| Fallbeispiel: Das Gutachten des Herrn "AM" | ||
| Kurze Fallbeschreibung | ||
| Dem Kunden wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,78 g o/oo sowie zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung und zweimaligem überholen im Überholverbot die Fahrerlaubnis entzogen. Vor seiner ersten MPU meldete er sich zu einer Verkehrstherapie an. Innerhalb der Gespräche war es nicht möglich, den biographischen Aspekt der Alkoholgewöhnung zu eruieren - Der Klient wollte sich diesem Thema nicht annehmen. Einen Abbruch der Therapie wollte er jedoch nicht zustimmen. Das Ergebnis der MPU wurde negativ; die Therapie nicht weiter fortgesetzt. | ||
| Inhalt der Verkehrstherapie | ||
| Der Therapieinhalt bestand aus Gesprächen und E-PRO Diagnostik. Eine "leichte kognitive Störung" (gemäß ICD 10 / F06.7) konnte nicht ausgeschlossen werden. Zudem wurde eine externe Psychotherapie angestrebt. | ||
| MPU Gutachten | ||
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