Fallbeispiel: Das Gutachten des Herrn "SB"  
Kurze Fallbeschreibung
Dem Klient wurde die Fahrerlaubnis wegen Alkoholdelikten, Fahrerflucht, Rotlicht- und Geschwindigkeitsdelikten entzogen.

Vor der Anmeldung zur Verkehrstherapie wurden mehrere positive und negative Gutachten vernichtet. Es standen daher nur lückenhafte Erinnerungsinformationen und das hier vorgestellte negative Gutachten zur Verfügung.

In den Gesprächen zeigte sich seine Fähigkeit zur Veränderung als verbesserungswürdig. Trotz des Hinweises, daß er noch nicht so weit sei, entschied er sich eine erneute MPU zu wagen, in der er negativ beurteilt wurde.

Die Verkehrstherapie wurde anschließend nicht fortgesetzt.
 
Inhalt der Verkehrstherapie
Die Verkehrstherapie bestand aus Gesprächen, sowie einer nicht beendeten E-PRO Diagnostik. Dadurch konnte die ICD-10 Diagnose F06.7 (= "Leichte kognitive Störung") nicht ausgeschlossen werden.  
MPU Gutachten
  • 1997.07.01.NSB
 
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    Dipl.-Psych. Andreas Skultéti
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