Fallbeispiel: Die vier Gutachten des Herrn "KK"  
Kurze Fallbeschreibung
Die Fahrerlaubnis wurde zum ersten Mal nach einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Fahren ohne Fahrerlaubnis und einer Alkoholfahrt mit 1,12 g o/oo entzogen.

Nach einer erneuten Trunkenheitsfahrt mit 1,35 g o/oo erfolgte die erste MPU im Jahre 1987 mit einer Kursempfehlung ("Kurs positiv").

Nach einer weiteren Alkoholfahrt mit 1,23 g o/oo, Fahren ohne Kennzeichen, Widerstand gegen die Polizei, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unversichertem KFZ erfolgte die zweite MPU 1996 ebenfalls mit einer Kursempfehlung ("Kurs positiv").

Nach weiteren Alkoholdelikten mit 1,12 g o/oo und 1,84 g o/oo sowie einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot erfolgte 1996 die 3. MPU mit negativer Begutachtung.

Nun erfolgte die Anmeldung zu einer Verkehrstherapie und im Jahre 2001 erfolgte die 4. MPU. Das Ergebnis steht noch aus.
 
Inhalt der Verkehrstherapie
Die Verkehrstherapie bestand aus Gesprächen, dem Durcharbeiten vorhandener Gutachten sowie einer E-PRO Diagnostik.  
MPU Gutachten
  • 1987.KPKK (Gutachten ist nicht mehr existent)
  • 2. Gutachten ansehen (1996.06.06.KPKK, Kurs-positive Begutachtung)
  • 1999.01.24.NKK
  • 2001.KK (Ergebnis wurde bislang noch nicht rückgemeldet)
 
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    Dipl.-Psych. Andreas Skultéti
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