Psytec Mobile verkehrspsychologische Praxis Gutachten #1 (2002.02.13.NNK)
 
Inhaltsverzeichnis
  1. Gutachterliche Fragestellung
  2. Aktenanalyse
  3. Bedeutung der Vorgeschichte
  4. Voraussetzung für eine positive Prognose
  5. Untersuchungsbefunde
  6. Psychologische Exploration
  7. Zusammenfassende Befundwürdigung
  8. Gutachtenergebnis
 
 
1. Gutachterliche Fragestellung
Ist zu erwarten, dass Herr Nachname auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird und / oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klassen A, B und BE in Frage stellen?

Das vorliegende Gutachten soll der Verwaltungsbehörde als Entscheidungshilfe für die eigene Urteilsbildung dienen. Anforderungen, die sich aus der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung) und den Gegutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin ergeben, wurden bei der Begutachtung berücksichtigt.

"Da alle aufgeführten Beurteilungsleitsätze und -begründungen sehr eingehende Beratungen unter Einbeziehung aktueller Stellungnahmen aller relevanten medizinischen und psychologischen Fachgesellschaften und gutachterliche Erfahrungen zu Grundlage haben, kann sich der Gutachter im Einzelfall auf diese Begutachtungs-Leitlinien beziehen und muss nicht jede gutachterliche Schlussfolgerung eingehend erläutern."
(Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung Seite 16, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen Heft M 115, 2000)
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2. Aktenanalyse
Als Grundlage der Untersuchung wurde uns die Führerscheinakte zur Verfügung gestellt. Diese haben wir eingesehen. Folgende Daten sind für den Untersuchungszusammenhang bedeutsam:
  • 17.01.1994: Trunkenheit und vorsätzliche Körperverletzung gegen 21 Uhr (BAK um 22.31 Uhr: 2,34 Promille)

  • 21.12.2000 Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gegen 20.25 Uhr. Die um 21.18 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2,80 Promille
Folgende weitere relevanten Unterlagen wurden von Herrn Nachname am Untersuchungstag vorgelegt:
  • Bericht von Dr. ???? und Dr. ????, Fachärzte für neurologie und Psychiatrie bei der ????-Klinik für Neurologie, Psychiatrie, innere Medizin und Psychosomatik in ????, vom ??.??.2001. Diesem Bericht ist zu entnehmen, dass sich Herr Nachname seit dem ??.??.2001 aufgrund einer depressiven Krisensituation in stationärer Behandlung befinde (Diagnose: Schwergradige depressive Episode).

  • Abschlussbericht (derselben) vom ??.??.2001 über eine stationäre Behandlung zwischen dem ??.??.2001 und dem ??.??.2001. Diesem Bericht ist zu entnehmen, dass Herr Nachname vor dem Hintergrund einer gestörten Mutterbeziehung gestörte Partnerbeziehungen habe. Herr Nachname habe den Alkohol im Sinne einer Selbstmedikation benutzt, eine Suchterkrankung liege nicht vor. Her Nachname sei bei hoher Therapiemotivation nach der Erarbeitung adäquater Konfliktlösestrategien in psychophysisch stabilem Zustand mit veränderter Einstellungs- und Verhaltensdispositionen zur Konfliktbewältigung entlassen worden.

  • 4 Laborwerte vom ??.??.2001 bis zum ??.??.2001 (ohne Befund)
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3. Bedeutung der Vorgeschichte
Auf der Grundlage verkehrspsychologischer Forschungen über den Zusammenhang zwischen der Höhe der Blutalkoholkonzentration und zugrundeliegendem Trinkverhalten sowie wissenschaftlich kontrollierter Trinkversuche gilt als gesichert, dass beim Trinken in gesellschaftlich üblichem Rahmen allenfalls Blutalkoholkonzentrationen bis 1,3 Promille erreicht werden.

Bei Blutalkoholwerten ab 1,6 Promille liegt in der Regel Alkoholmissbrauch vor, da derart hohe Werte einen vorangegangenen übermäßigen Alkoholkonsum voraussetzen. Wenn es dadurch nicht zu direkten Ausfallerscheinungen kommt und der Fahrer noch in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, weist dies auf eine hohe körperliche Unempfindlichkeit gegenüber hohen Alkoholmengen und damit auf eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung hin, die nur durch ein längeres "Trinktraining" erreicht werden kann. Hätte ein Autofahrer eine solche Alkoholgewöhnung nicht, wäre bei den getrunkenen Alkoholmengen mit Ausfallerscheinungen zu rechnen, die eine Autofahrt von vornherein verhindern.

Die Blutalkoholkonzentration von 2,80 Promille von Herrn Nachname kann somit als Anzeichen für eine - zumindest für den Zeitraum der Trunkenheitsfahrt bestehende - überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung und damit auch als Hinweis auf normabweichend überhöhte Trinkgewohnheiten gewertet werden. Zudem ist von einer gewohnheitsmäßigen Koppelung von Trinken und Fahren auszugehen, da Trunkenheitsfahrten in der Regel keine Ausnahme sind, das alkoholisierte Führen eines Kraftfahrzeuges vielmehr als erprobtes und verfestigtes Verhaltensmuster betrachtet werden kann. Dies erklärt auch die hohe Rückfallquote erstmals alkoholauffälliger Kraftfahrer in ein erneutes Trunkenheitsdelikt.

Verfestigte Verhaltensmuster lassen sich jedoch nur schwer korrigieren. Entsprechend hoch ist die Rückfallgefahr einzuschätzen. Für erstmalig alkoholauffällig gewordene Kraftfahrer liegt die Rückfallquote in ein erneutes Trunkenheitsdelikt bei etwa 50%. Dabei erbrachten Untersuchungen über die den Rückfall in ein erneutes Trunkenheitsdelikt begünstigenden Faktoren, dass vor allem der Höhe der BAK prognostisches Gewicht zuzusprechen ist. Besonders bedenklich erscheinen Blutalkoholspiegel über 2,0 Promille (vgl. Haffner et al., 1987, 1988; Stephan, 1986).
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4. Voraussetzung für eine positive Prognose
"War die Voraussetzung zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht gegeben, so kann sie nur dann als wiederhergestellt gelten, d.h. es muss nicht mehr mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit mit einer Fahrt unter Alkoholeinfluss gerechnet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
  • a) Das Alkoholtrinkverhalten wurde ausreichend geändert. Das ist der Fall,
    - wenn Alkohol nur noch kontrolliert getrunken wird, so dass Trinken und Fahren zuverlässig getrennt werden können, oder
    - wenn Alkoholabstinenz eingehalten wird. Diese ist zu fordern, wenn aufgrund der Lerngeschichte anzunehmen ist, dass sich ein konsequenter kontrollierter Umgang mit alkoholischen Getränken nicht erreichen lässt.

  • b) Die vollzogenen Änderung im Umgang mit Alkohol ist stabil und motivational gefestigt. Das ist anzunehmen, wenn folgende Feststellungen getroffen werden können:
    - Die Änderung erfolgte aus einem angemessenen Problembewusstsein heraus; das bedeutet auch, dass ein angemessenes Wissen zum Bereich des Alkoholtrinkens und Fahrens nachgewiesen werden muss, wenn das Änderungsziel kontrollierter Alkoholkonsum ist.
    - Die Änderung ist nach genügend langer Erprobung und der Erfahrensbildung (in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch 6 Monate) in das Gesamtverhalten integriert.
    - Die mit der Verhaltensänderung erzielten Wirkungen werden positiv erlebt
    - Der Änderungsprozess kann nachvollziehbar aufgezeigt werden.
    - Eine den Alkoholmissbrauch eventuell bedingende Persönlichkeitsproblematik wurde erkannt und entscheidend korrigiert.
    - Neben den inneren stehen auch die äußeren Bedingungen (Lebensverhältnisse, berufliche Situation, soziales Umfeld) einer Stabilisierung des geänderten Verhaltens nicht entgegen.

  • c) Es lassen sich keine körperlichen Befunde erheben, die auf missbräuchlichen Alkoholkonsum hindeuten. Wenn Alkoholabstinenz zu fordern ist, dürfen keine körperlichen Befunde vorliegen, die zu einem völligen Alkoholverzicht im Widerspruch stehen.

  • d) Verkehrsrelevante Leistungs- oder Funktionsbeeinträchtigungen als Folgen früheren Alkoholmissbrauchs fehlen (...)

  • e) nach Begutachtung in einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung wird die Wiederherstellung der Fahreignung angenommen, wenn sich die noch feststellbaren Defizite durch einen anerkannten und evaluierten Rehabilitationskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer beseitigen lassen." (BLzK S. 40f)
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5. Untersuchungsbefunde
Die im folgenden dargelegten Befunde stützen sich auf die in der Führerscheinakte enthaltenen Angaben, schriftlich erhobene Fragebogendaten, computergestützte Aufzeichnungen während des psychologischen Untersuchungsgespräches sowie auf die medizinische Untersuchung in unserer Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Medizinische Untersuchung
Die ärztliche Untersuchung erfolgte anlassspezifisch und unter spezieller Berücksichtigung der von der Verwaltungsbehörde mitgeteilten Zweifel an der Eignung. Die Vorgeschichte wurde aufgenommen, und es wurden gezielte anamnestische Erhebungen zur Ermittlung von Krankheiten und Symptomen durchgeführt, die mit den anlassgebenden Tatsachen in Zusammenhang stehen können. Die körperliche Untersuchung hat die anamnestische Erhebung abgesichert. Sie diente ferner zur Feststellung eventuell vorhandener alkoholbedingter Symptome und Syndrome. Insbesondere wurde nach Störung der Leberfunktion, nach Schädigungen weiterer alkoholempfindlicher innerer Organe, des Vegetativums, des zentralen und des peripheren Nervensystems und nach Veränderungen der Haut gesucht. Anhand von laborchemischen Blutuntersuchungen wurde abgeklärt, ob eine alkoholtoxische Leberschädigung vorliegt. Nachfolgend werden auch solche Befunde dargestellt, die der Anblage 4 FeV Rechnung tragen, im Sinne der Fragestellung für die Beurteilung der Fahreignung aus medizinischer Sicht jedoch nicht von Bedeutung sind.

Herr Nachname erklärte am Untersuchungstag schriftlich, er fühle sich gesund und leistungsfähig.

Bei Herrn Nachname (?? Jahre, ??? cm groß, bei ?? kg) maßen wir einen Blutdruck von 130/90 mmHg und eine Pulsfrequenz von 68 Schlägen/Minute.

Kein Anhalt für das Vorliegen von Farbsinnstörung

Bei der körperlichen Untersuchung ergab sich folgende Befundlage:
- Allgemeinzustand unauffällig
- Ernährungszustand unauffällig
- Kein Alkoholgeruch in der Atemluft
- Neurologisch ohne Befund

Herr Nachname legte uns 4 eigene Laborwerte vom ??.??.2001 bis zum ??.??.2002 (ohne Befund) vor.

Laboruntersuchung:
Gamma-GT: 24 U/l (Norm bis 28 U/l)
GOT: 12 U/l (Norm bis 19 U/l)
GPT: 26 U/l (Norm bis 23 U/l)

Untersuchungszeit: 09.45 bis 10.05 Uhr
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6. Psychologische Exploration
Das verkehrspsychologische Untersuchungsgespräch orientiert sich nach Inhalt, Ablauf und Zielsetzung an dem vorgegebenen Untersuchungsanlass. Herrn Nachname wurde zu Beginn das Vorgehen erklärt sowie das ziel erläutert, Anhaltspunkte und Befunde zu erheben, welche eine positive Prognose zukünftigen Verhaltens gestatten.

Herr Nachname macht folgende Angaben zu seiner Person:
Er sei seit 19?? selbständiger ????-Unternehmer, er fahre selbst ????. Seit 19?? sei er geschieden, seit 19?? lebe er in einer Lebensgemeinschaft mit seiner Freundin und der gemeinsamen Tochter. Seit Frühjahr 2001 mache er in seiner Freizeit 3-6 Mal/Woche 30-90 Minuten Ausdauersport.

Ob er beginnen wolle?
1994 und 2000 sei beide Male ein Anlass gewesen, dass er hin und wieder extreme Probleme mit seiner Partnerin gehabt habe. Das habe ihn auch veranlasst gehabt, in 2000 massiv Alkohol zu trinken. Ab Mitte September, davor habe er normal getrunken, er sei ja auch Bus gefahren, aber ab Mitte September sei er jeden Tag blau gewesen, da habe er ab Mittags schon getrunken. Wenn die Partnerin heim sei, dann sei er geflohen, in die Kneipe. Vorher habe das auch so ausgesehen, dass er alle 3-4 Wochen schon über die Maße hinaus getrunken habe. Er sei an der Grenze zum Alkoholiker gewesen.

Wann das mit dem Alkoholkonsum kritisch geworden sei?
Das seien immer Phasen gewesen, wo er getrunken habe. Immer mal ein paar Wochen oder zuletzt auch Monate, wo er auf Konflikte mit Alkohol reagiert habe.

Wie das mit der Trunkenheitsfahrt im Januar 1994 ausgesehen habe?
26.07.2002 Anmerkung (PTV): 1994 gab es KEINE Trunkenheitsfahrt. Der Klient versäumt hier, den tatsächlichen Sachverhalt sofort zu klären.
Es habe damals erhebliche Probleme in der Partnerschaft gegeben, es sei genauso wie sonst, das sei nicht jeden Tag gewesen, einige Wochen massiv mit Pausen von Tagen dazwischen. An dem Tag selbst habe er zuviel getrunken gehabt. Er habe sich von einer Bekannten heim fahren lassen. Gefahren sei er nicht. Zwischen dem Nachhausekommen und dem Erscheinen der Polizei sei Zeit vergangen. Es sei zu einer heftigen Auseinandersetzung gekommen. Sie hätten sich wirklich richtig gefetzt. Seine Lebensgefährtin habe mit dem Messer vor ihm gestanden.

Das stehe nicht drin, aber das er sie gewürgt habe und mehrmals zu Boden gedrückt habe?
Seine Lebensgefährtin habe einen Herrn ???? angerufen, einen Bekannten von ihr, und der habe den Ablauf nicht so realistisch dargestellt, das mit dem Messer sei unter den Boden gekehrt worden.

Warum er das nicht richtig gestellt habe?
Aus Rücksichtnahme, die Freundin sei ????. Die habe dann auch die Geldstrafe bezahlt.

Wieviel er getrunken habe?
Er könne das nicht sagen, er wisse es nicht. Er könne es nur nachrechnen.

Er sei vorher in der Kneipe gewesen?
Um die Mittagszeit bis um ca. 21 Uhr. Er habe normalerweise zu 95 Prozent nur Bier getrunken.

Was er denke, wieviel das gewesen sein müsse?
So ca. 20-23 kleine Bier à 0,2.

Wieviel Promille er mit einem Liter Bier habe?
0,5 bis 0,6.

Wie sein Alkoholkonsum in den Monaten vor erster Auffälligkeit ausgesehen habe?
Er habe mal 1 großes Bier oder 5 getrunken. Das habe sich einfach hochpotenziert. Ab und zu habe er davor auch massiv getrunken. Annähernd geringfügig weniger als bei der Auffälligkeit, aber annähernd so viel. Er habe sehr viel getrunken.

Wie sein Alkoholkonsum zwischen 1/94 und 12/00 ausgesehen habe?
Nach der Auffälligkeit habe sich der Alkoholkonsum reduziert gehabt. Die Beziehung habe sich damals gebessert gehabt. Es sei ein Schlag gewesen, der habe Spuren hinterlassen. Dass der Alkohol Auslöser gewesen sei. Der Alkohol sei eigentlich der Übeltäter bei der ganzen Sache gewesen. Wenn er nüchtern gewesen sei, dann hätte er die Tür zugemacht und wäre weg gegangen.

Bis wann er reduziert getrunken habe?
Ganz habe er den Alkohol nicht weggelassen, er habe sehr wenig getrunken.

Konkret?
Höchstens zeitweise 1 Bier und nicht täglich. Er habe zwischendurch auch "Null" gemacht über einige Zeit.

Das klinge leicht widersprüchlich?
Er habe nach diesem Vorfall selten mal 1 Bier getrunken, vielleicht 1 Jahr.

Da habe er maximal 1 Bier getrunken?
Ja. Er könne das nicht auf den Monat genau sagen. Und dann sei der vermehrte Konsum wieder los gegangen.

Wie lange es dann wieder mehr gewesen sei?
Es sei dann wieder so gewesen, dass er die Schranken, die er sich aufgelegt habe, nach und nach durchbrochen habe. Er habe angefangen, wieder unter der Woche, wo er sich vorgenommen gehabt habe da nichts mehr zu trinken, auch zu trinken, auch 2 Tage wieder und auch in freien Phasen, die er manchmal montags bis mittwochs gehabt habe.

Wie lange und wieviel er getrunken habe?
Es sei dann immer mehr geworden. Das Ende sei dann die zweite Trunkenheitsfahrt gewesen. Ausnahmen seien gewesen, dass er volltrunken gewesen sei.

Ob er damals am Schluss täglich getrunken habe?
Von Mitte September bis zu dem Tag der Auffälligkeit habe er jeden Tag getrunken, mit ganz ganz wenigen Ausnahmen.

Wie die Umstände seiner 2. Trunkenheitsfahrt gewesen seien?
Es sei ein Kriegszustand zwischen 2 Erwachsenen gewesen, seine Lebensgefährtin sei gekommen, er sei in die Kneipe. Er wolle das auch offen sagen, er sei in der Zeit auch mit dem PKW gefahren und sicher auch mal mit Promillezahlen über 1 Promille. Er sei auch Taxi gefahren, auch ganz häufig. Er habe sich da jetzt mit auseinander gesetzt.

In welcher Form er sich auseinander gesetzt habe?
Mit Bekannten, eine, die früher bei den Aas gewesen sei, die seit 19 Jahren "trocken" sei. Mit der sei er häufiger, auch mit Partnerin zusammen, im Gespräch gewesen. Und durch Literaturstudium.

Wie hoch die Trinkmenge am Tag der Trunkenheitsfahrt gewesen sei?
Laut Berechnung müssten das an die 30 Bierchen à 0,2 l gewesen sein.

Wie weit er noch gefahren sei?
Er habe für den Vorfall eine Erinnerungslücke, er habe mitbekommen, dass er gefahren sei, er sei ca. 300 Meter gefahren.

Wie es nach der Trunkenheitsfahrt weiter gegangen sei?
Die Welt sei zusammengebrochen.

Und mit dem Alkohol?
Von einem Monat auf den anderen habe er abstinent gelebt. Bis zum ??.??.2001.

Warum er da wieder was getrunken habe?
Eine Bekannte von ihm sei 50 Jahre alt geworden, da habe er mit den Gästen 1 Glas Sekt getrunken.

Warum?
Er habe einfach aus Höflichkeit getrunken, um nicht als Außenseiter dazustehen.

Was daran schlimm gewesen wäre?
Es wäre nicht schlimm gewesen.

Was unhöflich?
Es wäre machbar gewesen.

Was dann der Grund gewesen sei?
Er habe es sich auch getraut irgendwo. Er hätte auch kein zweites Glas getrunken.

Wie es danach weiterging?
Er habe an Silvester in einer Gemeinschaft in ???? bei Anstoßen 1 Glas Sekt mit getrunken. Und dann habe er nochmal getrunken. Und am ??.??. da habe er 3 Gläser Wein.

Warum?
Das sei ein 60. Geburtstag gewesen. Und da seien sie bis früh um 2 zusammen gewesen.

Hintergrundproblematik?
Er sehe das auch, dass er immer in schwierigen Fällen die Flucht im Alkohol ergriffen habe.

Was das Kernproblem in der Beziehungsproblematik sei?
Zum einen sei er beruflich stark eingebunden, er sei viel unterwegs, das sei nicht partnerschaftsfördernd. Zum anderen sei seine Partnerin auch eine schwierige Partnerin (Eifersucht), das sei auch der Hauptgrund, weshalb es Schwierigkeiten gegeben habe. Da mögen vielleicht auch andere Gründe dahinter sein, die ihm nicht bekannt seien.

Wo sein Part liege?
Der liege darin, dass er sich ihr gegenüber nicht so wehren konnte. Das seien einfach Einschränkungen gewesen, wenn sämtliche Telefongespräche nachvollzogen wären, wenn finanzielle Macht ausgenutzt würde.

Wie es derzeit mit der Partnerschaft aussähe?
Nach dem ??.??. sei er zum Hausarzt und habe ihm die Problematik dargelegt. Er sei fertig gewesen, auch körperlich am Ende. Er sei dann in diese ????-Klinik und habe sich zunehmend erholt.

Was er da besprochen habe über sich und seine Probleme?
Über seine Probleme? ... Ja, seine Probleme seien, dass er sich nicht klar abgegrenzt habe und eigene Ansprüche nicht durchgesetzt habe. Und er habe auch vieles als Druck empfunden, vieles, was seine Partnerin habe durchsetzen wollen und durchgesetzt habe und habe dem Druck nicht begegnen können, weil er getrunken habe.

Beispiel?
Z.B., wenn man in der Partnerschaft allein gelassen werde und er seine Wäsche von heute auf morgen allein waschen müsse. Wenn der Partner einfach nicht mehr seinen Teil mache.

Das ihn unter Druck gesetzt habe?
Ja, das setze ihn unter Druck, weil es einem einfach Zeit nehme.

Worin seine Grundproblematik liege?
Das sei seine Partnerschaft.

Erläuterung und Nachfrage
Auch dass seine Firma zu sehr verflochten sei mit seiner Partnerin, sie habe ihn unterstützt nach der Scheidungsphase. Er sei geschieden worden und bei der Bank sei er der Ärmste gewesen und vor Gericht der Reichste.

Seine Frau habe ihn ein Stück in die Hand genommen?
Ja, ein ganzes Stück.

Warum er wieder angefangen habe, Alkohol zu trinken?
"Sie meinen jetzt diese kleinen Mengen, die ich getrunken habe?"

Ja?
Das sei nur aus Genuss gewesen.

Hern Nachname wird an dieser Stelle eine Rückmeldung bzgl. des Risikos seines erneuten Alkoholkonsums sowie seiner mangelnden Sicht auf die eigene Grundproblematik gegeben.

Er meint daraufhin:
Seine Grundproblematik sei einfach sein steigender Alkoholkonsum gewesen. Er sei in stationäre Behandlung gegangen und habe seine Partnerin auch dazu gebracht. Sie hätten ihr Leben jetzt im normalen Bereich. Und er habe sonst keinen Alkohol mehr getrunken. Er habe ein kleines Unternehmen ...

Wie sie mit den Konfliktpunkten umgehen würden?
Die gebe es nicht mehr, weil der Alkohol bei ihm und ihr weg sei.

Sie habe auch ein Alkoholproblem gehabt?
Ja. Und er habe auch 12 kg abgenommen und sich gesundheitlich wieder auf die Höhe gebracht. Und er habe den Ausdauersport wieder eingeführt.

Was er in kritischen Situationen mache?
Eines sei das Joggen, da könne er gut Luft ablassen. Und, was er auch habe, er habe aufgrund dieser Entwicklung auch einen ganz anderen Kreis von Freunden aus dem lange bestehenden Bekanntenkreis. Das seien wirkliche Freunde.

Was er sich für Prinzipien für einen begrenzten Alkoholkonsum aufgestellt habe?
Er sei so bewusst mit diesen Kleinstmengen umgegangen, dass er sich ganz sicher gewesen sei, dass er das im Griff hat. Und wenn mehr verlangt wird, dann würde er auch ganz aufhören.

Wie das mit der eigenen Einsicht aussähe?
Wenn er jetzt darauf hingewiesen werde, dass es erhebliche Bedenken gebe, dass die Rückfallgefahr zu groß sei, dann würde er das sein lassen.

Herrn Nachname wurde das voraussichtliche Ergebnis der Untersuchung mitgeteilt und begründet.

Explorationszeit: 10.40 bis 12.03 Uhr

Aus der schriftlichen Befragung:
Die Frage nach laufenden Verfahren, welche im Untersuchungszusammenhang von Bedeutung sein könnten, wurde von Herrn Nachname verneint.
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7. Zusammenfassende Befundwürdigung
Die anlassbezogene medizinische Untersuchung hat keine eignungsausschließenden Befundauffälligkeiten ergeben. Die geringfügige Erhöhung der GPT ist bei normwertiger GGT nicht zweifelsfrei alkoholbedingt anzusehen.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung erbrachte keine Hinweise, aufgrund derer angenommen werden müssten, dass bei Herrn Nachname Beeinträchtigungen der verkehrsbedeutsamen Leistungsfunktionen vorliegen.

Aufgrund der Umstände der Trunkenheitsfahrt von Herrn Nachname sowie seiner wiederholten Auffälligkeit unter sehr hoher Blutalkoholkonzentration ist davon auszugehen, dass zumindest im zeitlichen Vorfeld dieser Delikte ein massiver Alkoholkonsum mit entsprechender Toleranzentwicklung bestanden hat. Dabei legen auch die Ausführungen von Herrn Nachname ein missbräuchliche Alkoholbeziehung nahe. Es sei in der Vergangenheit vor dem hintergrund wiederkehrender heftiger Beziehungskonflikte wiederholt zu phasenhaften zeiten übermäßigen Alkoholkonsums mit regelrechten Trinkexzessen gekommen. Hierbei kam es insgesamt und zumal im Vorfeld der zweiten Trunkenheitsfahrt zu einer Steigerung von Trinkmengen und Trinkhäufigkeiten bis hin zu fast täglichem Alkoholüberkonsum. Die uns vorliegenden Informationen lassen somit auf einen fortgeschrittenen schweren Alkoholmissbrauch schließen.

Eine positive Prognose setzt im Fall von Herrn Nachname folglich voraus, dass er sich mittlerweile vor dem Hintergrund eines angemessenen Problembewusstseins von seinen Gewohnheiten im Alkoholtrinkbereich distanzieren und eine stabile Veränderung in den Trinkgewohnheiten in Form einer Alkoholabstinenz herstellen konnte. Aufgrund seiner langjährigen Lerngeschichte und seiner entsprechend starken verinnerlichten Alkoholbeziehung ist davon auszugehen, dass es bei erneutem Alkoholkonsum leicht zu einem Rückfall in alte Trinkgewohnheiten kommen könnte. Diese Veränderung sollte nicht nur bereits zum Untersuchungszeitraum über eine längere zeitliche Dauer bestehen (ca. 1 Jahr), sondern zudem von Erkenntnissen und Einsichten zu persönlichen Hintergrundproblematik begleitet sein. Es muss weiterhin erkennbar werden, dass die Veränderungen ausreichend in die Person verankert sind, so dass ein Rückfall in alte Trinkgewohnheiten als unwahrscheinlich zu bewerten ist.

Die Ausführungen von Herrn Nachname zu seiner Alkoholvorgeschichte waren weitgehend offen und nachvollziehbar. Seine Angaben standen nicht in Widerspruch zu der dokumentierten Vorgeschichte. Herr Nachname macht zudem geltend, von der zweiten Auffälligkeit im ???? 2000 nicht unbeeindruckt geblieben zu sein. Zum einen habe er in der Folge alkoholabstinent gelebt, zum anderen habe er sich zur Aufarbeitung seiner zentralen Beziehungsproblematik einer stationären Therapie unterzogen. Auch seine Partnerin habe für sich eine stationäre absolviert. In der Folge seien die Spannungen in der Beziehung weitgehend beigelegt worden. Herr Nachname beschreibt darüber hinaus neue Freizeitgewohnheiten, die zu einer vermehrten inneren Entspannung beitragen würden. Diese Schritte zur Bewältigung seiner Alkoholhintergrundproblematik und zur Verhinderung weiterer Auffälligkeiten unter Alkoholeinfluss sind zu würdigen.

Problematisch hingegen sit zu werten, dass Herr Nachname seit Ende August erneut begonnen hat, Alkohol zu konsumieren. Es wurde im Gespräch deutlich, dass Herr Nachname die für ihn damit verbunden Gefahr eines Rückfalls in alte Trink- und Bewältigungsmöglichkeiten nicht ausreichend wahrnimmt ("Sie meinen jetzt dies kleinen Mengen, die ich getrunken habe?"). Auch wurde deutlich, dass er die Gründe für diesen erneuten Konsum für sich nicht hinreichend reflektiert hat. Er kann lediglich angeben, dies aus Genusswunsch und dem Gefühl der Kontrollmöglichkeit getan zu haben. Dabei steigerte er seine Trinkmengen bereits auf 3 Gläser Wein. Angesichts der schwerwiegenden Alkoholvorgeschichte ist dieses erneute Trinkverhalten, das Herr Nachname zudem als solches gar nicht wertet, als großes Risiko für einen Rückfall in alte Trinkgewohnheiten zu werten.

Diese Gefahr ist um so höher einzuschätzen, als bei Herrn Nachname zudem Defizite in der Aufarbeitung seiner persönlichen Hintergrundproblematik feststellbar waren. Diese wurden von ihm bislang nicht ausreichend erkannt und reflektiert. Statt dessen weicht er auch bei wiederholtem gutachterlichem Nachfragen und zu speziellen Fragen zu den Inhalten seiner stationären Therapie konsequent auf external Problembereiche aus ("Zum einen sei er beruflich stark eingebunden, er sei viel unterwegs, das sei nicht partnerschaftsfördernd. Zum anderen sei seine Partnerin auch eine schwierige Partnerin (Eifersucht), das sei auch der Hauptgrund, weshalb es Schwierigkeiten gegeben habe. Da mögen vielleicht auch andere Gründe dahinter sein, die ihm nicht bekannt seien."). Auf die direkte Frage nach seiner eigenen Grundproblematik gibt er an, das "sei seine Partnerschaft". Das eigene Verhalten wird somit stets nur als Reaktion auf schwierige Lebensumstände verstanden und nicht für sich genommen problematisiert. Hierin lässt sich, bei aller bisher schon erfolgten Auseinandersetzung mit der problematischen Vergangenheit, noch eine Tendenz zur mangelhaften Übernahme von Eigenverantwortung feststellen. Dies wird weiterhin deutlich in seiner Haltung, die er im Gespräch zur Stellung des Alkohols in seiner Problematik einnimmt: "Der Alkohol sei eigentlich der Übeltäter bei der ganzen Sache gewesen. ..." Wie sie mit den Konfliktpunkten umgehen würden? "Die gebe es nicht mehr, weil der Alkohol bei ihm und ihr weg sei." Es lässt sich hier tendenziell eine Hinwendung zu äußeren Konfliktquellen (das schwierige Verhalten der Partnerin, der Alkohol) feststellen, die einer tiefergehenden Auseinandersetzung mit der persönlichkeitsspezifischen Problematik bei Herrn Nachname bislang entgegenstanden. Eine noch defizitäre Aufarbeitung der persönlichen Hintergrundproblematik spiegelt sich womöglich auch in einer zur Aktenlage bzw. Urteilsbegründung des Amtsgerichtes ???? widersprüchlichen Darstellung des Tatherganges bei der Auffälligkeit im ???? 1994. In Zusammenschau mit dem wiederaufgenommenen Alkoholkonsum muss in dieser noch unzureichenden Aufarbeitung der persönlichen Hintergrundproblematik eine große Gefahr in einen erneut steigenden Alkoholkonsum gesehen werden.

In den Ausführungen und den uns darüber hinaus vorliegenden Informationen wird eine früher starke Verwobenheit in der Beziehung zwischen Herrn Nachname und seiner Partnerin auf der Basis einer tiefer liegenden Beziehungsproblematik seitens Herrn Nachname deutlich. Da zugrundeliegende Muster trotz va. 4-wöchiger stationärer Therapie in diesem Fall weiter fortwirken und stets neu bearbeitet werden müssen, ist bei noch mangelnder Auseinandersetzung mit der Hintergrundproblematik und wieder aufgenommenem Alkoholkonsum eine weiterhin deutlich erhöhte Gefahr eines Rückfalls in alte Konflikt. und Bewältigungsmuster gegeben. Dies um so mehr, als die Partnerin von Herrn Nachname selbst eine Alkoholproblematik gehabt habe und Herr Nachname sich bislang nicht durch den Besuch einer Selbsthilfegruppe abgesichert hat. Diese Gesamtkonstellation schließt eine positive Prognose derzeit aus.

Wir empfehlen Herrn Nachname, sich im Hinblick auf eine erneute Fahreignungsuntersuchung im Rahmen einer ambulanten therapeutischen Behandlung (z.B. in einer verkehrstherapeutischen Praxis) mit seiner persönlichen Hintergrundproblematik tiefergehend auseinander zu setzen, seine alkoholabstinente Lebensweise wieder aufzunehmen und zu stabilisieren und sich zudem einer Selbsthilfegruppe für alkoholabstinent lebende Personen anzuschließen.
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8. Gutachtenergebnis
Es liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums keine körperlichen Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klassen A, B und BE in Frage stellen. Es ist jedoch zu erwarten, dass Herr Nachname auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird. nach oben
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© by PsyTec - Verkehrspsychologische Praxis , 2002
    Dipl.-Psych. Andreas Skultéti
    http://www.psytec.de
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