Gutachten #2 (2001.02.20.PPR)
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| Inhaltsverzeichnis | ||
| 1. Vorwort | ||
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Die Untersuchung erfolgte im Auftrag des Herrn Nachname.
Das Gutachten ist zur Vorlage bei der die Begutachtung veranlassenden Straßenverkehrsbehörde bestimmt und dient dem Zweck, der Behörde eine Entscheidungshilfe zur Verfügung zu stellen. Das vorliegende Gutachten wurde erstellt gemäß den Grundsätzen für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten nach § 11 Abs. 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 15. |
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| 2. Anlaß und Fragestellung der Untersuchung | ||
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Die Untersuchung erfolgte am Datum im Autrag von Herrn Nachname.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Kraftfahreignung gefordert. Das Gutachten soll zu folgenden Fragen Stellung nehmen: Ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluß führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klassen B, M und L in Frage stellen? Das medizinisch-psychologische Gutachten wurde gemäß §11 Absatz 5, Anlage 5.1 und 15 der Fahrerlaubnisverordnung - FeV, veröffentlicht im BGBI. 1998, Teil 1 Nr. 55 - sowie unter Berücksichtigung der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Berichte der Bundesanstalt für Sraßenwesen, Mensch und Sicherheit, Heft M115; im folgenden "Begutachtungsleitlinien" genannt) des Gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin erstellt. Das von uns erstellte Gutachten dient der Fahrerlaubnisbehörde als Hilfsmittel für die eigene Urteilsbildung. Die Behörde trifft ihre Entscheidung in eigener Verantwortung unter Beachtung der o.g. Begutachtungsgrundlagen. Die Untersuchung wurde streng anlaßbezogen durchgeführt, d.h. unser Vorgehen beschränkte sich nach Untersuchungsumfang, eingesetzten Methoden und Untersuchungsziel auf die Beantwortung der gestellten Frage. |
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| 3. Anmerkungen zum Untersuchungsanlaß | ||
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Der Begutachtung liegen die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Psychologie und Medizin
zugrunde. Wird im Gutachten einschlägige Fachliteratur zitiert, so erfolgt die Angabe in
anläßlich eines solchen Gutachtens ausreichender Form. (Hinweis: Auf Anfrage kann ein
vollständiger Literaturnachweis der im Gutachten angegebenen Fundstellen zur Verfügung
gestellt werden).
Herr Nachname ist aufgrund der vorliegenden objektiven Tatsachen (Führerscheinakte) der Bezugsgruppe der alkoholauffälligen Kraftfahrer zuzuordnen. Eine wesentliche Bestimmungsgröße der Bezugsgruppe "Alkoholauffällige Kraftfahrer" ist die erhebliche Rückfallwahrscheinlichkeit. Zunächst ist davon auszugehen, daß in einem 10-Jahreszeitraum etwa 5% der Fahrerlaubnisinhaber durch ein Trunkenheisdelikt in Erscheinung treten. Trunkenheitsfahrten stellen damit einerseits ein Ausnahmedelikt dar - nämlich bezogen auf die Gesamtheit aller Kraftfahrer - sind aber andererseits als ein erhebliches Sicherheitsrisiko einzuschätzen wegen der bei der gegebenen Anzahl von Führerscheinbesitzern resultierenden sehr hohen absoluten Zahl von Trunkenheitstätern. Untersuchungen zeigen, daß für erstmalig alkoholauffällig gewordene Kraftfahrer die Rückfallquote in ein erneutes Trunkenheitsdelikt bei etwa 50% liegt. Für mehrfach alkoholauffällig gewordene Kraftfahrer steigt das Rückfallrisiko kontinuierlich an. Die Rückfallquoten bei mehrfach auffällig gewordenen Trunkenheistätern liegen in der Bundesrepublik Deutschland allerdings niedriger als 50% was, wie zahlreiche Untersuchungen zeigen, auf die durch die Behörden veranlassten Verfahren der Eignungsüberprüfung zurückzuführen ist, (vgl. Stephan, 1984, 1986, 1988; Winkler, 1986; Winkler et al., 1984, 1990; Lutze, 1984; Nickel et al., 1985). Bei Personen, die mit einer Trunkenheitsfahrt in Erscheinung getreten sind, muß in der Regel ein über die Norm erhöhter Alkoholkonsum vermutet werden sowie eine mangelnde Kontrolle des eigenen Trinkverhaltens. Außerdem muß von einer unkontrollierten Koppelung bestimmter Trinkanlässe mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges ansgegangen werden. Aus diesen Überlegungen leiten sich auch die Bedenken des Straßenverkehrsamtes an der Kraftfahreignung ab. |
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| 4. Vorgeschichte | ||
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Die uns übersandten amtlichen Akten, auf die hinsichtlich der Vorgeschichte im einzelnen verwiesen
wird, wurden eingesehen und bei der Begutachtung berücksichtigt.
Herr Nachname möchte die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen B, M und L erreichen. Der Führerscheinakte sind folgende Informationen zu entnehmen: 1996 Trunkenheit im Verkehr (Zeit: Uhr , BAK: 1,32 g o/oo um Uhr) 1898 Tunkenheit im Verkehr (Zeit: Uhr , BAK; 2,20 g o/oo) Die Verkehrsakte wurde am Datum vom MPI in Stadt zurückgesendet. Am Datum sendete das MPI in Stadt die Verkehrsakte zurück. |
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| 5. Medizinische Befundlage | ||
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Anamnese und Befunde: Verkehrsmedizinisch wurden anlaßbezogen die im Sinne der vorgegebenen Fragestellung wesentliche Hinweise aus der vorliegenden Akte des Straßenverkehrsamtes sowie die eigenen Angaben zur Gesundheit überprüft. Es erfolgte eine dem Untersuchungsanlaß entsprechende medizinische Befunderhebung. Am Untersuchungstag legte Herr Nachname zusätzlich folgende Unterlagen vor: 1. Eine Bescheinigung des Hausarztes, vom Datum, wonach sich Herr Nachname dort seit ??.2000 in regelmäßiger Behandlung/Betreuung befand. Im Mittelpunkt stand die psychische Situation. "Meines Erachtens ist der Erfolg der Therapie offensichtlich." 2. Eine Bescheinigung von Herrn Dipl.-Psych. Skulteti, Göttingen, vom ??..2000 über insgesamt ?? Sitzungen (E-PRO-Computerdiagnostik/-training sowie Besprechung und Verkehrstherapie für MPU). Herrn Skulteti lag nach seinem Schreiben eine handschriftliche Bescheinigung der Anonymen Alkoholiker Stadt vom ??.2000 vor, in welchem die Teilnahme von Herrn Nachname an 8 Terminen bestätigt wird. 3. Ein handschriftliches Schriftstück der Anonymen Alkoholiker Stadt bescheinigte die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen vom ??.2000 bis ??.2000. 4. Im Schreiben von Herrn Skulteti enthalten sind 3 ärztliche Blutuntersuchungen vom ??.1999 sowie vom ??.2000, wobei der GGT-Wert von ??.2000 im Normbereich war, an den anderen Terminen wurde er nicht mitbestimmt. Es fiel eine Erhöhung des MCV-Wertes im vom ??.1999 (105,4 bei einem Normbereich zwischen 80 und 96 fl)und im ??.2000 (auf 104,9 fl) auf. Folgende Unterlagen wurden uns nach der hier erfolgen Untersuchung zugesandt: 1. Eine Bescheinigung von Herrn Dr. Nachname vom Datum, welche für den gesamten Betreuungszeitraum bei ihm (seit ??.2000) eine Abstinenz bestätigt. 2. Eine weitere Abstinenzbestätigung liegt mit einer Bescheinigung der Anonymen Alkoholiker vom Datum diesen Jahres vor. Es wird ausgeführt, daß Herr Nachname dort seit Monat 2000 Mitglied ist. Gleichfalls wurden die Ergebnisse einer anlaßspezifischen Laboruntersuchung mitverwendet. Die Erhebung der Eigenanamnese erbrachte folgende Auffälligkeiten: Durch berufliche Belastung öfter Beschwerden im Schulter-Nacken-Bereich, die zeitweise eine Medikamenteneinnahme erforderlich machen. Nach eigenen Angaben bestand zum Untersuchungszeitpunkt Wohlbefinden und volle Leistungstüchtigkeit. An Medikamenten werde eingenommen: Medikament. Nach den Trinkgewohnheiten befragt, gab Herr Nachname an, daß er seit 1995 täglich 4 bis 5 Flaschen Bier a 0,5l, freitags/samstags etwa 8 bis 10 (bis 12) Flaschen Bier und zu etwa 4 bis 8 Feiern im Jahr je 10 bis 12 Flaschen Bier und 2 Doppelte getrunken habe. Dieses Trinkverhalten habe er sowohl nach der ersten wie auch nach der zweiten Trunkenheitsfahrt bis zum ??.1999 beibehalten. Filmrisse habe er nie erlebt. Im Verlaufe des Jahres Jahr habe es mehrere Abstinenzversuche für jeweils etwa zwei Tage gegeben, dann habe er auch körperliche Entzugserscheinungen beobachtet, bis er wieder getrunken habe. Im ??.2000 habe er erneut einen Versuch unternommen, abstinent zu leben. Dies sei ihm mit psychischer Unterstützung durch den Hausarzt auch gelungen, eine Behandlung mit Tabletten oder eine stationäre Entgiftung sei nie erfolgt. Seit diesem Zeitpunkt lebe er konsequent abstinent. Im übrigen verweisen wir auf die psychologische Exploration, die sich eingehender mit dem Trinkverhalten befaßt. Die bei der orientierend klinischen Untersuchung erhobenen Befunde ergaben bis auf ein feinschlägiges Zittern der Finger bei gespreizten Fingern, ein Zittern der Finger am Ende der Bewegung beim Finger-Finger- und Finger-Nase-Versuch sowie ein etwas unsicherer Enbeinstand keine Auffälligkeiten. Der Blutdruck lag bei 150/85 mm Hg und der Puls 68 Schlägen pro Minute. Nach der vorliegenden augenärztlichen Untersuchung vom ??.2000 besteht die erforderliche Sehschärfe für die Durchführung der psychologischen Leistungstests. Laborwerte Es wurden folgende Parameter erhoben: Gamma-GT 0,66 mymol/sl Normwert: Männer bis 0,835 mymol/sl Frauen bis 0,537 mymol/sl GOT 0,46 mymol/sl Normwert: Männer bis 0,57 mymol/sl Frauen bis 0,50 mymol/sl GPT 0,24 mymol/sl Normwert: Männer bis 0,57 mymol/sl Frauen bis 0,40 mymol/sl MCV 96,5 fl Normwert: 85-95 fl |
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| 6. Psychologische Befundlage | ||
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Art und Umfang der verkehrspsychologischen Untersuchung werden von der durch das Straßenverkehrsamt
vorgegebenen Fragestellung bestimmt. In der Untersuchung werden - je nach Untersuchungsanlaß mit
unterschiedlichen Gewichtung - leistungs- und persönlichkeitsspezifische Aspekte berücksichtigt.
Psychophysische Testverfahren Um bestimmen zu können, inwieweit die erforderlichen Leistungsvoraussetzungen vorliegen, wurden die nachstehenden Testverfahren durchgeführt. Die jeweiligen Ergebnisse werden in Prozentrangwerten mitgeteilt. Ein Prozentrang (PR) gibt die Stellung des Einzelnen in der Gruppe an. Der Normalbereich erstreckt sich von PR = 15 bis PR = 85. Ein Prozentrang von 50 (PR = 50) bezeichnet genau den Durchschnitt. Ein PR = 70 bedeutet z.B., daß nur 30% einer vergleichbaren Stichprobe höhere bzw. ausgeprägtere Leistungen erzielen. Es wurden angewandt: Der Reaktionssicherheits-Test (RST3) zur Erfassung des komplexen Zusammenwirkens verschiedener Funktionen und Funktionssysteme, insbesondere des senso-motorischen Koordinationsvermögens, des Konzentrationsvermögens und der reaktiven Belastbarkeit: 1. Phase (niedrige Belastung) PR = 100, 2. Phase (hohe Belastung) PR = 89, 3. Phase (mittlere Belastung) PR = 96. Diagnostisches Gespräch (Exploration) Das verkehrspsychologische Untersuchungsgespräch orientiert sich nach Inhalt, Ablauf und Zielsetzung an dem vorgegebenen Untersuchungsanlaß. Zur Vermeidung von Mißverständen wurden jeweilige Teilergebnisse der psychologischen Exploration zusammengefaßt und mit Herrn Nachname besprochen. Sofern sich Widersprüche zwischen den objektiven Vorgeschichtsdaten und den subjektiven Angaben des Herrn Nachname hierzu ergaben, wurden diese verdeutlicht und aufzulösen versucht. Vor Abschluß es Untersuchungsgespräches wurde Herrn Nachname nochmals Gelegenheit gegeben, aus eigener Sicht für die Beurteilung relevanten Sachverhalte und Aspekte darzustellen bzw. zu präzisieren, insbesondere solche Gesichtspunkte, die nach seiner Auffassung noch nicht ausreichend in das Gespräch eingeflossen waren. Danach wurde das Gespräch mit Einverständnis des Herrn Nachname beendet. Das diagnostische Gespräch dauerte 50 Minuten. Die eigenen Angaben des Herrn Nachname: Zu seinem Familienstand gab der ??-jährige Untersuchte an, daß er seit 19?? verheiratet sei. Er habe eine Tochter im Alter von ?? Jahren. Zu seinem Beruf führte Herr Nachname aus, daß er sei seiner Lehre 19?? eine Tätigkeit als Beruf ausübe. Zu seinem Führerscheinerwerb berichtete Herr Nachname, daß er die Fahrerlaubnis für Motorrad 19?? und die für Pkw 19?? erstmals erworben habe. Zu den Trunkenheitsfahrten (Am ??.??:1996 mit einer BAK von 1,32 g o/oo:) Er sei einen Tag zuvor arbeitslos geworden. Er habe am Abend Bier getrunken und sei morgens in eine Polizeikontrolle gekommen. Er habe nach Stadt auf das Arbeitsamt fahren wollen, um nach Arbeit zu gucken ... . (Am ??.??.1998 mit einer BAK von 2,20 g o/oo:) Er sei um Uhr nach Hause gekommen und habe sich im Garten und Hof beschäftigt. Er habe nebenbei Bier getrunken. Abends habe er Hunger bekommen und sei, obwohl er bereits Alkohol getrunken getrunken gehabt habe, ins Auto gestiegen um noch etwas zu essen zu holen. (Wieviel er getrunken gehabt habe?) Es könnten 10 Bier gewesen seien. Zum Alkoholkonsum In der Zeit vor der letzten Trunkenheitsfahrt habe er abends zum Fersehschauen bzw. zum Abendbrot 4-5 Flaschen Bier zu 0,5 l getrunken. Am Wochenende seien es 8 bis 10 Flaschen an einem Tag gewesen, freitags und sonnabends. Er sei dabei meistens zuhause gewesen, ab und zu sei er aber auch ausgegangen. Zuhause habe er bisweilen auch mit der Frau am Mittag oder Nachmittag zum Grillen Alkohol getrunken, da seien dann auch schon mal ein oder zwei Schnaps getrunken worden. Zu Tanzveranstaltungen habe er Bier und Wein getrunken und montags zu Kirmesveranstaltungen 10 bis 12 Bier zu 0,5l, da habe er sich extra Urlaub für genommen. (Ob er einen problematischen Umgang mit Alkohol gehabt habe?) Das sei wie eine Sucht gewesen. Beim Aufhören habe er geschwitzt, habe zittrige Hände gehabt und habe schlecht geschlafen. Er sei bei einer Verkehrstherapie, bei den "Anonymen Alkoholikern" und beim Hausarzt gewesen. (Ob bei ihm eine Alkoholabhängigkeit vorliege?) "Lag vor". (Wie es dazu gekommen sei?) Er denke durch den hohen Alkoholkonsum. Er habe immer Durst gehabt auf Bier. Er habe versucht weniger zu trinken, bis er einen Schlußstrich gezogen habe. Es sei auf seine Gesundheit gegangen. (Welche gesundheitlichen Auswirkungen der Alkohol bei ihm gehabt habe?) Der Alkohol gehe auf die Gesundheit. Der Doktor habe ihm erklärt, was der Alkohol alles kaputt machen könne. Wenn er mehr getrunken hätte, wäre er wahrscheinlich "den Bach heruntergegangen". (Ob sich in seinem Umfeld mal jemand über seinen Alkoholkonsum geäußert habe?) Seine Eltern würden gesagt haben, daß er zurücktreten solle. Er habe den ganzen Ärger in sich hineingeschluckt und sei nörgelig gewesen. Er sei jetzt ruhig geworden. (Warum er so viel Alkohol getrunken habe?) Er habe von früh bis spät gearbeitet, zuhause sei Umbau gewesen. Durch den Alkohol sei zuhause alles leichter gewesen. Das sei von 19?? an so gegangen, vorher habe er aber auch abends ein bis zwei Bier getrunken. Es sei zuviel gewesen. Er habe in dem Alkohol Entspannung gesucht. (Wieviel Alkohol er z.Zt. trinke?) Er trinke gar keinen. (Auf Nachfragen:) Seit ??.2000. (Was der Anlaß gewesen sei?) Er habe keinen Alkohol mehr haben wollen. Er habe eine Grippe gehabt und habe flach gelegen, da habe er keinen Alkohol getrunken. Dabei habe er bemerkt, daß es ohne Alkohol gehen würde. Die Verkehrspsychologische Schulung habe da auch angefangen. Die Verkehrspsychologische Schulung habe er vom ??.1999 bis zum ??:2000 absolviert. Im Bekanntenkreis habe es jemanden gegeben, der gesagt habe, daß es die "Anonymen Alkoholiker" gäbe, er gehe da seit ??.2000 Montag abends für 2 Stunden hin. Die würden gesagt haben, wenn er nur einen Tropfen trinke, so sei er wieder da, wo er schon einmal gewesen sei. (Auf Nachfragen:) Mit dem Hausarzt habe er sich jede Woche unterhalten, der habe ihm gesagt, daß er kaputt gehen könne. Zur Deliktvermeidung Er wolle erstmal ohne Akohol leben. (Wie lange?) Er wolle immer ohne Alkohol leben. Er bleibe bei den Anonymen Alkoholikern. Er habe Stütze von der Familie. Er habe gelernt daß es gefährlich sei mit Alkohol zu fahren und so viel zu konsumiere. Er habe bei seiner Fahrt nicht an seine Umwelt gedacht gehabt. (Warum aus seiner Sicht die Untersuchung in Stadt ungünstig ausgefallen sei?) Die Zeit für ihn sei noch nicht reif gewesen mit Alkohol ... . Er freue sich jetzt über jeden neuen Tag ... . Im Rückblick sehe man, was für Fehler man gemacht habe. (Was er für Fehler gemacht habe?) Daß er Alkohol in den Mengen getrunken habe. Daß er sich in das Auto gesetzt habe. Dadurch hätte die Familie kaputt gehen können. Die Eltern und die Frau würden aber voll hinter ihm stehen. (Warum er keine Laborwerte vorgelegt habe?) Er hätte in der Frühe in die Praxis kommen müssen. (Warum er nicht weitergemacht habe?) Er habe gedacht das sei in Ordnung. Merkmalbeschreibung Die Stellungnahmen des Herrn Nachname sond besonders durch folgende bedeutsame Merkmale gekenneichnet: Gesprächsverhalten freundlich und äußerungsbereit, gibt an alkoholabhängig gewesen zu sein, gibt an, dauerhaft Alkoholabstinenz einhalten zu wollen, hat in der Vergangenheit einen erheblichen Aufwand zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis betrieben. |
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| 7. Gutachterliche Beurteilung | ||
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Herr Nachname hat sich hier im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen lassen, um die vom
Straßenverkehrsamt geäußerten Bedenken an seiner Kraftfahreignung auszuräumen.
Die Untersuchung erstreckte sich auf die Erhebung der verkehrsrelevanten Vorgeschichte, auf die im Sinne der Fragestellung relevanten verkehrsmedizinischen Befunde, auf das frühere und gegenwärtige soziale Umfeld sowie auf die für die Fragestellung bedeutsamen Einstellungs- und Verhaltensbefunde. Voraussetzungen für eine positive Prognose Allgemein ist festzuhalten, daß die Anzahl der Personen mit einem behandlungsbedürftigen Alkoholproblem in der Bundesrepublik Deutschland auf 1,5 bis 1,8 Millionen geschätzt wird. Die meisten dieser Personen befinden (bzw. befanden) sich im Besitz einer Fahrerlaubnis. Untersuchungen, die an Alkoholikern während ihrer Behandlung durchgeführt wurden zeigen, daß das Vorliegen einer Alkoholkrankheit offensichtlich nicht zu einer Selbstbeschränkung der aktiven Verkehrsteilnahme führt. Diese Personengruppe stellt damit ein erhebliches Risikopotentioal dar (vgl. Müller et al., 1987; Staak et al., 1988; Stephan, 1988). Vor diesem Hintergrund wird auch verständlich, daß sich ein Großteil der alkoholauffälligen Kraftfahrer aus der Gruppe der behandlungsbedürftigen Alkoholkonsumenten rekrutiert. Somit ist festzuhalten, daß Personen mit entsprechenden Alkoholproblemen gererell solange als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gelten müssen, wie keine stabile alkoholabstinente Lebensführung etabliert worden ist. Im vorliegenden Fall ist aus der hier erhobenen Befundlage zu entnehmen, daß Herr Nachname Alkoholmißbrauch betrieben hat. Die Beurteilung des möglichen künftigen Versagens oder Verhaltens eines Fahrerlaubnisbewerber orientiert sich unter diesen Umständen an den Kriterien der "Begutachtungsleitlinien". Hierzu führen die Leitlinien aus: "Bei Alkoholmißbrauch sind die Voraussetzungen, die an den Führer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr gestellt werden, nicht erfüllt. Mißbrauch liegt vor, wenn ein Bewerber oder Inhaber einer Fahrerlaubnis das Führen eines Kraftfahrzeuges und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits alkoholabhängig zu sein. In einem solchen Falle ist der Betroffene nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu entsprechen" (Erläuterung S. 40, Spalte 2, Abs. 3) "War die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben, so kann sie nur dann als wieerhergestellt gelten, ... wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind: ... c) Es lassen sich keine körperlichen Befunde erheben, die auf mißbräuchlichen Alkoholkonsum hindeuten. Wenn Alkoholverzicht zu fordern ist, dürfen keine körperlichen Befunde vorliegen, die zu einem völligen Alkoholverzicht im Widerspruch stehen. d) Verkehrsrelevante Leistungs- oder Fuktionsstörungen als Folgen früheren Alkoholmißbrauchs fehlen ...". |
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| 8. Prognose und Begründung | ||
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Nach Abwägung aller hier erhobenen Befunde kommen wir insgesamt zu folgendem Ergebnis: Es besteht
derzeit keine erhöhte Wahrscheinlichkeit für alkoholbedingte Verkehrsauffälligkeiten.
Maßgebend sind im vorliegenden Fall die verkehrspsychologischen und -medizinischen Befunde. Im folgenden werden die für diese Beurteilung maßgeblichen Sachverhalte und Schlußfolgerungen dargestellt: Vor dem Hintergrund der Ausführungen zum Untersuchungsanlaß (siehe ...) und der von uns genannten Voraussetzungen für eine positive Prognose (siehe ...) kann festgestellt werden, daß bei Herrn Nachname eine positive Beurteilung erfolgen kann. Die körperliche Untersuchung ergab bis auf Auffälligkeiten im vegetativen Bereich, die für sich allein genommen nicht ausreichen, um als Folge eines erhöhten Alkoholkonsums gewertet zu werden, keinen eindeutigen Hinweis auf voraungegangen oder noch bestehenden Alkoholüberkonsum. Alle am Untersuchungstag bestimmten Laborwerte lagen im Normbereich. Der 1999 und Anfang 2000 erhöhte MCV-Wert hat sich ebenfalls normalisiert. Dies kann die von Herrn Nachname angegebene Abstinenz bestätigen. Hausarzt und Anonyme Alkoholiker bestätigen Herrn Nachname Abstinenz seit Anfang des Jahres 2000, so daß zusammenfassend aus verkehrsmedizinischer Sicht eine positive Beurteilung möglich ist. Im psychologischen Untersuchungsgespräch wurde deutlich, daß Herr Nachname jener Personengruppe zuzuordnen ist, die nicht mehr kontrolliert mit Alkohol umgehen können. Herr Nachname selbst schätzt ein, alkoholabhängig gewesen zu sein. Um eine Abstinenz zu bestätigen legte Herr Nachname Bescheinigungen vor. Zudem äußerte Herr Nachname seine feste Absicht in Zukunft keinen Alkohol mehr zu trinken. Das Problembewußtsein von Herrn Nachname erscheint zwar nicht sehr stark ausgeprägt zu sein, ist aber andererseits auch nicht in der Form, um deutliche Bedenken an der Stabilität der berichteten Abstinenz zu äußern. Anzeidchen für Bagatellisierung fanden sich nicht. Zudem zeigten auch die psychophysische Leistungsuntersuchung keine Beeinträchtigungen. Die gesamten Untersuchungsergebnisse zusammenfassend sprechen die Befunde überwiegend für eine bestehende, stabile Alkoholabstinenz. |
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| 9. Zusammenfassung | ||
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Nach den Befunden unserer medizinisch-psychologischen Untersuchung ist nicht zu erwarten,
daß Herr Nachname auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluß führen wird.
Die Kraftfahrtauglichkeit ausschließende körperliche oder psychophysische Beeinträchtigungen als Folgen eines unkontrollierten Alkoholkonsums sind derzeit nicht nachweisbar. |
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