Psytec Mobile verkehrspsychologische PraxisGutachten #1 (1998.06.08.KPBK)
 
Inhaltsverzeichnis
  1. Vorwort
  2. Vorläufige Fragestellung und Vorgeschichte
  3. Untersuchungsbefunde
  4. Medizinische Befunde
  5. Psychophysische Testverfahren
  6. Zusammenfassende Befundwürdigung
 
 
1. Vorwort
Die Untersuchung und Beratung erfolgte am ??.??.1998 im Autrage des Herrn Nachname, um im Rahmen seiner freiwilligen Teilnahme am Modellversuch die Sperrfrist für die zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis notwendigen Maßnahmen zu nutzen.

Das vorliegende medizinisch-psychologische Gutachten dient der zuständigen Straßenverkehrsbehörde als Entscheidungshilfe zur Bearbeitung des Fahrerlaubnisantrages gegen Ende der Sperrfrist.
nach oben
 
2. Vorläufige Fragestellung und Vorgeschichte
Vorläufige Fragestellung:
Ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zu künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluß führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse 1 und 2 in Frage stellen?

Vorgeschichte:
Die uns übersandten amtlichen Akten, auf die hinsichtlich der Vogeschichte im einzelnen verwiesen wird, wurde eingesehen und bei der Begutachtung berücksichtigt.

Nach Aktenlage beantragt Herr Nachname eine Fahrerlaubnis der Klasse 1 und 2.

Aus der Akte ist folgendes zu entnehmen:

1997: Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit mit einer BAK von mind. 2,29 g o/oo zum Zeitpunkt der Blutentnahme um Uhr. Tatzeit Uhr.

Fahrerlaubnissperre bis ??.??.1998.

Die Fragestellung der Behörde läßt sich aus folgenden Erkenntnis begründen:

Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, daß ein großer Teil der Kraftfahrer, die mit Trunkenheit am Steuer auffällig wurden, innerhalb der nächsten Jahre ein weiteres Mal auffallen {Stephan E.; Trunkenheitsdelikte im Verkehr und Alkoholmißbrauch, Blutalkohol 25, 1998, 201 - 207). Nach einer Trunkenheitsfahrt ist also die Wahrscheinlichkeit hoch, daß ein Kraftfahrer erneut alkoholisiert am motorisierten Staßenverkehr teilnimmt. Es ist deshalb zu untersuchen, ob bei Herrn Nachname von günstigeren Vorraussetzungen auszugehen ist.

Um eine Aussage über eine mögliche Gefährdung im Straßenverkehr im Sinne der Fragestellung machen zu könne, sind folgende Gesichtspunkte, die erfahrungsgemäß und aus wissenschaftlicher Sicht im zusammenhang mit der Deliktauffälligkeit stehen können, zu prüfen:
  • Inwieweit liegt eine Alkoholgewöhnung vor?
  • Wird unkontrolliert Alkohol konsumiert?
  • Liegt eine Alkoholkrankheit vor?
  • Wie wird des Konfliktfeld "Fahren und Trinken" bewältigt
  • Liegen organische Beeinträchtigungen und/oder Einbußen der psychisch-funktionalen Ausstattung vor?
  • Welche kompensotorischen Fähigkeiten auch unter Anwendung rehabilitativer Maßnahmen sind eventuell einsetzbar?
  • Lassen die sozialen und persönlchen Voraussetzungen konsequente Verhaltensstarategien zu?
Zur Urteilsbildung haben sich im Rahen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung im wesentlichen folgende Verfahren bewährt:
  • Analyse der Deliktvorgeschichte an Hand der Aktenlage aufgrund von Erfahrungsgrundsätzen
  • Schriftliche Erhebung von Daten zur Biografie und von Kenntnissen und Einstellung zu den Problemfeldern Alkohol und Straßenverkehr
  • Testpsychologische Überprüfung der psychopsychischen Leistungsfähigkeit
  • Ärtzliche Erhebung von körperlichen Befund (z.B. Blutdruck, körperliche Verfassung) und Laborwerten, die erfahrungsgemäß im Zusammenhang mit Alkoholmißbrauch modifiziert sind
  • Psychologisches Explorationsgespräch zur Abklärung der Umstände und Hintergründe des Deliktverhaltens, seines Bindungsgefüges sowie evtl. bereits eingetretener Einstellungs- und Verhaltensänderungen
Zum Themenkomplex wird insbesondere auf folgende Autoren hingewiesen:
Kunkel, 1985 (Blutalkohol);
Moser, 1988; {Stephan, 1988 Blutalkohol Nr. 25, Suchtgefahr Nr. 34), 1992 (Gutachten für das OVG Lüneburg);
Krüger, 1992 (ZVS Nr. 38).
nach oben
 
3. Untersuchungsbefunde
Psychologische Exploration
Eigene Angaben des Herrn Nachname (Teilweise schriftlich erhoben):

Zur Person:
Herr Nachname gab an, mit seinem älteren Bruder bei den Eltern aufgewachsen zu sein. Er habe die Freie Schule bis zur ??. Klasse besucht, habe den Realschulabschluß (Kurzschuljahr) erworben. Nach seiner Lehre zum Beruf sei er zunächst bei der Bundeswehr gewesen, habe dann seit 19?? wiederum als Beruf gearbeitet. Er sei seit 19?? verheiratet und habe ein ??-jähriges Kind. In seiner Freizeit betreibe er aktiv Sport, beschäftige sich mit ???? und sei Mitglied im ????. Daneben sei er auch im ???? aktiv.

Die Faherlaubnis der Klasse 2 habe er erstmals 19??, die der Klasse 1 19?? erworben, habe ?? Jahre regelmäßig ein Kraftfahrzeug gefahren und in dieser Zeit 400.000 Kilometer zurückgelegt.

Herr Nachname selbst gab an, vor ?? Jahren habe er schon einmal neun Monate aufgrund einer Alkoholfahrt den Führerschein abgeben müssen. Er habe bei einem Arbeitskollegen etwas getrunken, habe sein Auto wegfahren wollen, er habe eine kleine Schramme verursacht. Die Polizei sei anschließend gekommen.

Zur Trunkenheitsfahrt:
Bzgl. der Umstände seiner Trunkenheitsfahrt vom ??.19?? legte Herr Nachname dar, es habe ein Jubiläum seines ???? stattgefunden, man sei gegen Uhr ins ???? gefahren, habe an einem Sektemfang teilgenommen, "da wurde kräftig getrunken, da, weil es umsonst war, habe ich zugeschlagen". "Ich bin geizig, sonst habe ich nicht soviel getrunken." Gegen Uhr sei etwa der Aufbruch gewesen, habe dann dem Fahrer des ???? gesagt, er gehe noch einmal nachschauen, ob das Schiebedach seines Fahrzeugs geschlossen sei. Er habe sich jedoch in sein Auto gesetzt und sei gefahren, habe nach ungefähr 16 Kilometer Fahrt an einem Einkaufsladen angehalten, um Zigaretten zu holen und ein Fahrzeug beim Einparken beschädigt. Bei der Feier habe er "alles durcheinander, Sekt, Schnaps, Wein" getrunken in nicht mehr erinnerlicher Menge. Konsumiert habe er Alkohohl in der Zeit von "Uhr bis ungefähr Uhr".

Er könne nicht angeben, wie er sich vor Fahrtantritt gefühlt habe, "ich weiß gar nicht, warum ich mich da reingesetzt habe". Die Trinkmenge am Delikttag stellt für ihn "schon eine Ausnahme" dar. (Warum er so viel Alkohol am Tag getrunken habe?) Es seien Kollegen aus seiner eigenen ???? dagewesen, es seien noch Kollegen von anderen ???? hinzugekommen, "das hat sich dann so ergeben". (Schlußfolgerungen, die er aus dem Delikt gezogen habe?) Wenn er noch einmal an solchen Feiern teilnehme, werde seine Frau ihn hinbringen und auch wieder abholen, er werde auch seinen Schlüssel abgeben, "und ich hab gelernt, daß man sich im Endeffekt viel zu wenig um Werte Gedanken gemacht hat". "Um das aufzuarbeiten habe ich mir die Adresse über den BDP geben lassen." Die Fahrt selber habe ihn "sehr stark berührt, ich hänge sehr an meinem Sohn". Außerdem habe in der Zeitung am nächsten Tag gestanden, daß ein volltrunkener Autofahrer gefahren sei, daß Auto sei detailliert beschrieben worden. Sein Sohn sei daraufhin angsprochen worden, "Kinder sind untereinander sehr gehässig". "Ich habe dann mit meinem Sohn gesprochen, daß ich zu einem Verkehrspsychologen gehe, daß es nicht mehr vorkommen soll".

Zum Trinkverhalten:
Er habe bei Feiern sowie nach der ???? ein Glas Rotwein getrunken, habe zu Hause stets wenig Alkohol getrunken. Wenn er zum Essen gefahren sei, habe er auch mal ein Glas Wein konsumiert. Bei Feiern vom ???? aus habe er "vier bis fünf Glas Wein" getrunken. Er habe über seinen Alkoholkonsum "nie viel nachgedacht, ich habe gedacht, das gehört zum Normalverhalten". Weitere Trinkanlässe vermochte Herr Nachname nicht zu erinnern. Er gab an, während seiner Bundeswehrzeit habe er mehr Alkohol konsumiert, hier habe er "natürlich Bier" getrunken. Er sei nach der Bundeswehr jedoch gleich in ein Arbeitsverhältnis übergegangen, "da hat sich das mit dm Alkohol gleich zurückgeschraubt". Wenn er zum Mittagessen gefahren sei, was alle zwei Monate einmal der Fall gewesen sei, habe er auch hier ein Glas Wein getrunken. Weitere Trinkanlässe wurden von Herrn Nachname auch auf Nachfrage hin verneint. Eine weitere Phase erhöhten Alkoholkonsums neben der Bundeswehrzeit habe es in den Jahren vor dem Delikt nicht gegebeben.

(Wie er sich selbst den aktenkundigen Promillewert von 2,29 g o/oo erkläre?) "Durch die unheimlichen Mengen, irgendwo war ein Punkt, wo ich darüber weg war." Selbst nach mehrfacher Erläuterung, warum die bislang gemachten Trinkmengenangaben im deutlichen Widerspruch zum aktenkundigen Promillewert stünden, in dem sich eine hohe Alkoholtoleranz dokumentiere, bleib Herr Nachname dabei, er habe nicht mehr Alkohol in der Vergangenheit getrunken wie angegeben. Eine Alkoholgewöhnung habe bei ihm nicht vorgelegen, dies könne man an seinen Leberwerten erkennen. Nach nochmaligem Vorhalt mit Hinweis auf die mangelnde Plausibilität seiner Angaben angesichts des Promillewertes gab Herr Nachname an, er habe sich vielleicht wirklich nie Gedanken um den früheren Alkoholkonsum gemacht. Einen Filmriß habe er lediglich am Trunkenheitstag erlebt, sonst nicht. Alleine habe er nie Alkohol getrunken, man habe ihn auch nie auf seinen Alkoholkunsum hin angesprochen. Er selbst schätze denn auch seinen Alkoholkonsum "bis auf den Tag als noch nicht gesundheitsschädigend ein".

Befragt, ob er mit dem Psychologen nicht über frühere Trinkgewohnheiten gesprochen habe, gab Herr Nachname an, auch der Psychologe habe sich den hohen Promillewert nicht erklären können. "Ich weiß nicht, was an dem Tag (Trunkenheitsdelikt) passiert ist, was über mich gekommen ist. Es hat mich ja auch beunruhigt, warum so was passiert ist, wenn man ein ordentliches Verhätlnis zum Alkohol sonst hat und auf einmal so ein Ausrutscher."

Er sei zum Psychologen erstmals 1997 gegangen. (Was ihm dieser Besuch gebracht hätte?) "Ich bin der Meinung, daß ich aus meiner Sicht raus ein anderes Wertverhalten habe, die Sache kritisch zu sehen. Was wäre wenn - die Folgen, Konsequenzen, wozu führt es, wenn übermäßiger Alkoholkonsum zu Straffälligkeit führt." Es hätten Gespräche stattgefunden, in erster Line hätte er Computertests und Konzentrationstests durchgeführt. Weitere Gesprächstermine seinen vereinbart worden. (Ob der Psychologe nicht auch nach seinen Trinkgewohnheiten gefragt habe?) "Ich würde viel darum geben, wenn ich wüßte, warum es an dem Tag soweit gekommen ist."

Nach dem Delikt habe sich der Alkoholkonsum geändert, "jetzt trinke ich nach der Spätschicht schon nichts mehr, seit ungefähr einem halben Jahr". Er habe lediglich auf Feiern ein Glas Wein getrunken, "und dann ist Ende, weil ich möchte wirklich nicht, daß so etwas überhaupt noch mal passiert." "Ich habe bislang ja keine Erklärung gefunden, warum man soweit gekommen ist." Vor vier Wochen habe er zum Essen zum letzten Mal ein Glas Wein getrunken. Nun trinke er auch nach der ???? nicht mehr Rotwein, würde Apfelschorle vorziehen. Er habe sich gedacht, "es darf nie mehr passieren". (Warum er weniger getrunken habe?) "Ich konnt` mir nicht erklären, warum das an dem Tag war. Ich hab' mich gefragt, was wäre, wenn ich jemanden totgefahren hätte." Da er keine Erklärung für sein Verhalten gefunden habe, habe er letztlich nur die Konsequenz ziehen können, insgesamt weniger zu trinken. Diese Trinkverhaltensänderung sei ihm nicht schwergefallen.

"Ich bin eigentlich sehr willensstark." Herr Nachname nannte als Beispiel, daß er seine Eßgewohnheiten auch damals radikal geändert habe. Er habe sich auch überlegt, wenn er jemanden überfahren hätte, "oder zu Krüppel gemacht, wie hätte ich das jetzt meinem Sohn erklären können?"

Er habe auch in Zukunft vor, den Alkoholkosum weiterhin zu reduziern. Er setzt sich als Obergrenze "zwischen drei und vier Glas Wein, wo man noch vernünftig denken kann, d.h. aber nicht, daß ich dann noch mit dem Auto fahren würde".

(Wie er eine erneute Trunkenheitsfahrt verhindern wolle?) "Mir ein Limit setzen, ich will weiter zu Feiern gehen, aber kontrolliert trinken. Und ich werde mich nur von meiner Frau reinbringen lassen, den Schlüssel abgeben."

(Warum er überhaupt Alkohol trinken würde?) "Aus Entspannung. Wenn ich einen arbeitsreichen Tag habe, dann nach Hause komme, ein Gläschen Rotwein oder eben auf Feiern, weil es eh' dazugehört."

(Wie andere Personen auf die angegebenen Trinkverhaltensänderungen reagiert hätten?) "Es hieß, einen können wir noch, habe dann gesagt, du noch, aber für mich ist Ende." Er habe erklärt, was ihm widerfahren sei, das er dies "nicht wieder haben möchte". Daneben hätte er hoch finanzielle Einbußen erlebt, "dafür hätte ich mir auch einen Weinkeller anlegen können".

Kritische Situationen sehe er für sich "eigentlich nicht". Er habe durch das Training sowie die Gespräche mit dem Psychologen gute Erfahrungen gemacht, "wenn man über Dinge redet, bekommt man eine ganz andere Einstellung". "Ich bin seither kritischer, beachte, daß man gleich Folgen und Konsequenzen sieht, habe ein anderes Wertgefühl."

Kenntnisse lt. schriftlichem Alkoholfragebogen:
Nach vier Glas Bier (a 0,2 Liter) habe er eine BAK von 0,8 erreicht; 15 Glas Bier (a 0,2 Liter) müsse er etwa trinken, um einen BAK von 2 g o/oo zu erreichen; Restalkohol sei der Alkohol, der sich in einer bestimmten Zeit nicht abbaue; lege sich jemand um Uhr mit einer BAK von 1,5 g o/oo hin, habe er morgens um Uhr noch 0,9 g o/oo im Blut; ein Glas Korn (a 0,02 Liter) enthalte mehr Alkohol als ein Glas Bier (a 0,2 Liter) oder ein Glas Wein (a 0,1 Liter); Promillegrenzen in Deutschland seien 0,3 g o/oo bei Unfall, 0,9 g o/oo ohne Unfall strafbar; fünf Prozent von 100 Alkoholfahrten würden in Deutschland von der Polizei entdeckt.

Das Verhalten und die Äußerungen des Untersuchten waren besonderst durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
  • Freundlich, gesprächsbereit
  • Bagatellisiert und kaschiert das eigene Alkoholtrinkverhalten erheblich, gibt nach wiederholtem Vorhalt an, sich über seinen früheren Alkoholkonsum wenig Gedanken gemacht zu haben
  • Stellt das Alkoholtrinkverhalten beim Delikt als Ausnahme dar, beschreibt hier exzessiven und unkontrollierten Alkoholkunsum
  • Gibt an, seit dem Delikt seinen Alkoholkonsum reduziert zu haben
  • Läßt eine verbesserte Selbstbeobachtung und Selbstkontrolle beim Umgang mit Alkohol erkennen
  • Hat selbst keine Erklärung für sein Verhalten, hat daher psychologische Hilfe in Anspruch genommen, wobei der Widerspruch zwischen konkreten Trinkmengenangaben und BAK-Wert auch hier bislang nicht gelöst werden konnten
  • Zeigt z.T. Informationsmängel bzgl. Alkoholtrinkmenge und BAK
nach oben
 
4. Medizinische Befunde
Angaben zur Gesundheit:
In den Angaben des Untersuchten zur Gesundheit fanden sich keine Hinweise auf organische Erkrankungen, Operationen oder Unfallfolgen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges wesentlich beeinträchtigen könnten.

1992 Operation wegen ????
1996 linkes Brustbein defekt
Brillenträger seit 1997.

Er sei z.Z. nicht krankgeschrieben oder in ärztlicher Behandlung

Medikamenten- und Drogeneinnahmen werden verneint

Nitotinkonsum v. ca. 15 Zigaretten/Tag.

Zum derzeitigen Alkoholkonsum gab der Untersuchte an, er trinke gelegentlich.

Den letzten Alkohol habe er vor ca. vier Wochen, zum Essen ein Glas Wein, getrunken.

Lerberwertbestimmungen ergaben beim Hausarzt Werte im Normbereich (Befund vom ??.??.19??, und 1998 lt. Bescheinigung des Dipl.-Psych. Skulteti unauffällig).

Erkrankungen des Magens, der Gallenblase, der Bauchspeicheldrüse und der Leber seien nicht bekannt.

Vorangegangene Lebererkrankungen oder andere Oberbauchbeschwerden sowie frühere erhöhte Leberwerte seien nicht bekannt.

Auch leichte Entzündungserscheinungen werden verneint.

Herr Nachname verneinte ausdrücklich Fragen nach typisch alkoholbedingten Erkrangungen und Symptomen.

Der Untersuchte gab an, daß er noch niemals wegen Alkoholproblemen in ärztlicher Behandlung gewesen sei. Ihm sei auch niemals wegen Erkrankung ärztlicherseites geraten worden, keinen Alkohol zu trinken.

Eine stationäre Behandlung wegen Alkoholabhängigkeit bzw. Neigung zu Alkoholmißbrauch wäre nicht durchgeführt worden.

Ein Anschluß an eine Selbsthilfegruppe habe nie bestanden.

Einschränkung zur Leistungsfähigkeit am Untersuchungstag und zum Führen von Kraftfahrzeugen wurden ausdrücklich verneint.

Körperliche Untersuchung:
Allgemeinzustand
Ernährungszustand: gut
Kräftezustand: gut

Innere Organe
Blutdruck: 130/70 mmHg
Puls: 84 Schläge/Min

Thoraxorgane: auskultatorisch und perkutorisch kein bedeutsamer pathologischer Befund.

Abdomen: weich, keine pathologischen Resistenzen, Leber nicht vergrößert und nicht druckempfindlich.

Vegetativum:
Fingertremor diskret vermehrt

Neurologischer Befund:
Hirnnerven intakt, keine Paresen, Reflexverhalten regelrecht, keine pathologischen Reflexe.

Koordination: FFV beim dritten Versuch sicher

Bewegungsorgane:
ohne verkehrsrelevante Funktionsstörungen

Sinnesorgane:
Augen:
äußerlich: o.B.
Gesichtsfeldaußengrenzen: fingerperimetrisch bds. frei
Farbensinne: ISHIHARA-Tafeln farbentüchtig

Zentrale Tagessehschärfe: Lt. Sehtest v. 1998
re.1,0 / li. 1,0 ohne Sehhilfe

Ohren:
Hörvermögen: Umgangssprache wird re. und li. in 5m Abstand verstanden.

Laborbefunde:
Gamma-GT 19 U/l (Referenzbereich 3 bis 28 U/l bei 25 Grad C)
GOT 9 U/l (Referenzbereich 3 bie 18 u/l bei 25 Grad C)
GPT 8 U/l /Referenzbereich 3 bis 23 U/l bei 25 Grad C)

Folgende Zusatzbefunde wurden mit Einverständnis des Untersuchten eingesehen:

Eine Bescheinigung über die Teilnahme an ?? verkehrpsychologischen Sitzungen (Computerdiagnostik, -training, computergestütztes Fahrschulprogramm für Theorie Klasse 3, Thema Alkohol und Drogen, computergestütztes Persönlichkeitsdiagnostikum bei Dipl.-Psych. Skulteti, Verkehrspsychologische Praxis ) seit ??.??.19??.
nach oben
 
5. Psychophysische Testverfahren
Leistungsbefunde werden in Prozenträngen (PR) mitgeteilt. Der PR gibt an, wieviel Prozent der Personen einer vergleichbaren Stichtproben geringere Leistungen aufweisen; der mittlere Leistungsbereich liegt zwischen PR 15 und PR 85.

Tachistoskopischer Auffassungsversuch (TAVT)PR 87
(untersucht optisch-visuelles Auffassungstempo, Auffassungsumfang, Kurzzeitgedächtnis)

Linien-Verfolgen (LVT)PR 23
(untersucht Schnelligkeit und Sicherheit der selektiven Beobachtung und Orientierung)
nach oben
 
6. Zusammenfassende Befundwürdigung
Herr Nachname hat sich auf feiwilliger Basis untersuchen und beraten lassen, um die Zeit bis zum Ablauf der gerichtlich verhängten Sperrfrist für verhaltensfördernde und stabilisiernde Maßnahmen zu nutzen, um gegen Ende der Sperrfrist die Vorraussetzungen zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu schaffen.

Bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung waren auf internem, neurologischem und sinnespsychologischen Gebiet sowie am Bewegungsapperat keine verkehrsmedizinisch bedeutsamen Einschränkungen der Fahreignung festzustellen.

Körperliche Zeichen, die für einen gewohnheitsmäßigen Alkoholmißbrauch oder alkoholtoxische Auswirkungen eines Langzeitkonsums sprechen könnten, waren nicht nachweisbar.

Der bei unserer Laboruntersuchung festgestellte Gamma-GT-Wert war nicht erhöht.

Bei der Überprüfung der verkehrbedeutsamen psychologischen Funktionen wurden keine Beeinträchtigungen festgestellt, die im Sinne eines erhöhten Unfallrisikos zu beurteilen sind.

Hiervon unabhängig liegt der Schwerpunkt der Eignungsproblematik im Persönlichkeitbereich, besonders bei der Frage, ob zukünftig im Sinne der Fragestellung ein ausreichend selbstkritisches Verhalten im Umgang mit Alkohol erwartet werden kann.

Die hohe Blutalkoholkonzentration (2,29 g o/oo) setzt eine vorangegangene exsessive Alkoholzufuhr voraus. Wenn es dadurch nicht zu unmittelbaren körperlichen Reaktionen gekommen ist, die den Antritt der Fahrt schon von vornherein verhindern würde, weist dies auf eine Alkoholgewöhnung mit Toleranzsteigerung hin spricht gegen einen auf diesen Vorfall beschränkten, zufällig einmal erhöhten Alkoholkonsum.

Herr Nachname stellte jedoch sein Alkoholtrinkverhalten im Rahmen des Trunkenheitdeliktes als Ausnahme dar. Er beschrieb, daß er in nicht mehr erinnerlicher Menge verschiedene Alkoholsorten durcheinander getrunken habe. Er habe hierfür nichts bezahlen müssen, daher habe er "zugeschlagen".

Nach den verfügbaren Informationen und Sachverhalt ist davon auszugehen, daß sich über längere Zeit negative Verhaltensgewohnheiten beim Alkoholkonsum bei Hern Nachname entwickelt und letztlich auch zu dem konflikthaften Verhalten bei der Verkehrsteilnahme geführt haben. Eine ausreichend realitätsgerechten Selbsteinschätzung gelingt Herrn Nachname z.Z. jedoch nicht. Er selbst äußert mehrfach im Gespräch, er könne sich sein Verhalten beim Trunkenheitsdelikt nicht erklären, sah selbst keinen Zusammenhang zu allgemein überhöhtem Alkoholkonsum in der Vergangenheit.

Die von ihm konkret gemachten Trinkmengenangaben sind nicht in der Lage, den aktenkundigen Promillewert zu erklären, in dem sich eine hohe Alkoholtoleranz dokumentiert. Selbst nach wiederholter Hilfestellung durch die Gutachterin gelangte Herr Nachname nicht zu einer wesentlich offeneren und selbstkritischeren Darstellung seiner Trinkvergangenheit. Letztlich gab er jedoch an, er sei der Meinung, er habe vielleicht nicht auf den früheren Alkoholkonsum geachtet bzw. sich hierüber keine Gedanken gemacht. Auch der von ihm konsultierte Psychologe sei seiner Meinung nach nicht in der Lage gewesen, ihm zu erklären, wie er zu dem hohen Promillewert bzw. zu der Fahrt gekommen sei.

Herr Nachname gab an, er habe seinen Alkoholkonsum nach dem Delikt reduziert, es habe eine Verminderung sowohl bzgl. Häufigkeit als auch Höhe stattgefunden.

Es ist durchaus anzunehmen, daß Herr Nachname unter dem Eindruck der erlittenen Nachteile gegenwärtig um einen kontrollierteren Umgang mit Alkohol und um eine Verringerung des Alkoholkonsus bemüht ist. Diese jetzt anzunehmenden Anstrengungen sind als positive Ansätze zu werten, lassen jedoch noch keine stabilisierte Änderung des Verhaltens erwarten, zumal sich aus den Eigenangaben und den Befunden kein eindeutiges und widerspruchsfreies Bild des aktuellen Trinkverhaltens ableiten läßt.

Erst eine offene und selbstkritische Aufarbeitung stellt eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine stabile und dauerhafte Trinkverhaltensänderung dar. Diese Auseinandersetzung ist aufgrund der bislang noch beschönigenden Darstellung des früheren Alkoholtrinkverhaltens bei Herrn Nachname derzeit nicht zu erkennen, auch wenn im Untersuchungsgespräch deutlich wurde, daß Herr Nachname durch sein Verhalten bei der Trunkenheitsfahrt sehr beindruckt ist und sich bemüht, eine Erklärung für sein damaliges Verhalten zu finden. Als Grund für die angegebenen Trinkverhaltensänderung gab Herr Nachname an, er selbst wisse nicht genau, wie er sich damals so verhalten haben könne, für ihn sei dann letztendlich die Konsequenz gewesen, den Alkoholkonsum einzuschränken. Die Gespräche bzw. das Training bei dem von ihm konsultierten Psychologen hätten dazu geführt, daß er sich vermehrt über die Folgen seines Verhaltens Gedanken mache bzw. gemacht habe. Er habe sich immer wieder überlegt, was passiert wäre, wenn er eine andere Person verletzt oder gar getötet hätte.

Das Bemühen, das Fehlverhalten zu erklären, war erkennbar sowie auch die Motivation, durch ein geändertes Trinkverhalten einer erneuten Konfliktsituation bzgl. Alkoholtrinken und Fahren vorzubeugen. Solang jedoch Herr Nachname den eigenen früheren Alkoholkonsum verdrängt, ihm der Zusammenhang zwischen dem Delikt und den früheren Alkoholtrinkgewohnheiten nicht bewußt ist, ist nicht auszuschließen, daß es bei erneuten geselligen Situationen zu Alkoholüberkonsum mit entsprechend negativen Auswirkungen bei Verkehrsteilnahme kommen könnte. Zur Aufarbeitung der Trinkvergangenheit benötigt Herr Nachname somit noch Hilfestellung.

Die individuelle Befundlage ergibt bei Herrn Nachname ungünstige Prognosemerkmale. Die hohe Wahrscheinlichkeit für einen Rückfall in eine Fahrt unter Alkoholeinfluß kann im vorliegenden Fall erheblich vermindet werden durch die Teilnahme an einem Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer. Eine derartige Maßnahme erscheint aus folgenden Gründen erfolgversprechend:
  • Herr Nachname hält die Möglichkeit für realisierbar, zukünftig Trinkanlässe und das Führen eines Kraftfahrzeuges zu trennen; allerdings müßten ihm konkrete Ansatzpunkte noch deutlicher werden
  • gegenwärtig besteht kein sicherer Anhalt für eine Neigung zum Kontrollverlust
  • nach Hilfestellung bei Kursteilnahme sind die Voraussetzungen gegeben, eigenes problematisches Verhalten durch Selbstbeobachtung zu erkennen, anders zu bewerten als bisher und Verhaltensalternativen zu entwickeln, aufzubauen und zu stabilisieren
  • die intellektuellen und insbesondere die kommunikativen Fähigkeiten entsprechen den Anforderungen
Im Rahmen einer Nachschulungsmaßnahme können auch die z.Z. noch bestehenden Informationslücken bzgl. Alkoholtrinkmenge und BAK aufgearbeitet werden und auch so zu einer weiteren Auseinandersetzung mit dem früheren Alkoholkonsum beitragen.

Wir kommen daher zu folgendem Ergebinis:
Zum Zeitpunkt der Eingangsuntersuchung im Rahmen des ???? war zu erwarten, daß Herr Nachname auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluß führen würde, wenn er keine weiteren verhaltensändernden Maßnahmen ergreifen würde.

Aufgrund der Gesamtbefundlage ist die geeignete Maßnahme ein Kurs (...); an einem derartigen Kurs hat Herr Nachname inzwischen erfolgreich teilgenommen.

Die Fragestellung der Behörde ist daher nunmehr wie folgt zu beantworten:
Es ist nicht mehr zu erwarten, das Herr Nachname auch zukünftig nach Ablauf der Sperrfrist unter Alkoholeinfluß ein Kraftfahrzeug führen wird.

Als mögliche Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums liegen keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse 1 + 2 erheblich in Frage stellen.
nach oben
[ zurück zum Fallbeispiel ]

© by PsyTec - Mobile verkehrspsychologische Praxis, 2000-2004
    Dipl.-Psych. Andreas Skultéti
    http://www.psytec.de
nach oben