Fallbeispiel: Die zwei Gutachten der Frau "SLH"  
Kurze Fallbeschreibung
Der Kundin wurde die Fahrerlaubnis wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr mit 2,04 g o/oo und Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamte entzogen. Gemäß der Empfehlung einer anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung sollte sie an 10 Terminen eine Verkehrstherapie "absolvieren", was sie vor der zweiten MPU auch tat.

Die Zeit der Verkehrstherapie reichte bei ihr nicht aus, um sie für das Thema Alkohol und Fahren zu sensibilisieren. Sie beendete auf eigenen Wunsch die Verkehrstherapie und wurde mit Ansage auch im zweiten MPU Anlauf negativ begutachtet.

Ob und wann Sie ihren dritten Versuch startet, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
Inhalt der Verkehrstherapie
Die Verkehrstherapie bestand aus schwierigen Gesprächen.  
MPU Gutachten
 
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    Dipl.-Psych. Andreas Skultéti
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