| Fallbeispiel: Die vier Gutachten des Herrn "KA" | ||
| Kurze Fallbeschreibung | ||
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Herr KA fiel 1987 wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zum ersten Mal auf. Nachdem er 1989
mit einer Trunkenheitsfahrt (1,48g Promille) und einer weiteren mit 1,98g Promille auffiel, musste er zu seiner
ersten MPU: sie wurde Kurs-Positiv.
Danach wurde er 1993 erneut mit 1,72g Promille (Blutabnahmezeitpunkt) im Strassenverkehr auffällig (hochgerechnet auf den Tatzeitpunkt: 1,80g bis 2,26g Promille). Die daraufhin angeordnete MPU wurde positiv. Nach einem erneuten Alkoholdelikt mit 2,55g Promille im Jahr 1998, wurde die dritte MPU angeordnet. Sie wurde im Jahre 2001 negativ. Im Dezember 2001 meldete sich der Klient zur Verkehrstherapie an und wurde Mitte 2002 positiv begutachtet. |
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| Inhalt der Verkehrstherapie | ||
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Gemäss den "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung" wurden Leistungstests durchgeführt. Zusätzlich
wurden als Ein- und Ausgangsdiagnostik Persönlichkeitstests durchgeführt. Freiwillig unterzog sich
KA der E-PRO-Diagnostik über das Internet.
Die einzelnen Delikttage wurden im Ablauf besprochen und im zweiten Schritt wurde nach deliktübergreifenen stabilen Persönlichkeitsmerkmalen gefahnet. Anschliessend wurde die Deliktmotivation erarbeitet. Diese ursächlichen Persönlichkeitseigenschaften wurden stabil geändert. Der Themenbereich Alkohol, biographische Alkoholentwicklung und Abstinenz sowie Alkoholrechnen wurde ausführlich besprochen. |
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| MPU-Gutachten | ||
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© by PsyTec - Verkehrspsychologische Praxis , 2002 Dipl.-Psych. Andreas Skultéti |
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