Psytec Mobile verkehrspsychologische PraxisGutachten #2 (1997.08.13.PSP)
 
Inhaltsverzeichnis
  1. Einführung
  2. Allgemeine Präambel
  3. Anlaß und Fragestellung der Untersuchung
  4. Analyse der Vorgeschichte
  5. Exploration
  6. Zur Alkoholvorgeschichte
  7. Untersuchungsbefunde
  8. Darstellung der psychologischen Untersuchngsverfahren und Befunde
  9. Bewertung der Befunde im Hinblick auf die Fragestellung
  10. Psychologische Beurteilung
  11. Abschließende Stellungnahme
 
 
1. Einführung
Gemäß Auftragserteilung und Anordnung der zuständigen Führerscheinstelle.

Die Untersuchung wurde anlaßbezogen, d.h. gemäß den Anknüpfungstatsachen, nach Aktenlage durchgeführt.

Veranlaßt durch die Führerscheinstelle: ????
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2. Allgemeine Präambel
Das vorliegende Gutachten stützt sich auf die Ergebnisse einer verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Untersuchung, die nach den Grundsätzen der Anlaßbezogenheit und Verhältnismäßigkeit durchgeführt wurde.

Die Begutachtung dient ausschließlich dem Zweck, spezielle Zweifel an der Fahreignung der Untersuchten abzuklären oder zur Frage besonderer Eignungsvoraussetzungen Stellung zu nehmen.

Auch dieses Gutachten wurde z.T. in falscher Geschlechtsform geschrieben - auch hier liegt der Verdacht nahe, daß es teilweise von einem männlichen Gutachtenvorgänger kopiert wurde. Ich habe bei der Abschrift das richtige Geschlecht wieder hergestellt.

Der Überprüfung der Fahreignungsfrage liegt ein interdisziplinärer medizinisch-psychologischer, integrativer und ganzheitlicher Ansatz zugrunde; für die Beurteilung maßgeblich ist somit die vorliegende Befundkombination.

Folgende Richtlinien und Regelungen werden bei einer Begutachtung insbesondere berücksichtigt:
  • Eignungsrichtlinien des Bundesminister für Verkehr (VkBl 1982, berichtigt VkBl 1983, geändert VkBl 1989 und VkBl 1992)
  • Bundesminister für Verkehr (Hrsg.) (1992). ''Krankheit und Kraftverkehr'' Gutachten des Gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin, Bonn, Heft71 der Schriftenreihe des BMV
  • Fachausschuß Medizinisch Psychologische Arbeitsgebiete (1988). Leitfaden zur Begutachtung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im amtlich anerkannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstellen (MPU)
  • Kroj, G. (Hrsg.) (1995). Psychologisches Gutachten Kraftfahreignung. Bonn, Deutscher Psychologen Verlag
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3. Anlaß und Fragestellung der Untersuchung
Frau Nachname erteilte uns einen Begutachtungsaufttrag. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat sie aufgefordert, das Gutachten einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstelle vorzulegen. Die Fragestellung lautet:

"Ist zu erwarten, daß die Untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluß führen wird, und/oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse 3 in Frage stellen?"

Frau Nachname hat Anlaß zu Bedenken gegeben, weil sie mit einer sehr hohen Blutalkoholkonzentration (BAK) am motorisierten Straßenverkehr teilgenommen hat.

Die Rückfallgefährdung alkoholauffälliger Kraftfahrer ist nach nach allen vorliegenden empirischen Untersuchungen zu diesen Sachverhalt als weit überdurchschnittlich zu bezeichenen.

Forschungsergebnisse weisen für alkoholauffällige Fahrer eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit aus (Stephan, E. (1984). Die Rückallwahrscheinlichkeit bei alkoholauffälligen Kraftfahren in der Bundesrepublik. Zeitschrift für Verkehrssicherheit, 30, 28-33).

Untersuchungen zeigen, daß erstmalig alkoholauffällig gewordene Kraftfahrer mit hoher BAK eine Rückfallquote von etwa 50% aufweisen (Stephan, E. (1984). Die Rückallwahrscheinlichkeit bei alkoholauffälligen Kraftfahren in der Bundesrepublik. Zeitschrift für Verkehrssicherheit, 30, 28-33; Kunkel, E. (1987). Trunkenheitsdelikte und Fahreignung. Deutsches Automobilrecht, 2, 38-44).

Bei alkoholauffälligen Kraftfahrern ist die Rückfallgefahr auch um so größer, je höher die Blutalkoholkonzentration bei ihrem Trunkenheitsdelikt war. Dies bedeutet, daß man bei hoher Blutalkoholkonzentration mit einer hohen Rückfallgefahr rechnen muß.

Es hat sich weiter gezeigt, daß eine direkte Beziehung zwischen der Höhe der bei der ersten entdeckten Trunkenheitsfahrt ermittelten BAK und der Anzahl später entdeckter Rückfälle besteht.

Stephan hat diesbezüglich Daten des Kraftfahrbundesamtes ausgewertet. Daraus ergibt sich, daß die Rückfallquote jenseits von 1,5 g o/oo sprunghaft ansteigt (Stephan, E. (1984). Die Rückallwahrscheinlichkeit bei alkoholauffälligen Kraftfahren in der Bundesrepublik. Zeitschrift für Verkehrssicherheit, 30, Seite 28-33).

Zudem spricht eine hohe Blutalkoholkonzentration bei der Trunkenheitsfahrt für die Ausbildung einer erheblichen körperlichen Alkoholtoleranz und damit für regelmßig erhöhten Alkoholkonsum außerhalb des sozial üblichen Rahmens (Kunkel, E. (1991). Die Eignungsuntersuchungen bei den Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstellen. Zeitschrift für Schadensrecht, 12, 325-330). Dieser hohe Alkoholkonsum kann zu Folgeschäden führen, die auch ohne akute Alkoholeinwirkung die sichere Verkehrsteilnahme in Frage stellen (Feuerlein, W. (1989), Alkoholmißbrauch und Abhängigkeit, 4. überarbeitete Auflage, Stuttgart: Thieme).
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4. Analyse der Vorgeschichte
Überblick über die Aktenlage
Die Akten der veranlassenden Verkehrsbehörde lagen bei der Begutachtung vor. Folgende Sachverhalte wurden berücksichtigt:

1995: Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,74 g o/oo.

Die Vorgeschichtsdaten lassen die Schlußfolgerung zu, daß sich bei Frau Nachname bis zum Zeitpunkt der Auffälligkeit ein Trinkverhalten entwickelt hat, das mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiteren Fahrten unter Alkoholeinfluß führen wird.

Bei alkoholauffälligen Kraftfahrern ist die Rückfallgefahr auch um so größer, je höher die Blutalkoholkonzentration bei ihrem Trunkenheitsdelikt war. Dies bedeutet, daß man bei hoher Blutalkoholkonzentration mit einer hohen Rückfallgefahr rechen muß.

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen nämlich, daß Personen, die mit einer Blutalkoholkonzentration in der Höhe wie sie bei Frau Nachname festgestellt wurde, am Starßenverkehr teilnehmen, an den Konsum großer und nicht mehr zuverlässig kontrolierbarer Alkoholmengen gewöhnt sind. Es ist bei BAK-Werten von über 1,6g o/oo auch bei Personen, die erstmals verkehrsauffällig wurden, mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß eine allgemeine Alkoholproblematik mit der Ausbildung einer erheblichen körperlichen Alkoholtoleranz vorliegt. Dies kann zu Folgeschäden führen, die auch ohne akute Alkoholeinwirkung eine sichere Verkehrsteilnahme in Frage stellen (Stephan, E. (1986).

Die Legalitätsbewährung von nachgeschulten Alkoholersttätern in den ersten 2 Jahren unter Berücksichtigung der BAK-Wert. Zeitschrift für Verkehrssicherheit, 32, Seite 2-8; Kunkel, E. (1991). Die Eignungsuntersuchungen bei den Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstellen. Zeitschrift für Schadensrecht, 12, 325-330. Dieser hohe Alkoholkonsum kann zu Folgeschäden führen, die auch ohne akute Alkoholeinwirkung die sichere Verkehrsteilnahme in Frage stellen Feuerlein, W. (1989), Alkoholismusmißbrauch und Abhängigkeit, 4. überarbeitete Auflage, Stuttgart: Thieme).

Eine hohe Alkoholtoleranz verhindert aber, daß die Höhe der BAK wie auch ungünstige Auswirkungen der Alkoholisierung realistisch eingeschätzt werden. Es entfallen übliche Gefahrensignale.

Unter diesen Voraussetzungen ist die Wahrscheinlichkeit weiterer Trunkenheitsfahrten deutlich erhöht.

Folglich kann die Frage der Verkehrsbehörde nur dann in einem für Frau Nachname günstigen Sinn beantwortet werden, wenn sie das Alkoholtrinkverhalten ausreichend und stabil geändert hat.

Die Änderung ist ausreichend, wenn die Gewähr gegeben ist, daß Alkohol allenfalls in geringen und kontrollierbaren Mengen getrunken wird. Sollte aus den Befunden abzuleiten sein, daß ein kontrollierter Umgang nicht zu erwarten werden kann, wäre Alkoholabstinenz zu fordern.

Die Änderung ist stabil, wenn sie aus einem persönlichen Problembewußtsein resultiert und in das Gesamtverhalten und das soziale Umfeld integriert ist.

Im Hinblick auf die Vermeidung einer Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluß ist zudem zu überprüfen, ob eine individuell angemessene Einsicht in die Problematik früheren Verkehrsverhaltens besteht, sowie ob wirksame Vermeidungsstrategien und alternative Verhaltensmuster für vergleichbare Konfliktsituationen entwickelt und eingeübt wurden.

Weitere Bedingungen für eine günstige Prognose ist das Fehlen von körperlichen Befunden, die entweder die Fahreignung direkt beinträchtigen oder auf Alkoholabusus bis in die jüngere Vergangenheit hindeuten.

Auch dürften keine Anhaltspunkte für wesentliche Leistungsbeeinträchtigungen bestehen.
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5. Exploration
Das Exlorationsgespräch stellt im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung eine zentrale diagnostische Methode dar. Es ist nicht nur auf die aktuelle subjektive gesehene Sitution des Untersuchten ausgerichtet, sondern beinhaltet ganz wesentlich die Beschreibung und Analyse des für die Fragestellung relevanten Verhaltens und seiner Ursachen (Kunkel, E. (1989).

Die Exploration als zentrale Methode in der Fahreignungsprüfung alkoholauffälliger Kraftfahrer. Neue Zeitschrift für Vekehrsrecht, 2, Seite 376-380).

In der Exploration wird die Diagnose des Verhaltens zur Zeit der Untersuchng und die Prognose des zukünftigen Verhaltens aus einer Beschreibung der Gesamtentwicklung bis zum Zeitpunkt der Untersuchung abgeleitet.

Hierbei orientieren sich die Gutachter - ausgehend von der Behördlichen Fragestellung - an allgemein anerkannten, wissenschftlich begründeten Beurteilungskriterien.

Die Exploration erfolgt nicht nach einem festgelegten Frageschema, sondern bezieht sich auf die von der Behörde gestellte/n Frage/n bzw. beschränkt sich auf die zur Beantwortung notwendige Feststellung.

Die Gutachter orientieren sich jedoch an einheitlichen Verfahren zur Durchführung der Exploration, um eine sachgemäße Durchführung gewährleisten und dem Anspruch auf Wissenschaftlichkeit genügen zu können.

Angaben aus dem psychologisch-diagnostischen Gespräch
(Exploration 10.35 - 11.10 Uhr)

Zur Biographie
Frau Nachname , zum Zeitpunkt der Untersuchung ?? Jahre alt, ist gelernte ???. Seit 19?? sei sie aushilfsweise, ?? Stunden in der Woche, berufstätig.

Frau Nachname gab an, daß sie seit ???? verheiratet sei. Aus dieser Ehe seien ???? hervorgegangen.

Befragt zu ihrer Freizeitaktivität teilte Frau Nachname mit, daß sie gerne ????.

Zur Verkehrsvorgeschichte
Frau Nachname war bisher im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse 3. Ihre bisherige Gesamtkilometerleistung gab Frau Nachname hier mit ca. 500.000 bis 600.000 Kilometer an.

Ein Bußgeld- und/oder Strafverfahren laufe derzeit nicht gegen sie.

Zur aktenkundigen Auffälligkeit
Frau Nachname wurde gebeten anzugeben, zu welchen Auffälligkeiten es bisher kam und aus ihrer Sicht die näheren Umstände zu schildern, die zu den aktenkundigen Vorfällen geführt haben. Ferner wurde Frau Nachname nach ihrer heutigen Einstellung zu den damaligen Vorkommnissen befragt. Dabei wurde insbesondere geprüft, ob eine selbstkritische Auseinandersetzung mit dem Fehlverhalten und damit eine Basis für eine künftige Vermeidung ähnlicher Vorkommnisse vorliegt. Frau Nachname gab hierzu folgendes an:

Am besagten Tag haber sie nachmittags eine Bekannte ausgesucht. Dort habe sie ca. eine halb Flasche Weinbrand getrunken. Abends sei sie dann noch mit der Bekannten Essen gegangen. Zum Essen habe sie dann noch Marke getrunken. An die genaue Alkoholmenge könne sie sich nicht mehr erinnern. Sie habe sich dann hinter das Steuer ihres PKW's gesetzt und sei losgefahren. Sie sei auf der Nachhausefahrt zu einer Tankstelle gefahren um dort zu tanken. Dort meinte sie einen Diebstahl beobachtet zu haben. Sie habe diesen Diebstahl bei der Polizei anzeigen wollen. Aus diesem Grund sei sie der Polizei dann aufgefallen.

Zum Alkoholtrinkverhalten
Frau Nachname wurde eingehend nach dem früheren und gegenwärtigen Trinkverhalten gefragt. Frau Nachname wurde darum gebeten, in eigenen Worten zu berichten, wann, an welchen Orten und welche Mengen sie bisher Alkohol getrunken habe und ob es unterschiedliche Phasen des Alkoholkonsums gegeben habe. Auch wurde, falls eine Veränderung des Trinkverhaltens angegeben wurde, nach den Begleitumständen dieser Veränderungen gefragt.

Im Gespräch über das Alkoholkonsumverhalten in Vergangenheit und Gegenwart wurde von Frau Nachname folgendes vorgebracht:

Letztmalig Alkohol habe sie 19?? getrunken. Es sei ein Glas ???? gemischt mit Weinbrand gewesen. "Ende 19?? fing es an, nach der Geburt. Vorher habe ich nur bei feierlichen Anlässen getrunken. Ich habe ???? Jahre gearbeitet und war immer selbstständig. Ich habe mich plötzlich überflüssig gefühlt. Dann bekam mein ???? noch Neurodermitis.

Ich war sehr viel allein."

Frau Nachname gab noch weiterhin an, daß ihr ???? ein ???? eröffnet habe. "Der war fast nie da. Dann war ???? noch krank. Ich konnte nachts nie schlafen." Von 19?? an habe sie täglich durchschnittlich eine halbe Flasche bis dreiviertel Flasche Weinbrand getrunken. Dies sei bis 19?? so gegangen. Dann habe sie eine "Entgiftung" gemacht.

"Ich habe selbst nicht darauf geachtet. Meine Mutter hat es mitgekriegt und hat mich gedrängt etwas zu tun. Wenn man nur eine Entgiftung macht, dann braucht man gar nicht hingehen das hilft nämlich eigentlich wenig. Es muß immer der Kopf dabei sein. Ich kam gegen ???? nicht an. Wenn ich den Alkohol getrunken hatte dann Fühlte ich mich stärker.

Nach der Entgiftung habe ich mich selber entscheiden. Ich hab damals gedacht ich höre jetzt auf, jetzt ist Schluß. Ich bin eigentlich nicht so im eigentlich Leben. Ich konnte die ersten zwei Wochen in der Entgiftung endlich mal schlafen ohne Juckreiz."

Frau Nachname gab an, daß sie sich gleich nach der Entgiftung entschieden habe, sich einer Selbsthilfegruppe anzuschließen. "Seit 19?? gehe ich nach ???? zur Gruppe. Es Gibt da eine gute Zugverbindung."

(Was ihr die Gruppe bisher gebracht habe?)
"Man findet eine Festigkeit. Es finden viel Veranstaltungen wie Grillfeiern, Kegeln statt. Ich bin stolz das ich es geschafft habe, ich habe einen Ehrgeiz, einen klaren Kopf, einen sogenannten Dickkopf.

(Was sie tun wolle wenn sie in eine Krise komme?)
"Ich werde mich an die Gruppe wenden und ich habe eine feste Freundin. Ich kann auch eine Beratungsstelle anrufen, da kann ich doch reden am Telefon".

Angaben aus dem ärztlichen Untersuchungsgespräch
Vor der medizinischen Untersuchung wurde eine Anamnese unter besonderer Berücksichtigung der anlaßspezifischen Fragestellung erhoben.

Befragt zur Krankheitsvorgeschichte gibt Frau Nachname an, bisher noch nie erwähnenswert krank gewesen zu sein.

Frau Nachname gab an, sich am Untersuchungstag gesund und leistungsfähig zu fühlen.

An Medikamenten nehme sie zur Zeit ???? ein.
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6. Zur Alkoholvorgeschichte
Befragt zum Alkoholkonsum, gibt sie an:
Bereits 19?? wurde eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchgeführt, in der von der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis abgeraten wurde. Auf die näheren Ausführungen des Vorgutachtens wird verwiesen.

Seit 19?? lebe sie nun abstinent. Entzugserscheinungen seien nicht aufgetreten. Eine Selbsthilfegruppe werde weiterhin besucht.
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7. Untersuchungsbefunde
Im folgenden werden die Untersuchungsverfahren und Befunde dargestellt, die gemäß den Grundsätzen der Anlaßbezogenheit und Verhältnismäßigkeit zur Klärung der Fragestellung eingestzt wurden.

Darstellung der medizinischen Befunde
Die medizinische Untersuchung erbrachte folgende Einzelbefunde:
Körperlicher Untersuchungsbefund
Die ??-jährige Untersuchte ist übergewichtig und in gutem Allgemeinzustand.
Gewicht ?? kg,
Größe ??? cm.

Haut und sichtbare Schleimhäute: gut durchblutet, keine Hautveränderung im Sinne von Leberhautzeichen.

Unauffällige Herz-Kreislauf-Befunde
Pulsfrequenz:72 Schläge/min
Blutdruck:120/75 mmHg

Weiches Abdomen ohne Resistenzen. Leber bei normaler Konsistenz nicht vergrößert tastbar.

Freie Beweglichkeit der Gliedmaßen.

Die neurologische Untersuchung ergab bei der orientierenden Überprüfung einen unauffälligen Hirnnervstatus.

Muskelreflexe seitengleich, mittellebhaft auslösbar.

Sichere und unauffällige Durchführung der Koordinationsprüfung (Finger-Nase-Versuch, Finger-Finger-Versuch, Einbeinstand, Seiltänzergang, Romberg-Versuch).

Bei den vegetativen Funktionen (Hautfeuchte, Fingerspitzentremor, Lidtremor, Zungentremor, Dermographismus) fiel/en auf.

Im anamnestischen Gespräch ergaben sich keine Anhaltspunkte für psychiatrisch relevante Auffälligkeiten.

Laborbefund
Zum Ausschluß eines körperlich schädlichen Alkoholkonsums wurden die Leberenzyme GOT, GPT, GGT und das MCV (mittleres corpuskuläres Erythrozytenzellvolumen) bestimm. Mit einem standardisierten photometrischen Verfahren wird die Enzymaktivität der Leberfunktionsparameter gemessen. Das MCV gestattet als Blutbildparameter eine Aussage über mögliche alkoholtoxische Veränderungen der Erythrozyten.

Bei Frau Nachname wurde den alkoholspezifischen Laborparametern folgender Befund ermittelt:

GGT 6 U/l (Normbereich: Frauen 4-18 U/L; Männer 6 bis 28 U/l)
GOT 9 U/l (Normbereich: Frauen 5-15 U/L; Männer 5 bis 18 U/l)
GPT 16 U/l (Normbereich: Frauen 5-19 U/L; Männer 5 bis 23 U/l)
MCV 89 fl (Normbereich: 81.0 bis 99.0 fl)
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8. Darstellung der psychologischen Untersuchngsverfahren und Befunde
Zur Prüfung der psychologischen Eignungsvoraussetzungen wurden die im folgenden beschreibenen Methoden mit den genannten Ergebnissen angewandt.

Leistungstests
Um feststellen, ob der frühere Alkoholkonsum zu überdauernden, verkehrsbedeutsamen Leistungsmängeln geführt hat, wurden im Gruppen- oder Einzelversuch standardisierte und normierte psychometrische Testverfahren durchgeführt.

Die Leistungstests sind so ausgewählt, daß sie eine möglichst geringe individuelle Schwankung bei Testwiederholung aufweisen und die geprüften Leistungen einen engen Bezug zu den Anforderungen beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr haben.

Die Testergebnisse erlauben einen Vergleich der individuellen Leistungsfähigkeit von Frau Nachname mit einer Normstichprobe in einer durch die standardisierte Testdurchführung vergleichbaren Situation.

Die Ergebnisse werden in Prozenträngen (PR) mitgeteilt. Dieser Wert sagt, wieviel Prozent der Vergleichsstichprobe schlechter bzw. gleiche Leistungen erzielt haben wie Frau Nachname. Maximal erreichbar ist ein PR von 100 und die schlechteste Leistung erhält den PR 1. Der Mittelwert (PR 50) spiegelt die durchschnittlich zu erwartende Leistung wieder. Der Normbereich erstreckt sich von PR 16 bis PR 84.

Leistungen unter PR 16 müssen als normabweichend niedrig bezeichnet werden.

Die mit Frau Nachname durchgeführten Verfahren und deren Ergebnisse sind im folgendem Beschrieben:

D2 nach Brickenkamp:
Prüfung der Genauigkeit im Leistungsverhalten, der Ausdauer, Konzentration, Aufmerksamkeit, Belastbarkeit sowie des Verhältnisses zwischen Antrieb und Steuerung.

Ergebnis:
Leistungsmenge PR > 90
Gesamttestwert (GZ-F) PR > 90
Leistungsgüte (F%) PR 82

Labyrinth-Test nach Chapuis:
Erfassen von Voraussicht, Überblick, Orientierungsvermögen und des Verhaltens bei auftretenden Orientierungsschwierigkeiten.

Bearbeitungszeit PR 98
Fehlerwert PR 100

Fragebogenverfahren
Fragebogenverfahren haben im Vergleich zum persönlichen Gespräch den Vorteil der besseren standardiesierung und der Möglichkeit des Gruppenvergleichs.

Bei der Interpretation muß jedoch immer die fehlende Inividualität und Situationsbezogenheit der Fragen und die Möglichkeit der Befundsverfälschung durch unbewußte Antwortstrategien (z.B. im Sinne der sozialen Erwünschtheit) oder gar gezielter Verfälschung gesehen werden.

Fragebogenbefunde können also nur im Zusammenhang mit dem Befund aus der Exploration interpretiert werden und haben den Charakter einer Ergänzung oder Befundsicherung.

Folgende/s Verfahren wurde/n bei der Untersuchung von Frau Nachname eingesetzt, um ergänzend zur psychologischen Exploration zusätzliche Informationen zu den Inhalten des Untersuchungsgesprächs oder über verkehrsrelevante Einstellungen und Haltungen zu gewinnen.

Fragebogen zum Lebenslauf und zur Fahrpraxis
Dieser Fragebogen enthält Angaben zur Biographie und derzeitigen Lebenssituation von Frau Nachname sowie zur bisherigen Fahrpraxis und Verkehrsauffälligkeiten. Der Inhalt des Bogens ist auch Gegenstand des Explorationsgesprächs.

Nachfolgend werden die für die Begutachtung wesentlichen Befunde, die im Abschnitt 3 bereits dargestellt worden sind, einer hypothesengeleiteten Prüfung unterzogen.
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9. Bewertung der Befunde im Hinblick auf die Fragestellung
Die im Gutachten dargestellten Voraussetzungen für eine günstige Prognose wurden anhand der oben erläuterten Methoden überprüft. Nach den Ergebnisse der durchgeführten Verfahren ergibt sich für Frau Nachname folgendes Bild:

Die Überprüfung der geistigen bzw. psychisch-funktionalen Voraussetzungen erbrachte gegenwärtig keine verkehrsrelevanten Beeinträchtigungen.

Bei der gegebenen Befundlage ist ein verkehrsgerechtes Verhalten möglich.

Die durchgeführten Leistungstests erbrachten Ergebnisse über Prozentrang 16 .

Alkoholtypische Veränderungen können hier nicht sicher diagnostiziert werden.

Frau Nachname wäre also von ihrer psychisch-funktionalen Leistungsfähigkeit in der Lage, ein Kraftfahrzeug hinreichend sicher zu führen, wenn Alkoholeinwirkungen als Gefahrenquelle ausscheidet.

Grundlegende Voraussetzung für die unauffällige Verkehrsteilnahme ist die körperliche und geistige Eignung, d.h. das Fehlen gravierender körperlicher Mängel, psychiatrischer Erkrankungen sowie tiefergreifender Anpssungs- und Persönlichkeitsstörungen.

Bei der körperlichen Untersuchung zeigen sich Hinweise auf alkoholinduzierte körperliche Schädigungen.

Bei der Interpretation einer unauffälligen medizinischen Befundlage ist allerdings zu berücksichtigen, daß selbst bei Personen mit schwerem Alkoholmißbrauch nicht regelhaft auch körperliche Folgeschäden auftreten müssen.

Die Laborparameter liegen im Normbereich.

Die medizinische Befundlage steht nicht im Gegensatz zur Abstinenzangabe von Frau Nachname.

Für eine umfassende Beantwortung der Eignungsfrage war im vorliegenden Fall eingehend zu prüfen, inwieweit es Frau Nachname zukünftig gelingen wird, zuverlässig weitere Trunkenheitsfahrten zu vermeiden. Hierbei war es zunächts erforderlich, das Ausmaß der Alkoholgefährdung von Frau Nachname anhand der medizinischen wie auch psychologischen Untersuchungsbefunde abzuschätzen.

Die Angaben der Untersuchten zu deren Alkoholkonsum können nur dann für sie als entlastend bewertet werden, wenn folgende aussagepsychologischen Kriterien erfüllt sind:
  • Verankerung des Geschehens in konkreten Lebenssituationen
  • Konkretheit
  • Detailreichtum
  • Orginalität, insbesondere keine Formelhaftigkeit, keine Klischees
  • innere Stimmigkeit
  • delikttypische Details
(Undeutsch, U. (1990). Zur Verwendbarkeit und Glaubhaftigkeit von Probandenäußerungen. In: Nachname W.-R. Nickel, et al. (Hrsg.) Bewährtes sichern - Neues entwickeln. Köln.).

Außerdem müssen die in der Exploration erhobenen Daten folgenden Kriterien genügen:
  • Widerspruchsfreiheit zu wissenschaftlichen Erkenntnissen
  • Widerspruchsfreiheit zu anderen Tatsachen, die feststehen
  • Widerspruchsfreiheit der Aussage in sich selbst
  • Widerspruchsfreiheit der eigenen früheren Angaben zum gleichen Sachverhalt (z.B. in anderen Untersuchungsabschnitten)
  • Widerspruchsfreiheit zur eigenen Person bei Aussagen über das eigene Verhalten
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10. Psychologische Beurteilung
Es ist davon auszugehen, daß Frau Nachname zu einer hinreichend realistischen Einschätzung ihres früheren Alkoholkonsums gelangt ist und auch weiterhin alkoholabstinent lebt.

Frau Nachname äußert sich offen und realistisch zur Alkoholvorgeschichte. Die aus der Vorgeschichte abzuleitende Alkoholtoleranz ist vereinbar mit den geschilderten früheren Trinkgewohnheiten.

Sie kann verdeutlichen, daß das Ausmaß des Trinkens 19?? kein außergewöhnliches Ereignis darstellt, sondern damals üblich war.

Die zum Erreichen der festgestellten Blutalkoholkonzentration 19?? erforderliche Trinkmenge wird von Frau Nachname realistisch eingeschätzt.

Für die Glaubhaftigkeit dieser Angaben spricht die sehr konkrete, situationsbezogene und detailreiche Schilderung eigener Erfahrungen.

Frau Nachname hat durch die Erlebnisse bei der Trunkenheitsfahrt des Jahres 19?? sowie der nachfolgenden Konsequenzen wesentliche Zusammenhänge sowie eine Regelhaftigkeit ihres früheren Verhaltens erkannt. Aus dieser Erkenntnis lassen sich die geäußerten Vorsätze ableiten.

Neben der Frage, inwieweit bei Frau Nachname weiterhin eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung besteht, ist im Rahmen der Abklärung einer zuverlässigen problemspezifischen Verhaltensplanung bzw. -änderung zu prüfen, ob sie in zukünftigen Trinksituationen erneut zu unkontrolliertem Alkoholkonsum neigen wird.

Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen ist nicht davon auszugehen, daß Frau Nachname zukünftig unkontrolliert Alkohol konsumieren wird.

Weitere Hinweise aus der Lebensgeschichte bestärken den Eindruck, daß sie zur Entwicklung vernünftiger Konzepte in der Lage ist und diese auch gegen die interessen Dritter durchzusetzen vermag.

Es ergeben sich im Verlauf der Exploration zwar Hinweise darauf, daß bei Frau Nachname früher eine Neigung zum Problemtrinken (z.B. aus Sorgen oder Konflikten heraus) bestand. Die Bedingungen, die dazu beigetragen haben, erscheinen jedoch aktuell in ausreichendem Maß verändert, so daß jetzt eher eine Fähigkeit zum kontrollierten Umgang mit Alkohol erwartet werden kann.

Es ist eine vertiefte Einsicht in die auslösenden bzw. aufrechterhaltenden Bedingungen früheren Alkoholmißbrauchs in Problem- bzw. Konfliktsituationen erkennbar.

Insgesamt berichtet Frau Nachname in offener und selbstkritischer Weise von der Entwicklung ihres Trinkverhaltens. Sie versucht nicht, ihre problematische Alkohlovorgeschichte zu verharmlosen.

Es ist auch zukünftig nicht zu erwarten, daß bei Frau Nachname das Führen eines Kraftfahrzeuges in unkontrollierter Weise mit Alkoholtrinkanlässen zusammmentrifft. Davon kann schon deshalb ausgegangen werden, weil Frau Nachname völligen Alkoholverzicht für sich als wirksamste Vermeidungsstrategie gewählt hat und damit die in der Vorgeschichte problematische enthemmende Wirkung des Alkohols ausschließt.

Frau Nachname ist sich insbesondere auch bewußt, daß es im Verlauf eines Abends zu unerwarteten, spontanen Ereignissen kommen kann, die eine Neuplanung und eine besondere Vorsichtshaltung erforderlich machen.

Die Bedingungen, die früher für die Aufrechterhaltung des problematischen Verhaltens verantwortlich waren, haben sich zwischenzeitlich soweit geändert, daß sie als nicht mehr wirksam angesehen werden können.

Prognostisch günstig ist zu werten, daß die von Frau Nachname geschilderten Verhaltensänderungen von Motiven getragen wird, die ihr früheres Verhalten nicht bestimmt hatten, von denen aber in Zukunft ein unterstützender Einfluß auf die Verhaltenssteuerung zu erwarten ist.

Sie kann hierbei die Gründe, die zur Einsichtbildung und Verhaltensänderung geführt haben, aus ihren Lebenszusammenhängen heraus nachvollziehbar und konkret schildern.

Frau Nachname besuchte 19?? bis 19?? insgesamt ???? mal den Freundeskreis ???? e.V.. Frau Nachname hat mittlerweile durch die Teilnahme an der Selbsthilfegruppe wesentliche Erkenntnisse gewonnen und ihre Lebenssituation entscheidend verändert.

Frau Nachname gab im heutigen Untersuchungsgespräch an, daß sie zum damaligen Zeitpunkt besonders unter dem Gefühl des Alleinseins und Überflüssigkeit gelitten habe. Frau Nachname hat mittlerweile wieder eine Berufstätigkeit aufgenommen. Sie arbeitet pro Woche ca. ?? Stunden. Frau Nachname macht insgesamt den Eindruck, als wenn sie sich im wesentlichen stablisiert habe.

Trotz prognostisch ungünstiger Vorgeschichte können auf Grund der in der heutigen Untersuchung erhobenen Befunde keine eignungsausschließenden Vorbehalte mehr gegen die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 an Frau Nachname vorgebracht werden. Von hier aus wird Frau Nachname jedoch geraten, weiterhin regelmäßig an den Treffen des Freundeskreises teilzunehmen.
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11. Abschließende Stellungnahme
Bei zusammenfassender Wertung der Untersuchungsergebnisse können wir die behördliche Eignungsfrage wie folgt beantworten:

Es liegen derzeit keine Eignungsmängel vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Klasse in Frage stellen könnten.

Von hier aus wird Frau Nachname geraten, weiterhin regelmäßig an den Gruppenabenden der Selbsthilfegruppe teilzunehmen.
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