Gutachten #1 (2000.06.03.NWP)
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| Inhaltsverzeichnis | ||
| 1. Fragestellung gemäß Untersuchungsanlaß | ||
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Liegt oder lag bei dem Untersuchten eine Suchtkrankheit und/oder Abhängigkeit
von oder Gewöhnung an Suchtmitteln vor? Wenn ja: Wurde eine Entziehungskur
mit Erfolg durchgeführt und abgeschlossen?
Die Untersuchung erfolgte im Auftrage von Herrn Nachname, um die von der Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Kraftfahreignung des Herrn Nachname gefordert. Das Gutachten dient ausschließlich zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde und dieser als Entscheidungshilfe entsprechend §11 Fahrerlaubnisverordnung. In dem Gutachten soll dazu Stellung genommen werden, ob die entsprechend der Fragestellung bestehenden Eignungszweifel ausgeräumt werden können. Voraussetzungen für eine positive Prognose sind insbesondere, daß
Die aktenkundige Tatsache des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz deutet auf eine erhöhte Gefährdungs- bzw. Rückfallwahrscheinlichkeit in drogenbedingtes Fehlverhalten. Daher ist zu prüfen, ob der Untersuchte geeignete Maßnahmen ergriffen hat, um drogenbedingte Verkehrsverstöße im Straßenverkehr zukünftig auszuschließen und ob langfristig eine stabilisierte Verkehrsanpassung zu erwarten ist. |
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| 2. Aktenanalyse | ||
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Die uns übersandten amtlichen Akten, auf die hinsichtlich der Vorgeschichte im
einzelnen verwiesen wird, wurden eingesehen und bei der Begutachtung berücksichtigt.
Nach Aktenlage beantragt Herr Nachname eine neue Fahrerlaubnis. Als prognostisch besonders relevante Aspekte sind hervorzuheben: ??.??.19??: Verbotswidriges Führen eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung eines berauschenden Mittels (Amphetamine, Cannabinoide). Tatzeit: ?? Uhr. Zeit der Blutentnahme ?? Uhr. Bei der toxikologischen Untersuchung (Prof. Dr. rer. nat. Dr. med. habil. ???? forensische Toxikolgie, Zentrum der Rechtsmedizin, Stadt) wurden 2,0 ng/ml THC, 1,0 ng/ml Hydroxy-THC sowie 10,5 ng/ml THC-Carbonsäure, des weiteren 0,04 mg/l Amphetamine, 0,17 mg/l MDMA und 0,01 mg/l MDA festgestellt. Die Konzentration des rauschwirksamen Inhaltsstoßes Tetrahydrocannabinol und seines ebenfalls rauschwirksamen Abbauproduktes Hydroxy-THC im Blut hätten in einem niedrigen Bereich gelegen, wie sie nach mittel- bis längerfristigem Konsum resultieren können. Die Konzentration des rauschunwirksamen Abbauproduktes THC-Carbonsäure habe ebenfalls in einem niedrigen Bereich gelegen. Daneben habe die Konzentration von Amphetaminen im Blut in einem mittleren Bereich gelegen, zudem habe Herr Nachname Ecstasy aufgenommen, und zwar MDMA und dessen Abbauprodukt MDA, wobei die Konzentration im Blut in einem hohen Bereich gelegen haben. Zum Zeitpunkt der Blutentnahme habe Herr Nachname unter dem Einfluß von Amphetaminen, psychoaktiven Inhaltsstoffen aus Cannabisprodukten und einer sehr hohen Ecstasydosis gestanden. Die Fahrerlaubnis wurde daraufhin 19?? entzogen. Per Rechtsanwalt legte Herr Nachname Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein. Im Schreiben des Rechtsanwaltes des Herrn Nachname vom ??.??.19?? wird darauf hingewiesen, daß Herr Nachname sich darauf eingelassen habe, seit einem Jahr Konsument von Haschisch zu sein. Der Widerspruch wurde am ??.??.19?? seitens der Bezirksregierung Stadt zurückgewiesen. Zusätzlich lagen folgende Unterlagen vor:
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| 3. Exploration | ||
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Stellungnahme des Untersuchten (teilweise schriftlich erhoben): Er sei mit zwei ???? bei den ???? aufgewachsen. Seine ???? hätten sich vor ???? Jahren getrennt, er habe dann ein Jahr bei der Mutter gewohnt, sei 19?? dort ausgezogen. Seit dem Abitur befinde er sich im ???? in der ???-Klinik. Voraussichtlich werde er danach ???? studieren. Er sei ????. In seiner Freizeit spiele er ????, ????, ????, lese gern, gehe mit dem ???? spazieren, höre Musik und spiele ????, interessiere sich für den Computer bzw. Internet. Die Fahrerlaubnis der Kl. B habe er 19?? erstmals erworben. ???? Jahre ein Kraftfahrzeug geführt, in dieser Zeit ca. 30.000 km zurückgelegt. Er sei vor seiner Untersuchung bei einem Psychologen gewesen, habe u.a. mit ihm etwas über seine "Drogenkarriere" gesprochen, sich mit dem Problem auseinandergesetzt, er sei ja am Anfang nur über den Führerscheinentzug schockiert gewesen. (Ob er Drogenscreenings habe erheben lassen?): Er sei am ??.??.2000 bei Herrn H. gewesen, habe hier auch Leberwerte überprüfen lassen, Alkohol habe er relevanter als "Ersatzdroge" gehalten. Er habe 8 Wochen lang nichts getrunken, der MCV sei jedoch konstant erhöht geblieben. (Ob das Drogenscreening unter Sichtkontrolle und unangemeldet erfolgt sei?) Das sei nicht der Fall. Bezüglich des Vorfalles vom ??.??.19?? gab Herr Nachname an, es sei kurz vor dem Abitur gewesen, er habe versucht, den Kopf "leer zu kriegen" von dem "Gelerne" während der Abiturzeit. Damals habe er nicht viel zum Ausgleich gehabt, gedacht, mit dem Drogenkonsum könne er die Gedanken an den Abitur-Streß wegbekommen. In K. in Diskothek ???? habe er zwischen ?? Uhr und ?? Uhr eine halbe Pille Ecstasy sowie 1-2 Line Amphetamine genommen und morgens gegen ?? Uhr noch einen Joint geraucht. (Ob er sich keine Gedanken gemacht habe, unter Drogeneinfluß ein Fahrzeug zu führen?): Das schon, er sei aber zu faul gewesen, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach ???? zu fahren. Er habe von 19?? bis 19?? auch schon mal Drogen genommen und sei gelegentlich unter deren Einfluß gefahren, dadurch habe er eine bestimmte Einschätzung des Einflusses von Drogen auf das Fahren gehabt. Aus heutiger Sicht würde er sein Verhalten als "katastrophal" bezeichnen, 3 Tage später nach dem Konsum sei man ja immer noch nicht klar im Kopf, man sei übermüdet, verschätze sich in Bezug auf seine Reaktionsfähigkeit. Er habe immer Glück gehabt, daß nichts passiert sei. Anfang 19?? habe er zum ersten Mal Drogen konsumiert, Cannabis, danach Ecstasy, dann Speed, was insgesamt über ein knappes Jahr gelaufen sei. (Warum Haschisch?): Das sei "Experimentierfreudigkeit" gewesen. Beim 1. Mal sei es nicht so wirklich spannend gewesen, er habe nicht so den Erfolg gesehen wie bei anderen. Dementsprechend hätte er noch ein zweites Mal Haschisch probiert, habe gedacht, es müsse ja so gut sein, wenn andere so lustig seien und mit Haschisch zurecht kämen. Beim zweiten Mal sei es ihm gutgegangen, er sei "happy" gewesen, habe sich durch Haschisch gut "ausklinken" können. Er habe dann mal auf Parties mitgeraucht, habe anfangs ungefähr zwei Mal im Monat Haschisch genommen, verstärkt dann ab Mitte/Ende 19??, ab da auch in der Woche, 3-4mal, 1g am Tag. Die Dosis habe sich ja auch gesteigert. Es sei in Bezug auf Haschisch auch eine gewisse Abhängigkeit vorhanden gewesen, es habe schon fast zum Tag dazugehört, Hasch zu rauchen. Bis Mitte 19?? sei der Konsum gewesen, sein Zeugnis von sei "granatenschlecht" gewesen, er habe gewußt, wenn es so weitergehe, falle er durch's Abitur. Er habe dann den Eltern gesagt, daß er Haschisch genommen, aber nicht, daß er zu der Zeit auch schon Ecstasy und Speed konsumiert habe. Er habe dann mit allem aufgehört. Ab Mitte 19?? sei zunächst Ecstasy zum Haschisch hinzugekommen. (Warum Ecstasy?): Die Schwierigkeiten der Eltern untereinander seien losgegangen, es sei für ihn in der Schule schon ein bißchen schwer manchmal gewesen. (Warum dann Ecstasy?): Um einfach alles zu vergessen. (Er habe doch deshalb schon Haschisch genommen?): Es sei eine andere Wirkung gewesen. Haschisch habe er zu Hause konsumiert, da ziehe man sich ein Video 'rein, sei auf sich gestellt, das Verhältnis zum Umfeld habe sich extrem verschlechtert. Ecstasy habe eine ähnliche Wirkung, man brauche keine anderen Menschen, sei mit sich selbst zufrieden, nur, daß man durch Ecstasy Glücksgefühle bekomme, man lebe für den Moment, man mache sich keine Gedanken über Ängste. Die Wirkung sei in dem Moment gut, wo man konsumiere, die Tage danach seien jedoch nicht so erfolgreich. Ecstasy habe er auf Parties genommen, um durchmachen zu können, auch ein bißchen zur Entspannung. Es sei dann ein bißchen regelmäßiger mit Ecstasy geworden, er sei 2mal im Monat nach ???? gefahren und habe Ecstasy eingenommen, die anderen Wochenenden habe er gearbeitet, um Geld für die Drogen zu haben. Haschisch sei nebenbei gelaufen. Er habe mit einer viertel Pille Ecstasy angefangen, später habe er dann noch noch mal eine viertel Pille dazugenommen, nie eine ganze Pille. (Warum Haschisch nicht mehr gereicht habe, um sich zu entspannen?): Ecstasy sei eben eine andere Droge, er sei nach ???? zur Party gefahren, damit komme man mehr oder weniger zwangsweise in Kontakt ... . Er habe es ausprobieren wollen, ob es so schön sei, daß man feiern und tanzen könne, "happy" sei, das sei ja auch so gewesen. Speed habe er ab Ende 19?? genommen zusammen mit Ecstasy, habe noch länger durchhalten können. Die Drogen könnten ja schlimme Auswirkungen haben, dadurch schalte das Gehirn ab, man sei "am Tanzen und Tanzen", wenn man dann keine Pause mache, bemerke man auch nicht, wenn "die Pumpe hochgeht". Ihn selbst habe mal jemand angesprochen, er solle mal eine Pause machen und einen Schluck trinken, der habe ihm auch ein bißchen über die Nebenwirkungen erzählt. (Warum Speed?): Er sei immer einer der wenigen gewesen, die früh nach Hause gegangen seien, die anderen hätten noch weitergefeiert, seien immer noch happy gewesen. Andere Drogen habe er nie konsumiert, habe auch von Kokain immer Abstand gehalten, die Leute, die Koks gezogen hätten, seien für ihn immer die "Bösen" gewesen, hätten einen bösen Blick drauf gehabt, Ecstasy hingegen habe "happy" gemacht. Alleine habe er soweit keine Drogen konsumiert. (Und Haschisch?): Das schon, selten. (Negative Erfahrungen?): Die positiven Erfahrungen seien immer nur während des Konsums vorhanden gewesen, die negativen Seiten seien danach erfolgt für die nächsten 3 Tage. Er sei nicht aufnahmefähig, nicht konzentrationsfähig gewesen, habe sich von der Familie abgesetzt, er habe ja auch nicht gewollt, daß die etwas mitkriegen, das Verhältnis zu den Eltern habe sich verschlechtert. Außerdem habe er immer weniger mit seinen alten Freunden Kontakt gehabt. Unter der Woche sei er "am Haschen" gewesen, da hätten sich auch neue "Freundschaften" gebildet, die keine wirklich gewesen seien. Als ihm dann aufgefallen sei, daß es mehr negative als positive Konsequenzen gehabt habe, habe er 19?? aufgehört, habe Kontakt zu den "Drogenleuten" abgebrochen. Er habe dann in Stadt mehrere Leute kennengelernt, die nur Alkohol getrunken hätten, das Familienleben sei wieder positiver, der Kontakt zu Frauen sei wieder besser geworden. Er habe früher zu viel an Drogen gedacht, wann er arbeiten könne, damit er dafür das Geld habe, habe sich mit Leuten nur über Drogen unterhalten. (Ob er angespochen worden sei auf den Drogenkonsum?) Sein bislang auch noch bester Freund habe ihn angesprochen, so könne es doch nicht weitergehen, er solle sich doch mal anschauen, was er in der Woche überhaupt mache. Wenn er noch Kontakt zu ihm haben wolle, müsse er seinen Drogenkonsum einschränken. Es sei ja nur noch darum gegangen, wie die Party gewesen sei, wo man Hasch herbekomme. Der Freund von ihm habe auch gesagt, er solle sich doch mal anhören, was sie "labern" würden. Ein anderer Freund habe ihn auch darauf hingewiesen, wie andere Leute "absacken" würden, habe ihm ausgemalt, daß er igendwann auch mal an der Nadel hängen würde. Seine Mutter sei sehr unglücklich gewesen, daß er Hasch geraucht habe. (Ob das was genützt habe?): Es habe ihn für 2 Tage beschäftigt, wenn das Wochenende gekommen sei, seien diese Gedanken wieder fort gewesen. 19?? im Juni oder Juli habe er bis ???? mit den Drogen aufgehört. (Erfahrungen?): Er habe Haschisch schon weniger geraucht, daurch, daß er schon Kontakt zu Leuten gehabt habe, die keine Drogen konsumiert hätten, sei es für ihn nicht mehr so schwierig gewesen. Körperliche Entzugserscheinungen habe er nicht erlebt. (Ob er an Drogen gedacht habe?): Gelegentlich, wenn er alleine gewesen sei, da hätte er gerne schon mal wieder was genommen. Zur Zeit habe er "null Verlangen" nach Haschisch, trinke lieber ein "Bierchen" oder eines mehr. Über Sylvester sei er im Urlaub gewesen mit ein paar Jungs, die gehascht hätten, er habe dann Sylvester auch eine Tüte geraucht, habe dann dazu Alkohol getrunken. (Warum noch mal Haschisch?): Es sei "so Sylvester" gewesen, er habe gedacht, er rauche mal ein paar Züge. (Warum er nach einem halben Jahr Abstinenz wieder angefangen habe?): Das stimme eigentlich, er habe in dem Moment nicht daüber nachgedacht, daß er wieder in die Abhängigkeit fallen könnte, habe ja "nur aus Spaß" noch mal Haschisch geraucht, danach auch nicht mehr bis zum ??.??.19??. (Wieso dann am ??.??.1999?): Er habe nur noch das Abitur im Kopf gehabt, gedacht, er könne wenn er sich diesen "Cocktail" gönne, entspannen. Nach dem ??.??.habe er bis zum heutigen Tag keine Drogen mehr genommen. Gelegentlich seien noch Kumpels bei ihm, die Haschisch geraucht hätten oder eine Nase Koks gezogen hätten, er habe Abstand von ihnen gehalten. (Wieso er noch Kontakt zu Leuten habe, die Drogen nehmen würden?): Das seien zum Teil Leute aus Stadt, mit einem sei er zusammen zum Skifahren gewesen, mit dem habe er ja auch mal nicht über Drogen reden können. Zu den Leuten aus Stadt habe er jedenfalls keinen Kontakt mehr. Letzte Woche sei er noch gefragt worden, ob er nicht ein bißchen Koks haben wolle, in 3 Tagen sei das doch "raus". Es sei ihm nicht schwergefallen, auf Drogen zu verzichten. Wenn er die Leute in Stadt nicht gehabt hätte, wäre es wohl schwieriger gewesen. (Gedanken an Drogen?): Die seien schon mal da, in letzter Zeit nicht mehr. Während seines ???-Dienstes habe er auch mal daran gedacht, sich mal "wegzuschießen". (Warum er nun nichts mehr nehme?): Er habe gesehen, daß Drogen für ihn keinen Sinn machen würden, mehr negative als positive Aspekte bringen würden. Er könne sich jetzt auch so amüsieren. Er habe Angst davor, noch mal in dauerhaften Kontakt mit Drogen zu treten. In Bezug auf Autofahrten und die Langzeitwirkung von Drogen sei der Konsum unverantwortlich. Er habe andere Ablenkungen entdeckt, er habe ja teilweise wegen Streß Drogen genommen. (Warum er bei Streß Drogen nehme?): Er habe gedacht, er könne abschalten. (Warum er überhaupt auf die Idee gekommen sei, mit Drogen abzuschalten?): Er habe in der Zeit nicht die richtige Ablenkung gehabt. (Er habe doch früher auch ???? gespielt oder ????): Das habe er ja da nicht mehr gemacht. In dem Moment habe er keine anderen Möglichkeiten gesehen, den Streß abzubauen. (Was er nun bei Streß mache?): Am liebsten spiele er dann ????, höre Musik, fahre zu seiner ????. (Wieso das damals nicht gegangen sei?): Das habe er nicht so gesehen, das hänge wohl auch mit dem Freundeskreis zusammen, die hätten von Drogen erzählt. Er sei ja auch ein Mensch, der gerne neue Sachen ausprobiere wie auch extreme Sachen im Sport. (Wie lange er vorhabe, auf Drogen zu verzichten?): "Für immer." (Persönliche Glatteisstellen?): Das seien Streßsituationen. Im Moment habe er auch Streß, müsse entscheiden, was er mache, er habe aber keine Drogen genommen. (Anzeichen für einen Rückfall?): Zum Beispiel Gedanken, mehr an positive Erfahrungen als an negative oder Träume darüber. (Was nun bei Streß?): Der Gedanke an Drogen werde bestimmt noch mal kommen, er versuche dann, davon abzulenken, mit Freunden essen zu gehen, am Wochenende gleich etwas anderes zu planen mit Freunden. (Alkoholkonsum?): Seit 8 Wochen trinke er keinen Alkohol, vorher habe er manchmal ein bißchen mehr getrunken auf ????-Parties, abends mal 8-9 Bier a 0,33 l, ca. zwei Mal im Monat. (Ob er, nachdem er mit Drogen aufgehört, mehr getrunken habe?): Das schon, das habe aber auch damit zusammengehangen, daß ???-feiern gewesen seien. (Höchst Menge in den letzten 12 Monaten?): Man habe sich zu dritt eine Flasche Wodka geteilt beim Fest. Ansonsten habe er Bier oder Wein getrunken, manchmal Cocktails. Es komme auf seine Finanzen an, wie oft er Alkohol trinke, ca. einmal die Woche, 1 l Bier oder 1,5 l. (8-9 Bier a 0,33 l seien nicht wenig?): Über den Abend verteilt sei das okay, man sei dann schon ein bißchen betrunken. Beim Fest oder bei bestimmten ???-Parties könne man ein bißchen aus der Reihe trinken. (Warum das?): "Nur so zum Spaß." (Warum er seit 2 Monaten auf Alkohol verzichte?): Wegen des erhöhten MCV-Wertes. Er sei weniger weggangen, die MPU sei ja auch teuer, er habe dafür auch sparen müssen. Es sei nicht schwergefallen, auf Alkohol zu verzichten, aber zum Essen würde er gerne auch mal ein Glas Rotwein trinken. Eindruck/Verhalten Freundliches Gesprächsverhalten, berichtet teilweise offen zum früheren Drogenkonsum, erst ansatzweise Auseinandersetzung mit eigenen Motiven erkennbar, vermag die beschriebenen Rückfälle nicht nachvollziehbar zu erklären, läßt Hinweise auf "Sucht"verlagerung erkennen. |
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| 4. Verkehrsmedizinischer Befund | ||
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Bei der ärztlichen Untersuchung ist entsprechend der behördlichen Fragestellung
zunächst festzustellen, ob das Führen von Kraftfahrzeugen aus verkehrmedizinischer Sicht beeinträchtigt
oder sogar ausgeschlossen ist. Hierbei werden auch
Befunde erhoben und interpretiert, die entsprechend dem Untersuchungsanlaß
in Verbindung mit den Vorgeschichtsdaten und dem psychologischen Befund für
eine Verhaltensprognose bedeutsam sind.
Die medizinische Untersuchung umfaßt die Erhebung der Krankheitsvorgeschichte (Anamnese). In jedem Fall findet eine orientierende Untersuchung der Bereiche innere Organe (Tastbefund), Herz/Keislauf, Nervensystem, Bewegungsapparat und -abläufe (Motorik) einschließlich Vegetativum statt. Der spezielle Untersuchungsumfang richtet sich nach der Straßenverkehrsbehörde definierten Fragestellung und wird ggf. ergänzt durch labormedizinsche Analysen. Daten der Krankheitsvorgeschichte und Befunde, die für die Fragestellung nicht von Bedeutung sind, werden im Gutachten nicht aufgeführt. Alter: ??? Jahre; Größe: ??? cm; Gewicht: ??? kg Krankheitsvorgeschichte: Vorgeschichte anlaßbezogen unauffällig Untersuchungsbefunde: feinschlägiges Fingerzittern angedeutet Visus (Sehschärfe) für die Ferne: ohne Korrektur re > 0.7, li> 0.7 Leberenzyme: GOT 8 U/L (Norm bis 18) GOT 8 U/L (Norm bis 22) GOT 6 U/L (Norm bis 28) (Normwertgrenzen für eine Meßtemperatur von 25 Grad Celsius) Chemisch-toxikologische Analyse der Urinprobe: Eine unter Sichtkontrolle gewonnene Urinprobe wurde qualitätsgesichert entsprechend den von der Senatskommsion für klinisch-toxikologische Analytik der Deutschen Forschungsgemeinschaft herausgegebenen Empfehlung analysiert. Die Auswertung ergab keine Hinweise auf aktuellen Drogen- bzw. Medikamentenkonsum. |
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| 5. Leistungspsychologisches Untersuchungsergebnis | ||
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Leistungebefunde werden in Prozenträngen (PR) mitgeteilt. Der PR gibt an,
wieviel Prozent der Personen einer vergleichbaren Stichprobe geringere Leistungen aufweisen;
der mittlere Leistungsbereich liegt zwischen PR 15 und PR 85.
Test für reaktive Streß-Toleranz (RST3) (untersucht Reaktionskapazität bei Mehrfachwahlreaktionen) 1. Phase: Richtige Reaktionen: PR 99 Verzögerte zu Richtigen: PR 48 Auslassungen: PR 100 Anteil Fehlreaktionen: PR 76 2. Phase: Richtige Reaktionen: PR 87 Verzögerte zu Richtigen: PR 64 Auslassungen: PR 89 Anteil Fehlreaktionen: PR 95 3. Phase: Richtige Reaktionen: PR 85 Verzögerte zu Richtigen: PR 83 Auslassungen: PR 100 Anteil Fehlreaktionen: PR 63 Testverfahren zur Erfassung der nonverbalen Intelligenz (MAT) Anzahl Richtige PR 79 Ergebnisse zusätzlicher Untersuchungsverfahren Erhebungsbogen zum Drogenkonsum: Abhängigkeit von Drogen sei eingetreten bei Haschisch von Anfang 19?? bis Mitte 19??, von Ecstasy, Speed, Amphetaminen von Anfang 19?? bis Mitte 19??; selbstkritische Angaben zum Drogenkonsum werden erkennbar, rückfällig geworden sei er am ??.??.19?? sowie ??.??.19??. |
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| 6. Zusammenfassende Befundwürdigung | ||
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Herr Nachname hat sich hier im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen lassen, um
die von der Verwaltungsbehörde geäußerten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen.
Körperliche Zeichen, die für einen aktuellen Drogenmißbrauch oder Auswirkungen eines früheren Drogenkonsums sprechen könnten, waren nicht sicher nachweisbar (Fingertremor). Der hier unter Beobachtung abgegebene Urin wurde mittels Immunoassay auf folgende Stoffe untersucht: Morphinderivate (Abbauprodukte von Morphin, Heroin, Codein), Methadon, Kokainmatabolite, Cannabinoide, Amphetamine (auch amphetaminähnliche Substanzen wie "Ecstacy"), Phencyclidin sowie Barbiturate und Benzodiazepine. Die genannten Substanzen waren nicht nachweisbar. Auch die Ergebnisse der Leberfunktionsproben lagen im Normalbereich. Die Überprüfung der für das Führen von Kraftfahrzeugen bedeutsamen Leistungsvoraussetzungen hat keine eignungsausschließenden Mängel ergeben. Der Schwerpunkt der Beurteilung der Fahreignung liegt aufgrund der aktenkundigen Tatsachen über einen Drogenmißbrauch bzw. regelmäßigen Konsum bei der Frage, ob Herr Nachname auf der Basis einer drogenabstinenten Lebensweise in der Lage ist, die sozialen Anpassungserfordernisse des motorisierten Straßenverkehrs hinreichend zu erfüllen. In wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Auswirkungen von Haschisch auf das Kraftfahrverhalten wurde wiederholt festgestellt, daß selbst der Konsum geringer Mengen Haschisch die psychophysische Leitungsfähigkeit so stark herabsetzt und die Wahrnehmungsfähigkeit durch Störungen der Bewußtseinslage so erheblich verändert, daß unter Cannabiseinfluß grundsätzlich die Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug zu führen, als vermindert bzw. ausgeschlossen angesehen werden muß. Obwohl über spezifischen psychophysischen Auswirkungen des Ecstasykonsums im allgemeinen und unter fahrsicherheitsrelevanten Aspekten im besonderen noch wenig bekannt ist, gibt es dennoch wissentschaftliche Erkenntnisse über das Wirkungsspektrum von Amphetaminderivaten, aus denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Fahrsicherheit nach Konsum derartiger Stoße abzuleiten ist. Aus verkehrspsychologischer Sicht kann bei einem aktenkundigen Drogengebrauch die Kraftfahreignung nur dann als gegeben gelten, wenn sich keine Hinweise auf eine Drogenabhängigkeit oder aktuellen Drogenkonsum mehr finden, eine tragfähige innere Distanzierung von Konsum und der Drogenszene stattgefunden hat, der Betroßene sich angemessen selbstkritisch mit den persönlichen Ursachen und Motiven für den Drogenmißbrauch auseinandergesetzt hat und der Verzicht auf Drogen bereits von ausreichender Dauer ist. Zusätzlich müssen günstige Bedingungen in der Lebenssituation vorliegen, die die weitere Abstinenz stützen. Ferner dürfen keine Hinweise auf generelle Störungen der Einstellung und der sozialen Anpassungsfähigkeit gegeben sein. Die genannten Voraussetzungen werden von Herrn Nachname derzeit jedoch noch nicht erfüllt. Während Herr Nachname im schriftlichen Erhebungsbogen zum Drogenkonsum sowie auch bei der hier untersuchenden Ärztin angab, seit Anfang 19?? Haschisch konsumiert zu haben, äußerte er im psychologischen Untersuchungsgespräch wiederholt, seit Anfang 19?? habe er Haschisch konsumiert. Abgesehen von diesen Widersprüchen wurde erkennbar, daß eine tiefergehende Aufarbeitung der Hintergrundproblematik des langjährigen Drogenkonsums bislang erst ansatzweise erfolgt ist. Herr Nachname berichtete zwar oßen über eine Dosissteigerung, die Erweiterung des Konsums von Haschisch auf Ecstasy und Speed sowie Mischkonsum - warum er doch selbst über lange Jahre erheblichen Drogenmißbrauch betrieben hat, konnte er bislang jedoch noch nicht nachvollziehbar beschreiben. So gab er an, er habe aus "Experimentierfreudigkeit" angefangen, Haschisch zu konsumieren, berichtete davon, er habe Haschisch sowie Ecstasy zum "Abschalten" konsumiert. Warum er jedoch bei familiären sowie schulischen Belastungen überhaupt zu illegalen Drogen gegriffen hatte, wurde nicht ersichtlich. Angesichts dessen, daß Herr Nachname über lange Jahre Drogenmißbrauch betrieben hat (Dosissteigerung, Konsum von Haschisch teilweise 3-4 Mal pro Woche bis zu einem Gramm pro Tag, Ausweitung auf andere Suchtmittel wie Ecstasy, Speed, weiterer Konsum trotz erheblicher Nachteile im schulischen Bereich, Ansprache durch Freunde und Eltern, nach Verzicht öfter Gedanken, Drogen zu nehmen, zumindest 2 Rückfälle in Drogenkonsum) und auch der von Herrn Nachname selbst gesehenen "Abhängigkeit" in Bezug auf Haschisch und Ecstasy (in erster Linie wohl psychischer Natur, über körperliche Entzugserscheinungen liegen keine Hinweise vor) reichen die von Herrn Nachname getroffenen Angaben, er habe mit Drogenkonsum "abschalten, Streß abbauen" wollen, nicht aus, um von einer weitergehenden Aufarbeitung der Drogenproblematik sprechen zu können. Daß eine solche Aufarbeitung bislang noch nicht erfolgt ist, wird auch daran erkennbar, daß Herr Nachname die beiden Rückfälle in Drogenkonsum (??.??.19?? sowie ??.??.19??) nicht erklären konnte, nur äußere Bedingungen des Konsums angab (Sylvester bzw. Streß). Zweifel einer Auseinandersetzung mit der Drogenproblematik bzw. an der Abstinenz bestehen aber auch deshalb, weil laut toxikologischen Gutachten, bezogen auf die Blutentnahme am ??.??.19??, die Konzentration des rauschwirksamen Inhaltsstoßes Tetrahydrocannabinol und seines ebenfalls rauschwirksamen Abbauproduktes Hydroxy-THC im Blut in einem niedrigen Bereich lage, wie sie, laut Sachverständigem, nach mittel- bis längerfristigem Konsum resultieren könne. Herr Nachname will jedoch seit Mitte 19??, mit Ausnahme vom ??.??.19??, kein Haschisch mehr konsumiert haben. Laut wissenschaftlicher Untersuchungen lassen sich nur bei chronischen Konsum bis zu 90 Tagen nach Beendigung entsprechende THC-Werte nachweisen - die Angaben des Untersuchten, von Mitte 19?? bis ??.??.19?? auf Haschisch verzichtet zu haben, nach Sylvester wiederum kein Haschisch konsumiert zu haben bis auf den Vorfallstag am ??.??.19?? sind anhand der toxikologischen Untersuchung wenig nachvollziehbar. Kritisch ist auch zu sehen, daß Herr Nachname teilweise noch Kontakt zu Personen hat, die Drogen konsumieren, wobei er, angesprochen hierauf, eher ausweichend antwortete (das seien zum Teil Personen aus Stadt, mit einem sei er zusammen Ski fahren gewesen, mit dem habe er auch über mehr als nur Drogen reden können). Aus den aktuellen Explorationsdaten lassen sich durchaus erste Ansätze eines Problembewußtseins und eines Bemühens um Bearbeitung der eigenen Drogenproblematik erkennen, es wurde auch deutlich, daß Herr Nachname erkannt hat, bei Streßsituationen gefährdet zu sein, diesbezüglich nun versucht, andere Möglichkeiten zu finden. Die Gefährdung durch Kontakte zur "Szene" bzw. früheren Bekannten, mit denen er Drogen konsumiert hat, sieht Herr Nachname jedoch nicht realistisch, eine fundierte eindeutige Abkehr vom früheren sozialen Umfeld ist bislang nicht erfolgt. Auch infolge der Widersprüchlichkeiten ist davon nicht auszugehen, das eine tatsächlich teifergehende Aufarbeitung der eigenen Drogenproblematik bislang bei Herrn Nachname erfolgt ist, welche für einen stabilen und dauerhaften Verzicht auf Drogen aber unumgänglich ist. Herr Nachname hat zwar einen Psychologen aufgesucht, hierbei ging es jedoch weniger um die Aufarbeitung der Hintergrundproblematik seines Drogenmißbrauches, sondern mehr darum, sich auf die hiesige Untersuchung vorzubereiten. Weitere Maßnahmen zur Aufarbeitung der langjährigen Drogenproblematik (mindestens über 3 Jahre gehend) hat Herr Nachname bislang noch nicht in Anspruch genommen, was sicherlich, auch gemäß den Begutachtungsleitlinien "Krankheit und Kraftverkehr"; aufgrund des erheblichen Haschischkonsums sowie auch Konsums von harten Drogen wie Ecstasy und Speed ratsam wäre. Herr Nachname sollte z.B. Einzelgespräche in einer Drogenberatungsstelle in Anspruch nehmen, um mit dieser Unterstützung zu einer Aufarbeitung seines Drogenmißbrauchs gelangen können. In diesem Zusammenhang wäre es auch ratsam, auf den Umgang mit Alkohol einzugehen (Herr Nachname berichtete, nach Beendigung des illegalen Drogenkonsums vermehrt Alkohol getrunken zu haben, gab auch jetzt Trinkmengen an, die nicht als unbedenklich angesehen werden können). Darüber hinaus sind kurzfristig anberaumte Drogenscreenings unter Sichtkontrolle zu erheben und bei erneuter medizinisch-psychologischer Untersuchung vorzulegen, welche angesichts der Bereitschaft zur Aufarbeitung der Drogenproblematik und unter Berücksichtigung der genannten Empfehlungen bereits 6-9 Monaten sinnvoll sein könnte. |
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| 7. Beurteilung gemäß Untersuchungsanlaß und Fragestellung | ||
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Nach Abwägung aller positiven und negativen Aspekte der Fahreignung ist die
Fragestellung der Behörde aus gutachterlicher Sicht wie folgt zu beantworten:
Eine körperliche Abhängigkeit war nicht festzustellen, es ergaben sich aber Hinweise auf eine mögliche psychische Abhängigkeit. Eine Entziehungskur wurde nicht durchgeführt. Bei dem Untersuchten liegt ein erheblicher Drogenmißbrauch vor, der bislang noch nicht hinreichend aufgearbeitet ist. Es ist daher zu erwarten, daß der Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluß von Drogen führen wird. Die Gutachtenerstellung verzögerte sich, da die Untersuchungsgebühr erst im ???? beglichen wurde. |
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