherer Erörterung dieses Verhaltenswandels konnte der Untersuchte die Angaben über angeblich veränderte Trinkgewohnheiten glaubhaft und differenziert vortragen und auch mit nachvollziehbaren Motiven begründen. Somit zeigten sich Fortschritte in der reflektierenden Erfahrungsauswertung, die zu den wesentlichen Voraussetzungen einer künftigen Verhaltensänderung und hinreichend sicheren Verhaltenskontrolle beim Umgang mit Alkohol gehört.

Eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung besteht nach der jetzt verfügbaren Informations- und Befundlage gegenwärtig und über einen hinreichend langen Zeitraum nicht mehr.

Aus den aktuellen Explorationsdaten ergeben sich keine Hinweise auf generell negative Einstellungen und Verhaltensbereitschaften zu den Sicherheitserfordernissen des motorisierten Straßenverkehrs bzw. auf entsprechend negative Entwicklungstendenzen. Vielmehr steht Herr Nachname seinem Fehlverhalten überwiegend selbstkritisch und einsichtig gegenüber, ohne daß übermäßige Bagatellisierungen oder Beschönigungen erkennbar werden. Unter dem Eindruck der wiederholten MPU sowie der zwischenzeitlichen therapeutischen Maßnahmen ist der Untersuchte zu einer tiefergreifenden Selbstreflexion mit ausreichender ursächlicher Verarbeitung des eigenen Fehlverhaltens gelangt.

Die Bereitschaft zu überlegtem und angemessenem Verhalten hat sich im Sinne der Erfahrungsverarbeitung eher verbessert. Von zwischenzeitlich besseren rationalen Steuerungsmöglichkeiten des Verhaltens kann ausgegangen werden.

Gegenüber dem aktenkundigen Deliktzeitraum ist bei dem Untersuchten eine Einstellungskorrektur bzw. Umorientierung festzustellen, die die Grundlage für eine dauerhafte Verhaltensänderung im positiven Sinne bilden kann.
nach oben
 
7. Beurteilung gemäß Untersuchungsanlaß und Fragestellung
Nach dem Abwägen aller negativen und positiven Aspekte der Fahreignung unter Berücksichtigung der aktenkundigen Eignungsbedenken der Verwaltungsbehörde, läßt der zu erkennende Gefährdungsgrad für einen überschaubaren Prognosezeitraum keine ungünstige Beurteilung zu. Aus gutachterlicher Sicht ist die Fragestellung der Verwaltungsbehörde daher in diesem Sinne wie folgt zu beantworten:

Körperliche und psychophysische Leistungsmängel als Folge unkontrollierten bzw. erheblichen Alkoholkonsums, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Klasse erheblich in Frage stellen könnten, fanden sich bei der Untersuchung nicht.

Es ist nicht zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluß führen und erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.
nach oben
[ zurück zum Fallbeispiel ]

© by PsyTec - Mobile verkehrspsychologische Praxis, 2000-2004
    Dipl.-Psych. Andreas Skultéti
    http://www.psytec.de
nach oben