Psytec Mobile verkehrspsychologische PraxisGutachten #3 (2002.02.07.PNF)
 
Inhaltsverzeichnis
  1. Fragestellung gemäß Untersuchungsanlaß
  2. Aktenanalyse
  3. Exploration
  4. Verkehrsmedizinischer Befund
  5. Leistungspsychologisches Untersuchungsergebnis
  6. Zusammenfassende Befundwürdigung
  7. Beurteilung gemäß Untersuchungsanlass und Fragestellung
 
 
1. Fragestellung gemäß Untersuchungsanlaß
Ist zu erwarten, dass der Untersuchte zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und / oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen?

Die Untersuchung erfolgte im Auftrag von Herrn Nachname, um die von der Verwaltungsbehörde geltend gemachten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen. Die Verwaltungsbehörde hat die Vorlage eines Gutachtens zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Kraftfahreignung des Herrn Nachname gefordert. Das Gutachten dient ausschließlich zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde und dieser als Entscheidungshilfe entsprechend § 11 Fahrerlaubnis - Verordnung.

In dem Gutachten soll dazu Stellung genommen werden, ob die entsprechend der Fragestellung bestehenden Eignungszweifel ausgeräumt werden können. Voraussetzungen für eine positive Prognose sind insbesondere, dass
  • Einsicht in die Problematik, die für das Delikt bzw. die Auffälligkeit maßgeblich war, besteht;
  • eine ausreichende Veränderung erkennbar ist, die eine zukünftig angepasste Verkehrsteilnahme erwarten lässt;
  • diese Veränderung auf der Grundlage einer tragfähigen Motivation als fundiert bzw. stabil bewertet werden kann;
  • keine medizinischen Befunde oder psychophysischen Leistungsbeeinträchtigungen einer sicheren Verkehrsteilnahme entgegenstehen.
Um eine Aussage über eine mögliche Gefährdung im Straßenverkehr im Sinne der Fragestellung machen zu können, sind folgende Gesichtspunkte, die erfahrungsgemäß und aus wissenschaftlicher Sicht im Zusammenhang mit der Deliktauffälligkeit stehen können, zu prüfen:
  • Inwieweit liegt eine Alkoholgewöhnung vor?
  • Wird unkontrolliert Alkohol konsumiert?
  • Wie wird das Konfliktfeld "Fahren und Trinken" bewältigt?
  • Liegen organische Beeinträchtigungen und/oder Einbußen der psychisch-funktionalen Ausstattung vor?
  • Welche kompensatorischen Fähigkeiten, auch unter Anwendung rehabilitiver Maßnahmen, sind eventuell einsetzbar?
  • Lassen die sozialen und persönlichen Voraussetzungen konsequente Verhaltensstrategien zu?
Zur Urteilsbildung haben sich im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung im Wesentlichen folgende Verfahren bewährt:
  • Analyse der Deliktvorgeschichte anhand der Aktenlage aufgrund von Erfahrungsgrundsätzen;
  • schriftliche Erhebung von Daten zur Biographie und von Kenntnissen und Einstellungen zum Problemfeld Alkohol und Straßenverkehr;
  • testpsychologische Überprüfung der psychophysischen Leistungsfähigkeit;
  • ärztliche Erhebung von körperlichen Befunden (z. B. Blutdruck, Puls, neurologischer Status) und Laborwerten, die erfahrungsgemäß im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch modifiziert sind;
  • psychologisches Explorationsgespräch zur Abklärung der Umstände und Hintergründe des Deliktverhaltens, seines Bedingungsgefüges sowie evtl. bereits eingetretener Einstellungs- und Verhaltensänderungen.
Zum Themenkomplex wird insbesondere auf folgende Autoren hingewiesen: Kunkel, 1985 (Blutalkohol Nr. 22); Moser, 1988, Stephan, 1988 (Blutalkohol Nr. 25, Suchtgefahren Nr. 34), 1992 (Gutachten für das OVG Schleswig); Krüger, 1992 (ZVS Nr. 38).

Die Fragestellung der Behörde lässt sich aus folgender Erkenntnis begründen: Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass über 40 Prozent der Kraftfahrer, die mit Trunkenheit am Steuer auffällig wurden innerhalb von zehn Jahren ein weiteres Mal auffallen (Stephan, E.: Trunkenheitsdelikte im Verkehr und Alkoholmissbrauch, Blutalkohol, Vol. 25, 1988, S. 201-227). Nach einer Trunkenheitsfahrt ist also die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein Kraftfahrer erneut alkoholisiert am motorisierten Straßenverkehr teilnimmt. Es ist deshalb zu untersuchen, ob bei Herrn Nachname von günstigeren Voraussetzungen auszugehen ist.
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2. Aktenanalyse
Die uns übersandten amtlichen Akten, auf die hinsichtlich der Vorgeschichte im Einzelnen verwiesen wird, wurden eingesehen und bei der Begutachtung berücksichtigt.

Nach Aktenlage beantragt Herr Nachname eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, Abe, A, B, BE, C1, C1E, M und L.

Die Akte enthält Gutachten ... vom ??.??.1994 und vom ??.??.2001, die die Verkehrsbehörde gefordert hatte, nachdem Herr Nachname am ??.??.1993 durch Trunkenheit am Steuer mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,38 Promille und im Jahre 2000 mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,59 Promille auffällig geworden war.

Vom 07.01.-04.02.199? hatte er an einem Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer ... teilgenommen. Am ??.??.199? war ihm die Fahrerlaubnis neu erteilt worden. In dem zuletzt erstellten Gutachten wurde die Erwartung geäußert, dass Herr Nachname auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinluss führen würde, da eine Auseinandersetzung mit der Alkoholproblematik noch nicht ausreichend wirkungsvoll erfolgt war und eine Stabilisierung der berichteten Alkoholabstinenz noch nicht festzustellen war.

Der Akte sind keine zwischenzeitlich erneuten Auffälligkeiten zu entnehmen.
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3. Exploration
Zum Zeitpunkt der vorhergehenden Untersuchung habe er immer gesagt, dass er kein Alkoholiker sei, wenn er abends einmal ein Bier trinke. Was sollte daran schädlich sein? Er habe seinen Alkoholkonsum immer noch bagatellisiert. Nachdem er das Gutachten erhalten habe, habe er sich ernsthaft mit seinem Alkoholkonsum befasst. In der Zwischenzeit sei er ?? Jahre alt geworden. Da sei ihm klar geworden, dass er etwas an seinem Alkoholtrinkverhalten verändern müsse. Er sei 20 Jahre lang auf der Stelle getreten, sei nicht voran gekommen. Er habe sich immer hinter dem Alkohol versteckt, habe Zeit verplempert. Er habe jetzt noch Zeit, das Versäumte nachzuholen und Fehler zu korrigieren.

Er habe unbedingt einen Menschen gebraucht, mit dem er offen über sich habe reden können. Innerhalb der Familie sei das nicht möglich gewesen. Er habe noch vor einem Jahr nicht so offen über sich sprechen können. Sein Problem sei gewesen, dass er sich zurück gezogen habe und sich den Problemen nicht gestellt habe. Zu Hause sei er sich nutzlos vorgekommen. Sein ???? sei absolut dominant gewesen. Er habe den Alkohol eingesetzt, um Spannungen abzubauen.

Bezüglich der Entwicklung seines Alkoholtrinkverhaltens gibt Herr Nachname an, er habe 20 Jahre lang bis vor 13 Monaten fast täglich Alkohol getrunken. Es sei nur Bier gewesen. In den Spitzenzeiten habe er 10 bis 15 Bier a 0,33 Liter pro Tag zu sich genommen. Silvester 2000/2001 habe er einen ernsthaften Abstinenzentschluss gefasst. Im Mai 2001 habe er noch vier Bier ... getrunken. Am nächsten Tag habe er sich gefragt, warum er das getan habe und welchen Sinn das gehabt habe. Er habe daraufhin den klaren Entschluss zur Abstinenz gefestigt. Bis heute habe er keine Tropfen Alkohol zu sich genommen. Er wisse, dass er schwierige Situationen vernünftig lösen müsste, denn unter Alkoholeinfluss gehe das nicht. Er habe das konkret praktiziert. Es gebe Spannungen zwischen seinem Chef und ihm. Er habe sich um 180 Grad gedreht. Er gestalte sein Leben aktiv, er habe sein Leben umgekrempelt und wolle nie wieder in seine alte Gewohnheiten hinein kommen.

Vom ... 2001 bis zum jetzigen Zeitpunkt sei er bei Herrn Dipl. - Psych. Skulteti gewesen. Er habe von ihm wertvolle Unterstützung erhalten.

(Herr Nachname legt uns einen Abschlussbericht der verkehrspsychologischen Praxis Dipl.-Psych. A. Skulteti, Göttingen, vom ??.??.2002 vor, aus dem u. a. zu entnehmen ist, dass Herr Nachname vom ??.??.2001 - ??.??.2002 an einer ??-stündigen Verkehrstherapie teilgenommen hatte.)
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4. Verkehrsmedizinischer Befund
Bei der ärztlichen Untersuchung ist entsprechend der behördlichen Fragestellung zunächst festzustellen, ob das Führen von Kraftfahrzeugen aus verkehrsmedizinischer Sicht beeinträchtigt oder sogar ausgeschlossen ist. Hierbei werden auch Befunde erhoben und interpretiert, die entsprechend dem Untersuchungsanlass in Verbindung mit den Vorgeschichtsdaten und dem psychologischen Befund für eine Verhaltensprognose bedeutsam sind. Die medizinische Untersuchung umfasst die Erhebung der Krankheitsvorgeschichte (Anamnese). In jedem Fall findet eine orientierende Untersuchung der Bereiche innere Organe (Tastbefund), Herz/Kreislauf, Nervensystem, Bewegungsapparat und -abläufe (Motorik) einschließlich Vegetativum statt. Der spezielle Untersuchungsumfang richtet sich nach der von der Fahrerlaubnisbehörde definierten Fragestellung und wird ggf. ergänzt durch labormedizinische Analysen. Daten der Krankheitsvorgeschichte und Befunde, die für die Fragestellung nicht von Bedeutung sind, werden im Gutachten nicht aufgeführt.

Alter: ?? Jahre;
Größe: ??? cm;
Gewicht: ?? kg

Krankheitsanamnese:
- Bluthochdruck seit ca. 20 Jahren
- Medikamenteneinnahme in den letzten drei Monaten: ??? Tabletten 3x1/Tag und ??? 1x1/Tag

Untersuchungsbefunde:
- ??? Kontraktur rechte Hand
- Fingertremor/feinschlägig
- Blutdruck RR im Liegen 170/80 mmHg

Leberfunktionsproben:
GOT (ASAT) 10 U/l (Norm bis 18 U/l)
GPT (ALAT) 12 U/L (Norm bis 23 U/l)
Gamma-GT 20 U/L (Norm bis 35 U/l)
(Normwertgrenzen für eine Messtemperatur von 25 Grad Celsius)

Herr Nachname legte uns Laborbefundberichte vom 24.01., 05.02., 26.02., 03.04., 28.05., 29.06., 26.07., 26.07., 26.09., 24.08., 12.09., 18.09., 10.10. 29.10., 27.11., 30.11. und 10.12.2001 sowie vom 04.01. und 11.01.2002 vor. Die darin mitgeteilten Leber/Laborwerte lagen im Normbereich. Die am 18.09. und 30.11.2001 ermittelten CDT-Werte lagen ebenfalls im Normereich.

Einem Schreiben des Herrn ..., Göttingen, vom ??.??.200? ist u. a. zu entnehmen, dass eine persitierende MCV -Wert- Erhöhung durch einen relativen Folsäuremangel bedingt sein könnte.
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5. Leistungspsychologisches Untersuchungsergebnis
Leistungsbefunde werden in Prozenträngen (PR) mitgeteilt. Der PR gibt an, wie viel Prozent der Personen einer vergleichbaren Stichprobe geringere Leistungen aufweisen; der mittlere Leistungsbereich liegt zwischen PR 16 und PR 84.

Test für reaktive Stress-Toleranz (RST3)
(untersucht Reaktionskapazität bei Mehrfachwahlreaktionen)

1. Phase
Richtige Reaktionen PR 100
Verzögerte zu Richtigen PR 100
Auslassungen PR 100
Fehlreaktionen PR 100

2. Phase
Richtige Reaktionen PR 87
Verzögerte zu Richtigen PR 94
Auslassungen PR 99
Fehlreaktionen PR 80

3. Phase
Richtige Reaktionen PR 84
Verzögerte zu Richtigen PR 70
Auslassungen PR 74
Fehlreaktionen PR 61

Ergebnisse zusätzlicher Untersuchungsverfahren

Alkohol...bogen:
Guter Kenntnisstand; Auseinandersetzung mit dem eigenen Alkoholtrinkverhalten deutlich erkennbar; glaubhafte Angaben zur Alkoholabstinenz.
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6. Zusammenfassende Befundwürdigung
Herr Nachname hat sich hier im Sinne der angegebenen Fragestellung untersuchen lassen, um die von der Verwaltungsbehörde geäußerten Zweifel an der Fahreignung auszuräumen.

Ziel der Untersuchung ist es, im Rahmen der Fragestellung der Behörde die Ungeeignetheitsvermutung kritisch abzuwägen. Ein wesentlicher Teil der Untersuchung beinhaltet die Anlalyse der Vorgeschichte. Basis der Bewertung sind Erkenntnisse der Verkehrspsychologie und -medizin. Es wird auf die veröffentlichte diesbezügliche Literatur verwiesen.

Bei der medizinischen Untersuchung fanden sich einzelne Befundauffälligkeiten, die in Zusammenhang mit vermehrtem bzw. früher vermehrtem Alkoholkonsum häufig auftreten, für sich allein aber nicht von eignungsausschließender Bedeutung sind. Die Ergebnisse der Leberfunktionsproben lagen im Referenzbereich.

Das leistungspsychologische Untersuchungsergebnis lässt Beeinträchtigungen infolge eines unkontrollierten Alkoholkonsums nicht erkennen.

Der Schwerpunkt der Beurteilung der Fahreignung liegt bei der Frage des kritischen Umgangs mit Alkohol und einer angemessenen vorausschauenden Verhaltenssteuerung hinsichtlich der Vermeidung von Trunkenheitsfahrten.

Die dahingehende Untersuchungsbefunde lassen erkennen, dass sich Herr Nachname mit den Zusammenhängen beim Zustandekommen seines früheren Fehlverhaltens und seines problematischen Alkoholkonsums, der zu einer -gewöhnung geführt hatte, differenziert und selbstkritisch auseinander gesetzt hat. Ihm sind wesentliche Bedingungsfaktoren deutlich geworden. Er hat Erkenntnisse und Einsichten entwickelt, die vor dem Hintergrund einer positiven und überwiegend sachlich-selbstkritisch Erfahrungsauswertung entstanden sind.

Seine deutlich erkennbaren Verhaltensvorsätze beruhen auf einer realistischen Ursachenanalyse, die zu konkreten Vorstellungen hinsichtlich der Vermeidung zukünftigen Fehlverhaltens geführt hat. Er ist zu einem überzeugten Alkoholverzicht gelangt und hat damit gute Voraussetzungen geschaffen, Fahrten unter Alkoholeinfluss zu seiner in diesem Zusammenhang vollzogenen Verhaltensänderung, kann die dadurch bedingten mannigfalten positiven Auswirkungen verdeutlichen und zeigt sich für die konkrete Anwendung seiner positiven Vorsätze und deren dauerhafte Realisierung gut motiviert. Herr Nachname kann die erzielten Fortschritte in der Richtung grundsätzlich verbesserter Selbstbeobachtung und -kontrolle vor dem Hintergrund einer positiv veränderten Lebenssituation eingehend schildern.

Die persönlichkeitsdiagnostischen Untersuchungsbefunde lassen unter Berücksichtigung der explorativ erhobenen Daten keine Hinweise auf anpassungserschwerende Verhaltensbereitschaften erkennen, die sich beim Führen von Kraftfahrzeugen bzw. im Hinblick auf die Fortführung seines Alkoholverzichts erfahrungsgemäß ungünstig auswirken.

Verglichen mit den Ergebnissen der vorhergehenden Untersuchung sind somit deutliche positive Veränderungen eingetreten, auf deren Grundlage eine günstige Verkehrsverhaltensprognose möglich ist.
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7. Beurteilung gemäß Untersuchungsanlass und Fragestellung
Nach Abwägung aller positiven und negativen Aspekte der Fahreignung ist die Fragestellung der Behörde aus gutachterlicher Sicht wie folgt zu beantworten:

Es ist nicht zu erwarten, dass der Untersuchte zukünftig ein Kraftfahzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.

Es liegen keine Beeinträchtigungen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges in Frage stellen.

Sollte es jedoch wieder Erwarten zu erneuter Auffälligkeit unter Alkoholeinfluss kommen, so ist mit ungünstigen Veränderungen der Eignungsvoraussetzungen zu rechnen, so dass wir in diesem Fall eine nochmalige Untersuchung in einer a. a. Begutachtungsstelle für Fahreignung für erforderlich halten.
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© by PsyTec - Verkehrspsychologische Praxis , 2002
    Dipl.-Psych. Andreas Skultéti
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