Fallbeispiel: Die vier Gutachten des Herrn "RA"  
Kurze Fallbeschreibung
Dem Kunden wurde aufgrund von folgenden Delikten die Fahrerlaubnis zum ersten Mal entzogen:
  • 1995: Jemand fuhr ohne Fahrerlaubnis mit seinem Leichtkraftrad
  • 1996: Urkundenfälschung
Darauf hin erfolgte die erste MPU mit positivem Ausgang.

Nach folgenden Delikten, wurde die zweite MPU angeornet - mit negativem Ergebnis.
  • 1998: Kraftfahrzeug mit 0,53 g Promille gefahren
  • 1999: Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, Kennzeichenmißbrauch, Vorsätzlichem Gebrauch eines KFZ ohne Pflichtversicherung
Es folgte die dritte MPU die sich das Delikt
  • 1998: Kraftfahrzeug mit 0,53 g Promille gefahren
genauer betrachtete: Die dritte MPU wurde negativ.

Der Kunde meldete sich nun zur Verkehrstherapie in meinem Hause an und wurde nach der vierten MPU positiv beurteilt. Folgende Delikte wurden näher betrachtet:
  • 1995: Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Fahren ohne Versicherungsschutz
  • 1996: Urkundenfälschung
  • 1998: Kraftfahrzeug mit 0,53 g Promille gefahren
  • 1999: Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, Kennzeichenmißbrauch, Vorsätzlichem Gebrauch eines KFZ ohne Pflichtversicherung
 
Inhalt der Verkehrstherapie
Die Verkehrstherapie bestand aus intensiven Gesprächen, einer "E-PRO" Diagnostik, den Persönlichkeitsferfahren "FPI" und "MBTI", dem "d2"-Test, den Intelligenztests "SPM" und "APM". Zusätzlich wurde das Berechnen von Alkohol und seiner Wirkung geübt.  
MPU Gutachten
  • 1. Gutachten ansehen (1997.03.18.PRA, positive Begutachtung)
  • 2. Gutachten ansehen (2000.06.01.NRA, negative Begutachtung)
  • 2001.02.01.NRA (negative Begutachtung)
  • 2001.12.03.PRA (PTV) (positive Begutachtung)
 
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    Dipl.-Psych. Andreas Skultéti
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