Gutachten #1 (2000.03.17.NPR)
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| Inhaltsverzeichnis | ||
| 1. Fragestellung gemäß Untersuchungsanlaß | ||
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Ist zu erwarten, daß der Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluß
führen wird und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums
Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?
Die Untersuchung erfolgte im Auftrage von Herrn Nachname, um die von der Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Kraftfahreignung des Herrn Nachname gefordert. Das Gutachten dient ausschließlich zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde und dieser Entscheidungshilfe entsprechend §11 Fahrerlaubnisverordnung. In dem Gutachten soll dazu Stellung genommen werden, ob die entsprechend der Fragestellung bestehenden Eignungszweifel ausgeräumt werden können. Voraussetzungen für eine positive Prognose sind insbesondere, daß
Wissentschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, daß mehr als 30 Prozent der Kraftfahrer, die zweimal mit Trunkenheit am Steuer auffällig wurden, innerhalb von zehn Jahren ein drittes Mal außallen (Stephan, E.: Trunkenheitsdelikte im Verkehr und Alkoholmißbrauch, Vol 25, 1988, S. 201-227). Nach zwei Trunkenheitsfahrten ist also die Wahrscheinlichkeit hoch, daß ein Kraftfahrer erneut alkoholisiert am motorisierten Straßenverkehr teilnimmt. Es ist deshalb zu untersuchen, ob bei Herrn Nachname günstigere Voraussetungen vorliegen. |
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| 2. Aktenanalyse | ||
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Die uns übersandten amtlichen Akten, auf die hinsichtlich der Vorgeschichte im
einzelnen verwiesen wird, wurden eingesehen und bei der Begutachtung berücksichtigt.
Nach Aktenlage beantragt Herr Nachname eine Fahrerlaubnis der Klassen Abe, C1E, M, L. Als prognostisch besonders relevante Aspekte sind hervozuheben:
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| 3. Exploration | ||
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Stellungnahme des Untersuchten (teilweise schriftlich erhoben): Er sei mit einer
???? bei den ???? aufgewachsen, nach Abschluß der ??. Klasse einer Schule
habe er eine Ausbildung zum Facharbeiter absolviert. Nach Beendigung des
Dienstes sei er in verschiedenen Betrieben
als ???? bislang beschäftigt gewesen, zwischenzeitlich unterbrochen durch
Arbeitslosigkeit. Er sei seit 19?? verheiratet, habe ??? Kinder. In seiner Freizeit
beschäftige er sich mit ????. Daneben sei er Mitglied
bei der ????.
Die Fahrerlaubnis der Klasse 1 habe er 19??, die der Klasse ? 19?? erstmal erworben, bislang ca. 250.000 km zurückgelegt. (Ob er sich auf die jetzige Untersuchung vorbereitet habe?) Er habe sich einer Verkehrstherapie unterzogen. (Was ihm dies gebracht habe?) Sich überhaupt mit seinem Alkoholproblem zu beschäftigen. Zudem habe es die Erkenntnis gebracht, was er überhaupt alles falsch gemacht habe. Er habe gelernt, wie er besser wieder zurechtkomme, ein "besseres Denken" erworben. Zur ersten aktenkundigen Trunkenheitsfahrt vom ??.??.1996 gab Herr Nachname an, die Fahrt habe an dem Tag stattgefunden, als er die Entlassung der Firma erhalten habe, Sie seien beim Umbau zu Hause gewesen, er habe abends acht bis zehn Bier a 0,5 Liter getrunken in der Zeit zwischen ?? Uhr und ?? Uhr, es hätten auch mehr Biere gewesen sein können. Nach ?? Uhr habe er keinen Alkohol mehr konsumiert. Am nächsten Morgen habe er zum Amt gewollt, als er von der Polizei dann kontrolliert worden sei. Die Trinkmenge am Vorabend des Deliktes stelle für ihn keine Ausnahme dar. Morgens habe er sich unausgeschlafen und müde gefühlt, habe aber angenommen, er sei fahrtüchtig. Die Fahrstrecke unter Alkoholeinfluß habe zwischen 11 und 12 km betragen, aus seiner Sicht habe er während der Fahrt keinen Fehler erkennen können. (Schlußfolgerung?) Wenn er ehrlich sei, habe er nicht nachgedacht, auch nicht über die Konsequenzen trotz Führerscheinentzuges. Bei der zweiten aktenkundigen Trunkenheitsfahrt sei er von der Arbeit gekommen, sei samstags alleine zu Hause gewesen, habe bei der Verrichtung häuslicher Arbeiten und Arbeiten im ??? nebenbei Bier getrunken, bestimmt zehn a 0,5 Liter, er wisse es nicht mehr ganz genau, in der Zeit zwischen etwa ?? Uhr und ?? Uhr. Er habe sich dennoch ins Auto gesetzt, habe zum Essen fahren wollen, sei dann in eine Kontrolle geraten. Die Fahrstrecke habe hier unter Alkoholeinfluß etwa 15 bis 20 km betragen. (Ob er auch ansonsten tagsüber Bier getrunken habe?) Zum Wochenende sei das schon mal vorgekommen, nicht immer aber so viel wie an dem Tag. (Warum an dem Tag so viel?) Er habe Ärger und Streß an der Arbeit gehabt, auch Frust, er sei alleine zu Hause gewesen, da habe er auch noch viel machen müssen. (Und warum er dann so viel getrunken habe?) Was er denn dazu sagen solle. Er nehme an, "um den Ärger runter zu spülen, es war fast wie Gewohnheit", er habe ja fast jeden Abend sein Bier getrunken. (Schlußfolgerungen aus dieser Trunkenheitsfahrt?) Daß er unter Alkoholeinfluß kein Auto mehr fahre, dadurch, daß seine Frau gesagt habe, er solle endlich mit dem Alkohol aufhören, weil die Ehe darunter leide und auch das Kind, er nun auch bei den Anomymen Alkoholikern mitbekommen habe, was Alkohol so alles anrichten könne, da sei er nun dankbar, daß die Frau ihm den Rat gegeben habe, nicht mehr zu trinken. In Bezug auf seinen früher gepflegten Alkoholkonsum in den Jahren vor den Trunkenheitsfahrten gab Herr Nachname an, er habe bei Feiern, die etwa 10mal im Jahr vorgekommen seien, zwischen fünf und zehn Bier a 0,5 Liter und maximal zwei einfache Schnäpse dazu getrunken. Drei- bis viermal im Jahr habe er Tanzveranstaltungen besucht, wenn die Frau Wein getrunken habe, habe er mit ihr Wein getrunken, sie hätten sich dann eine Flasche redlich geteilt. Habe er Bier getrunken, seien es um die acht Flaschen a 0,5 Liter geworden. Bei Kirmes und Karnevalsveranstaltungen hätte es auch mehr werden können, um die 14 Biere a 0,5 Liter, es sei ja über einen Tag gegangen. Er habe zu Hause jeden Abend zwei bis vier Bier a 0,5 Liter, und zum Fernsehen schauen noch mal zwei Bier, insgesamt also sechs Flaschen pro Abend getrunken. Alle zwei bis drei Wochen habe man im Sommer gegrillt, er habe dann acht Flaschen Bier a 0,5 Liter und mal zwei bis drei Schnäpse dazu getrunken. Bei Jahreshauptversammlungen seien es auch acht bis zehn Flaschen Bier a 0,5 Liter geworden. Eine Phase höheren Alkoholkonsums habe es zwischen 19?? und 19?? gegeben. Der Umbau des Hauses habe 19?? etwa begonnen, durch den Streß, den er nicht verkraftet habe, sei es so gewesen, daß er zwar an der Arbeit gewesen sei, aber immer in Gedanken zu Hause, wie es dort weitergehe. Es sei ihm alles zuviel geworden. Das erste, wenn er nach Hause gekommen sei, sei gewesen, daß er erstmal eine Flasche Bier geöffnet habe, dann habe er auch während der Umbauarbeiten weiter getrunken. Es hätten dann acht bis zehn Flaschen Bier am Abend werden können, vielleicht auch 12 oder 14, die aber eher zum Wochenende hin. Eine weitere Phase höheren Alkoholkonsums habe es 1996 gegeben, als er arbeitslos gewesen sei, er habe ja nichts tun können. (Warum er mehr getrunken habe in diesen Phasen?) Er habe Entspannung gesucht, es sei ihm vorgekommen, als wenn es ihm mit Alkohol alles leichter gefallen sei. Wenn er "richtig volltrunken" gewesen sei, habe er auch einen Filmriß erlebt, was insgesamt zwei- bis dreimal vorgekommen sei. Er habe auch alleine getrunken, wenn er den ganzen Tag zu Hause gewesen sei, haber er auch am Vormittag mal Bier getrunken. (Ob er mal mehr als 14 Flaschen Bier a 0,5 Liter getrunken habe?) Bei Discobesuchen könne das schon sein, wenn dann ein Filmriß vorgekommen sei. (Ob ihn jemand auf den Alkoholkonsum angesprochen habe?) Das sei nicht nur seine Frau gewesen, sondern auch seine Eltern, er solle endlich mit dem Alkohol aufhören, sonst mache er die ganze Familie kaputt. (Ob das etwas genützt habe?) Am Anfang nicht. (Wie er den früheren Alkoholkonsum einschätze?) Der sei sehr hoch gewesen, er habe auch gemerkt, als er "die Finger weggelassen" habe, was sich dann für Zustände bemerkbar gemacht hätten, er habe gemerkt, daß er ein Suchtproblem habe. Nach der zweiten Trunkenheitsfahrt habe er erst mal weiter Alkohol getrunken, aber weniger, vier Flaschen seien es aber immer gewesen. Bei Anlässen seien es noch sechs bis acht Flaschen Bier a 0,5 Liter geworden, 14 Flaschen und mehr habe er er aber nicht mehr getrunken. (Warum er versucht habe, weniger Alkohol zu trinken?) Er habe der Frau versprochen, daß er nichts mehr trinke, zu Hause aber dann heimlich Alkohol getrunken. (Ob die Frau das nicht gemerkt habe?) Herr Nachname verneinte, er habe ja Pfefferminze gegessen. Dieser Alkoholkonsum sei bis Silvester 19?? so gegangen, das letzte Bier habe er am ??.??.2000 anläßlich eines Geburtstages getrunken, es seien vier bis fünf Flaschen a 0,5 Liter sowie ein Schnaps gewesen. Die höchste Trinkmenge nach der Trunkenheitsfahrt seien 12 bis 14 Bier a 0,5 Liter und fünf Schnaps im ??.??.1999 zu einem Klassentreffen gewesen. (Warum er da so viel getrunken habe?) Sie hätten alle Mann richtig zugeschlagen. (Ob er immer das mache, was andere auch machen würden?) Er sei so gemütlich gewesen, er habe einfach Bier getrunken, weil es da gestanden habe. (Die Frau sei nicht dabei gewesen?) "Ne." (Warum er seit dem ??.??.2000 keinen Alkohol mehr trinke?) Er habe mit der Verkehrstherapie angefangen, sei dann bei den Anonymen Alkoholikern in ???? gewesen. (Warum dort?) Seine Frau habe ihm eine Broschüre darüber besorgt. Die Leute, die er dann dort kennengelernt habe, seien noch ein bißchen weiter unten gewesen, hätten schon eine Entgiftung hinter sich. Er habe nicht so enden wollen. Die Anomymen Alkoholiker seien für ihn schon eine Hilfe. Wenn er zu Hause zu einer Flasche Bier greifen wolle, könne er jederzeit den Vertrauensmann dieser Gruppe anrufen. Die Gruppe habe sich ja verpflichtet, nüchtern zu bleiben und sich mit dem Alkoholproblem befassen. Die Gruppe besuche er seit Anfang Januar 2000. Seine Frau habe ihm gesagt, wenn er nicht zu den AAs gehe, dann trete sie ihm auf die Füße. Sie habe sich gar trennen wollen. Sie stehe aber nun hinter ihm. (Wie oft er zu den Anomymen Alkoholikern gehe?) Da gehe er jeden Sonntag hin, er habe nun eine Adresse in ????, wo die Treffen immer montags abends stattfinden würden, das sei nicht ganz so weit wie Stadt. Er habe schon mit Herrn Skulteti probiert, eine Psychotherapie "anzuleiern", das habe nicht geklappt. Dann habe er er versucht, in ???? eine Therapie zu bekommen, der Therapieplan sei aber schon belegt gewesen. Er habe ambulant etwas machen wollen, "direkt für Suchtkranke was". Das habe er auch noch vor, er solle Anfang ???? dort noch einmal anrufen. (Ob er beim Hausarzt Medikamente erhalten habe, als er keinen Alkohol mehr getrunken habe?) Herr Nachname verneinte. (Wie es ihm zu Anfang gegangen sei?) Er habe sehr unruhig geschlafen, Schweißausbrüche gehabt, Hände und Füße hätten gezittert, er habe auch schlimmes Herzklopfen bekommen. Das ganze habe ein bis zwei Wochen angedauert. Er habe nun auch mehr Appetit bekommen. (Wie es ihm sonst ergangen sei?) Das Gefühl sei schon dagewesen, zu einer Flasche Bier zu greifen. Mit Willenskraft und den Freunden, die hinter ihm stehen würden, sei es möglich es "zu packen, man ist noch nicht ganz raus aus dem Sumpf, nur auf dem Weg dahin". (Wie er weiter mit dem Alkohol umgehen wolle?) Er wolle erst mal keinen Alkohol mehr trinken. Auf Nachfrage: Er habe vor, für immer auf Alkohol zu verzichten, wenn das denn gehe. Wenn Alkohol getrunken werde, wolle er ohne Alkohol dort sein, sich fahren lassen oder übernachten. (Ob ihm Herr Sklultéti empfohlen habe, auf Alkohol völlig zu verzichten?) Herr Nachname bestätigte, außerdem habe der ihm empfohlen, eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen und zu den Anomymen Alkoholikern zu gehen. (Ob er sich überhaupt schon mal Gedanken gemacht habe, warum er so viel früher getrunken habe?) "Eigentlich nicht." (Erfahrungen mit der Abstinenz?) Er sehe nun, wie sich andere "benebeln" bei Feiern, wenn die etwas getrunken hätten. Die Umwelt komme ihm freundlicher vor, er komme mit der Familie besser klar, beschäftige sich mit der Tochter, lasse den Frust nicht mehr zu zu Hause aus. Er sei ruhiger und ausgeglichener, könne bewußter mit Problemen umgehen. |
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| 4. Verkehrsmedizinischer Befund | ||
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Bei der ärztlichen Untersuchung ist entsprechend der behördlichen Fragestellung
zunächst festzustellen, ob das Führen von Kraftfahrzeugen aus verkehrsmedizinischer
Sicht beeinträchtigt oder sogar ausgeschlossen ist. Hierbei werden auch
Befunde erhoben und interpretiert, die entsprechend dem Untersuchungsanlaß
in Verbindung mit den Vorgeschichtsdaten und dem psychologischen Befund für
eine Verhaltensprognose bedeutsam sind.
Die medizinische Untersuchung umfaßt die Erhebung der Krankheitsvorgeschichte (Anamnese). In jedem Fall findet eine orientierende Untersuchung der Bereiche innere Organe (Tastbefund), Herz/Kreislauf, Nervensystem, Bewegungsapparat und -abläufe (Motorik) einschließlich Vegetativum statt. Der spezielle Untersuchungsumfang richtet sich nach der Straßenverkehrsbehörde definierten Fragestellung und wird ggf. ergänzt durch labormedizinische Analysen. Daten der Krankheitsvorgeschichte und Befunde, die für die Fragestellung nicht von Bedeutung sind, werden im Gutachten nicht aufgeführt. Alter: ??? Jahre; Größe: ??? cm; Gewicht: ??? kg Krankheitsvorgeschichte Vorgeschichte anlaßbezogen unauffällig Teilnahme an AA von ??.??. bis ??.??.20?? ?? Sitzungen. Untersuchungsbefunde: Teleangiektasien (Erweiterung feinster Venen) auf dem Nasenrücken feinschlägiger Fingertremor Blindgang leicht unsicher Leberenzyme: GOT 13 U/L (Norm bis 18) GPT 8 U/L (Norm bis 23) GGT 19 U/L (Norm bis 28) (Normwertgrenzen für eine Meßtemperatur von 25 Grad Celsius) |
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| 5. Leistungspsychologisches Untersuchungsergebnis | ||
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Leistungebefunde werden in Prozenträngen (PR) mitgeteilt. Der PR gibt an,
wieviel Prozent der Personen einer vergleichbaren Stichprobe geringere Leistungen
aufweisen; der mittlere Leistungsbereich liegt zwischen PR 15 und PR 85.
Test für reaktive Streß-Toleranz (RST3) (untersucht Reaktionskapazität bei Mehrfachwahlreaktionen) 1. Phase: Richtige Reaktionen: PR 100 Verzögerte zu Richtigen: PR 99 Auslassungen: PR 100 Fehlreaktionen: PR 79 2. Phase: Richtige Reaktionen: PR 87 Verzögerte zu Richtigen: PR 87 Auslassungen: PR 99 Fehlreaktionen: PR 57 3. Phase: Richtige Reaktionen: PR 85 Verzögerte zu Richtigen: PR 71 Auslassungen: PR 75 Fehlreaktionen PR 100 Ergebnisse zusätzlicher Untersuchungsverfahren Alkohol-Erhebungsbogen: Grobe Kenntnisse bezüglich des Bereiches "Trinken und Fahren" sind gegeben; ansatzweise selbstkritische Auseinandersetzungen mit dem eigenen Alkoholkonsum wird erkennbar. Im schriftlichen Bogen gab Herr Nachname an, er trinke jetzt bei Feiern noch Alkohol, pro Tag durchschnittlich sechs bis acht Bier, es komme zwei-bis dreimal vor, daß er zehn oder mehr Gläser alkoholische Getränke trinke. "PsyTec Information: Wenn man im Untersuchungsgespräch mitteilt, daß man keinen Alkohol mehr trinkt und im Alkoholfragebogen mitteilt, daß man noch trinkt, dann darf man sich nicht wundern, wenn der Gutachter ein negatives Gutachten anfertigt." |
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| 6. Zusammenfassende Befundwürdigung | ||
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Herr Nachname hat sich hier im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen lassen,
um die von der Verwaltungsbehörde geäußerten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen.
Körperliche Zeichen, die für einen gewohnheitsmäßigen Alkoholmißbrauch oder alkoholbedingte Auswirkungen eines Langzeitkonsums sprechen könnten, waren angedeutet: Feinschlägiger Fingertremor, unsicherer Blindgang, Teleangiektasien. Die Ergebnisse der Leberfunktionsproben lagen im Normalbereich. Unauffällige Leberwerte schließen einen vorübergehend oder auch dauernd erhöhten Alkoholkonsum jedoch nicht aus. Selbst nach Alkoholmißbrauch fehlen in 30 bis 40 Prozent der Fälle Leberenzymveränderungen. Auch reicht u.U. eine relativ kurze Trinkpause von nur wenigen Wochen zur Normalisierung speziell der Gamma-GT-Aktivität aus. Die Überprüfung der für das Führen von Kraftfahrzeugen bedeutsamen Leistungsvoraussetzungen hat keine eignungsausschließender Mängel ergeben. Der Schwerpunkt der Eignungsproblematik liegt jedoch im Persönlichkeitsbereich. Den Ausführungen der Untersuchten zufolge hat jahrelang gesteigerte und unkontrollierte Alkoholzufuhr zu einer massiven Alkoholproblematik geführt, bei deren Schweregrad die Begutachtungslinien "Krankheit und Kraftverkehr" sinngemäß anzuwenden sind. Nach diesen Leitsätzen wird im allgemeinen als Nachweis, daß eine Abhängigkeit nicht mehr besteht, eine klinische Entwöhnungsbehandlung verlangt. Weiterhin ist nach der Entwöhnungszeit eine einjährige Abstinenz nachzuweisen. Diese Voraussetzungen werden von Herrn Nachname jedoch noch nicht erfüllt. Eine Alkoholabhängigkeit wurde bei Herrn Nachname zwar (noch) nicht diagnostiziert, es ergaben sich aber aus dem psychologischen Untersuchungsgespräch zahlreiche Hinweise auf eine massive Alkoholproblematik, die eine stabile und dauerhafte Alkoholabstinenz - auch gemäß den Begutachtungsleitlinien "Krankheit und Kraftverkehr"- erfordert. So berichtet Herr Nachname davon, aus banalem Anlaß bei der zweiten aktenkundigen Trunkenheitsfahrt bereits tagsüber exzessiven Alkoholkonsum betrieben zu haben, auch ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß es sich bei dem BAK-Wert der ersten Trunkenheitsfahrt um Restalkohol nach einer mindestens achtstündigen Trinkpause handelt, zum Trinkende hin der BAK-Wert auch um die 2,2 g o/oo gelegen haben dürfte. Nicht nur aufgrund der sehr hohe Promillewerte, der wiederholten Trunkenheitfahrten sowie Trinkens ohne Anlaß wird eine erhebliche Alkoholproblematik bei Herrn Nachname erkennbar, sondern auch daran, daß die Ehefrau des Untersuchten sowie auch dessen Eltern ihn wiederholt auf den Alkoholkonsum hin angesprochen haben, ihn gebeten haben, keinen Alkohol mehr zu konsumieren, die Frau letztlich gedroht hat, sie wolle sich scheiden lassen. Darüber hinaus berichtete Herr Nachname er habe nach der zweiten Trunkenheitsfahrt seiner Frau versprochen, auf Alkohol zu verzichten, jedoch dann heimlich zu Hause getrunken. Als er dann durch den von ihm besuchten Verkehrspsychologen sowie Besuche bei den Anomymen Alkoholikern und insbesondere durch seine Frau sich entschlossen hat, auf Alkohol zu verzichten, berichtete Herr Nachname von erheblichen Entzugserscheinungen (Zittern, Schweißausbrüche, schlecht schlafen können, vermehrten Herzklopfen). Auch gab Herr Nachname an, er habe seit 19?? täglich bis um die sechs Flaschen Bier a 0,5 Liter konsumiert, berichtete auch von exzessivem Alkoholkonsum zu Feiern bis hin zu mehr als 14 Flaschen Bier a 0,5 Liter. Herr Nachname gab auch oßen an, er habe durch vermehrtem Alkoholkonsum Entspannung gesucht, er habe Schwierigkeiten an der Arbeitstelle erhalten, sei zeitweise arbeitslos gewesen, sei durch den parallelen Umbau des Wohnhauses völlig überfordert gewesen. Die vorliegende Alkoholproblematik kann trotz Offenheit des Untersuchten im psychologischen Untersuchungsgespräch als derzeit noch nicht überwunden gelten. So pflegt Herr Nachname erst seit knapp zwei Monaten Abstinenz, was angesichts der langjährigen Problematik als bei weitem zu kurz anzusehen ist, um bereits jetzt von einer stabilen Trinkverhaltensänderung ausgehen zu können. Darüber hinaus ist noch keine Aufarbeitung der Hintergrundproblematik des massiven Alkoholmißbrauches bei Herrn Nachname erfolgt. Herr Nachname selbst gab an, er habe sich ursächliche Bedingungen und persönliche Hintergründe seines exzessiven Alkoholkonsums in der Vergangenheit bislang noch keine Gedanken gemacht. Positiv ist sicherlich zu werten, daß sich Herr Nachname wohl auch durch Unterstützung des von ihm besuchten Verkehrstherapeuten und auch wiederum durch seine Ehefrau, dazu entschlossen hat, eine ambulante Entwöhnungstherapie zu absolvieren. Diese ist aus gutachterlicher Sicht ratsam, im vorliegenden Fall sicherlich unumgänglich. Gerade eine vertiefte Aufarbeitung der inneren Trinkmotive und Verhaltensbereitschaften stellen wesentliche Voraussetzungen für eine stabile und dauerhafte Alkoholabstinenz dar. Trotz positiver Ansätze, die sich im wesentlichen aus der bestehenden Gesprächsund Reflexionsbereitschaft des Untersuchten sowie seinem Bemühen um Umorientierung ergeben, lassen sich aus der jetzigen Gesamtbefundlage ausreichend nachvollziehbare Sachverhalte, die für eine tiefgreifende und nachhaltig wirksame Verarbeitung des individuellen Alkoholproblems sprechen würden, nicht ableiten. Auch äußerte sich Herr Nachname noch vage in Bezug auf zukünftigem Alkoholkonsum, eine dauerhafte Alkoholabstinenz, wie sie angesichts der vorliegenden erheblichen Alkoholproblematik unabdingbar ist, ist noch nicht angestrebt, so berichtete Herr Nachname zwar, er habe vor, wenn es denn ginge, in Zukunft dauerhaft auf Alkohol zu verzichten, gab jedoch dann auch an, er wolle, wenn er Alkohol getrunken habe, sich fahren lassen oder übernachten, schließt damit weiteren Alkoholkonsum nicht aus. Darüber hinaus in Bezug auf Alkoholabstinenz derzeit noch eher fraglich, so hat er, trotz Versprechens der Frau gegenüber, heimlich Alkohol konsumiert nach der zweiten Trunkenheitsfahrt, hat sich zur Änderung des Trinkverhaltens wohl aufgrund einer äußeren Drucksituation (Drohung der Frau mit Scheidung) entschlossen, auch wurden die Besuche der Selbstshilfegruppe in erster Linie durch die Frau und wohl auch durch den Verkehrspsychologen initiiert. Herr Nachnames Vorhaben, sich einer ambulanten Entwöhnungstherapie zu unterziehen, ist ausdrücklich zu unterstützen. Gemäß den Begutachtungsleitlinien "Krankheit und Kraftverkehr" ist nach Abschluß der therapeutischen Maßnahme Alkoholabstinenz über längere Zeit nachzuweisen durch Erhebung von Leberfunktionswerten (Gamma-GT, GOT, GPT) in vom Arzt zu bestimmenden, unregelmäßigen Abständen (mind. vier Laboruntersuchungen). Darüber hinaus wird Herrn Nachname empfohlen, weiterhin die Selbsthilfegruppe aktiv und regelmäßig zu besuchen. |
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| 7. Beurteilung gemäß Untersuchungsanlaß und Fragestellung | ||
| Nach der Abwägung aller positiven und negativen Aspekte der Fahreignung ist die Fragestellung der Behörde aus gutachterlicher Sicht wie folgt zu beantworten: Zwar liegen keine Beeinträchtigungen als Folge eines übermäßigen Alkoholkonsums vor, es muß jedoch zukünftig mit Fahrten im Zustand alkoholischer Beeinflussung gerechnet werden. | ||
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