Psytec Mobile verkehrspsychologische PraxisGutachten #1 (1999.12.09.NKM)
 
Inhaltsverzeichnis
  1. Fragestellung gemäß Untersuchungsanlaß
  2. Aktenanalyse
  3. Exploration
  4. Medizinische Befunde
  5. Psychologische Befunde
  6. Zusammenfassende Befundwürdigung
  7. Beurteilung gemäß Untersuchungsanlaß und Fragestellung
 
 
1. Fragestellung gemäß Untersuchungsanlaß
Ist zu erwarten, daß der Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluß führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahzeuges in Frage stellen?

Ist zu erwarten, daß der Untersuchte auch zukünftig erheblich gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen wird?

Die Untersuchung erfolgt im Auftrage von Herrn Nachname, um die von der Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Kraftfahreignung des Herrn Nachname gefordert.

Das Gutachten dient ausschließlich zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde und dieser als Entscheidungshilfe entsprechend §11 Fahrerlaubnisverordnung.

In dem Gutachten soll dazu Stellung genommen werden, ob die entsprechend der Fragestellung bestehenden Eignungszweifel ausgeräumt werden können. Voraussetzungen für eine positive Prognose sind insbesondere, daß
  • Einsicht in die Problematik, die für die Delikte bzw. Aufälligkeiten maßgeblich war, besteht;
  • eine ausreichende Veränderung erkennbar ist, die eine zukünftig angepaßte Verkehrsteilnahme erwarten läßt;
  • die Veränderung auf der Grundlage einer tragfähigen Motivation als fundiert bzw. stabil bewertet werden kann;
  • keine medizinischen Befunde oder psychologischen Leistungsbeeinträchtigungen einer sicheren Verkehrsteilnahme entgegenstehen.
Die Fragestellung der Behörde läßt sich aus folgender Erkenntnis begründen:
Eine große Anzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen hat gezeigt, daß bei geselligen Anläßen nur selten Blutalkoholkonzentrationen von 1,0 o/oo und mehr erreicht werden. Werte von 1,3 o/oo werden nur äußerst selten überschritten (Stephan, E.: Trunkenheitsdelikte im Verkehr und Alkoholmißbrauch, Blutalkohol, Vol. 25, 1988, S. 201-227, sowie Kunkel, E.: Angaben zum Trinkverhalten, soziales Trinken und BAK, Blutalkohol, Vol. 22, 1985, S. 341-356).

Wenn eine Blutalkoholkonzentration über 1,6 o/oo ohne gravierende Ausfallerscheinungen erreicht wurde, liegt eine starke Alkoholgewöhnung vor, die nur durch häufigen und/oder erheblichen Alkoholkonsum erworben werden kann. Dadurch erhöht sich aber die Gefahr, daß in alkoholisiertem Zustand auch künftig ein Kraftfahrzeug geführt wird.

Die Tatsache, daß das Verkehrsverhalten zu vermehrten Eintragungen im Verkehrszentralregister geführt hat, weist auf eine weit überdurchschnittlich häufige Mißachtung von Verkehrsregeln hin (Utzelmann, D. 1990, Empirische Ergebnisse zum Punktsystem, 28. Deutscher Verkehrsgerichtstag 1990 in Goslar, Hamburg: Deutsche Akademie für Verkehrssicherheit). Herr Nachname wird deshalb daraufhin untersucht, inwieweit dies auf Einstellungs- und Anpassungsmängel zurückzuführen ist, die auch zukünftig zu regelwidrigem Verhalten bei der Verkehrsteilnahme führen könnten.
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2. Aktenanalyse
Die Aktenunterlagen der Straßenverkehrsbehörde haben vorgelegen und wurden eingesehen. Da die Straßenverkehrsbehörde zweckgerichteter Empfänger des Gutachtens ist, kann insofern auf den dort bekannten Akteninhalt verwiesen werden.

Die Zweifel der Verwaltungsbehörde an der Fahreignung des Herrn Nachname ergeben sich aus der Tatsache, daß dieser seinerzeit vom ??.??.1995 bis ??.??.1998 fünfmal durch massive Geschwindigkeitsüberschreitungen verhaltensauffällig geworden ist und am ??.??.1998 gegen ?? Uhr unter Alkoholeinfluß (BAK 1,82 o/oo) einen Unfall mit Sachschaden verursachte.

Die Akte enthält Leberwertbestimmungen.
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3. Exploration
Stellungnahme des Untersuchten (teilweise schriftlich erhoben):
Gelernter Beruf. Als Beruf zunächst in Stadt, jetzt in Stadt tätig. Ledig.

Zur Verkehrsvorgeschichte verweist Herr Nachname auf den Ersterwerb der Fahrerlaubnis Klasse 1b im Jahre 19?? und den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse 1a und 3 im Jahre 19??. Insgesamt habe er eine Fahrpraxis von ???? Jahren erlangt, dabei eine Fahrleistung in Höhe von 100.000 km erbracht.

Die aktenkundigen Außälligkeiten werden von dem Untersuchten bestätigt, laufende Verfahren verneint.

Zur Geschwindigkeitsüberschreitung am ??.??.19??: Er sei auf dem Wege zu einer Discothek gewesen und und ein Freund habe ihn begleitet. Während der Unterhaltung habe Herr Nachname nicht auf die gefahrene Geschwindigkeit geachtet. Herr Nachname fährt fort: Er könne zu jedem aktenkumdigen Delikt eine Geschichte aufsagen. "Aber wenn man den Führerschein hat, achtet man erst mal nicht darauf (meint auf zugelassene Höchstgeschwindigkeiten)."

Es sei ihm jetzt im Laufe der Monate ohne Fahrerlaubnis aufgefallen, daß er Angst habe, wenn z.B. jemand dicht auffahre. "Was nutze es, zu jedem eine Geschichte zu erzählen. Wenn ich das wiederhole, bin ich meinen Führerschein wieder für einige Jahre los."

Befragt, welche Vorteile er sich von den Geschwindigkeitsübertretungen versprochen habe: "Vorteile, die gab es eigentlich gar nicht groß, außer, daß ich vielleicht ein bißchen früher da war." Er habe auch von seinem ???? einen Wagen gestellt bekommen. Herr Nachname korrigiert sich, dies sei der Fall gewesen, als er noch in Stadt gearbeitet habe.

Auf Nachfrage zu den Ursachen für seine vermehrten Geschwindigkeitsübertretungen: "Ich bin auch ganz gerne schnell gefahren. Ich hatte auch ein schnelles Auto, das habe ich auch getreten."

Zur Geschwindigkeitsübertretung am ??.??.19??: Er sei nach einer vierwöchigen Pause erstmalig wieder ins Auto gestiegen und selbst gefahren. Er habe gar nicht gemerkt, daß er so schnell gefahren sei. "Dabei wußte ich, daß dort viel geblitzt wird."

Zu der Trunkenheitsfahrt vom ??.??.19??: Er habe auf einer Feier bis morgens um ?? Uhr Bier getrunken, geschätzt zwei oder drei Liter. "Ein Kumpel" habe ein Taxi holen wollen und Herr Nachname habe sich in sein Auto gelegt und geschlafen. Kurz vor Fahrtantritt sei er durch die Kälte aufgewacht und habe sich entschieden, loszufahren.

Nach einer Fahrstrecke von ungefähr 2 bis 3 km sei er eingeschlafen.

Zum Motiv für die hohe Trinkmenge: "Die haben so ein Faß angestochen und die haben angestoßen. Immer wieder hat ein Bier auf dem Tisch gestanden. Wenn man neu in der ???? ist, dann trinkt man auch schon mit da."

Gebeten, die Höhe seiner Blutalkoholkonzentration gegen ?? Uhr zu schätzen: "1,9 bis 2,0 g o/oo. So ungefähr."

Erneut zu seinem Trinkmotiv: Einen Zweck habe sein Trinkverhalten nicht gehabt. Auf Nachfrage: "Alle haben Bier getrunken und da trinkt man mit."

Zu seinen Trinkverhaltensweisen (hierzu wird der am Untersuchungstag ausgefüllte Alkohol-Erhebungsbogen hinzugezogen): Phasen vermehrten Alkoholkonsums werden verneint. Herr Nachname führt an dieser Stelle an, daß er eine Strafe wegen Rufschädigung ausgesprochen bekommen habe und daß man ihm einen Ausschluß angedroht habe, für den Fall, daß er erneut mit auch nur einem Glas Alkohol gesehen werde. Da er nicht nur in der ???? arbeiten wolle, sondern Karriere zu machen beabsichtige, werde er sich daran halten.

"Bis dahin habe ich kein ???? gemacht, war nur krank. Es kann auch sein, daß ich ein bißchen frustriert war. Wenn noch mal etwas mit Alkohol vorkommt, kannst du dir ???? abschminken, sagt der Arbeitgeber und ich mir selber."

Noch mal zu seinen Trinkverhaltenweisen im Zeitraum vor der aktenkundigen Trunkenheitsfahrt vom ??.??.19?? befragt: "Der Abend war schon ziemlich kraß. Wenn ich sonst irgenwo war, hat man zwei, drei Bier getrunken. Ich wußte schon mit 10 Jahren, daß ich Beruf werden wollte. Ja, und da gab es bei mir keinen Alkohol."

Für drei Monate Dauer habe er vor der Trunkenheitsfahrt keinen Alkohol getrunken, da er Rehabilationmaßnahmen wegen seiner Erkrankung durchlaufen habe.

Befragt, zu welchen Gelegenheiten er größere Trinkmengen zu sich genommen habe: "Ja, ich mußte nicht groß Alkohol trinken."

Herr Nachname wird, ebenso wie zu Beginn des psychologischen Untersuchungsgespräches, nochmals auf die Höhe der BAK hingewiesen und auf die daraus abzulesene hohe Alkoholgewöhnung: "Ich weiß es halt nicht." Herr Nachname beruft sich erneut auf den ???-abend als Hintergrund für den exzessiven Alkoholkonsum. "Ich war der jüngste ???? in der Firma, da wurde ich nicht akzeptiert. Wenn man nicht akzeptiert wird, fühlt man sich natürlich sehr unwohl."

Zu seinen jetzigen Umgangsweisen mit Alkohol: "Ich habe mich total dreckig gefühlt." Seine Eltern hatten ihn vorgeworfen, daß er andere Personen hätte verletzen können. "Ich kann auf Partys gehen, ohne Alkohol zu trinken, noch nicht mal ein Alster. Weil ich brauche keinen Alkohol."

Eine Woche im Anschluß an den Vorfall habe er vor den Chefs des ???? gestanden, "da haben sie auch gesagt, noch einmal Alkohol ... ."

Herr Nachname wird nochmals auf die Bedeutung der hohen Blutalkoholkonzentration hingewiesen, vermag jedoch keine anderen Angaben vorzunehmen, als bereits erfolgt.

Zur künftigen Deliktvermeidung: "Indem ich keinen Alkohol mehr trinke." Auf Nachfrage zur Vermeidung von Geschwindigkeitsübertretungen: "Dann kann ich auch gleich mit Alkohol anfangen, das ist genau dasselbe. Ich habe so viel Geld bezahlt. Man muß irgendwann schlau werden."

Alkohol-Erhebungsbogen:
Mangelhafter Kenntnisstand, Kaschierungsbemühungen.
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4. Medizinische Befunde
Bei der ärztlichen Untersuchung ist entsprechend der behördlichen Fragestellung zunächst festzustellen, ob das Führen von Kraftfahrzeugen aus verkehrsmedizinischer Sicht beeinträchtigt oder sogar ausgeschlossen ist. Hierbei werden auch Befunde erhoben und interpretiert, die entsprechend dem Untersuchungsanlaß in Verbindung mit den Vorgeschichtsdaten und dem psychologischen Befund für eine Verhaltensprognose bedeutsam sind.

Die medizinische Untersuchung umfaßt die Erhebung der Krankheitsvorgeschichte (Anamnese). In jedem Fall findet eine orientierende Untersuchung der Bereiche innere Organe (Tastbefund), Herz/Kreislauf, Nervensystem, Bewegungsapparat und -abläufe (Motorik) einschließlich Vegetativum statt. Der spezielle Untersuchungsumfang richtet sich nach der von der Staßenverkehrsbehörde definierten Fragestellung und ggf. ergänzt durch labormedizinische Analysen.

Daten der Krankheitsvorgeschichte und Befunde, die für die Fragestellung nicht von Bedeutung sind, werden im Gutachten nicht aufgeführt.

Alter: ??? Jahre
; Größe: ??? cm;
Gewicht: ??? kg

Krankheitsvorgeschichte:
Vorgeschichte anlaßbezogen unauffällig

Medikamenteneinnahme in den letzten drei Monaten:
Zur Zeit Infusionen: Vitamine.

Untersuchungsbefunde
anlaßbezogen ohne Besonderheiten

Leberenzyme
GOT 17 U/L (Norm bis 18)
GPT 14 U/L (Norm bis 23)
GGT 9 U/L (Norm bis 28)

(Normwertgrenzen für eine Meßtemperatur von 25 Grad Celsius)
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5. Psychologische Befunde
Leistungsbefunde werden in Prozenträngen (PR) mitgeteilt. Der PR gibt an, wieviel Prozent der Personen einer vergleichbaren Stichprobe geringere Leistungen aufweisen; der mittlere Leistungsbereich liegt zwischen PR 15 und PR 85.

Test für reaktive Streß-Toleranz (RST3)
(untersucht Reaktionskapazität bei Mehrfachwahlreaktionen)

1. Phase
Richtige Reaktionen: PR 42
Verzögerte zu Richtigen PR: 100
Auslasssungen: PR 39
Fehlreaktionen: PR 100

2. Phase
Richtige Reaktionen: PR 20
Verzögerte zu Richtigen PR: 88
Auslasssungen: PR 20
Fehlreaktionen: PR 10

3. Phase
Richtige Reaktionen: PR 55
Verzögerte zu Richtigen PR: 76
Auslasssungen: PR 64
Fehlreaktionen: PR 19

Fragebogen für verkehrsaußällige Kraftfahrer (FVK):
Im wesentlichen unauffällig.
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6. Zusammenfassende Befundwürdigung
Herr Nachname hat sich hier im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen lassen, um die von der Verwaltungsbehörde geäußerten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen.

Aus der medizinischen Vorgeschichtserhebung und den bei unserer Untersuchung erhobenen körperlichen Befunden wurden keine für die Fragestellung bedeutsamen Ergebnisse festgestellt.

Körperliche Zeichen, die für den gewohnheitsmäßigen Alkoholmißbrauch oder alkoholbedingte Auswirkungen eines Langzeitkonsums sprechen könnten, waren nicht nachweisbar.

Die Ergebnisse der Leberfunktion lagen im Normalbereich.

Bei der leistungspsychologischen Überprüfung fanden sich keine Befunde, die das sichere Führen von Kraftfahrzeugen in Frage stellen.

Der Schwerpunkt der Beurteilung der Fahreignung liegt bei der Frage, ob nach den individuellen Einstellungen und Verhaltensbereitschaften zu erwarten ist, daß Herr Nachname risiko- und verantwortungsbewußt die sozialen Anpassungserfordernisse des motorisierten Straßenverkehrs hinreichend erfüllen kann, auch hinsichtlich der Vermeidung erneuter Fahrten unter Alkoholeinfluß.

Für die Beurteilung der allgemeinen Gefährdungs- bzw. Rückfallwahrscheinlichkeit ergeben sich aus der Vorgeschichte nach empirischen Kriterien erhebliche Bedenken.

Vorgeschichtsdaten, also Anzahl und Art vorangegangener Verkehrszuwiderhandlungen, gelten als gesicherte Prädikatoren für zukünftiges Verkehrsverhalten. Wissentschaftliche Untersuchungen hierzu haben gezeigt, daß die Wahrscheinlichkeit zukünftigen Fehlverhaltens mit der Häufigkeit der Auffälligkeiten in der Vergangenheit steigt. Ursache hierfür ist, daß das zu den Auffälligkeiten führende Verhalten in der Regel eingeschliffen und verfestigt ist.

Der reibungslose Ablauf des Verkehrsgeschehens ist weitgehend von der Beachtung des Regelsystems, welches das Verkehrsverhalten steuert, abhängig. Die Beachtung der Regeln erfordert aber vom einzelnen Fahrer eine Anpassungsleistung. Wenn er diese Anpassungsleistung nicht erbringen kann oder will, kommt es zu Regelverstößen. Bei Kraftfahrern, die wiederholt verkehrsauffällig wurden, ist davon auszugehen, daß es ihnen nicht gelingt oder daß sie nicht bereit sind, sich den Verkehrsbestimmungen und den Verkehrsgegebenheiten anzupassen. Das gezeigte Fehlverhalten läßt also auf Anpassungsstörungen schließen.

Aus der Analyse der Vorgeschichte ergibt sich, daß Herr Nachname u.a. besonders häufig durch Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgefallen ist. Das geschwindigkeitsbetonte Fahrverhalten läßt den Schluß auf eine Persönlichkeit zu, bei der eine ausgeprägte Verhaltensbereitschaft besteht, Regeln zu mißachten und keine Rücksicht auf die Belange anderer Verkehrsteilnehmer bzw. die allgemeine Verkehrssicherheit zu nehmen.

Mit der Häufung von Geschwindigkeitsdelikten steigt auch die Wahrscheinlichkeit, in Unfälle verwickelt zu werden, weswegen solchen Auffälligkeiten besondere prognostische Bedeutung zukommt.

Die Höhe des Blutalkoholgehaltes bei einem Alkoholdelikt kann als Indiz für die Alkoholgewöhnung und damit auch für die Trinkgewohnheiten angesehen werden.

Zunächst ist festzustellen, daß man in der Regel erhebliche Mengen Alkohol zu sich nehmen muß, um eine Blutkonzentration von 1,6 o/oo oder mehr zu erreichen. Bei solchen Alkoholmengen kann man bereits von übermäßigen Trinken sprechen. Wenn sich ein Fahrer bei so hoher Blutalkoholkonzentration überhaupt noch ans Steuer eines Wagens setzt, liegt eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung vor. Eine hohe Blutalkoholkonzentration ist demnach nicht nur ein Zeichen für reichlichen Alkoholkonsum, sondern auch ein Hinweis für häufiges Trinken bei erhöhter Alkoholtoleranz. Eine erhöhte Alkoholtoleranz verhindert aber, daß die Höhe der Blutalkoholkonzentration wie auch ungünstige Auswirkung der Alkoholisierung realistisch eingeschätzt werden. Es entfallen übliche Gefahrensignale. Unter diesen Voraussetzungen ist die Wahrscheinlichkeit weiterer Trunkenheitsfahrten deutlich erhöht.

Die Vorgeschichtsdaten lassen die Schlußfolgerung zu, daß bei Herrn Nachname Anpassungsschwierigkeiten vorliegen, die nicht nur isoliert im Bereich "Trinken und Fahren" zu sehen sind, sondern auf eine grundsätzlich herabgesetzte Bereitschaft zu verantwortlichem und risikovermeidendem Verhalten bei der Verkehrsteilnahme hinweisen.

Aufgrund der prognotisch als sehr ungünstig einzuschätzenden Vorgeschichte muß von einer erheblichen Rückfallgefahr bei Herrn Nachname ausgegangen werden, solange nicht eine grundsätzliche Änderung in den Einstellungen und in der Lebensführung erfolgt ist, die mit hinreichender Sicherheit belegen kann, daß die ungünstigen Verhaltenstendenzen, die sich in den Delikten geäußert haben, für die Zukunft nicht mehr gelten.

Nach den Verkehrsprognosen relevanten Daten und psychologischen Befunden sind ungünstige Feststellungen zu treffen.

Eine offene und selbstkritische Auseinandersetzung mit früher gezeigten Fehlverhaltensweisen ist jedoch eine notwendige Bedingung für eine zukünftige hinreichend sichere Deliktvermeidung und zudem Ausdruck einer vollzogenen Einstellungs- und Verhaltensänderung. Anläßlich der jetztigen Untersuchung konnten solche für eine Umorientierung sprechenden Tatsachen nicht festgestellt werden.

Die im jetzigen Untersuchungsgespräch vorgetragene Sichtweise der aktenkundigen Delikte zeigt insgesamt weder eine reflektierende Aufarbeitung des eigenen Fehlverhaltens noch eine entschiedene Distanzierung von den früheren Handlungsmotiven. Durch seine überwiegend unkritischen und auf pauschale Entlastung gerichteten Äußerungen zu den aktenkundigen Vorfällen wurde deutlich, daß eine Erfahrungsauswertung und eine tiefergehende Auseinandersetzung mit den ursächlichen Bedingungen der Verkehrsvorfälle bisher noch kaum erfolgt ist. Die hier zur Abklärung möglicher anpassungserschwerender Verhaltensdispositionen erhobenen persönlichkeitspsychologischen Untersuchungsbefunde lassen Auffälligkeiten erkennen im Sinne einer herabgesetzten Fähigkeit zum Lernen aus den negativen Folgen eines Fehlverhaltens sowie einer nur begrenzten Bereitschaft bzw. Fähigkeit kritischer Selbstbeurteilung, so daß eine erschwerte Erfahrungsbildung und eine erschwerte Verhaltensänderung vorliegen.

Zwar macht Herr Nachname positiv zu bewertende Bemühungen um soziale Einordnung glaubhaft geltend und berichtet von Vorsätzen einer zukünftigen sicheren Verhaltenskontrolle im Zusammenhang mit Absichten, die auf eine künftige berufliche Stabilisierung gerichtet sind.

Unter Berücksichtung der von dem Untersuchten gezeigten oberflächlichen Vorsatzbildung sind in diese Richtung weisende Absichtserklärungen für die Prognose der zukünftigen Verkehrsanpassungen wenig bedeutsam, zumal das Fehlen einer angemessenen nachhaltigen Erlebnisverarbeitung eine verhaltenswirksame Erfahrensbildung beeinträchtigt.

Einstellung