Psytec Mobile verkehrspsychologische PraxisGutachten #2 (1997.11.20.NBE)
 
Inhaltsverzeichnis
  1. Einführung
  2. Fragestellung und Vorgeschichte
  3. Untersuchungsbefunde
  4. Medizinische Befunde
  5. Psychophysische Testverfahren
  6. Zusätzliche Untersuchungsverfahren
  7. Zusammenfassende Befundwürdigung
  8. Ergebnis und Empfehlungen
 
 
1. Einführung
Die Untersuchung erfolgte am ??.??.1997 im Auftrag von Herrn Nachname, um die von der Strßenverkehrsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Kraftfahreignung des Untersuchten gefordert.

Das vorliegende medizinisch-psychologische Gutachten dient allein dem Zweck, der die Begutachtung veranlassenden Straßenverkehrsbehörde eine Entscheidungshilfe zur Verfügung zu stellen. Das Gutachten ist nach den Anforderungen der Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern - Eignungsrichtlinien - sowie dem Leitfaden zur Begutachtung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im amtlich anerkannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstellen (MPU) erstellt worden.
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2. Fragestellung und Vorgeschichte
Fragestellung:
Ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?

Vorgeschichte:
Die uns übersandten amtlichen Akten, auf die hinsichtlich der Vorgeschichte im einzelnen verwiesen wird, wurden eingesehen und bei der Begutachtung berücksichtigt.

Danach besitzt Herr Nachname eine Fahrerlaubnis der Klasse 3.

Nach Aktenlage ist folgendes aufgefallen:
Herr Nachname ist in der Vergangenheit mehrfach wegen Verstößen gegen die verkehrsrechtliche Bestimmung in Erscheinung getreten.

Die Akte enthält ein MPU-Gutachten vom ??.??.83 der Untersuchungsstelle Stadt mt positiver Prognose.

Zuletzt ist der Untersuchte wie folgt aufgefallen:
  • ??.??.1994 Fahrlässige Gefährdung des Staßenverkehrs sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • ??.??.1995 Reifen hatten keine vorschriftsmäßigen Profilrillen
  • ??.??.1996 Betriebserlaubnis erloschen infolge Änaderungen am Fahrzeug (Reifen)
  • ??.??.1996 Betriebserlaubnis erloschen infolge Änderungen am Fahrzeug (Reifen)
  • ??.??.1997 Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h
Die Fragestellung der Behörde läßt sich aus folgender Erkenntnis begründen:

Die Tatsache, daß das Verkehrsverhalten zu gravierenden Übertretungen geführt hat, weist eine weit überdurchschnittliche Mißachtung von Verkehrsregeln hin (Utzelmann, H. D. 1990, Empirische Ergebnisse zum Punktsystem, 28. Deutscher Verkehrsgerichtstag 1990 in Goslar, Hamburg: Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaften).

Herrn Nachname wird deshalb darauf hin untersucht, inwieweit das Fehlverhalten auf Einstellungs- und Anpassungsmängel zurückzuführen ist, die auch zukünftig zu regelwidrigem Verhaten bei der Verkehrsteilnahme führen könnten, bzw., ob inzwischen von günstigeren Voraussetzungen auszugehen ist.

Um nun eine Aussage über eine mögliche Gefährdung im Straßenverkehr im Sinne der Fragestellung machen zu können, sind folgende Gesichtspunkte, die erfahrungsgemäß und aus wissenschaftlicher Sicht im Zusammenhang mit der Deliktauffälligkeit stehen können, zu prüfen:
  • Lassen die sozialen und persönlichen Voraussetzungen konsequente Verhaltensstrategien zu?
  • Wird die Notwendigkeit regelkonformen Verhaltens eingesehen?
  • Beteht kein durchgängiger Opferstandpunkt?
  • Werden konkrete Verhaltensvorsätze formuliert?
  • Besteht eine realistische Selbstsicht?
  • Liegen organische Beeinträchtigungen und/oder Einbußen der psychisch-funktionalen Ausstattung vor?
  • Welche kompensatorischen Fähigkeiten auch unter Anwendung rehabilitativer Maßnahmen sind eventuell einsetzbar?
Zur Urteilsbildung haben sich im Rahmen einer medizinischen-psychologischen Untersuchung im wesentlichen folgende Verfahren bewährt, die hier zur Anwendung gebracht wurden:
  • Analyse der Deliktvorgeschichte an Hand der Aktenlage aufgrund von Erfahrungsgrundsätzen
  • Schriftliche Erhebung von Daten zur Biografie und von Kentnissen und Einstellungen zum Bereich Straßenverkehr
  • Bei entsprechenden Hinweisen testpsychologische Überprüfung der psychophysischen Leistungsfähigkeit
  • Ärztliche Erhebung von körperlichen Befunden (Blutdruck, körperliche Verfassung)
  • Psychologisches Explorationsgespräch zur Abklärung der Umstände und Hintergründe des Deliktverhaltens, seines Bedingungsgefüges sowie eventuell bereits eingeleiteter Einstellungs- bzw. Verhaltensänderungen
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3. Untersuchungsbefunde
Psychologische Exploration:
Eigene Angaben des Herrn Nachname (teilweise schriftlich erhoben):

Zur Person:
Der am Untersuchungstag ??-jährige gab an, er sei mit ?? Geschwistern zunächst bei den Eltern und nach deren Scheidung, er sei ?? Jahre alt gewesen, bei der Mutter aufgewachsen. Er habe die Schule mit dem Zeugnis verlassen. Eine Berufsausbildung habe er nicht absolviert. Bei der Bundeswehr sei er nicht gewesen. Er habe als Hilfsarbeiter, wie Fensterputzer oder Einschaler, gearbeitet und mehrere Phasen der Arbeitslosigkeit erlebet. Seit Mitte 1997 sei er wieder arbeitslos.

Er sei seit 19?? verheiratet und kinderlos.

In seiner Freizeit beschäftige er sich mit seiner Frau, Spazierengängen, dem Restaurieren alter ???? und ????. Sport betreibe er nicht. In Vereinen sei er ebenfalls nicht engagiert.

Er habe eine Fahrerlaubnis erstmalig 19?? erworden, habe etwa ?? Jahre relativ regelmäßig am motorisierten Straßenverkehr teilgenommen und dabei ca. 140.000 km insgesamt zurückgelegt.

Zu den Verkehrsauffälligkeiten:

1994:
"Meine Frau lag zu der Zeit im Krankenhaus ... . Ich war auf einem Fest und wollte nach Hause ... Es wurde dunkel, und ich fuhr etwas zu schnell ... . Ich bin weggerutscht und gegen eine Laterne gefahren ... . Ich bin ausgestiegen und habe nachgeguckt ... . Mein Auto war kaputt, aber die Laterne war heil ... . Ich bin nach Hause gefahren, weil es nur ein Eigenschaden war ... . Vielleicht hatte ich auch Bammel, weil ich 2-3 Gläser Bier im Plastikbecher getrunken hatte beim Bratwurstessen ... . Am nächsten Morgen kam die Polizei ... ."

(Auf Vorhalt, daß laut Aktenlage ein Sachschaden von ca. 5.000 DM entstanden sei) "Selbst der Richter hat das nicht verstanden ... . Es gab Fotos von der Lampe ... . Der Mann, der da wohnte, sagte auch als Zeuge, es sei nichts beschädigt ... . Die Lampe steht auch heute noch da, mit der Farbe von meinem Auto dran ... ."

1995:
"Das war auf den vorderen Reifen, weil die Spur kaputt war ... . Der Wagen hat die Reifen abradiert ... . Ich hatte erst wenige Tage vorher neue Reifen draufgemacht ... . Ich gucke ja nicht jeden Tag auf die Reifen ... . Erst als die Polizei mir sagte, die Reifen seien einseitig abgefahren, habe ich da draufgeguckt ... . Die Poizei hatte recht ... ."

1996:
"Ich habe den Wagen mit den Reifen gekauft ... Ich habe auch einmal die Reifen gewechselt und die Reifen draugemacht, die drauf waren, 195er ... Es waren aber die Falschen, es hätten 185er sein müssen ... "

1996:
"Ich habe nicht genug Geld für vier richtige Reifen, ich habe erst nur vorn neue 185er draufgemacht ... Den Wagen habe ich bald darauf weggegeben ... Man soll so etwas normalerweise nicht machen, aber ich war auf den Wagen angewiesen ... "

1997:
"Das war nicht in der Stadt, sondern in einem Ortsteil, wo jeder zu schnell fährt ... Da ist das Ortsschild, aber es ist nicht bebaut ... Das ist eine breite Starße, die verführt immer ... Die standen zwischen dem Ortsschild und dem Beginn der Häuser ... "

(Wieso sind Sie schon so oft verkehrsaufällig geworden?) "Die Straße hat den Tag richtig verführt und ich wollte schnell zu meiner Mutter ... Sonst fahre ich nicht zu schnell ... "

(Auf Nachfrage) "Bei den Reifen war es Faulheit ... . Ich hätte mehr darauf achten sollen ... Aus den Fehlern habe ich ja gelernt ... Bei dem neuen Wagen jetzt achte ich auf alles ... Ich habe mich jetzt schon geändert ... Bei solchen Sachen kann man ja keinem anderen die Schuld geben, sondern nur sich selber ... Ich habe mich geändert, ich habe mir einen gebrauchten Wagen gekauft und achte auf alles ... Ich habe jetzt gleich eine kaputte Glühbirne gewechselt und die Bremsbeläge erneuert ... "

(Wie wollen Sie erneute Verkehrsauffälligkeiten verhindern?) "Ich muß mich am Riemen reißen ... Seit der Sache im Mai passiert ist, fahre ich nicht mehr zu schnell ... Ich halte mich an die Geschwindigkeit ... Ich halte mich jetzt zurück ... Ich weiß von Leuten, die sich tot gefahren haben ... Auf der Autobahn fahre ich auch nur 100 ... Ich habe schon genug Unfälle gesehen ... "

Das Verhalten des Untersuchten war besonders durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
Wirkt freundlich und gesprächsbereit.
Macht teilweise demonstrativ wirkende Angaben, die auf eine unkritische-positive Selbstdarstellung und pauschale Entlasstung ausgerichtet sind.
Betont auch äußere widrige Umstände, die eigenes Fehlverhalten als nahezu unvermeidbar erscheinen lassen.
Läßt keine Ansätze für eine einsichtigere und reflektierende Erahrungsauswertung im Untersuchungsgespräch erkennen.
Formuliert pauschale Vorsätze ohne konkrete Vorstellungen zur künftigen Vermeidung von Delikten.
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4. Medizinische Befunde
Angaben zur Gesundheit:
In den Angaben des Untersuchten zur Gesundheit fanden sich keine Hinweise auf organische Erkrankungen, Operationen oder Unfallfolgen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges wesentlich beeinträchtigen können.

19?? Hepatitis A
19?? bis 19?? ? Operationen

Einschränkung der Leistungsfähigkeit am Untersuchungstag und zum Führen von Kraftfahrzeugen wurden ausdrücklich verneint.

Körperliche Untersuchung:
Allgemeineindruck: o.B.
Zentrale Sehschärfe: re. 0,32/li. 0,32 ohne Sehhilfe. Bestimmt nach DIN 58220 T.6.
Sonstige Zweifel an ausreichendem Sehvermögen gem. §9A Abs. 2 StVZO betehen nicht.
Farbsehen nach Ishihara-Tafeln: farbtüchtig:
Blutdruck: RR 120/80 mm Hg.
Puls: 84 Schläge/min.
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5. Psychophysische Testverfahren
Leistungsbefunde
Diese werden in Prozenträngen (PR) mitgeteilt. Der PR gibt an, wieviel Prozent der Personen einer vergleichbaren Stichprobe geringere Leistungen aufweisen; der mittlere Leistungsbereich liegt zwischen PR 15 und PR 85.

Tachiskopischer Auffassungsversuch (TAVT) PR 41
(untersucht optisch-visuelles Auffassungstempo, Auffassungsumfang, Kurzzeitgedächtnis).

Linien-Verfolgen (LVT) PR 5
(untersucht Schnelligkeit und Sicherheit der selektiven Beobachtung und Orientierung, Wahrnehmungskonstanz).

Determinations-Gerät (WIENER)
(untersucht sensomotorische Koordinationsleistung, Tempo und Genauigkeit bei Mehrfachwahlreaktionen, psychophysische Belastbarkeit):

1. Durchgang
Richtige Reaktionen: PR 40
Leistungsgüte: PR 2

2. Durchgang
Richtige Reaktionen: PR 31
Leistungsgüte: PR 7
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6. Zusätzliche Untersuchungsverfahren
In einem Fragebogen für auffällige Kraftfahrer (FVK) zeigten sich keine auffälligen Abweichungen.

Verkehrsfragebogen (KKT):
Abweichquote 22 KB 20-26

Fragebogen zur Ermittlung von Einstellungen zur Gefahr, zur Sicherheit und zu gesetzlichen Bestimmungen im motorisierten Strßenverkehr.

(Ein Wert innerhalb des kritishen Bereichs (KB) überschreitet den Mittelwert einer verkehrsunauffälligen Personengruppe um mehr als die statistische Streuungsbreite (s). Werte oberhalb des kritischen Bereichs überschreiten den Mittelwert einer verkehrsauffälligen Personengruppe um mehr als die statistische Streuungsbreite)
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7. Zusammenfassende Befundwürdigung
Herr Nachname hat sich hier im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen lassen, um die von der Verwaltungsbehörde geäußerten Zweifel an seiner Fahreignung auszuräumen.

Bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung waren keine bedeutsamen Einschränkungen der Fahreignung festzustellen.

Zur Erfüllung der Sehtestanforderung ist das Tragen von Sehhilfen erforderlich.

Bei der Überprüfung der verkehrsbedeutsamen psychophysischen Funktionen wurden deutliche Beeinträchtigungen festgestellt, die optische Orientierung (LVT) und die Reaktionsgüte (Wiener DG) waren herabgesetzt.

Im Einklang mit den ungünstigen Bildungsvoraussetzungen ergab auch die weiterführende Untersuchung eine nur begrenzte intellektuelle Wendigkeit, die bei der Beurteilung der erhobenen Leistungsbefunde Berücksichtigung finden muß, d.h., die hier erzielten Werte spiegeln nicht zwingend die tatsächlichen Fähigkeiten wider.

Der Schwerpunkt der Eignungsproblematik liegt hier somit im Persönlichkeitsbereich, besonders bei der Frage, ob künftig ein ausreichend selbstkritisches und risikobewußtes Verhalten bei der Teilnahme am Straßenverkehr erwartet werden kann.

Nach empirisch wissenschaftlichen Untersuchungen steigt die Wahrscheinlichkeit, Verkehrsverstöße zu begehen, mit der Anzahl der bereits begangenen Delikte an. "Mehrfachtäter" zeichnen sich in der Regel dadurch aus, daß sie in relativ dichter Folge Verkehrsdelikte begehen, d.h., Verkehrsregeln werden von ihnen schließlich gewohnheitsmäßig übertreten, ohne daß die jeweilige behördlichen Maßnahmen (Geldbußen, Verwarnungen usw.) eine entscheidende Änderung des Fahrverhaltens bewirken. Von Kraftfahrern mit derartigen Fahrverhalten geht insofern eine besondere Gefährdung aus, als ihre verminderte Anpassungsbereitschaft im Straßenverkehr immer neue Verkehrsverstöße provoziert.

Die Umstellung auf ein Verhalten, das den Belangen der Verkehrssicherheit genügend Rechnung trägt, kann nur zustande kommen, wenn wesentliche Ursachen des eigenen Fehlverhaltens erkannt und richtig bewertet werden.

Gerade hier bestehen aber bei Herrn Nachname Defizite.

Herr Nachname ist nur in gringem Maße in der Lage, eigene Verhaltensweisen selbstkritisch zu überdenken, und verfügt somit nicht über die für eine wirkungsvolle und dauerhafte Haltungsänderung notwendigen Voraussetzungen. Es ist daher mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Wiederholung des bisherigen oder ähnlichen Fehlverhaltens zu erwarten.

Es fanden sich zudem biographische Daten, die auf psychosoziale Fehlentwicklungen und Anpassungsschwierigkeiten auch in Lebensbereichen außerhalb des Straßenverkehrs hinweisen (kein Schulabschluß, keine Berufsausbildung, mehrere Phasen der Arbeitslosigkeit und aktuelle Arbeitslosigkeit). Nach wissenschaftlichen Erfahrungen bestehen deutliche Zusammenhänge zwischen dem Verhalten im Straßenverkehr und dem Anpassungsverhalten im Ausbildungs-, Berufs- und allgemeinen Lebensbereich.

Herr Nachname zeigte sich hier zwar freundlich und gesprächsbereit, war aber nicht in der Lage die Ursachen für sein Fehlverhalten selbstkritisch zu reflektieren. Bei der Unfallflucht verneinte er einen Fremdschaden, hinsichtlich der kaputten und falschen Bereifung weist er eher auf äußere Umstände ebenso wie bei der Geschwindigkeitsüberschreitung hin ("Das ist eine breite Straße, die verführt immer ... "). Er gesteht zwar pauschal seine "Schuld" ein und gibt an, er habe sich geändert. Diese Angaben beruhen aber nicht auf einer reflektierenden Erfahrungsauswertung der persönlichen Bedingungen, sondern sind als oberflächlich und wenig konkrete Absichtserklärungen zu bezeichnen ("Ich muß mich am Riemen reißen ... ")

Eine wirksame Änderung des Fahrstils ist nicht durch pauschale Vorsätze zu erwarten. Es müssen detaillierte realistische Überlegungen zum Fahren vorliegen, die in einer kritischen Situation tatsächlich abrufbar sind und die somit dazu beitragen können, Vorbereitung und Verlauf von Fahrten mit dem Kraftfahrzeug besser zu organisieren.

Konkrete Vorstellungen dazu läßt Herr Nachname aber vermissen.

Eine Zuverlässigkeitsprognose läßt sich auf dieser Basis nicht begründen.
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8. Ergebnis und Empfehlungen
Die Fragestellung der Verwaltungsbehörde ist aus gutachterlicher Sicht daher wie folgt zu beantworten:

Im Sinne von obiger Ausführungen ist die aufgrund der Aktenlage durchaus begründete Erwartungen, daß Herr Nachname auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, durch die Untersuchungsergebnisse gegenwärtig nicht zu widerlegen.

Eine wesentliche Verbesserung der individuellen Voraussetzungen wird nur durch eine grundlegend kritischere Auseinandersetzung mit der eigenen Person und dem eigenen Verhalten sowie durch entsprechende Verhaltenskonsequenzen zu erreichen sein.

Es wird Herrn Nachname eine konsequente, selbstkritische Aufarbeitung der eigentlichen Ursachen des Deliktverhaltens - ggf. mit Hilfe eines therapeutisch qualifizierten Verkehrspsychologen - empfohlen.

Eine erneute Untersuchung ist frühstens nach Ablauf von 12 Monaten sinnvoll.
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© by PsyTec - Mobile verkehrspsychologische Praxis, 2000-2004
    Dipl.-Psych. Andreas Skultéti
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