Gutachten #1 (2001.06.21.PBP)
|
||
| Inhaltsverzeichnis | ||
| 1. Fragestellung gemäß Untersuchungsanlaß | ||
|
Ist zu erwarten, dass die Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss
führen wird, und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums
Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?
Die Untersuchung erfolgte im Auftrage von Frau Nachname, um die von der Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Kraftfahreignung der Frau Nachname gefordert. Das Gutachten dient ausschließlich zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde und dieser als Entscheidungshilfe entsprechend §11 Fahrerlaubnisverordnung. In dem Gutachten soll dazu Stellung genommen werden, ob die entsprechend der Fragestellung bestehenden Eignungszweifel ausgeräumt werden können. Voraussetzungen für eine positive Prognose sind insbesondere,dass
Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass über 40% der Kraftfahrer/innen die mit Trunkenheit am Steuer auffällig wurden, innerhalb von zehn Jahren ein weiteres Mal auffallen (Stephan, E.: Trunkenheitsdelikte im Verkehr und Alkoholmißbrauch, Blutalkohol, Vol. 25/1988 S. 201 - 227). Nach einer Trunkenheitsfahrt ist also die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein/e Kraftfahrer/in erneut alkoholisiert am motorisierten Straßenverkehr teilnimmt. Es ist deshalb zu untersuchen, ob bei Frau Nachname von günstigeren Voraussetzungen auszugehen ist. |
||
| 2. Aktenanalyse | ||
|
Die uns übersandten amtlichen Akten, auf die hinsichtlich der Vorgeschichte im Einzelnen verwiesen wird,
wurden eingesehen und bei der Begutachtung berücksichtigt.
Nach Aktenlage beantragt Frau Nachname eine neue Fahrerlaubnis. Frau Nachname war wie folgt unter Alkoholeinfluss verkehrsauffällig geworden: ??.2000 vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr (gegenUhr, 1,80 g o/oo um Uhr; laut Blutentnahmeprotokoll stand Frau Nachname "leicht" unter Alkoholeinfluss". Zusätzlich lagen folgende Unterlagen vor: Eine Bescheinigung vom ??.??.2001 (Dipl.-Psych. Skulteti) über die Teilnahme an einer ??-stündigen Verkehrstherapie. Leberwerte von 2000 bis 2001, insgesamt ?? Erhebungen, die mit wenigen Ausnahmen (GammaGT 22 U/L am ??.??.2000; GPT 21 U/L am ??.??.2000 GPT 26 U/L am ??.??.2000 durchgehend im Normbereich liegen. Mehrere Bestätigungen der regelmäßigen Teilnahme an den Treffen der Anonymen Alkoholiker (ab 2000 bis 2001). Ein Attest vom ??.??.2001 (Dr. ????), dass Frau Nachname eine dortige psychotherapeutische Behandlung seit dem ??.??.2001 (2 Sitzungen pro Woche, bisher 16 Sitzungen) bescheinigt. Es handele sich um eine intensive analytische Therapie. Eine ärztliche Bescheinigung (Dr. ????) aus der hervorgeht, dass Frau Nachname sich ausführlich mit ihrer früheren Alkoholproblematik beschäftigt. |
||
| 3. Exploration | ||
|
Stellungnahme der Untersuchten (teilweise schriftlich erhoben): Sie sei bei ihren ???? aufgewachsen, sei Diplom-????, lebe sei 2001 von ihrem Mann getrennt, habe ?? Töchter (?? und ?? Jahre alt). In ihrer Freizeit lese sie, schwimme, geh ins Theater und Kino. Abzüglich aller Unterbrechungen sei sie ?? Jahre Kraftfahrzeuge gefahren, habe ca. 50.000 km zurückgelegt. Zu dem aktenkundigen Fehlverhalten berichtete Frau Nachname, es handele sich hierbei nicht um ihre erste Trunkenheitsfahrt. Sie sei bereits 19?? mit 1,8 g o/oo verkehrsauffällig geworden, habe sich seinerzeit keiner MPU unterziehen müssen. Sie habe auch vor dieser ersten Alkoholfahrt, weil sie mit ihrer Wohngemeinschaft unzufrieden gewesen sei, phasenweise schon viel Alkohol getrunken. Auch das Studium (????) habe ihr nicht gefallen. Auf einer Geburtstagsfeier in der Wohngemeinschaft habe sie viel Bier getrunken, sei dann noch mal zu ihrem Freund gefahren, mit dem sie vorgehabt habe, am nächsten Tag in Urlaub zu fahren. Sie habe ihren Alkohol nicht richtig eingeschätzt und gedacht, es sei ja nur ein kleines Stück, das sie fahren wolle. Nach dieser Trunkenheisfahrt habe sie gemerkt, dass es mit ihr nicht so weiter gehe, sie habe ihr Studium abgebrochen, habe sich von ihrem Freund getrennt, der sehr viel getrunken habe. Sie habe dann neue Leute kennen gelernt, habe ein Studium begonnen und habe während des Studiums nur wenig getrunken. Ihre Diplom-Arbeit habe sie in ???? geschrieben, sie habe einen hohen Arbeitsaufwand gehabt und in der Arbeitsgruppe sei ein schlechtes Klima gewesen. Sie habe wieder viel Bier getrunken, mit ihrer Freundin zusammen oder auch allein. Sie habe oft Alkohol getrunken, wenn es Auseinandersetzungen gegeben habe und sie sich nicht habe durchsetzen können. Dann habe sie geheiratet, habe die Kinder bekommen, in diesen Jahren sei der Alkohol für sie auch kein Problem gewesen, sie habe auf Feiern 2 Gl. Wein getrunken. Nachdem dann ???? gestorben sei, habe sie ein ???? geerbt, das sehr heruntergekommen gewesen sei, sie habe dadurch finanzielle Probleme bekommen. Sie habe wieder begonnen zu trinken, etwa 2mal pro Woche 3 Gl. Wein über das Jahr 19??. Ab 19??/?? habe sie gemerkt, dass sich die Dosis gesteigert habe, sie habe 3-4 Gläser Wein 2mal pro Woche getrunken. Dann seien Eheprobleme hinzu gekommen. Ihr Mann habe Mitte 19?? ein Verhältnis begonnen, es habe sich alles zugespitzt. Dies sei das Jahr des höchsten Alkoholkonsums gewesen. Sie habe jeden 2./3. Tag eine Fl. Wein getrunken, am Wochenende noch mehr. In den Stunden vor der letzten Alkoholfahrt sei sie an einem Samstag zu Hause gewesen, habe mit ihrem Nachbarn, der ebenfalls ???? sei, zusammen gegessen. Der Nachbar habe eine ???? bestanden, habe feiern wollen. Ihr seien die Zigaretten ausgegangen, sie habe vorgehabt, zur Tankstelle zu fahren. Ihr Mann habe ihr noch nachgerufen, sie solle noch etwas zu trinken mitbringen. Sie habe sich "schummerig" gefühlt. Es sei ihr nicht bewusst gewesen, dass ihr Alkoholkonsum so hoch gewesen sei. In der Tankstelle sei sie zwei Polizisten begegnet, die gemerkt hätten, dass sie alkoholisiert gewesen sei. Nach der Trunkenheitsfahrt sei sie über ihre hohe Promillezahl schockiert gewesen, sie habe sich nach dieser Tat daher bis Mitte ??.2001 nur noch 2 Gl. Wein 2mal pro Woche erlaubt. Sie habe aber dabei kein gutes Gefühl gehabt, in belastenden Situationen hätte sie auch gerne 3 Gläser getrunken. "Ich habe gemerkt, der Alkohol ist kein Genussmittel, sondern ich setze ihr funktional ein." Sie habe in Belastungs- und Stressituationen zur psychischen Entlastung Alkohol benzutzt. Von.2000 bis 2001 habe sie Gespräche bei einem Diplom-Psychologen wahrgenommen und habe dann ab 2001 eine psychoanalytische Therapie begonnen. Sie habe ihr Alkoholtrinkverhalten und auch ihr Leben verändert. Ihre Beziehung sei ein ständiger Quell von Verletzungen und Unzufriedenheit gewesen. Seit Mitte 2000 habe sie keinen Alkohol mehr angerührt, werde auch in Zukunft nie wieder Alkohol konsumieren, denn der Alkohol habe sie verändert und habe sie daran gehindert, dass sie ihre Probleme löse. Heute bewältige sie schwieriege Situationen schneller, habe gelernt, sich durchzusetzen. Auch habe sie es in der Zwischenzeit geschafft, die Trennung von ihrem Mann nüchtern durchzustehen. Im kommenden Monat beginne sie in der Firma ein Praktikum, hoffe daraufhin auf Weiterbeschäftigung, wolle evtl. noch promovieren. Sie habe keine Entzugserscheinungen gehabt, es habe natürlich einige Versuchungssituationen gegeben. Sie habe zu Beginn ihrer Abstinenz eine Freundin, die sehr gerne Alkohol trinke, in der Zeit nicht getroffen, habe sich vor ihr geschützt, wenn sie emotional unausgeglichen gewesen sei. Heute meide sie keine Situation mehr, gehe sogar in Kneipen, habe auch eine schwierige Situation ohne Alkohol durchgestanden. Das ???? habe sie in der Zwischenzeit verkauft. Ein Tag vor dem Termin habe sie ein Anruf bekommen, dass sich der Verkauf verschiebe. Sie habe festgestellt, dass sie überhaupt kein Bedürfnis nach Alkohol mehr gehabt habe. Seit ??.2000 gehe sie auch zu den Anonymen Alkoholikern, "um rückfallgefährdende Situationen durchzustehen", sie wolle in Zukunft aber nur noch sproadisch zu der Gruppe gehen, weil sie in der Zwischenzeit Einzelgespräche wahrnehme und es für sie auch zurzeit nicht mehr nötig sei, dauernd über Alkohol zu reden. Sie meine, sie habe sich "umtrainiert, habe gelernt, alles ohne Alkohol zu bewältigen." Sie wolle auch in Zukunft keine Ausnahme machen und wolle bei Feiern keinen Alkohol zu sich nehmen, "weil ich dann vielleicht noch andere Ausnahmen finden werde." Seitdem sie nichts mehr trinke, habe sie ein ganz anderes Körpergefühl, habe wieder Interesse am Sport, habe abgenommen, fühle sich viel fitter, sehe nicht mehr so viel Fernsehen. Sie bestimmte ihr Leben aktiv, habe in in der Terapie bei dem Psychologen ein computergestütztes Gedächtnistrainig absolviert. Sie empfinde es in der Zwischenzeit als positiv, dass sie sich von ihrem Mann getrennt habe und diese Entscheidung getroffen habe, "eine Lösung mit der wir alle zufrieden sind." Eindruck/Verhalten: Im Gespräch freundlich, berichtet einsichtig von ihrer Alkoholvorgeschichte, kann offen über ihren langjährigen Alkoholmißbrauch zur psychischen Entlastung sprechen, beschreibt ihre Alkoholabstinenz seit ??.2000 glaubhaft, hat Beratungsgespräche bei einem Psychologen wahrgenommen, hat sich außerdem einer Selbsthilfegruppe angeschlossen und hat Anfang des Jahres eine psychoanalytische Therapie begonnen, wirkt stabil genug, um die Einhaltung gefasster Vorsätze erwarten zu lassen. |
||
| 4. Verkehrsmedizinischer Befund | ||
|
Bei der ärztlichen Untersuchung ist entsprechend der behördlichen Fragestellung zunächst
festzustellen, ob das Führen von Kraftfahrzeugen aus verkehrmedizinischer Sicht beeinträchtigt
oder sogar ausgeschlossen ist. Hierbei werden auch Befunde erhoben und interpretiert, die entsprechend
dem Untersuchungsanlass in Verbindung mit den Vorgeschichtsdaten und dem psychologischen Befund für eine
Verhaltensprognose bedeutsam sind.
Die medizinische Untersuchung umfasst die Erhebung der Krankheitsvorgeschichte (Anamnese). In jedem Fall findet eine orientierende Untersuchung der Bereiche innere Organe (Tastbefund), Herz/Kreislauf, Nervensystem, Bewegungsapparat und -abläufe (Motorik) einschließlich Vegetativum statt. Der spezielle Untersuchungsumfang richtet sich nach der von der Fahrerlaubnisbehörde definierten Fragestellung und wird ggf ergänzt durch labormedizinische Analysen. Daten der Krankheitsvorgeschichte und Befunde, die für die Fragestellung nicht von Bedeutung sind, werden im Gutachten nicht aufgeführt. Alter: ??? Jahre; Größe: ??? cm; Gewicht: ??? kg Krankheitsanamnese: D.M. (Z.K.) Untersuchungsbefunde: Palmarerythem (Rötung der Handinnenfläche, vornehmlich Kleinfinger- und Daumenballen) Leberfunktionsproben: GOT (ASAT) 9 U/L (Norm bis 15 U/L) GPT (ALAT) 15 U/L (Norm bis 19 U/L) Gamma-GT 14 U/L (Norm bis 18 U/L) (Normwertgrenzen für eine Messtemperatur von 25 Grad Celsius) |
||
| 5. Leistungspsychologisches Untersuchungsergebnis | ||
|
Leistungsbefunde werden in Prozenträngen (PR) mitgeteilt. Der PR gibt an,
wie viel Prozent der Personen einer vergleichbaren Stichprobe geringere Leistung aufweisen;
der mittlere Leistungsbereich liegt zwischen PR 16 und PR 84.
Test für reaktive STress-Toleranz (RST 3) (untersucht Reaktionskapazität und Belastbarkeit bei Mehrfachwahlreaktionen) 1. Phase: Richtige Reaktionen PR: 99 Anteil verzögerte Reaktionen: PR 46 Auslassungen: PR 100 Anteil Fehlreaktionen: PR 39 2. Phase: Richtige Reaktionen: PR 94 Anteil verzögerte Reaktionen: PR 40 Auslassungen: PR 89 Anteil Fehlreaktionen: PR 89 3. Phase: Richtige Reaktionen: PR 99 Anteil verzögerte Reaktionen: PR 39 Auslassungen: PR 99 Anteil Fehlreaktionen: PR 76 Ergebnisse zusätzlicher Untersuchungsverfahren In einem Alkohol-Erhebungsbogen zeigte sich Frau Nachname ausreichend informiert zum Problembereich "Alkohol und Fahren". |
||
| 6. Zusammenfassende Befundwürdigung | ||
|
Frau Nachname hat sich hier im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen
lassen, um die von der Verwaltungsbehörde geäußerten Zweifel an der Fahreignung
auszuräumen.
Ziel der Untersuchung ist es, im Rahmen der Fragestellung der Behörde die Ungeignetheitsvermutung kritisch abzuwägen. Ein wesentlicher Teil der Untersuchung beinhaltet die Analyse der Vorgeschichte. Basis der Bewertung sind Erkenntnisse der Verkehrspsychologie und -medizin. Es wied auf die veröffentlichte diesbezügliche Literatur verwiesen. Körperliche Zeichen, die für einen gewohnheitsgemäßigen Alkoholmissbrauch oder alkoholbedingten Auswirkungen eines Langzeitkonsums sprechen könnten, waren nicht nachweisbar. Die Ergebnisse der Leberfunktionsproben lagen im Referenzbereich, ebenso die von Frau Nachname vorgelegten Leberwerte über das Jahr 2000/2001, wobei der GammaGT-Wert im Juni 2000 noch leicht erhöht (22 U/L) war. Diese Befunde können Frau Nachnames Angaben, seit Mai 2000 auf Alkohol zu verzichten, stützen. Das leistungspsychologische Untersuchungsergebnis lässt Beeinträchtigungen infolge eines unkontrollierten Alkoholkonsums nicht erkennen. Hiervon unabhängig liegt der Schwerpunkt der Eignungsproblematik im Persönlichkeitsbereich. Eine positive Prognose im Sinne einer deutlich reduzierten Rückfallwahrscheinlichkeit ist nur dann möglich,wenn Frau Nachname die Entwicklung ihrer Trinkgewohnheiten und hierbei insbesondere der Trinkmengen ohne Widersprüche zu den objektiven Vorgeschichtsdaten realistisch darstellen kann und sich selbstkritisch mit ihrem Trinkverhalten auseinander gesetzt hat. Aufgrund empirischer Erkenntnisse muss die verkehrspsychologische Untersuchung insbesondere die Frage klären,ob und wie weit Frau Nachname zwischenzeitlich ihren problematischen Alkoholkonsum so hinreichend und stabil hat ändern können, dass ein Rückfall in früheren Alkoholkonsum und damit in ein erneutes Trunkenheitsdelikt auf Dauer unwahrscheinlich ist. Besonderes Gewicht bei der Stabilität der Verhaltensänderung hat dabei die Entwicklung eines angemessenen Problembewusstseins, das die Einsicht in situative und emotionale Gründe ihres problematischen Alkoholkonsums beinhalten muss. Hiervon kann bei Frau Nachname ausgegangen werden. Frau Nachname berichtet überzeugend, sei Mai 2000 keinen Alkohol mehr konsumiert zu haben, hat volle Einsicht in ihre Alkoholproblematik gewonnen und dazu eine differenzierte Kritik- und Urteilsfähigkeit entwickelt. Sie gibt an, zur psychischen Entlastung Alkoholmissbrauch betrieben zu haben, sieht bei sich auch die Gefahr, dass sie, sollte sie keine strikte Abstinenz einhalten, in alte missbräuchliche Trinkgewohnheiten zurückfallen wird. Zur Unterstützung ihrer Abstinenz hat sich Frau Nachname einer Selbsthilfegruppe angeschlossen, diesie regelmäßig besucht und die sich auch in Zukunft noch in größeren Zeitabständen als bisher aufsuchen will. Darüber hinaus hat die Untersuchte eine psychoanalytische therapeutische Behandlung begonnen und auch psychologische Beratungen wahrgenommen. Diese Unterstützungen haben deutlich zu Frau Nachnames Stabilisierung beigetragen, so dass, obwohl die Trennung von ihrem Ehemann noch nicht lange zurückliegt, die Untersuchte gefestigt genug wirkt, um die Einhaltung gefasster Vorsätze erwarten zu lassen. Es ergaben sich im Laufe der Untersuchung keine Anzeichen dafür, dass die von Frau Nachname eingehaltene Abstinenz angezweifelt werden müsste. Nach den vorliegenden Informationen und dem Gesamtbefund ist daher eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für neuerlichen Alkoholmissbrauch mit seinen Risiken im motorisierten Straßenverkehr zurzeit nicht anzunehmen. |
||
| 7. Beurteilung gemäß Untersuchungsanlass | ||
|
Nach dem Gesamtbefund ist bei Frau Nachname gegenüber dem aktenkundigen Deliktzeitraum jetzt eine
Einstellungskorrektur bzw. Umorientierung, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Alkohol
festzustellen, die die Grundlage für eine dauerhafte Verhaltensänderung im positiven Sinne
bilden kann.
Die Fragestellung der Verwaltungsbehörde ist aus gutachterlicher Sicht daher wie folgt zu beantworten: Es liegen keine Beeinträchtigungen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen. Es ist nicht zu erwarten, dass die Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird. |
||
| [ zurück zum Fallbeispiel ] | ||
|
© by PsyTec - Mobile verkehrspsychologische Praxis, 2000-2004 Dipl.-Psych. Andreas Skultéti http://www.psytec.de |
||