Gutachten #3 (1998.08.24.NBE)
|
||
| Inhaltsverzeichnis | ||
| 1. Vorwort | ||
|
Die Untersuchung erfolgte am ??.??.1998 im Auftrage des Herrn Nachname, um die von der
Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen.
Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer
Entscheidung über die Kraftfahreignung des Untersuchten gefordert.
Das vorliegende medizinisch-psychologische Gutachten dient allein dem Zweck, der die Begutachtung veranlassenden Straßenverkehrsbehörde eine Entscheidungshilfe nach den Anforderungen der Richtlinien für die Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung von Fahrerlaubnisbewerbern und -inhabern - Eignungsrichtlinien - sowie dem Leitfaden zur Begutachtung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in amtlich anerkannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchungasstellen (MPU) erstellt worden. Die Erstellung des Gutachtens verzögerte sich durch nachträgliche Befundanforderungen. |
||
| 2. Fragestellung und Vorgeschichte | ||
|
Fragestellung: Ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche und/oder allgemeine Strafbestimmungen verstoßen wird? Vorgeschichte: Die uns übersandten amtlichen Akten, auf die hinischtlich der Vorgeschichte im einzelnen verwiesen wird, wurden eingesehen und bei der Begutachtung berücksichtigt. Nach Aktenlage besitzt Herr Nachname eine Fahrerlaubnis der Klasse 3. Die Akte enthält ein MPU-Gutachten der Untersuchungsstelle Stadt von 1983 (bezüglich der Art und zeitlichen Abfolge dieser Auffälligkeiten wird auf die Akten der Straßenverkehrsbehörde verwiesen) angeordnet worden war und auf das verwiesen wird. Die Prognose schien günstig. Danach trat Herr Nachname wie folgt in Erscheinung:
Das Gutachten von 11.1997 - mit negativem Ergebnis - wurde der Straßenverkehrsbehörde nicht vorgelegt. Mit Bescheid von 12.1997 wurde Herrn Nachname die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen wurde Widerspruch eingelegt und gleichzeitig mitgeteilt, daß sich Herr Nachname einer MPU unterziehen wird. Die Tatsache, daß das Verkehrsverhalten zu gravierenden Übertretungen geführt hat, weist auf eine weit überdurchschnittliche Mißachtung von Verkehrsregeln hin (UTZELMANN, H. D. 1990, Empirische Ergebnisse zum Punktsystem, 28. Deutscher Verkehrsgerichtstag 1990 in Goslar, Hamburg: Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft). Herrn Nachname wird deshalb darauf hin untersucht, inwieweit dies auf Einstellungs- und Anpassunsgmängel zurückzuführen ist, die auch zukünftig zu regelwidrigem Verhalten bei der Verkehrsteilnahme führen könnten. Um eine Aussage über eine mögliche Gefährdung im Straßenverkehr im Sinne der Fragestellung machen zu können, sind folgende Gesichtspunkte zu prüfen, die erfahrungsgemäß und aus wissenschaftlicher Sicht im Zusammenhang mit der Deliktauffälligkeit stehen:
|
||
| 3. Untersuchungsbefunde | ||
|
Psychologische Exploration Eigene Angaben des Herrn Nachname (teilweise schriftlich erhoben): Er sei bei seiner ???? aufgewachsen, habe weder einen Schul- noch Berufsabschluß, denn er sei, da er zum ???? gehöre, viel auf Reisen gewesen. Er habe deswegen auch kein Schreiben gelernt, lesen könne er ein wenig. Er habe als ???? gearbeitet, habe im ???? Fenster geputzt, bis er 19?? krank geworden sei. Seitdem sei er arbeitslos. Er sei verheiratet, habe keine Kinder. In seiner Freizeit gehe er spazieren, fahre ???? und verkaufe auf dem Flohmarkt, um sich etwas nebenbei zu verdienen. Zur Verkehrsteilnahme: Regelmäßige Fahrpraxis mit Kfz insgesamt ?? 1/2 Jahre. Zu dem aktenkundigen Fehlverhalten berichtet Herr Nachname, er habe bereits in den 80er Jahren, als die ersten Verkehrsauffälligkeiten gewesen seien, als ???? gearbeitet, "und ich habe nicht darauf geachtet, ob ich überladen habe, Hauptsache war ich wollte so viel wie möglich mitnehmen und bin dann wegen Überladung erwischt worden. Dann war aber nichts mehr." (Er sei von 19?? bis zuletzt 19?? immer wieder verkehrsauffällig geworden? Ob er sich an einzelne Delikte erinnern könne?) Er habe einmal ein tiefergelegtes Auto gefahren mit Rennverkleidung. Der Auspuff habe ein Doppelrohr gehabt. "Da habe ich nicht drauf geachtet, aber als ich erwischt worden bin, habe ich gleich einen anderen Auspuff drangemacht." Dann erinnere er sich, daß 19?? jemaden hinter seiner Ladung gestanden habe, den er aus Versehen gerammt habe. Außerdem sei er in diesen Jahren mit einem nichthaftpflichtversicherten Kraftfahrzeug gefahren. Die Versicherung habe rückwirkend gekündigt, "das Recht steht denen ja zu". Er hätte die Versicherung gleich bei Zulassung zahlen müssen. "Ich bin heute schlauer." (Warum er wiederholt mit erloschener Betrienserlaubnis aufgefallen sei?) 19?? habe er einen Lenker eingebaut, "der da nicht rein durfte. Der hat mir so gut gefallen." (Warum er das getan habe?) "Ich war der Meinung, es geht, das Einbauen ohne Eintragungen. Es war aus jugendlichem Leichtsinn." (Auf Hinweis, seine Angaben seien nicht nachvollziehbar, da er noch 19??, als er kein Jugendlicher mehr gewesen sei, noch zweimal mit erloschener Betriebserlaubnis in Erscheinung getreten sei) "Ja, das war meine Schuld." (Warum er nach dem positiven Gutachten erneut wieder verkehrsauffällig geworden sei? Er sei z.B. 19?? durch Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort aufgefallen!) "Ja, das war Fahrerflucht." Er sei auf einem Fest gewesen und habe zwei bis drei Bier getrunken, sei dann losgefahren, sei wohl durch das Bier schneller als sonst gefahren und sei gerutscht und gegen eine Straßenlaterne geprallt. Er habe sich von der Unfallstelle entfernt, weil er gedacht habe, man nehme ihm wegen zwei Bier den Führerschein ab. "Ich war so blöd." Er trinke nicht viel, wenn, dann mal auf Feiern drei bis vier Bier, "mal mehr - mal weniger". (Auf Hinweis, sein Fahrzeug habe 19?? mangelhafte Bereifung gahebt) "Ja, da hatte ich einmal glatte Reifen, weil ich zu faul war, die Reifen regelmäßig zu kontrollieren. Ich war aber schon auf dem Weg zum Reifenmontieren." Ein paar Wochen später habe er auch verkehrte Reifen aufgezogen und damit sei die Betriebserlaubnis erloschen gewesen. "Ich hatte selbst Schuld. Ich hatte nicht in den Brief der Zulassung geguckt." (Auf Hinweis, er sei 19?? zu schnell gefahren) "Ich hatte es ziemlich eilig, hatte mich beeilt. Ich wollte meine ???? von der Arbeit abholen. Es war meine Schuld, ich hätte nicht so schnell fahren dürfen." (Wie er sich seine wiederholten Fehler im Straßenverkehr erkläre bzw. warum er sich nicht an die Verkehrsgesetze halte?) "Schuld bin ich. Ich habe mich selbst überschätzt und gedacht, die erwischen mich nicht." (Auf Hinweis, das könne doch nicht der Grund gewesen sein, denn er sei doch wiederholt erwischt worden. Warum er dann trotzdem immer wieder verkehrsauffällig geworden sei?) "Die meisten Fehler waren aus Bequemlichkeit. Ich habe nicht auf den Wagen geachtet und nicht darauf geachtet, ob ich die Versicherung gezahlt habe." (Warum er sich trotz der Strafe bzw. Folgen nicht an die Verkehrsgesetze gehalten habe?) "Weiß auch nicht." (Auf Hinweis, er sei 19?? auch außerhalb des Straßenverkehrs straffällig geworden) "Ne, so was liegt mir nicht." (Auf Hinweis, er sei 19?? durch umweltgefährdende Abfallbeseitigung und unerlaubten Betreiben von Anlagen aufgefallen) Er habe einen ???? betrieben, der aus Umweltgründen abgeräumt worden sei. "Andere hatten immer wieder Sachen hingeschmissen, in der ???? war das auch ein Schrottplatz gewesen. Der Witz ist, da ist heute wieder ein ???? drauf. Deswegen habe ich mir auch einen Anwalt genommen. Ich verstehe nicht, warum ich dafür bestraft wurde." (Warum er seiner Meinung nach ein negatives Gutachten bekommen habe?) "Es war die verkehrte Einstellung, habe die Schuld nicht bei mir gesucht, aber ich hatte Schuld." (Auf Hinweis, es reiche doch nicht, wenn man lediglich sage, man habe immer nur Schuld gehabt. Ob er sich denn über die Ursachen seiner Verkehrsauffälligkeiten keine Gedanken gemacht habe?) Er habe sich Gedanken gemacht, "auch mit dem schnellen Fahren - ich weiß gar nicht, was mit mir los war. Ich habe es sonst nie eilig." (Wie er sich denn als Fahrer einschätze?) Er habe Fehler gemacht, werde das aber auf keinem Fall mehr tun wie in der Vergnagenheit, "weil ich die Schnauze voll von dieser ganzen Testerei und Straftaten habe. Ich verbaue mir ja alles, habe finanzielle Verluste durch die Arbeit, kann doch nicht mit dem Bus am Samstag auf den ???? fahren." Er werde in Zukunft darauf achten, daß er sich an die Verkehrsregeln halte. (Auf Hinweis, man habe ihm in der Voruntersuchung vorgeschlagen, eine Therapie zu machen, um die Ursachen seiner Fehler zu erkennen und aufzuarbeiten. Ob er das getan habe?) "Ich kann mir das nicht leisten. Ich kriege ???? DM, meine Frau verdient ???? DM und ich verdiene kein Geld mehr durch ????." Das Verhalten und die Äußerungen des Untersuchten war besonders durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Bei Herrn Nachname handelt es sich um einen sehr einfach strukturierten Mann, der sich beim Schreiben unterstützen ließ, da er Analphabet ist. Er ist im Gespräch freundlich, ist zwar beeindruckt von den Folgen seines Fehlverhaltens, kann sich persönliche Ursachenanteile an seinen Fehlern aber kaum erklären, fühlt sich teilweise auch zu Unrecht bestraft. Selbst auf wiederholtes Nachfragen bezüglich der Gründe seiner Fehler, zeigt sich Herr Nachname hier hilflos, beteuert zwar immer wieder, Schuld gehabt zu haben und sich in Zukunft an die Verkehrsregeln halten zu wollen, hat bezüglich künftiger Deliktvermeidung aber keinerlei detaillierte Vorstellungen. Ein Mangel an selbstkritischer Distanz zum eigenen Verhalten erschwert die Selbstbeurteilung und Erfahrungsauswertung. |
||
| 4. Medizinische Befunde | ||
|
Angaben zur Gesundheit: Außer der Minderung der Sehfähigkeit waren in den Angaben zur Gesundheit keine Hinweise auf Erkrankungen, Operationen oder Unfallfolgen, die sich auf das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges auswirken könnten, enthalten. Einschränkungen der Leistungsfähigkeit am Untersuchungstag und zum Führen von Kraftfahrzeugen wurden hier ausdrücklich verneint. Körperliche Untersuchung: Zentrale Tagessehschärfe: re. 0,8/li. 0,8 m. Sehhilfe (lt. augenärztlichem Zeugnis vom 28.07.19??) Farbensehen: ISHIHARA-Tafeln: farbentüchtig Blutdruck: RR 115/70 mmHg Puls: 84 Schläge/min. |
||
| 5. Testverfahren | ||
|
Psychophysische Testverfahren Leistungsbefunde werden in Prozenträngen (PR) mitgeteilt. Der PR gibt an, wieviel Prozent der Personen einer vergleichbaren Stichprobe geringere Leistungen aufweisen; der mittlere Leistungsbereich liegt zwischen PR 15 und PR 85. Tachistoskopischer Auffassungsversuch (TAVT) PR 87 (untersucht optisch-visuelles Auffassungstempo, Auffassungsumfang, Kurzzeitgedächtnis) Linien-Verfolgen (LVT) PR 25 (untersucht Schnelligkeit und Sicherheit der selektiven Beobachtung und Orientierung) Zusätzliche Untersuchungsverfahren In einem Fragebogen für auffällige Kraftfahrer (FVK) zeigten sich keine auffälligen Abweichungen. |
||
| 6. Zusammenfassende Befundwürdigung | ||
|
Herr Nachname hat sich hier im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen lassen,
um die von der Verwaltungsbehörde geäußerten Zweifel an seiner Fahreignung auszuräumen.
Die verkehrsmedizinische Befundbeurteilung ergab im Hinblick auf die Fragestellung keine verkehrsbedeutsamen Auffälligkeiten oder Einschränkungen. Es wurde eine beidseitige Sehschwäche festgestellt, die durch die vorhandene Brille hinreichend korrigiert wird. Bei der Überprüfung der verkehrsbedeutsamen psychophysischen Funktionen wurde keine Beeinträchtigungen festgestellt. Der Schwerpunkt der Beurteilung der Fahreignung liegt bei der Frage, ob nach den individuellen Einstellungen und Verhaltensbereitschaften zu erwarten ist, daß der Untersuchte risiko- und verantwortungsbewußt die sozialen Anpassungserfordernisse allgemein und die des motorisierten Straßenverkehrs hinreichend erfüllen kann. Nach empirisch wissenschaftlichen Untersuchungen steigt die Wahrscheinlichkeit, Verkehrsverstöße zu begehen, mit der Anzahl der bereits begangenen Delikte an. "Mehrfachtäter" zeichnen sich in der Regel dadurch aus, daß sie in relativ dichter Folge Verkehrsdelikte begehen, d.h., Verkehrsregeln werden von ihnen schließlich gewohnheitsgemäß übertreten, ohne daß die jeweiligen behördlichen Maßnahmen (Geldbußen, Verwarnungen usw.) eine entscheidende Änderung des Fahrverhaltens bewirken. Von Kraftfahrern mit einem derartigen Fahrverhalten geht insofern eine besondere Gefährdung aus, als ihre verminderte Anpassungsbereitschaft im Straßenverkehr immer neue Verkehrsverstöße provoziert. Die Umstellung auf ein Verhalten, das den Belangen der Verkehrssicherheit genügend Rechnung trägt, kann nur zustande kommen, wenn wesentliche Fehler des eigenen Fahrverhaltens erkannt und richtig bewertet werden. Hier ergeben sich bei Herrn Nachname aber ungünstige Gesichtspunkte. Im Untersuchungsgespräch zeigt sich, daß Herr Nachname trotz wiederholten Hinterfragens nicht in der Lage ist, sich mit den Ursachen seiner wiederholten Auffälligkeiten auseinanderzusetzen. Er zeigt sich zwar beeindruckt von den Folgen seines Fehlverhaltens, ist aber bislang nicht in der Lage, darüber sachlich und vor allen Dingen selbstkritisch zu reflektieren, beteuert zwar immer wieder, "Schuld" zu haben, zeigt bisher aber keinerlei Möglichkeiten, sich tiefergehend mit den persönlichen Ursachenanteilen seines Fehlverhaltens auseinanderzusetzen. Herr Nachname wirkt hier hilflos, ein Problemverständnis für seine Verkehrsauffälligkeiten und auch die Straftat ist nicht vorhanden. Er ist sogar der Ansicht, zu Unrecht betstraft worden zu sein. Das persönliche Bedingungsgefüge seiner Delikte sieht der Untersuchte nicht, weiß nicht, daß seine ausgeprägte Selbstdurchsetzungstendenz und die fehlende Bereitschaft, sich allgemeinen Erfordernissen im Straßenverkehr anzupassen, zu seinem vielfältigen Fehlverhalten geführt hat. Solange Herr Nachname nicht in der Lage ist bzw. keine Bereitschaft zeigt, sich über das Bedingungsgefüge seiner Fehler Gedanken zu machen bzw. Gründe für seine Fehler nicht sieht, wird ihm ein verkehrsgerechtes Verhalten in Zukunft auch nicht gelingen. Seine Vorsätze sind nur pauschal und wenig differenziert und beruhen nicht auf einer reflektierenden Erfahrungsauswertung bezüglich seiner individuellen Problematik. Hinweise auf das Vorliegen einer durch entscheidene Neuorientierung stabilisierten Haltungsänderung fehlten. Aus gutachterlicher Sicht ist daher gegenwärtig keine positive Prognose zu begründen. |
||
| 7. Ergebnis und Empfehlungen | ||
|
Die Fragestellung der Verwaltungsbehörde ist aus gutachterlicher Sicht daher wie
folgt zu beantworten:
Mit einem verkehrsgerechten Verhalten des Untersuchten als Führer eines Kraftfahrzeuges kann zukünftig nicht gerechnet werden. Nach Einschätzung der Persönlichkeit des Herrn Nachname bzw. aufgrund der engen Verknüpfung der Verkehrsdelikte mit allgemeinen Persönlichkeitsmerkmalen empfehlen wir dem Untersuchten, sich fachkundige Unterstützung zu suchen und sich an einen therapeutisch tätigen Verkehrspsychologen zu wenden. Erst nach Beseitigung der bei dem Untersuchten o.a. grundsätzlichen Defizite erscheint eine erneute Untersuchung sinnvoll. |
||
| [ zurück zum Fallbeispiel ] | ||
|
© by PsyTec - Mobile verkehrspsychologische Praxis, 2000-2004 Dipl.-Psych. Andreas Skultéti http://www.psytec.de |
||