Psytec Mobile verkehrspsychologische Praxis Gutachten #3 (2001.12.04.NKA)
 
Inhaltsverzeichnis
  1. Allgemeine Präambel
  2. Anlass und Fragestellung der Untersuchung
  3. Überblick über die Aktenlage
  4. Voraussetzungen für eine günstige Prognose
  5. Eigene Angaben des Begutachteten
  6. Angaben aus dem ärztlichen Untersuchungsgespräch
  7. Untersuchungsbefunde
  8. Zusammenfassende Beurteilung
  9. Abschließende Stellungnahme
 
 
1. Allgemeine Präambel
Das vorliegende Gutachten stützt sich auf die Ergebnisse einer verkehrsmedizinischen und einer verkehrspsychologischen Untersuchung. Die Begutachtung erfolgte streng anlassbezogen auf der Grundlage der in der Füherscheinakte mitgeteilten Vorgesichichtsdaten. Die diente allein dem Zweck, der Behörde eine Entscheidungshilfe zur Verfügung zu stellen und beschränkt sich dabei auf die Beantwortung der vorgegebenen Fragestellung/en der Fahrerlaubnisbehörde.

Gegenstand der Untersuchung ist nicht die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen, sondern nur solche Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Kraftfahreignung von Bedeutung sind (Relevanz zur Kraftfahreignung).

Die Untersuchung wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen vorgenommen, mit einem interdisziplinären medizinisch-psychologischen, integrativen und ganzheitlichen Ansatz. Für die gutachterliche Beurteilung ist somit die vorliegende Befundkombination maßgeblich.

Folgende Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Regelungen wurden bei der Begutachtung insbesondere berücksichtigt:
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Beschlussfassung vom 19.12.1997
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in der Beschlussfassung vom 19.06.1998
  • Begutachtungs-Leitlinien zur Fraftfahrereignung. Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Mensch und Sicherheit Heft M 115, BaST (2000)
  • Leitfaden zur Begutachtung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in amtlich anerkannten Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstellen (MPU). Fachausschuss Medizinisch Psychologische Arbeitsgebiete des ???? (1988)
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2. Anlass und Fragestellung der Untersuchung
Herr Nachname erteilte uns einen Begutachtungsauftrag. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hat ihn aufgefordert, das Gutachten einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchungsstelle vorzulegen. Die Fragestellung lautet:

"Ist zu erwarten, dass Herr Nachname auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird, und / oder liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Klasse A, B in Frage stellen?"

Die Bedenken resultieren aus der Tatsache, dass Herr Nachname zweimal unter Alkoholeinfluss am motorisierten Straßenverkehr teilgenommen hat (vgl. ????).
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3. Überblick über die Aktenlage
Die Akten der veranlassenden Verkehrsbehörde lagen bei der Begutachtung vor. Folgende Sachverhalte wurden berücksichtigt:
  • 1991: Teilnahme am Nachschulungskurs
  • ??.??.1993: Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit zweifacher fahrlässiger Körperverletzung. Die BAK zum Tatzeitpunkt um 23:10 Uhr betrug 1,80 bis 2,26 Promille, die BAK zum Entnahmezeitpunkt um 01:50 Uhr betrug 1,72 Promille
  • ??.??.1995: Med.-Psych. Untersuchung in ???? mit positivem Ergebnis
  • ??.??.1998: Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 2,55 Promille (Entnahmezeitpunkt 02:15 Uhr)
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4. Voraussetzungen für eine günstige Prognose
Die Vorgeschichtsdaten lassen die Schlussfolgerung zu, dass sich bei Herrn Nachname bis zum Zeitpunkt der Tunkenheitsfahrten ein Trinkverhalten entwickelt hat, das mit hoher Wahrscheinlichkeit zu weiteren Fahrten unter Alkkoholeinfluss führen wird.

Bei alkoholauffälligen Kraftfahrern ist die Rückfallgefahr auch um so größer, je höher die Blutalkoholkonzentration bei ihrem Trunkenheitsdelikt war. Dies bedeutet, dass man bei hoher Blutalkoholkonzentration mit einer hohen Rückfallgefahr rechnen muss.

Wissenschaftliche Untersuchungen belegen nämlich, dass Personen, die mit einer Blutalkoholkonzentration in der Höhe wie sie bei Herrn Nachname festgestellt wurde, am Straßenverkehr teilnehmen, an den Konsum großer und nicht mehr zuverlässig kontrollierbarer Alkoholmengen gewöhnt sind. Es ist bei BAK-Werten von über 1,6 o/oo auch bei Personen, die erstmals verkehrsauffällig wurden, mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass eine allgemeine Alkoholproblematik mit der Ausbildung einer erheblichen körperlichen Alkoholtoleranz vorliegt. Dies kann zu Folgeschäden führen, die auch ohne akute Alkoholwirkung eine sichere Verkehrsteilnahme in Frage stellen (Stephan, E. (1986)). Die Legalitätsbewährung von nachgeschulten Alkoholersttätern in den ersten 2 Jahren unter Berücksichtigung der BAK-Werte.

Zeitschrift für Verkehrssicherheit, 32,2-8; Kunkel, E. (1991). Die Eignungsuntersuchungen bei den medizinisch-psyhdologischen Untersuchungsstellen. Zeitschrift für Schadensrecht, 12, 325-330; Feuerlein, W. (1989). Alkoholismus - Missbrauch und Abhängigkeit. 4., überarbeitete Auflage. Stuttgart: Thieme).

Eine hohe Alkoholtoleranz verhindert aber, dass die Höhe der BAK wie auch ungünstige Auswirkungen der Alkoholiserung realistisch eingeschätzt werden. Es entfallen übliche Gefahrensignale.

Unter diesen Voraussetzungen ist die Wahrscheinlichkeit weiterer Trunkenheitsfahrten deutlich erhöht.

Folglich kann die Frage der Verkehrsbehörde (s. Teil A) nur dann in einem für Herrn Nachname günstigen Sinn beantwortet werden, wenn er das Alkoholtrinkverhalten ausreichend und stabil geändert hat.

Die Änderung ist ausreichend, wenn die Gewähr gegeben ist, dass Alkohol allenfalls in geringen und kontrollierbaren Mengen getrunken wird. Sollte aus den Befunden abzuleiten sein, dass ein kontrollierter Umgang nicht erwartet werden kann, wäre Alkoholabstinenz zu fordern.

Die Änderung ist stabil, wenn sie aus einem persönlichen Problembewusstsein resultiert und in das Gesamtverhalten und das soziale Umfeld integriert ist.

Im Hinblick auf die Vermeidung einer Verkehrsteilnahme unter Alkoholeinfluss ist zudem zu überprüfen, ob eine individuell angemessene Einsicht in die Problematik früheren Verkehrsverhaltens besteht, sowie ob wirksame Vermeidungsstrategien und alternative Verhaltensmuster für vergleichbare Konfliktsituationen entwickelt und eingeübt wurden.

Weitere Bedingungen für eine günstige Prognose ist das Fehlen von körperlichen Befunden, die entweder die Fahreignung direkt beeinträchtigen oder auf Alkoholabusus bis in die jüngere Vergangenheit hindeuten.

Auch dürfen keine Anhaltspunkte für wesentliche Leistungsbeeinträchtigungen bestehen.
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5. Eigene Angaben des Begutachteten
Mit Herrn Nachname wurden am Untersuchungstag ein psychologisches und ärztliches Untersuchungsgespräch geführt.

Hierbei orientieren sich die Gutachter - ausgehend von der behördlichen Fragestellung - an allgemein anerkannten, wissenschaftlich begründeten Beurteilungskriterien.

Die Exploration erfolgt nicht nach einem festgelegten Frageschema, sondern bezieht sich auf die von der Behörde gestellte/n Frage/n bzw. beschränkt sich auf die zur Beantwortung notwendigen Feststellungen.

Die Gutachter orientieren sich jedoch an einheitlichen Verfahren zur Durchführung der Exploration, um eine sachgemäße Durchführung gewährleisten und dem Anspruch auf Wissenschaftlichkeit genügen zu können.

Das psychologische Untersuchungsgespräch (Exploration) stellt im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung eine zentrale diagnostische Methode dar. Es ist nicht nur auf die aktuelle, subjektiv gesehene Situation d. Untersuchten ausgerichtet, sondern beinhaltet ganz wsentlich die Beschreibung und Analyse des für die jeweilige Fragestellung relevanten Verhaltens und seiner Ursachen (Kunkel, E. (1989). Die Exploration als zentrale Methode in der Fahreignungsuntersuchung alkoholauffälliger Kraftfahrer. Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht, 2, 376-380).

Herr Nachname wurde in der Untersuchung über den Sinn, die Zielsetzung und die wesentlichen Inhaltsbereiche der medizinischen und psychologischen Untersuchungsgespräche informiert. Es wurden die Fragestellung/en der Behörde, die dahinterstehenden Annahmen und die Voraussetzungen einer günstigen Beurteilung der Fahreignungsfrage/n dargestellt.

In der psychologischen Exploration hatte er Gelegenheit, sich zu seiner Vorgeschichte zu äußern, aber auch seine gegenwärtige Situation zu schildern und Vorsätze sowie Zukunftspläne darzustellen. Diese Angaben wurden während der Exploration handschriftliche mitprotokolliert, soweit sie für die Beantwortung der Fragestellung/en bedeutsam waren.

Um Missverständnisse zu vermeiden und Ergebnisse abzusichern, wurden Rückfragen gestellt und Rückmeldungen über gutachterliche Schlussfolgerungen mitgeteilt.

Auf die Bedeutung unrealistischer, widerprüchlicher Angaben für das Ergebnis der Begutachtung wurde Herr Nachname hingewiesen.

Aus den Gesprächen mit den Gutachtern geben wir diejenigen Passagen sinngemäß oder wörtlich wieder, die für die Beantwortung der Eignungsfragen von wesentlicher Bedeutung sind. Wörtliche Zitate stehen in Anführungszeichen.

Dauer der psychologischen Exploration: 11:25 Uhr bis 12:00 Uhr

Angaben aus dem psychologisch-diagnostischen Gespräch (Exploration)

Zur Biographie:
Herr Nachname, zum Zeitpunkt der Untersuchung ?? Jahre alt, teilte im heutigen Explorationsgespräch mit, dass er den Beruf ???? erlernt habe. Er habe sich dann beruflich weitergebildet zum ????. Darüber hinaus haber noch das Fach Sozialwesen studiert. Seit ???? sei er als ???? tätig. Er doziere auch in einem Studienkurs.

Her Nachname teilte mit, dass er ledig sei. Eine Lebenspartnerin habe er zur Zeit nicht. Befragt zu seinen Freizeitaktivitäten gab der Untersuchte an, dass er sich für ???? und ???? interessiere.

Zur Verkehrsvorgeschichte:
Herr Nachname erwarb die Fahrerlaubnis der Klasse 1 und 3 jeweils in 19??. Seine Gesamtkilometerleistung betrage ca. 200.000 Kilometer. Herr Nachname sei 19?? in einen Autounfall verwickelt gewesen. Ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren laufe derzeit nicht gegen ihn.

Zur aktenkundigen Auffälligkeit:
Zu den Vorfällen in der Vergangenheit teilte Herr Nachname folgendes mit:
??.??.1993:
"Wir wollten uns mit Freunden treffen in einer Disco in ????. Erst waren wir in einer Gaststätte und haben auf die Freunde gewartet. Die Freunde wollten mich dann dort abholen. Gegen 20.00 Uhr bis 23.30 Uhr waren wir in der Gaststätte. Ich habe dort Bier und Feiglinge getrunken. Es waren so 15 bis 20 Bier (à 0,3 Liter) und 10 Feiglinge. Dann bin ich mit einem Mädchen raus gegangen und ins Auto gestiegen und losgefahren. Das Mädchen hatte ich dort getroffen. Ich hatte ein neues Auto und wollte mit ihr eine Probefahrt machen. Ich bin ca. einen Kilometer gefahren. Beim Zurückfahren ist es passiert. Ich war mit Sicherheit betrunken."

??.??.1998:
"Ich hatte meinen Realschulabschluss bestanden gehabt und wir haben uns treffen wollen zum Feiern. Ich war mit dem Auto in der Nähe der Gaststätte. Ich hatte es dort abgestellt. Ich hatte auch jemanden erreicht, der mich um 00.00 Uhr abholen wollte. Ich hatte ca. 20 Bier (à 0,4 Liter) und irische Schnäpse, so acht bis zehn Stück, getrunken. Das waren verschiedene Sorten. Warum ich gefahren bin frage ich mich heute auch noch. Ich weiss nicht wie es dazu kam. Ich habe mich vielleicht verleiten lassen und wollte das Auto morgens doch haben. Ich bin ca. 1 1/2 Kilometer gefahren und dann ist ein Unfall passiert. Ich habe eine Verkehrsinsel gerammt. Ich habe mich betrunken gefühlt."

Zum Alkoholtrinkverhalten:
Hinsichtlich des Alkoholkonsumverhaltens in der Vergangenheit und Gegenwart teilte Herr Nachname folgendes mit:
"Das letzte Mal habe ich in 1998 Alkohol getrunken. Nach dem was da alles passiert ist dachte ich, ich kriege das so in den Griff. Ich habe feststellen müssen, dass das eine Krankheit ist, und dass man sie doch nicht in den Griff bekommt. Ich habe außerdem eine Bewährungsstrafe bis Ende diesen Jahres".

(Warum haben Sie Alkohol getrunken?)
Vielleicht um anerkannt zu werden. Früher beim Bund ist man halt Außenseiter schlechthin, wenn man nichts trinkt. Ich habe dann ab 1993 weniger versucht zu trinken.

Eine Zeitlang habe ich auch gar nicht getrunken, das war von 1993 bis 1996. Ich dachte dann ich hätte es im Griff, aber es hat sich doch wieder eingeschlichen. In 1996 habe ich wieder auf Feiern angefangen Alkohol zu trinken. 1997 war ich wieder ganz schön dabei und habe ganz viel getrunken. Verändert hat sich das erst durch die drohende Gefängnisstrafe.

Für mich und meinen Bekanntenkreis ist es undenkbar, ins Gefängnis zu gehen. Vorher ging das irgendwie alles so fließend. In der Woche habe ich erstmal nicht getrunken, sondern nur bei Anlässen. Im Monat zwei- bis dreimal so 20 Bier und 10 Schnäpse. Das war mein Maximum. Es kam im Monat auch je nach Anlass vor und am Wochenende, wenn wir weg waren, habe ich im Monat so zwei- bis dreimal was getrunken. Am Wochenende habe ich meistens gelernt für die Schule, für die Mittlere Reife. Ich habe mich auch mit meinen Hobbies beschäftigt, mit Computern usw. Wenn mal ein Bekannter da war, dann haben wir was zusammen getrunken. Aber, wenn ich richtig viel getrunken habe, dann waren das 20 Bier und 10 Schnäpse. Ich habe auch mal nur ne halbe Flasche Bier oder mal Diesel getrunken.

(Hat sich etwas verändert, seitdem Sie keinen Alkohol mehr trinken?)
Ja, eigentlich alles. Ich habe mein Fachabi nachgemacht und habe angefangen zu studieren. Ich habe die Ausbildung zum ???? gemacht. Mein Umfeld hat sich verändert. Es ist mir auch schwergefallen, auf jeden Fall, es hat mich Überwindung gekostet.

(Warum gehen Sie davon aus, dass Sie eine Alkoholabhängigkeit haben?)
Das sieht man ja an der Vorgeschichte. Ich bin nicht Willensstark genug gewesen. In der Zukunft will ich gar nichts mehr trinken. Mein Freundeskreis, die haben das auch akzeptiert.

(Warum wollen Sie keinen Alkohol mehr trinken?)
"Ich kann nicht mit Alkohol umgehen. Es ist so, dass ich dann irgendwie wieder zurückfallen werde. Eine Entwöhnungstherapie habe ich nicht gemacht. Ich gehe in eine Selbsthilfegruppe in ????. Da gehe ich die letzte Zeit hin (eine Bescheinigung vom Freundeskreis ???? - Suchtkrankenhilfe - liegt vor. Aus dieser Bescheinigung geht hervor, dass Herr Nachname in der Zeit von 1998 bis heute gelegentlich an Gruppenabenden teilgenommen habe). Ich bin durch die Ausbildung sehr beansprucht gewesen. Ich will auch wieder anfangen, Sport zu treiben."
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6. Angaben aus dem ärztlichen Untersuchungsgespräch
Die medizinische Begutachtung dauerte von 13.20 bis 13.50 Uhr.

Zur Krankheitsvorgeschichte:
Vor der medizinischen Untersuchung wurde eine Anamnese unter besonderer Berücksichtigung der anlassspezifischen Fragestellung erhoben.

Zur Krankheitsvorgeschichte berichtete Herr Nachname, er sei in früheren Jahren nicht ernsthaft krank gewesen, insbesondere seien keine Gallensteine und keine Leberfunktionsstörungen (z. B. Hepatitis) bekannt.

Herr Nachname gab an, sich am Untersuchungstag trotz einer leichten Erkältung leistungsfähig zu fühlen. Er nehme wegen vermehrten Schwitzens ???? ein.

Zudem gab er an, er sei zur Zeit nicht in regelmäßiger oder ständiger medizinischer Behandlung.

Zur Alkoholvorgeschichte:
Befragt zum Alkoholkonsum, gab Herr Nachname an, dass er seit ??.1998 abstinent lebe.

In der Zeit vor der letzten Trunkenheitsfahrt habe sich sein Trinkverhalten so gestaltet, dass er 35- bis 40mal pro Jahr ungefähr 20 bis 25 Gläser Bier (à 0,3 - 0,4 l) und bis zu 10 oder 15 Gläser Spirituosen konsumiert habe.

Nach der Trunkenheitsfahrt habe er drei oder vier Monate lang keinen Alkohol zu sich genommen. Bis zur endgültigen Abstinenz habe er dann noch insgesamt dreimal Alkohol getrunken.

Vor der ersten Trunkenheitsfahrt habe ein höherer Alkoholkonsum bestanden. Damals habe er auch öfter Alkohol konsumiert.

Nach der ersten Trunkenheitsfahrt habe er etwa ein halbes Jahr abstinent gelebt.

Mitte 1998 habe er sich einer Selbsthilfegruppe angeschlossen. Bis Ende 1999 habe er regelmäßig einmal in der Woche an den Treffen teilgenommen. Seit Anfang 2000 suche er die Zusammenkünfte in unregelmäßigen Abständen auf.
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7. Untersuchungsbefunde
Im folgenden werden die Untersuchungsverfahren und Befunde dargestellt, die gemäß den Grundsätzen der Anlassbezogenheit und Verhältnismäßigkeit zur Klärung der Fragestellung (vgl. Abschnitt I) eingesetzt wurden.

Darstellung der medizinischen Befunde

Die medizinische Untersuchung erbrachte folgende Einzelbefunde:

Körperlicher Untersuchungsbefund:
Der ??-jährige Untersuchte ist in gutem Allgemeinzustand.
Gewicht ??? kg, Größe ??? cm

Haut- und/oder Gewebeveränderungen:
- Gesichtshaut leicht gerötet
- Einige Gefäßveränderungen im Sinne von Teleangiektasien

Schilddrüse nicht vergrößert

Herzkreislaufauffälligkeiten im Sinne eines erhöhten Blutdrucks
Pulsfrequenz: 100 Schläge / min
Blutdruck: 170/100 mmHg

Weiches Abdomen ohne Resistenzen. Leber bei normaler Konsistenz nicht vergrößert tastbar.

Nierenlager frei
Freie Beweglichkeit der Gliedmaßen.

Die neurologische Untersuchung ergab bei der orientierenden Überprüfung einen unauffälligen Hirnnervenstatus.

Motorik ungestört

Mulkeltonus unauffällig

Muskeldehnungsreflexe seitengleich, mittellebhaft auslösbar.

Bezüglich der Koordination (Finger-Nase-Versuch, Finger-Finger-Versuch, Einbeinstand, Seiltänzergang, Romberg-Versuch) fiel/en auf:
- Diskreter Intentionstremor bei den Zeigeversuchen

Ausgeglichenes Vegetativum (keine vermehrte Hautfeuchte, kein Fingerspreiztremor, kein Lidtremor, kein Zungentremor, kein Dermographismus)

Im anamnestischen Gespräch ergaben sich keine Anhaltspunkte für psychiatrisch relevante Auffälligkeiten.

Laborbefund:
Zum Ausschluss eines körperlich schädlichen Alkoholkonsums wurden die Leberenzyme GGT, GOT, GPT und MCV (mittleres corpuskuläres Erythorzytenzellvolumen) bestimmt. Mit einem standardisierten photometrischen Verfahren wird die Enzymaktivität der Leberfunktionsparameter gemessen. Das MCV gestattet als Blutbildparameter eine Aussage über mögliche alkoholtoxische Veränderungen der Erythrozyten.

Bei Herrn Nachname wurde bei den alkoholspezisfischen Laborparametern folgender Befund ermittelt:
GGT: 33 U/L (Normbereich: Frauen 4-18 U/L; Männer 6-28 U/L)
GOT: 19 U/L (Normbereich: Frauen <15 U/L; Männer <18 U/L)
GPT: 36 U/L (Normbereich: Frauen <17 U/L; Männer <22 U/L)
MCV: 98,1 fl (Normbereich 82-95 fl)

Vom Untersuchten wurden weitere Laborwerte vorgelegt:
??.??.2001 GGT 31 U/L, GOT 12 U/L, GPT 23 U/L und MCV 89 fl

Am ??.??.2001 erfolgte eine Bestimmung des CDT (Normbereich < 20 U/L). Mit einem Wert von 10.9 U/L wurde dieses im Normbereich bestimmt.

Darstellung der weiteren psychologischen Untersuchungsverfahren und Befunde:
Zur Prüfung der psychologischen Eignungsvoraussetzungen wurden neben der psychologischen Exploration die im folgenden beschriebenen Methoden mit den genannten Ergebnissen angewandt.

Leistungstests:
Zur Erfassung des funktionspsychologischen Eignungsbildes wurden mittels normierter Testverfahren die kraftfahrwichtigen Bereiche der Leistungsausstattung überprüft.

Die Leistungstests sind so ausgewählt, dass sie eine möglichst geringe individuelle Schwankung bei Testwiederholung aufweisen und die geprüften Leistungen einen engen Bezug zu den Anforderungen beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr haben.

Die Testergebnisse erlauben einen Vergleich der individuellen Leistungsfähigkeit von Herrn Nachname mit einer Normstichprobe in einer durch standardisierte Testdurchführung vergleichbaren Situation.

Leistungsergebnisse:
Die Untersuchung der Funktionen des psychophysischen Leistungsvermögens, soweit diese für eine motorisierte Verkehrsteilnahme bedeutsam sind, erfolgte in Form von Einzeltests an einem computergesteuerten Testgerät (ACT + REACT TESTSYSTEM ART 2020) mit programmierter Instruktions- und Testvorgabe am Bildschirm.

Bei der Testeinweisung wurde das individuelle Arbeitstempo und Testverständnis von Herrn Nachname berücksichtigt.

Testergebnisse werden, soweit möglich, in Prozentrangwerten mitgeteilt. Der Prozentrang (PR) gibt an, wieviel Prozent einer vergleichbaren Gruppe von Personen schlechtere bzw. gleiche Leistungen erzielt haben.

Maximal erreichbar ist ein PR von 100, die schlechteste Leistung erhält den PR 0. Der mittlere Wert (PR 50) spiegelt die durchschnittlich zu erwartende Leistung wider. Werte unterhalb von PR 16 sind auffällig niedrig und werden im Rahmen der gutachterlichen Beurteilung hinsichtlich ihrer Verkehrsrelevanz näher bewertet.

Die mit Herrn Nachname durchgeführten Verfahren und deren Ergebnisse sind im folgenden beschrieben:

RST 3: Test für reaktive Stress-Toleranz:
Dieser Einzeltest am ART 2020 (ACT + REACT TESTSYSTEM) erfasst die Reaktionskapazität und reaktive Belastbarkeit bei Mehrfach-Wahlreaktionen.

Der Test besteht aus drei Teilen, wobei in jedem Teil die gleiche Sequenz von 108 optischen und akustischen Signalen (5 Farbsignale, 2 weiße Lichtsignale, 2 Töne) mit vorgegebener Frequenz dargeboten wird. Auf alle Signale sit durch möglischt schnelle Betätigung der jeweils zugehörigen Taste zu reagieren. Die Signalabfolge der drei Testteile ist unterschieldich schnell, wodurch der langsame 1. Teil als "Einübungsphase", der schnelle 2. Teil als "Belastungsphase" und der wieder etwas leichtere 3. Teil als "Erholungsphase" gekennzeichnet sind.

Ergebnisse:
1. Phase:
- richtige Reaktionen PR 100
- Verhältnis verzögerte Reaktionen zu richtigen Reaktionen PR 33
- Auslassungen PR 100
- Verhältnis Fehlreaktionen zur Anzahl der Gesamtreaktionen PR 100
2. Phase:
- richtige Reaktionen PR 99
- Verhältnis verzögerte Reaktionen zu richtigen Reaktionen PR 77
- Auslassungen PR 99
- Verhältnis Fehlreaktionen zur Anzahl der Gesamtreaktionen PR 96
3. Phase:
- richtige Reaktionen PR 99
- Verhältnis verzögerte Reaktionen zu richtigen Reaktionen PR 66
- Auslassungen PR 100
- Verhältnis Fehlreaktionen zur Anzahl der Gesamtreaktionen PR 63

Fragebogen zum Lebenslauf und zur Fahrpraxis:
Dieser Fragebogen enthält Angaben zur Biographie und derzeitigen Lebenssituation von Herrn Nachname sowie zur bisherigen Fahrpraxis und Verkehrsauffälligkeit. Der Inhalt des Bogens ist auch Gegenstand des Explorationsgesprächs, und die wesentlichen Angaben sind in ???? des Gutachtens wiedergegeben.
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8. Zusammenfassende Beurteilung
Die im ???? des Gutachtens dargestellten Voraussetzungen für eine günstige Prognose wurden anhand der oben dargestellten Methoden überprüft.

Nach den Ergebnissen der durchgeführten Verfahren ergibt sich folgendes Bild:

Grundlegende Voraussetzung für eine unauffällige Verkehrsteilnahme ist die körperliche und geistige Eignung.

Im Bereich der geistigen bzw. psychisch-funktionalen Voraussetzungen lassen sich gegenwärtig keine verkehrsrelevanten Beeinträchtigungen feststellen.

Bei der gegebenen Befundlage ist ein verkehrsgerechtes Verhalten möglich.

Alkoholtypische Veränderungen können hier nicht sicher diagnostiziert werden.

Herr Nachname wäre also von seiner psychisch-funktionalen Leistungsfähigkeit in der Lage ein Kraftfahrzeug hinreichend sicher zu führen, wenn Alkoholeinwirkung als Gefahrenquelle ausscheidet.

Aus verkehrsmedizinischer Sicht dürfen keine gravierenden verkehrsrelevanten Gesundheitsstörungen im körperlichen, organischen und psychiatrischen Bereich vorliegen, die im Zusammenhang mit dem Untersuchungsanlass stehen.

Bei Herrn Nachname fanden sich auf psychiatrisch-neurologischem Gebiet keine relevanten Einschränkungen der Fahreignung. Der Bewegungsapparat war intakt.

Bei dem Untersuchten wurde jedoch ein nicht eignungsausschließender Bluthochdruck festgestellt. Er sollte sich den Blutdruck im eigenen Interesse bei seinem Hausarzt unter weniger belastenden Umständen überprüfen und falls erforderlich entsprechend behandeln lassen.

Für eine umfassende Beantwortung der Fahreignungsfrage war im vorliegenden Fall eingehend zu prüfen, inwieweit Herrn Nachname zukünftig gelingen wird, zuverlässig weitere Trunkenheitsfahrten zu vermeiden. Hierbei war es zunächst erforderlich, das Ausmaß der Alkoholgefährdung von Herrn Nachname anhand der medizinischen wie auch psychologischen Untersuchungsbefunde abzuschätzen.

Die bei den Trunkenheitsfahrten nachgewiesene hohe Alkoholtoleranz bedeutet aus medizinisch/pharmakologischer Sicht eine erhöhte Giftfestigkeit im Sinne einer subjektiven und objektiven Verträglichkeitssteigerung hinsichtlich der Alkoholwirkungen. Eine solche Toleranzentwicklung tritt bei langfristigem, weitgehend regelmäßigem und übermäßigem Alkoholkonsum auf. Sie bedingt das Bedürfnis nach Zufuhr deutlich zunehmender Alkoholmengen, um die gewünschte Wirkung zu erreichen bzw. führt zu einer deutlich verminderten Wirkung bei regelmäßiger Zufuhr derselben Menge.

Ein derartiger chronischer Alkoholkonsum führt in vielen Fällen zu alkoholtoxischen Körperschädigungen. Bei entsprechender Befundlage ist demnach der Rückschluss auf vermehrten, selbstschädigenden Alkoholkonsum möglich, wohingegen jedoch das Fehlen entsprechender Symptomatik Alkoholmissbrauch nicht ausschließt.

Bei der körperlichen Untersuchung zeigen sich keine eindeutigen Hinweise auf alkoholinduzierte körperliche Schädigungen.

Bei der Interpretation ist allerdings zu berücksichtigen, dass selbst bei Personen mit schwerem Alkoholmissbrauch nicht regelhaft auch eindeutige körperliche Folgeschäden auftreten müssen.

Bezüglich der Laborparameter fiel eine leichte Erhöhung der Werte für die Gamma-GT, die GOT und die GPT. Bei diesen Abweichungen von den Normgrenzwerten kann auch bei erheblichem Übergewicht nicht mit der erforderlichen Sicherheit auf eine alkoholinduzierte Leberschädigung geschlossen werden, allerdings lässt sich eine alkoholbedingte Ursache nicht ausschließen.

Auch die bei der Untersuchung zusätzlich vorgelegten Laborwerte zeigen geringe Auffälligkeiten der Gamma-GT sowie der GPT. Ein am ??.??.2001 erhobenes CDT wurde allerdings im Normbereich bestimmt, so dass insgesamt auch bei im Normbereich liegendem MCV nicht auf eine alkoholinduzierte Ursache für die leicht normabweichenden Laborwerte geschlossen werden kann.

Verkehrspsychologischerseits ist festzustellen, dass Herr Nachname im heutigen Explorationsgespräch zwar einen durchaus kooperativen und bemühten Eindruck hinterließ, dass er dennoch noch nicht zu einer hinreichenden Aufarbeitung seiner vorhandenen Alkoholhintergrundproblematik gelangt ist.

Herr Nachname teilte zwar im heutigen Explorationsgespräch offen und ehrlich bei der Erörterung der den Problemkreis des Alkohols betreffenden Fragen mit, dass er ein gravierendes Alkoholproblem habe. Die Trinkmengenangaben in dem Zeitraum unmittelbar vor der Trunkenheitsfahrt (betreffend ungefähr ein Jahr) sind allerdings nihct nachvollziehbar und geeignet, den außergewöhnlich hohen Blutalkoholwert, den Herr Nachname am Tag der Trunkenheitsfahrt (??.??.1998) zu erklären (BAK 1,8 bis 2,26 Promille).

Blutalkoholwerte in diesem Bereich weisen auf eine sehr hohe Giftfestigkeit bzw. auf eine hohe Alkoholgewöhnung hin, die einen wirklich tiefergehenden, selbstkritischen und ich-nahen Aufarbeitungsprozess notwendig macht.

Herr Nachname teilte zwar im heutigen Explorationsgespräch mit, dass er sich zwischenzeitlich einem Freundeskreis in Homberg (seit 1998) angeschlossen habe, der Bescheinigung, die der Untersuchte zum Untersuchungszeitpunkt vorlegen konnte, ging jedoch auch eindeutig hervor, dass er nur "gelegentlich" an den Gruppenabenden der Selbsthilfegruppe teilgenommen habe. Hierzu teilte Herr Nachname mit, dass er beruflich sehr eingespannt sei und von daher wenig Zeit habe.

Da bei Herrn Nachname von einer gravierenden Alkoholproblematik bzw. damit einhergehenden gravierenden Alkoholbeziehung auszugehen ist, ist ein entsprechender langwieriger Aufarbeitungs- und Stabilisierungsprozess als unbedingt notwendig anzusehen, da der Untersuchte (dies räumte Herr Nachname im Untersuchungsgespräch selbst ein) möglicherweise ohne diesen Aufarbeitungsprozess nach Wiedererhalt der Fahrerlaubnis alte Gewohnheiten wieder aufnehmen und erneut Alkoholmissbrauch betreiben könnte.

Verkehrspsychologischerseits muss festgestellt werden, dass trotz der Besuche einer Selbsthilfegruppe Herr Nachname noch nicht zu einer hinreichenden Aufarbeitung seiner gravierenden Alkoholvorgeschichte gelangt ist. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass Herr Nachname bereits zum zweiten Mal mit einer sehr hohen bzw. außergewöhnlich hohen BAK verkehrsrechtlich in Erscheinung getreten war.

Wenn auch Herr Nachname mittlerweile durchaus zu der Darstellung seiner bisher gewonnenen Einsichten in der Lage war, so ließen seine Ausführungen auch erkennen, dass es sich hierbei eher um vordergründige Einsichten und Verhaltensvorsätze handelt, und die Frage der Stabilität der eingeleiteten Veränderungen noch offen bleiben muss.

Prognostisch ungünstig kommt noch hinzu, dass bei Herrn Nachname der Alkoholmissbrauch in der Vergangenheit aich im körperlichen Bereich Spuren hinterlassen hat.

Verkehrspsychologischerseits muss bei integrativer Bewertung der vorliegenden Befundlage derzeit noch von der Erteilung der in Frage stehenden Fahrerlaubnisklasse an Herrn Nachname abgeraten werden. Herrn Nachname wird empfohlen, sich intensiver als bisher mit seiner problematischen Alkoholvorgeschichte auseinanderzusetzen und hierzu intensivere fachkompetenteren Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Teilnahme an einem Nachschulungskurs für alkoholauffällige Kraftfahrer kann Herrn Nachname aufgrund der gegebenen Befundlage nicht empfohlen werden.

Eine positive Entwicklung vorausgesetzt, könnte sich eine erneute med.-psych. Untersuchung frühestens Ende des Jahres 2002 als zweckmäßig erweisen.
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9. Abschließende Stellungnahme
Bei zusammenfassender Wertung der Untersuchungsergebnisse können wir die behördliche Eignungsfrage wie folgt beantworten:

Beeinträchtigungen, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der beantragten Fahrzeugklasse in Frage stellen, lagen zum Zeitpunkt der Untersuchung zwar nicht vor; es ist jedoch mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass Herr Nachname auch zukünftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.

Um die Voraussetzungen für eine günstigere Beurteilung der Eignungsfrage bei einer eventuellen späteren Begutachtung zu schaffen, möchten wir Herrn Nachname über die behördlichen Fragestellung hinaus empfehlen:

Weitere Inanspruchnahme fachkompetenter Unterstützung. Bevor Herr Nachname die Eignungsfrage in einem med.-psych. Gutachten erneut überprüfen lässt, möchten wir ihm empfehlen, Kontakte zu einer Untersuchungsstelle aufzunehmen, um in einem Beratungsgespräch zu klären, ob sich die Eignungsvoraussetzungen soweit verbessert haben, dass eine erneute Begutachtung sinnvoll erscheint.

Eine derartige Beratung kann auch bereits jetzt, nach Erhalt des Gutachtens, sinnvoll sein, wenn Herr Nachname mit Hilfe eines erfahrenen Gutachters abklären möchte, welche Maßnahmen zur Aufarbeitung der Eignungsproblematik geeignet erscheinen.
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© by PsyTec - Verkehrspsychologische Praxis , 2002
    Dipl.-Psych. Andreas Skultéti
    http://www.psytec.de
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