Psytec Mobile verkehrspsychologische PraxisGutachten #2 (1996.06.06.KPKK)
 
Inhaltsverzeichnis
  1. Präambel
  2. Fragestellung
  3. Zur Vorgeschichte
  4. Medizinische Befunde
  5. Psychologische Befunde
  6. Leistungsbefunde
  7. Exloration/Verhalten
  8. Zusammenfassende Beurteilung
 
 
1. Präambel
Die Untersuchung erfolgte am ??.??.1996 im Auftrage von Herrn Nachname, um die von der Sraßenverkehrsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Kraftfahreignung des Untersuchten gefordert.

Das vorliegende medizinisch-psychologische Gutachten dient allein dem Zweck, der die Begutachtung veranlsssenden Straßenverkehrsbehörde eine Entscheidungshilfe zur Verfügung zu stellen. Das Gutachten ist nach den Anforderungen der Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern - Eigunungsrichtlinien - sowie dem Leitfaden zur Begutachtung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im amtlich anerkannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstellen (MPU) erstellt worden.
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2. Fragestellung
Ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig ein Kratfahrzeug unter Alkoholeinfluß führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse 1 und 3 in Fragestellen? Ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?

Die Fragestellung der Behörde läßt sich aus folgender Erkenntnis begründen:

Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, daß ein großer Teil der Kraftfahrer, die mit Trunkenheit am Steuer auffällig wurden, innerhalb der nächsten Jahre ein weiteres Mal auffallen (Stephan, E. Trunkenheitsdelikte im Verkehr und Alkoholmißbrauch, Blutalkohol 25, 1988, S. 201-227). Nach einer Trunkenheitsfahrt ist also die Wahrscheinlichkeit hoch, daß Kraftfahrer, die nachweislich bereits mehr als einmal unter Alkohol am motorisierten Straßenverkehr teilgenommen haben, erneut alkohollisiert am Straßenverkehr teilnehmen.

Es ist deshalb zu untersuchen, ob bei Herrn Nachname von günstigeren Voraussetzungen auszugehen ist.
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3. Zur Vorgeschichte
Die uns übersandten amtlichen Akten, auf die hinsichtlich der Vorgeschichte im einzelnen verwiesen wird, wurden eingesehen und bei der Begutachtung berücksichtigt.

Danach ist Herr Nachname in der Vergangenheit wiederholt verkehrsauffällig geworden, u.a. durch Geschwindigkeitsübertretung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und 3 entdeckte Alkoholvergehen:

am ??.??:1984, Tatzeit Uhr , BAK 1,12 g o/oo - 1 Monat Fahrverbot.

Am ??.??.1986, Tatzeit Uhr , BAK 1,35 g o/oo - 10 Monate Sperre.

Herr Nachname hat sich nach Aktenlage wiederholt auf seine Fahreignung hin untersuchen lassen, letztmalig in Stadt mit Nachschulungsempfehlung - Kursteilnahme im November/Dezember 19??.

Eine 3. entdeckte Alkoholauffälligkeit datiert auf den ??.??.1990 mit 1,23 g o/oo - 12 Monate Sperre.

Am ??.??.1991 war Herr Nachname mit einem PKW ohne Kennzeichen in Erscheinung getreten und belangt worden wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Gebrauch eines unversicherten Kraftfahrzeuges - 15 Monate Sperre.
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4. Medizinische Befunde
In den Angaben zur Gesundheit fanden sich keine Hinweise auf erneutere Erkrankungen, Operationen oder Unfallfogen, die sich auf das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges auswirken könnten.

Einschränkungen der Leistungsfähigkeit am Untersuchungstag und zum Führen von Kraftfahrzeugen wurden hier verneint.

Herr Nachname erklärte, nicht in ärztlicher Behandlung zu sein.

Medikamente- bzw. Drogeneinnahme wurden verneint.

Nikotikonsum: ca. 10-15 Zigaretten pro Tag.

Alkohol trinke er seit 1 1/2 Jahren nicht mehr. Früher habe er viel getrunken.

Allgemeinzustand
Ernährungszustand:ausreichend (??? cm / ???kg)
Kräftezustand:ausreichend

Innere Organe
Blutdruck 130/80 mmHg
Puls 64 Schläge/Min

Herz, Lunge, Abdomen ohne krankhaften Befund.
Leber nicht vergrößert und nicht druckempfindlich.

Vegetativum
Vegetative Zeichen nicht verstärkt.

Neurologischer Befund
Einbeinstand und Seiltänzergang fast sicher, sonst o.B.

Bewegungsorgane
ohne verkehrsrelevante Funktionsstörungen.

Sinnesorgane
Augen: Motilität: nicht gestört
äußerlich: o.B.
zentrale Sehschärfe: o. Gl. re. 1,0 li. 0,9
Hörvermögen: Flüstersprache 5m bds.

Laborbefunde:
Gamma-GT 9 U/l (Normbereich 6 bis 28 U/l)
GOT 9 U/l (Normbereich 5 bis 18 U/l)
GPT 9 U/l (Normbereich 5 bis 23 U/l)
MCV 88,0 fl (Normbereich 83,0 bis 93,0 fl)
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5. Psychologische Befunde
Bezüglich der eignungsrelevanten Daten der Lebens- und Verkehrsvorgeschichte wird auf das Vorgutachten verwiesen.

Sozialer Umweltbezug:
Er sei seit ???? in jetziger Anstellung als Beruf tätig. Allgemein habe man im Betrieb viel zu tun und die Arbeit sei "ganz schön stressig".

Privat: Er wohne noch im ???? Haushalt, sei ????, habe einen ??-jährigen Sohn aus einer früheren Bindung. Er lebe bei der ????.

Das Kind sehe er ab und zu am Wochenende, nachdem ihm seine frühere Partnerin zunehmend das Recht eingräumt habe. Sie habe ihn aber zunächst "gezwungen" den Alkohol zu reduzieren. Er habe ja auch ab und zu zu viel getrunken am Wochenende. Seit 1 1/2 Jahren lebe er aber ohne Alkohol, außer bei Geburtstagen, dann trinke er 2-3 Bier und einen Sekt an Silvester. In der Woche trinke er gar kein Alkohol mehr. Letztmalig habe er 1995 Alkohol getrunken, ein Gl. Sekt und 2 Bier a 0,5l. Letzmalig mehr habe er ??.??:1995 getrunken, 5 Schnäpse, 2 Bier a 0,3l und 4-5 Mischgetränke am eigenen Geburtstag.

Befragt nach einer erlebten Wirkung:
"Ja, leicht müde und leicht schwindelig im Kopf, weil ich weniger trinke, vertrage ich auch weniger".

Zu den früheren Verstößen selbst ergaben sich keine fragerelevanten Aspekte.

Befragt nach den Grund für das frühere übermäßige Trinken:
"Ach damals, ganzen Streß, Auseinandersetzungen mit der Ehemaligen und Streß bei der Arbeit immer, hat sich aber alles reduziert".

Seit 2 Jahren habe er sich schon geändert mit dem Alkohol. Er sei in jeder Hinsicht ruhiger geworden und nach Aussage seines ???? auch zuverlässiger. Daher habe er die Tätigkeit als Beruf bekommen.

Es gehe ihm finanziell auch besser.

Früher habe er immer nur die billigsten Autos gefahren, habe sie von seinem Lehrgeld selbst bezahlen müssen, habe auch bei der Bundeswehr wenig Geld gehabt.

Auf Vorhalt der Reifenmängel:
"Waren meist an der Grenze wo man sagen kann, ist gerade noch so unter 0,3er - (?) ... ja, neue Decke drauf, waren auch meist schon bestellt gewesen, einmal auch im Kofferraum, aber nicht angerechnet".

Auf Vorhalt, daß er außer Halterdelikten auch als Fahrer Fehler begangen habe:
Das liegt länger zurück, Anfang der 80er, er habe sich 19?? nach seiner Erinnerung aufgrund von Punkten einer MPU unterziehen müssen.

Angesprochen auf die erhebliche Geschwindigkeitsübertretung (145 statt 100 km/h):
Er sei so schnell gefahren, nachdem er im Stau gestanden habe und dennoch pünktlich bei der Arbeit habe sein wollen.

Motiv für die Alkoholauffälligkeiten Mitte der 80er-Jahre sei der Streß gewesen mit der ehemaligen Partnerin.

Die Häufung der Delikte wisse er auch nicht recht zu erklären. Er sei aber in den 80er-Jahren in einer großen Clique gewesen vom ????-verein aus. Man habe sich früher wöchentlich getroffen, heute sehe man sich höchstens 1-2 Mal jährlich. Seine ehemaligen Bekannten seien auch älter geworden und häuslicher.

An die Alkoholnachschulung nach MPU 1987 wisse er sich nicht mehr zu erinnern ... "war glaube hier, war psychologisch".

1990 sei er dann letztmalig unter Alkohol aufgefallen.
Warum erneut?
"Hm".
Er wisse auch jetzt nicht recht zu sagen, wrum er so viel getrunken habe.

Im Mai ???? habe er einen Wagen überführen wollen, habe ihn an diesem Tag verkauft ... "Kumpel sagte: ist Abend, können wir mal schnell machen". So sei es zum Fahren ohne Versicherung und ohne Führerschein gekommen.

Es sei "Vatertag" gewesen und der Käufer habe am Folgetag gleich am Fahrzeug arbeiten wollen.

Befragt zum aktenkundigen "Widerstand":
Er sei da kontrolliert worden von nachfahrender Polizei ... ? "bin ich denen abgehauen ... habe ich dann Panik gekriegt". Daraufhin habe er nochmals 18 Monate Sperre bekommen und eine Geldstrafe von 7.500 DM.

Alkoholisiert sei er nicht gewesen. Er habe gemeint, daß es nicht so weit sei und habe nur Verbindungswege im Feld benutzt, habe nur durch einen Ort durchfahren müssen. Er habe gedacht: "Ach, es passiert ja eh nichts ... ".

Vermeidungsüberlegungen?
Er sei ruhiger geworden "durch die Arbeit und so", habe dort die Verantwortung, aber auch für sein Kind, welches er am Wochenende sehe. Sein Geld stimme inzwischen auch, er habe einen Wagen angemeldet, der sei in Ordnung, damit fahre sein Bruder oder Ex-Partner oder auch ein Bekannter chauffiere ihn damit.

Künftig werde er sich konsequent an die Regeln halten, keine Verstöße mehr begehen, auch nicht unter Alkoholeinfluß fahren, dadurch, daß er nicht mehr trinke, dadurch werde es "wohl ausbleiben". Er habe ja auch gelernt, mit dem Taxi heimfahren oder rechtzeitig ein Fahrer zu bestimmen, der dann nicht trinke.

Im Alkoholfragebogen fanden sich Wissenslücken zum Themenbereich Trinkmenge, BAK und Alkoholgefahren. Herr Nachname gab an, bei Festlichkeiten Alkohol zu trinken.

Seit 1996 lebe er alkoholfrei. Der Verzicht auf Alkohol sei ihm schwergefallen.
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6. Leistungsbefunde
Diese werden in Prozenträngen (PR) mitgeteilt. Der PR gibt an, wieviel Prozent der Personen einer vergleichbaren Stichprobe geringere Leistungen aufweisen; der mittlere Leistungsbereich liegt zwischen PR 15 und PR 85.

Tachistoskopischer Auffassungsversuch (TAVT) PR 82
(untersucht optisch-visuelles Auffassungstempo, Auffassungsumfang, Kurzgedächtnis).

Linien-Verfolgen (LVT) PR 100
(untersucht Schnelligkeit und Sicherheit der selektiven Beobachtung und Orientierung, Wahrnehmungskonstanz).

Standard Progressive Matrices nach Raven (A-E) PR 84
(untersucht sprachfreie interlektuelle Leistungsfähigkeit, insbesindere visuelles Erfassen und kombinierendes Denken).

In den Verkehrsfragebögen (KKT und FVK) fanden sich keine bedeutsamen Abweichungen.
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7. Exloration/Verhalten
Herr Nachname zeigte sich hier nach anfänglicher Zurückhaltung ausreichend gesprächsbereit. Er wirkte teilweise etwas oberflächlich beschreibend und unkritisch, verwies auf seine Verstöße im Zusammenhang mit früherem Zusammensein in der Clique bzw. mit Streßbelastung, die jetzt reduziert sei.

Andererseits verweist er auf nach wie vor vorhandene "stressige" Arbeit.

Her Nachname ließ zwar Unrechtbewußtsein erkennen und Einsicht in die Notwendigkeit einer defensiven und regelkonformen sowie alkoholfreien Verkehrsteilnahme.

Eine tiefergehende Reflektion der persönlichen Ursachen eigenen früheren Fehlverhaltens ließ er aber noch vermissen.

Eine konsequente Änderung im Trinkverhalten wurde nicht deutlich. Abstinenz wurde nicht nachvollziehbar dargestellt.

Motivation zur dauerhaften Änderung war aber erkennbar.
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8. Zusammenfassende Beurteilung
Herr Nachname hat sich hier erneut im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen lassen, um die von der Verwaltungsbehörde geäußerten Zweifel an seiner Fahreignung auszuräumen.

Dazu wurde das Gutachten des Gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, 4. Auflage, November 1992, Schriftreihe des Bundesminister für Verkehr, Heft 71, soweit es fragerelevant ist, berücksichtigt.

Ziel der Untersuchung ist es, im Rahmen der Fragestellung der Behörde die Ungeeignetheitsvermutung kritisch abzuwägen. Ein wesentlicher Teil der Untersuchung beinhaltet die Analyse der Vorgeschichte. Basis der Bewertung sind Erkenntnisse der Verkehrspsychologie und -medizin. Es wird auf die veröffentlichte diesbezügliche Literatur verwiesen. Der Umfang der Untersuchung richtet sich nach einheitlichen Maßstäben des Leitfadens der Technischen Überwachungsvereine.

Bei der verkehrspsychologischen Untersuchung fanden sich keine Mängel im Bereich verkehrsbedeutsamer Leistungsfunktionen, welche die bisherige Verkehrsauffälligkeit erklären könnten.

Die funktionspsychologische Untersuchung ergab keine Anhaltspunkte für eventuell bereits alkohotoxisch bedingte Beeinträchtigungen.

Die verkehrsmedizinische Untersuchung ergab bei im übrigen unauffälliger Befundlage folgendes:
Körperliche Zeichen, die für einen gewohnheitsmäßigen Alkoholmißbrauch oder alkoholtoxische Auswirkungen eines Langzeitkonsums sprechen könnten, waren nicht sicher nachzuweisen.

Dabei ist allerdings anzumerken, daß derartige körperliche Alkoholzeichen - je nach individueller Konstitution - selbst nach langjährigem Alkoholmißbrauch nicht zwangsläufig auftreten müssen; das Fehlen körperlicher Alkoholzeichen schließt daher im Sinne der Fragestellung eventuell kritische Trinkgewohnheiten nicht aus.

Hierzu muß berücksichtigt werden einerseits, dass ein sicherer Nachweis eines problematischen Trinkverhaltens stets mit Schwierigkeiten verbunden ist, weil der tatsächliche Konsum meist bagatellisiert wird, weil der bzw. die Betreffende glaubt, so vor sich und der Umgebung bestehen zu können, und andererseits, dass Personen mit probematischem Trinkverhalten wie Herr Nachname durchaus gelegentlich "aus guter Einsicht" heraus oder unter äußerem Druck (z.B. diese Untersuchng steht bevor) Mäßigungsversuche oder gar Abstinenz einlegen, die sie aber nicht lange durchhalten, wenn ihre Motivation, Widerstandskraft und Ausdauer begrenzt bleiben, besonders dann, wenn mit Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis der äußere Anlaß für ihre Zurückhaltung entfallen ist.

Der Schwerpunkt der Beurteilung der Fahreignung liegt bei der Frage, ob nach den individuellen Einstellungen und Verhaltensbereitschaften zu erwarten ist, daß Herr Nachname zukünftig zuverlässig Fahren unter Alkohol wird unterlassen und auch in nüchternem Zustand erhebliche Verstöße gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen wird vermeiden können.

Letzteres ist nach den hier erhobenen Befunden nicht zu erwarten. Her Nachname ließ keine grundlegenden Fehleinstellungen zu den Sicherheitserfordernissen des motorisierten Straßenverkehrs erkennen und muß sich zudem - er ist seit ca. 4 Jahren ohne Führerschein - mit der verkehrsrelevanten Materie beschäftigen und eine vollständige Fahrerlaubnisprüfung ablegen.

Für ersteres ergaben sich aber noch Bedenken:
Herr Nachname ist wie aktenkundig in der Vergangenheit 3 Mal unter Alkoholeinfluß entdeckt worden, zuletzt 1990.

Er war durch einschneidende behördliche Maßnahmen nicht zu beeindrucken und hat sich auch nach Teilnahme an einem Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer nicht hinreichend kontrollieren können.

Den Kursinhalt vermag nicht zu referieren. Wissenslücken zum Themenbereich Trinken und Fahren wurden auch im Akloholfragebogen deutlich.

Herr Nachname verweist zwar auf eine Entspannung seiner Lebenssituation bei stabilen beruflichen Verhältnissen und er äußert positive Vermeidungsvorsätze.

Seiner Angabe, seit 1 1/2 Jahren bzw. seit 1/2 alkoholfrei zu leben, ist aber keine prognostische Bedeutung beizumessen.

Abstinenz kann dann als beurteilungsrelevant akzeptiert werden, wenn hierfür stichhaltige Gründe genannt werden können (z.B Alkoholabhängigkeit, medizinische Kontraindikationen) bzw. wenn eine intensive Auseinandersetzung mit einem als normabweichend hoch und problematisch erkannten Alkoholkonsum stattgefunden hat.

Dies ist bei Herrn Nachname aber noch nicht hinreichend nachvollziehbar der Fall.

Somit sind die Voraussetzungen für eine günstige Verkehrsprognose bei ihm zur Zeit noch nicht gegeben. Die hohe Wahrscheinlichkeit für einen Rückfall in eine erneute Trunkenheitsfahrt kann im vorliegenden Fall aber erheblich vermindert werden durch erneute Teilnahme an einem Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer. Eine derartige Maßnahme erscheint aus folgenden Gründen erfolgsversprechend:

Das problematische Verhalten ist noch als relativ homogen anzusehen und durch die o.g. Maßnahme zu erfassen.

Herr Nachname hält die Möglichkeit für realisierbar, zukünftig Trinkanlässe und das Führen eines Kraftfahrzeuges zu trennen; allerdings müßten konkrete Ansatzpunkte noch deutlicher werden.

Eine dauerhaft wirksame Trinkkontrolle - zumindest unter Anleitung - erscheint erreichbar.

Abgesehen von den üblichen Abwehrhaltungen ist bei Herrn Nachname zu erwarten, daß er bei der Mitarbeit im Kurs Schilderungen und Stellungnahmen weitgehend stimmig und widerspruchsfrei abgibt.

Die Fragestellung der Verkehrsbehörde ist aus medizinisch-psychologischer Sicht daher wie folgt zu beantworten:
Eignungsausschließende Leistungsmängel, die als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen beim sicheren Füheren eines Kraftfahrzeuges der Klasse 1 und 3 herbeiführen könnten, wurden zwar nicht festgestellt.

Es ist nicht wahrscheinlich, daß der Untersuchte im nüchternen Zustand erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, jedoch ist aufgrund der Aktenlage durchaus begründete Erwartung, daß er auch zukünftig in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand ein Kraftfahrzeug führen wird, durch die Untersuchungsbefunde gegenwärtig nicht zu widerlegen.

Allerdings besteht bei der Art er Eignungsmängel die begründete Aussicht, diese Mängel durch Teilnahme an einem Kurs für akloholauffällige Kraftfahrer zu beheben. Wir schlagen daher vor, den Fahrerlaubnisbewerber auf diese Möglichkeit der Korrektur seiner Fehlhaltungen hinzuweisen.

Nach Vorlage einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme bestehen aus medizinisch-psychologischer Sicht keine Bednken, dem Untersuchten eine Fahrerlaubnis der Klasse 1 und 3 zu erteilen, sofern nicht zwischenzeitlich neue Eignungsmängel offenkundig geworden sind und eine Fahrerlaubnisprüfung erfolgreich abgelegt wurde.
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    Dipl.-Psych. Andreas Skultéti
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