Die Möglichkeit zum Punkteabbau wird einem Fahrerlaubnisinhaber vom Gesetzgeber eingeräumt, damit
der drohende Verlust seiner Fahrerlaubnis verhindert werden kann.
Der Verkehrspsychologische Berater
Nicht jeder Psychologe ist berechtigt Punkte abzubauen.
Gemäß §71 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) dürfen nur amtlich anerkannte Diplompsycholog(inn)en
Punkte abbauen (nach §4 Abs. 9 StVG).
Ich bin seit Oktober 2001 Verkehrspsychologischer Berater mit der Zulassungsnummer 110004.
Sie sind aus diesem Grunde mit Ihrem Anliegen Punkte abzubauen bei mir richtig und in guten Händen.
Das Punktesystem
- Wenn sich Ihr Punktestand zwischen acht und 13 befindet, werden Sie von Ihrer Fahrerlaubnisbehörde
schriftlich verwarnt und auf die Möglichkeit einer Teilnahme an einem Aufbauseminar hingewiesen.
In ihm können Sie alle fünf Jahre bei acht Punkten vier, bei neun bis 13 Punkten zwei Punkte abbauen.
- Wenn Ihr Punktestand zwischen 14 und 17 ist, so wird das Aufbauseminar von der
Fahrerlaubnisbehörde schriftlich angeordnet. Sie bekommen dann keinen Punkt reduziert.
Zudem werden Sie in diesem Schreiben über die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen
Beratung informiert. Mit ihr können Sie zwei Punkte abbauen.
Sie werden außerdem darüber informiert, daß Ihre Fahrerlaubnis bei 18 Punkten entzogen wird.
Dies geht dann miteiner MPU einher.
Punkteabbau
Der Punkteabbau ist gemäß des "Leitfadens" der Sektion Verkehrspsychologie geregelt und
in der "Zeitschrift für Verkehrssicherheit 47/2001" veröffentlicht.
- Zeitrahmen
In Einzelgesprächen und ggf. einer Fahrprobe dauert die verkehrspsychologische Beratung
vier Zeitstunden, wobei eine Stunde für die Vor- und Nachbereitung genutzt wird.
Dieser Zeitrahmen wird auf drei bis vier Tage verteilt.
Diese Tage werden mindestens auf zwei, höchstens auf vier Wochen verteilt.
Dieses Vorgehen ist für die Durchführung verbindlich und kann nicht verändert werden.
- Beratungsvertrag
Vor Beginn der verkehrspsychologischen Beratung wird ein zivilrechtlicher Vertrag
unterzeichnet. Er regelt u.a. die Höhe des Beratungsentgeltes. In meinem Hause
gilt momentan der Satz von 330,00 Euro (In ihm ist der Betrag von 19% = 52,69 Euro MWST
enthalten).
- Teilnahmebescheinigung
In der letzten Beratungssitzung wird Ihnen eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Sie dient zur Vorlage bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Die Teilnahmebescheinigung ist bundesweit gültig.
- Inhalt und Ziele der verkehrspsychologischen Beratung
Die Beratung hat zum Ziel, den Fahrerlaubnisinhaber zu veranlassen, Mängel in seiner
Einstellung zum Straßenverkehr zu erkennen und in ihm die Bereitschaft zu entwickeln, diese
Mängel abzubauen.
Wichtig: Eine verkehrspsychologische Beratung (zum Punkteabbau)
darf nicht mit einer Verkehrstherapie (Verhaltensänderung zum Bestehen
einer MPU) verwechselt werden.
Vorgehen
Wenn Sie in meinem Hause Punkte abbauen lassen wollen, dann melden Sie sich bitte bei meinem Kooperationspartner,
der Fahrschule Vogelsang: in Bochum, Telefon: (02 34) 7 51 81, an.
Telefonisch werden Ihnen dann die weiteren Schritte genannt.
Selbstverständlich ist dieser Anruf für Sie kostenlos und unverbindlich.
Ich freue mich darauf Sie kennenzulernen!
Ihr Andreas Skulteti
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