| Fallbeispiel: Die zwei Gutachten des Herrn NK | ||
| Kurze Fallbeschreibung | ||
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Der Kunde meldete sich über das Internet zu einer Verkehrstherapie nach dem ersten negativen Gutachten an.
Er verlor seine Fahrerlaubnis durch einen Trunkenheitsdlikt mit 2,80g Promille im Jahr 2000. In seiner Akte stand noch eine Auffälligkeit aus dem Jahr 1994 in dem ihm Trunkenheit und vorsätzliche Körperverletzung vorgewurfen wurde (2,34g Promille). Dieser zweite Delikt ist nicht mit einem PKW in Verbindung zu bringen. Er entstand durch eine handfeste Auseinandersetzung mit einem anderen Menschen. |
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| Inhalt der Verkehrstherapie | ||
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Wir führten eine Leistungsdiagnostik gemäss den "Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung", sowie eine
Persönlichkeitseingangs- und, zum Ende der Verkehrstherapie, Persönlichkietsausgangsdiagnostik durch.
Die beiden Delikttage wurden ausführlich in ihrem Ablauf analysiert und die persönliche Motivation zur Deliktentstehung in Gesprächen ermittelt. Wir fanden einen deliktübergreifenen Persönlichkeitszug und schafften Möglichkeiten ihn zu kontrollieren. Ein weiterer Inhalt waren die Themenbereiche Alkohol, biographische Trinkentwicklung und Abstinenz. Nachdem diese Arbeit abgeschlossen wurde, wurde die zweite MPU positiv. |
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| MPU-Gutachten | ||
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